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Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

Sehr geehrte Foren-Teilnehmer,
auf meiner langen Suche im WiWi-Forum habe ich keinen passenden Beitrag gefunden und kurzerhand einen eigenen erstellt. Wenn jemand ein passendes Thema kennt dann bitte verlinken!

Ich habe in 2019 bei einer Big 4 WPG angefangen und meine Probezeit bestanden und arbeite seitdem in der Festanstellung. Jetzt habe ich mich aufgrund von vielen Störfaktoren entschlossen das Unternehmen zu verlassen zum 31. Dezember 2022.

Aber ein Problem habe ich: In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich nur quartalsweise kündigen kann, also zum 31.12.2022 müsste ich die Kündigung zum 30. September 2022 einreichen. Aber als Ergänzung steht im Vertrag "Ausgenommen ist die Kündigung zum 31.12.". Also kann ich erst wieder zum 31. März 2023 kündigen (Kündigungseingang bis 31.12.2022).

Hat jemand damit Erfahrung? Kann das überhaupt ausgeschlossen werden? Damit wird mir doch für ein halbes Jahr verboten den Job zu kündigen, das erscheint mir etwas lange?

Ich will unbedingt raus zum 31.12.2022 und kann mir wirklich nicht vorstellen einen Tag länger zu arbeiten.

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

Einfach zum 31.12. kündigen. Vermutlich wird da gar nichts passieren. Irgendwo hier im Forum habe ich gelesen das wäre rechtlich nicht zulässig (ob das stimmt kann dir vermutlich nur ein Arbeitsrechtler beantworten). Wenn da dumm gemacht wird dann sprich mit deinem Partner ob du früher raus darfst. Oftmals ist das kein Problem. Ich hätte jedenfalls keine Lust jemanden der unbedingt gehen möchte mit Gewalt zu halten.

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

Gerade gestern habe ich noch gelesen, dass es im Audit während der busy season ein Kündigungsverbot gibt. Gerade der Jahreswechsel stellt doch die Hauptaufgabe in dem Geschäft dar. Damit hängt das wohl zusammen. Weißt du denn nichts davon?

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

Das ist tatsächlich eine spannende Frage, die gerade sicher viele Kollegen/innen beschäftigt. Ich hörte mal, dass der Ausschluss zum 31.12. arbeitsrechtlich nicht sehr belasstbar ist. Aber empfehlen würde ich da erstmal das Gespräch mit deinem Vorgesetzen; wenn die merken du willst unbedingt gehen und drohst im Zweifel sogar damit, das durch einen Anwalt prüfen zu lassen, werden sie dich ggf. nicht mehr gegen deinen Willen halten.

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

Naja sobald sie wissen, dass du kündigen möchtest, werden sie sowieso mit einem Abfall deiner performance rechnen und alles mögliche versuchen, dich früher gehen zu lassen. Wenn sich natürlich kein Ersatz finden lässt, kann es sein, dass sie dich freundlich auf die Fristen hinweisen (ob diese so gültig sind, keine Ahnung) und mit deiner Angst spielen, vielleicht statt einer 1, nur eine 2 im Zeugnis zu bekommen. Ansonsten kannst du natürlich versuchen rumzutricksen, z.B. du musst Familienangehörigen pflegen oder anstehende OP, nach der du sowieso 2 Monate aus wärst. Nach deinem Ausscheiden interessiert sich sowieso niemand mehr nach dir.

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

WiWi Gast schrieb am 13.09.2022:

Sehr geehrte Foren-Teilnehmer,
auf meiner langen Suche im WiWi-Forum habe ich keinen passenden Beitrag gefunden und kurzerhand einen eigenen erstellt. Wenn jemand ein passendes Thema kennt dann bitte verlinken!

Ich habe in 2019 bei einer Big 4 WPG angefangen und meine Probezeit bestanden und arbeite seitdem in der Festanstellung. Jetzt habe ich mich aufgrund von vielen Störfaktoren entschlossen das Unternehmen zu verlassen zum 31. Dezember 2022.

Aber ein Problem habe ich: In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich nur quartalsweise kündigen kann, also zum 31.12.2022 müsste ich die Kündigung zum 30. September 2022 einreichen. Aber als Ergänzung steht im Vertrag "Ausgenommen ist die Kündigung zum 31.12.". Also kann ich erst wieder zum 31. März 2023 kündigen (Kündigungseingang bis 31.12.2022).

Hat jemand damit Erfahrung? Kann das überhaupt ausgeschlossen werden? Damit wird mir doch für ein halbes Jahr verboten den Job zu kündigen, das erscheint mir etwas lange?

Ich will unbedingt raus zum 31.12.2022 und kann mir wirklich nicht vorstellen einen Tag länger zu arbeiten.

Einfach kündigen. Im schlimmsten Fall gehst du nicht auf Arbeit (angekündigt) und bekommst kein Geld. Immer mit dem Satz in der Kündigung "beihilfeweise zum nächstmöglichen Termin". Die Kündigungsfrist ist eine übliche Praxis um in der "heißen Phase des Jahres" möglichst jeden von der Kündigung zu verlieren. Du solltest nur bedenken, dass dich ab diesem Zeitpunkt keiner der Big4 wieder nimmt. Andere Arbeitgeber in der Branche verstehen das oftmals.

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

Es gibt einen guten Grund, warum das Thema mit dem Kündigungsausschluss zum 31.12. noch nie vor einem Arbeitsgericht gelandet ist. Die Big4 werden es nicht riskieren, dass ein Arbeitsgericht hierzu ein aus ihrer Sicht negatives Urteil fällt. Ansonsten wären rund 50.000 Arbeitsverträge - zumindest in Bezug auf diesen Passus - nicht rechtmäßig.

Ich würde schnellstmöglich einen Fachanwalt kontaktieren und dann ggf. ein kurzes Schreiben aufsetzen lassen. Es dürfte schon reichen, wenn gerichtliche Überprüfung dieses Kündigungssauschluss angedroht wird. Der Arbeitgeber wird dann vermutlich schnell einlenken.

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

Der Ausschluss ist zu 99% wirksam. Man kann auch Kündigungsfrist auf 1 Jahr erhöhen. Das geht problemlos. Wieso sollte der Ausschluss dann unwirksam sein?

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

WiWi Gast schrieb am 12.10.2022:

Der Ausschluss ist zu 99% wirksam. Man kann auch Kündigungsfrist auf 1 Jahr erhöhen. Das geht problemlos. Wieso sollte der Ausschluss dann unwirksam sein?

Quasi jeder aus HR / LAW in der Big4 Brache weiß, dass dieser Passus bei den Big4 kaum haltbar ist. Das hatten kleine WP Gesellschaften mal mit der Begründung drin, dass Mitarbeiter nicht ersetzt werden kön-nen. Bei den Big 4 mit 10.000 MA zieht dies nicht. Wie der Ersteller schon sagt: Somit ist ein halbes Jahr keine Kündigung möglich und das würde höchstwahrscheinlich ein Gericht kippen.

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WiWi Gast

Big4 Ausstieg außerhalb der vertraglichen Kündigung

WiWi Gast schrieb am 12.10.2022:

Der Ausschluss ist zu 99% wirksam. Man kann auch Kündigungsfrist auf 1 Jahr erhöhen. Das geht problemlos. Wieso sollte der Ausschluss dann unwirksam sein?

Quasi jeder aus HR / LAW in der Big4 Brache weiß, dass dieser Passus bei den Big4 kaum haltbar ist. Das hatten kleine WP Gesellschaften mal mit der Begründung drin, dass Mitarbeiter nicht ersetzt werden kön-nen. Bei den Big 4 mit 10.000 MA zieht dies nicht. Wie der Ersteller schon sagt: Somit ist ein halbes Jahr keine Kündigung möglich und das würde höchstwahrscheinlich ein Gericht kippen.

Dieser Passus ist vor Gerichten sehr wohl haltbar, wenn u.a. das Recht zur außerordentlichen Kündigung gewahrt bleibt. In diesem Land gilt immerhin die Privatautonomie und weiterhin stellt eine solche Regelung keine überraschende Wirkung für die Parteien dar, da sie vor Vertragsunterzeichnung bekannt war.

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