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Bonus bei Kündigung (Big4)

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WiWi Gast

Bonus bei Kündigung (Big4)

Hallo zusammen,

ich bin seit 3 Jahren bei einer Big4 (EY) und habe in 2014 vor zu kündigen. Nun frage ich mich, wann der beste Zeitpunkt gekommen ist. Generell gilt natürlich je früher desto besser.

Da ich sicher etwas Zeit brauche um mir etwas neues zu suchen, hatte ich an den 30.6. gedacht, um dann zum 30.9. meinen letzten Tag zu haben (würde dann im August/September meinen ganzen Jahresurlaub + Überstunden nehmen und so ca. 10 Wochen frei machen).

Aber was passiert eigentlich mit dem Bonus? Der wird ja für Leistung im vergangenen Jahr ausgezahlt, und zwar mit dem Novembergehalt (also Ende November/Anfang Dezember). Entschieden wird über Bonushöhe ca. im August.
Hat jemand Erfahrungen damit, ob man den Bonus bei Kündigung vorab ausgezahlt bekommt? Oder verfällt er dann komplett, da man zum Auszahlungszeitpunkt nicht mehr im Unternehmen ist? Zudem könnte es natürlich passieren, da meine Kündigung im Zeitpunkt der Entscheidung schon bekannt ist, dass mein Bonus stark runtergeschraubt wird. Im Arbeitsvertrag oder betriebsintern habe ich dazu keine Regelung gefunden.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema? Wann ist der strategisch beste Zeitpunkt für die Kündigung um finanziell keine Nachteile zu haben?

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Du hast Anspruch auf den Bonus, und zwar anteilig wie du eben im Geschäfts-/Beurteilungsjahr in der Firma warst. Insofern kann ihn dir schon mal keiner mehr wegnehmen.

Die Frage ist, wie gut wird deine Beurteilung noch ausfallen, wenn die Kündigung bekannt ist. Finanziell wäre es am sinnvollsten, mit der Kündigung bis nach der Jahresbeurteilung zu warten. Allerdings gibt es wichtigeres im Leben als 1-2k Euro Bonus hin oder her. Einen neuen Job zum Beispiel...

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Schau einfach in deinen Vertrag, da muss was drüber drin stehen.

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Ausbezahlt wird der Bonus ganz normal im November/Dezember, auch wenn du dann nicht mehr im Unternehmen bist. Dann halt mit Steuerklasse 6.

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Wenn bei euch auch Jahresbewertungen möglich sind, die sich negativ auf den Bonus auswirken (wie bei vielen anderen Beratungen üblich), so kann man bei einer Kündigung davon ausgehen eher eine schlechte Bewertung zu erhalten, und dann auch einen geringen Bonus zu erhalten. Theoretisch anteilig wie oben geschrieben, praktisch kanns auch 0 sein, wenn das laut Bonusverordnung möglich wäre.

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know-it-all

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Der Bonus bezieht sich immer auf das Peoplejahr (01.10. bis 30.09.). Solltest du vor dem 30.06. fristgerecht zum 30.09. kündigen, hast du Anspruch auf den vollen Bonus und ich gehe auch davon aus, dass der dann Ende November ausgezahlt wird. Allerdings wirst du wohl tatsächlich damit rechnen müssen, dass sich keiner mehr besonders mit deiner Jahresendbewertung auseinandersetzen wird. Im Gegenteil, meistens werden Kollegen, die gekündigt haben, eher intern mit einer 2 bewertet, da das den Durchschnitt drückt und somit andere Kollegen, die nicht gekündigt haben, besser bewertet können. Die meisten die ich kenne, haben dann aber trotzdem einen einigermaßen fairen Bonus bekommen, der nicht unbedingt die formal schlechte Bewertung widerspiegelt.

Du kannst auch jederzeit sonst im Jahr kündigen und wirst normalerweise anteilig einen Bonus für den Zeitraum des laufenden Peoplejahres erhalten. Ich bin zum Beispiel per Aufhebungsvertrag außerhalb der Fristen Ende Februar gegangen und habe einen Monat nach der letzten Gehaltszahlung im März nochmal 5/12 Bonus erhalten. Die Bonushöhe wurde pauschal auf Basis des Vorjahres ermittelt.

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

ich bin seit 3 Jahren bei einer Big4 (EY) und habe in 2014
vor zu kündigen. Nun frage ich mich, wann der beste Zeitpunkt
gekommen ist. Generell gilt natürlich je früher desto besser.

Da ich sicher etwas Zeit brauche um mir etwas neues zu
suchen, hatte ich an den 30.6. gedacht, um dann zum 30.9.
meinen letzten Tag zu haben (würde dann im August/September
meinen ganzen Jahresurlaub + Überstunden nehmen und so ca. 10
Wochen frei machen).

Aber was passiert eigentlich mit dem Bonus? Der wird ja für
Leistung im vergangenen Jahr ausgezahlt, und zwar mit dem
Novembergehalt (also Ende November/Anfang Dezember).
Entschieden wird über Bonushöhe ca. im August.
Hat jemand Erfahrungen damit, ob man den Bonus bei Kündigung
vorab ausgezahlt bekommt? Oder verfällt er dann komplett, da
man zum Auszahlungszeitpunkt nicht mehr im Unternehmen ist?
Zudem könnte es natürlich passieren, da meine Kündigung im
Zeitpunkt der Entscheidung schon bekannt ist, dass mein Bonus
stark runtergeschraubt wird. Im Arbeitsvertrag oder
betriebsintern habe ich dazu keine Regelung gefunden.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Thema? Wann ist der
strategisch beste Zeitpunkt für die Kündigung um finanziell
keine Nachteile zu haben?

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Das ist hilfreich, danke!

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

know-it-all schrieb:

Allerdings wirst du wohl tatsächlich damit rechnen müssen,
dass sich keiner mehr besonders mit deiner Jahresendbewertung
auseinandersetzen wird. Im Gegenteil, meistens werden
Kollegen, die gekündigt haben, eher intern mit einer 2
bewertet, da das den Durchschnitt drückt und somit andere
Kollegen, die nicht gekündigt haben, besser bewertet können.

Es wäre toll für den Threaderöffner, wenns es so wäre. Eigentlich allen die ich kenne hat man schlechte Bewertungen gegeben und somit den Bonus aus einen maximal niedrigen gedrückt. Mir leider auch. Hatte mich damals stark geärgert aber naja... Auf der anderen Seite auch verständlich, da man die anderen dagebliebenen Kollegen so besser motivieren konnte. Was hat man auch davon einen weggehenden Mitarbeiter eine Topbewertung zu geben?!

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Ich habe meinen Bonus einen Monat nach meinem Austritt ausgezahlt bekommen. Er war bei EY schon geringer als wenn ich geblieben wäre, aber trotzdem im fairen Rahmen.

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Hallo,
mich würde interessieren, ob einem der Bonus zusteht, wenn er erst am ersten November einsteigt. Die Boni sind ja bekanntlich im November/Dezember fällig.

antworten
Ein KPMGler

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Boni werden für Leistungen pro Geschäftsjahr gezahlt.
Bei uns geht das Geschäftsjahr vom 01.10. - 30.09. eines Jahres.

Bist du den gesamten Zeitraum eines Geschäftsjahres angestellt, hast du Anrecht auf 12/12 des Bonus.
Fängst Du erst zum 01.11. an, hast Du nur noch Anspruch auf 11/12 des Bonus, egal wann der ausgezahlt wird. Bei uns bekommen fachliche Mitarbeiter ihre Boni im November ausbezahlt, Manager und höher im Dezember.

Hat aber nix mit dem Bemessenszeitraum (=Geschäftsjahr) zu tun!

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Bei KPMG muss man sich ohnehin keine Sorgen um die Bonus Zahlung machen.
Peanuts fallen ohnehin nicht ins Gewicht. Frag mal die E-Grades bei uns - eine Frechheit.

antworten
Ein KPMGler

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Ist voll am Thema vorbei, aber ich hoffe dass im Rahmen der verantwortungsvollen Transparenz im Recruitingprozess darauf hingewiesen wurde, dass Boni den deutlich geringeren Teil der variablen Vergütung bei uns ausmachen...

der deutlich größere Teil ist die Überstundenvergütung... aber dazu gibts ja bekanntlich genügend Diskussionen hier!
Da brauch ich keine E-Grades zu fragen.

Lounge Gast schrieb:

Bei KPMG muss man sich ohnehin keine Sorgen um die Bonus
Zahlung machen.
Peanuts fallen ohnehin nicht ins Gewicht. Frag mal die
E-Grades bei uns - eine Frechheit.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Wer dicke Boni kassieren will geht doch eh nicht zu den Big 4. Es ist doch allgemein bekannt, dass die durchschnittlich zahlen (je nach dem was man so an Überstunden tatsächlich aufschreiben darf mit schlechtem oder gutem Stundenlohn) und man erst ab Manager-Level oder nach einem entsprechenden Exit etwas mehr absahnen kann.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

@ KPMGler:

Warum betonst du eigentlich immer so sehr die Überstundenvergütung?
Ist doch klar, dass wenn ich mehr als die vertraglich vereinbarten 40 Stunden arbeite, dass mein Gehalt größer wird?!
Das wäre ja, wie wenn sich jemand geil vorkommt, weil er 2 Jobs hat und 80 Stunden arbeitet und (völlig überraschenderweise...) mehr verdient als jemand, der nur einen Job hat. :D

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

sorry, seit wann ist ne überstundenvergütung ein variabler bestandteil des gehalts? das wäre mir völlig neu. das ist über vertrag erbrachte leistung, die zu vergüten ist, daran hängen ja keinerlei erfolgsfaktoren, wie bei einem bonus üblich. also man kann sich ja wirklich alles schönreden. das sind doch typische hr und partnerphrasen, die nur dazu dienen den mitarbeiter zu demotivieren. naja ich will jetzt nicht die kpmg schlecht machen, bei deloitte gabs gar keine überstundenvergütung, dafür aber einen (nicht erwähnenswert mitkriegen) bonus.

Der KPMGler schrieb:

Ist voll am Thema vorbei, aber ich hoffe dass im Rahmen der
verantwortungsvollen Transparenz im Recruitingprozess darauf
hingewiesen wurde, dass Boni den deutlich geringeren Teil der
variablen Vergütung bei uns ausmachen...

der deutlich größere Teil ist die Überstundenvergütung...
aber dazu gibts ja bekanntlich genügend Diskussionen hier!
Da brauch ich keine E-Grades zu fragen.

Lounge Gast schrieb:

Bei KPMG muss man sich ohnehin keine Sorgen um die Bonus
Zahlung machen.
Peanuts fallen ohnehin nicht ins Gewicht. Frag mal die
E-Grades bei uns - eine Frechheit.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Ich finde schon, dass man auf die Überstundenvergütung hinweisen kann. Bei den meisten "echten" Managementberatungen gibt es diese nämlich nicht, da Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind.

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Bitte nicht auch hier schon wieder die Big4-Vergütungsdebatten.... dafür gibts doch passendere Fäden

Lounge Gast schrieb:

sorry, seit wann ist ne überstundenvergütung ein variabler
bestandteil des gehalts? das wäre mir völlig neu. das ist
über vertrag erbrachte leistung, die zu vergüten ist, daran
hängen ja keinerlei erfolgsfaktoren, wie bei einem bonus
üblich. also man kann sich ja wirklich alles schönreden. das
sind doch typische hr und partnerphrasen, die nur dazu dienen
den mitarbeiter zu demotivieren. naja ich will jetzt nicht
die kpmg schlecht machen, bei deloitte gabs gar keine
überstundenvergütung, dafür aber einen (nicht erwähnenswert
mitkriegen) bonus.

Der KPMGler schrieb:

Ist voll am Thema vorbei, aber ich hoffe dass im Rahmen
der
verantwortungsvollen Transparenz im Recruitingprozess
darauf
hingewiesen wurde, dass Boni den deutlich geringeren
Teil der
variablen Vergütung bei uns ausmachen...

der deutlich größere Teil ist die Überstundenvergütung...
aber dazu gibts ja bekanntlich genügend Diskussionen hier!
Da brauch ich keine E-Grades zu fragen.

Lounge Gast schrieb:

Bei KPMG muss man sich ohnehin keine Sorgen um die
Bonus
Zahlung machen.
Peanuts fallen ohnehin nicht ins Gewicht. Frag mal
die
E-Grades bei uns - eine Frechheit.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Überstundenvergütung ist schon variabler Anteil. Ich arbeite bspw. bei einem kleineren Wettbewerber und bei uns sind die Überstunden mit dem Bonus abgegolten (dieser ist allerdings deutlich höher als Bonus + Überstundenvergütung bei KPMG zusammen ;-)).

Die große Frage ist allerdings, wie viele der Überstunden am Ende tatsächlich in der Zeiterfassung landen. Und das ist m.E. eine ganz große black box bevor man einsteigt, da dies von Bereich zu Bereich bzw. von Partner zu Partner extrem schwankt.

antworten
Ein KPMGler

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Der zentrale Punkt ist, im Gegensatz zu den meisten der anderen Big4, dass unser System echt ungedeckelt ist.
Und das dadurch auch junge Mitarbeiter auf E-Grade Ebene sich zusätzlich zu ihrem Gehalt, ihrem (vergleichsweise geringen) Bonus noch dazu tlw. 5-stellige Zahlungen verdienen.

Warum ich es als Teil der variablen Vergütung betrachte? Weil es nicht fix und damit variabel ist! Was soll die Frage?
Du setzt variable Vergütung mit Bonus gleich. Was Blödsinn ist, frag mal jemanden, der echt nach Stundenlohn bezahlt wird. Der hat auch eine variable Vergütung.

Lounge Gast schrieb:

@ KPMGler:

Warum betonst du eigentlich immer so sehr die
Überstundenvergütung?
Ist doch klar, dass wenn ich mehr als die vertraglich
vereinbarten 40 Stunden arbeite, dass mein Gehalt größer wird?!
Das wäre ja, wie wenn sich jemand geil vorkommt, weil er 2
Jobs hat und 80 Stunden arbeitet und (völlig
überraschenderweise...) mehr verdient als jemand, der nur
einen Job hat. :D

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Variable Vergütung ist eine leistungsorientierte Vergütung, die von definierten KPIs und nicht von geleisteten Arbeitsstunden abhängt.
Die Teilzeitkraft mit 80% Arbeitszeit wird etwa 80% verdienen. Deswegen zählt das normale Gehalt trotzdem nicht zur variablen Vergütung.

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

wie mein vorredner schon schrieb ist eine variable vergütung an gewisse kpis oder weiche ziele gekoppelt, die der mitarbeiter mehr oder minder beeinflussen kann und somit sein gehalt aufbessern kann. klar ist natürlich, dass der löwenanteil auf den erbrachten umsatz fällt, aber auch die qualität der arbeit und sonstige faktoren wie führungsqualitäten und einhaltung der deadlines fließen dort mit ein. das ist etwas gänzlich anderes wie eine überstundenvergütung, die der mitarbeiter ja überhaupt nicht beeinflussen kann.
entweder er wird voll gebucht und hat demnach eine gute auslastung und viele überstunden oder eben nicht, was er überhaupt nicht beeinflussen kann. das heißt als motivationsmaßnahme ist eine überstundenvergütung überhaupt nur minimal geeignet, weil sie suggeriert, dass mehrarbeit mehr wert ist als effizienz. das ist natürlich völliger schwachsinn. daher bitte überstundenvergütung nicht mit variablem gehalt gleichsetzen, da es lediglich eine kompensation von mehrarbeit darstellt, die der mitarbeiter erbracht hat. lässt keine rückschlüsse auf qualität oder effizienz des mitarbeiters zu!

Der KPMGler schrieb:

Der zentrale Punkt ist, im Gegensatz zu den meisten der
anderen Big4, dass unser System echt ungedeckelt ist.
Und das dadurch auch junge Mitarbeiter auf E-Grade Ebene sich
zusätzlich zu ihrem Gehalt, ihrem (vergleichsweise geringen)
Bonus noch dazu tlw. 5-stellige Zahlungen verdienen.

Warum ich es als Teil der variablen Vergütung betrachte?
Weil es nicht fix und damit variabel ist! Was soll die Frage?
Du setzt variable Vergütung mit Bonus gleich. Was Blödsinn
ist, frag mal jemanden, der echt nach Stundenlohn bezahlt
wird. Der hat auch eine variable Vergütung.

Lounge Gast schrieb:

@ KPMGler:

Warum betonst du eigentlich immer so sehr die
Überstundenvergütung?
Ist doch klar, dass wenn ich mehr als die vertraglich
vereinbarten 40 Stunden arbeite, dass mein Gehalt größer
wird?!
Das wäre ja, wie wenn sich jemand geil vorkommt, weil er 2
Jobs hat und 80 Stunden arbeitet und (völlig
überraschenderweise...) mehr verdient als jemand, der nur
einen Job hat. :D

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Und das schreckt mich halt schon ab, da dem Gutdünken eines Partners ausgeliefert zu sein. Gefühlt geht es in Industriebetrieben da schon strukturierter zu - oder täusche ich mich? Hab bisher nur Erfahrung in der Industrie.

Lounge Gast schrieb:

Überstundenvergütung ist schon variabler Anteil. Ich arbeite
bspw. bei einem kleineren Wettbewerber und bei uns sind die
Überstunden mit dem Bonus abgegolten (dieser ist allerdings
deutlich höher als Bonus + Überstundenvergütung bei KPMG
zusammen ;-)).

Die große Frage ist allerdings, wie viele der Überstunden am
Ende tatsächlich in der Zeiterfassung landen. Und das ist
m.E. eine ganz große black box bevor man einsteigt, da dies
von Bereich zu Bereich bzw. von Partner zu Partner extrem
schwankt.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Wie gesagt, ich habe neben meinem Big 4 Job noch einen Job als Türstehr und arbeite nochmal 30 Stunden jede Woche in der Nacht und bekomme daher nochmal 1.000 Eur zusätzlich.
Soll ich mir jetzt "besser" vorkommen, als ein "normaler" Kollege, der nur das Big 4 Gehalt (ohne Türsteher Gehalt) bekommt?
Ich versteht auf was ich raus möchte...

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

EY-Erfahrung:
Der anteilige Bonus nach Kündigung wurde auf ein unverschämt niedriges Niveau festgelegt. Ein Kollege hat ihn sich damals erfolgreich eingeklagt. Nur fraglich, wer sich diese Arbeit wirklich machen möchte. Solange die Masche mit minimalem Bonus funktioniert, wird das Unternehmen es weiterhin versuchen.

antworten
IMMOVEST

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

@KPMG-Mitarbeiter (KPMGler?): Wenn ich zum 01.01.2020 kündigen würde, hätte ich ja quasi Anspruch auf 3 Monate Grundbonus. Wann würde man diesen ausbezahlt bekommen? Auch erst wieder im November. Flexbonus kann man sich wahrscheinlich abschminken.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

ja, im November.

IMMOVEST schrieb am 21.08.2019:

@KPMG-Mitarbeiter (KPMGler?): Wenn ich zum 01.01.2020 kündigen würde, hätte ich ja quasi Anspruch auf 3 Monate Grundbonus. Wann würde man diesen ausbezahlt bekommen? Auch erst wieder im November. Flexbonus kann man sich wahrscheinlich abschminken.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Das stimmt so nicht. Ich bin vor einigen Jahren zum 31.03. ausgetreten. Der Bonus sollte zunächst erst im November ausgezahlt werden. Habe mich dann an die lokale HR Vertretung gewandt und (schriftlich) vereinbart, dass der Bonus zum April ausgezahlt wird. Man bestätigt damit, dass eventuelle zusätzliche Boni (Flexi Topf) bei der Auszahlung entfallen. Aber mal ehrlich, wer glaubt dass man bei Austritt dafür noch berücksichtigt wird?

Um eine Auszahlung nach Steuerklasse 6 (davon ausgehend, man direkt anschließend bei einem anderen Unternehmen nach Steuerklasse 1 arbeitet) kommt man meines Wissens nach allerdings nicht herum.

WiWi Gast schrieb am 21.08.2019:

ja, im November.

IMMOVEST schrieb am 21.08.2019:

@KPMG-Mitarbeiter (KPMGler?): Wenn ich zum 01.01.2020 kündigen würde, hätte ich ja quasi Anspruch auf 3 Monate Grundbonus. Wann würde man diesen ausbezahlt bekommen? Auch erst wieder im November. Flexbonus kann man sich wahrscheinlich abschminken.

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Ok, das ging bei mir damals (2014) nicht so einfach. Ähnliches wollte ich auch, aber wurde abgelehnt... Also wie so oft: Wo ein Wille, da ein Weg...

WiWi Gast schrieb am 21.08.2019:

Das stimmt so nicht. Ich bin vor einigen Jahren zum 31.03. ausgetreten. Der Bonus sollte zunächst erst im November ausgezahlt werden. Habe mich dann an die lokale HR Vertretung gewandt und (schriftlich) vereinbart, dass der Bonus zum April ausgezahlt wird. Man bestätigt damit, dass eventuelle zusätzliche Boni (Flexi Topf) bei der Auszahlung entfallen. Aber mal ehrlich, wer glaubt dass man bei Austritt dafür noch berücksichtigt wird?

Um eine Auszahlung nach Steuerklasse 6 (davon ausgehend, man direkt anschließend bei einem anderen Unternehmen nach Steuerklasse 1 arbeitet) kommt man meines Wissens nach allerdings nicht herum.

WiWi Gast schrieb am 21.08.2019:

ja, im November.

IMMOVEST schrieb am 21.08.2019:

@KPMG-Mitarbeiter (KPMGler?): Wenn ich zum 01.01.2020 kündigen würde, hätte ich ja quasi Anspruch auf 3 Monate Grundbonus. Wann würde man diesen ausbezahlt bekommen? Auch erst wieder im November. Flexbonus kann man sich wahrscheinlich abschminken.

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Habe vor zum 31.3. zu kündigen - also zum 30.6. ausscheiden.

Fixer Bonus wird also demnach zu 9/12 ausgezahlt.

Flex Bonus wird dann wohl nicht berücksichtigt?

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

WiWi Gast schrieb am 15.02.2019:

EY-Erfahrung:
Der anteilige Bonus nach Kündigung wurde auf ein unverschämt niedriges Niveau festgelegt. Ein Kollege hat ihn sich damals erfolgreich eingeklagt. Nur fraglich, wer sich diese Arbeit wirklich machen möchte. Solange die Masche mit minimalem Bonus funktioniert, wird das Unternehmen es weiterhin versuchen.

Kann ich bestätigen. Bonus war bei Kündigung absolut niedrig.

antworten
Voice of Reason

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Auf Senior Manager Ebene kann ich das definitiv nicht bestätigen.
Nach 10/12 des Jahres habe ich wirklich einen absolut gerechtfertigten Bonus erhalten...

WiWi Gast schrieb am 23.03.2022:

EY-Erfahrung:
Der anteilige Bonus nach Kündigung wurde auf ein unverschämt niedriges Niveau festgelegt. Ein Kollege hat ihn sich damals erfolgreich eingeklagt. Nur fraglich, wer sich diese Arbeit wirklich machen möchte. Solange die Masche mit minimalem Bonus funktioniert, wird das Unternehmen es weiterhin versuchen.

Kann ich bestätigen. Bonus war bei Kündigung absolut niedrig.

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Sollte normalerweise auch so laufen, Stichwort "man sieht sich immer zweimal im Leben". Habe sowohl bei einer T3 als auch bei einer T2 Beratung jeweils anteiligen Durchschnittsbonus erhalten.

Voice of Reason schrieb am 23.03.2022:

Auf Senior Manager Ebene kann ich das definitiv nicht bestätigen.
Nach 10/12 des Jahres habe ich wirklich einen absolut gerechtfertigten Bonus erhalten...

WiWi Gast schrieb am 23.03.2022:

EY-Erfahrung:
Der anteilige Bonus nach Kündigung wurde auf ein unverschämt niedriges Niveau festgelegt. Ein Kollege hat ihn sich damals erfolgreich eingeklagt. Nur fraglich, wer sich diese Arbeit wirklich machen möchte. Solange die Masche mit minimalem Bonus funktioniert, wird das Unternehmen es weiterhin versuchen.

Kann ich bestätigen. Bonus war bei Kündigung absolut niedrig.

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WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Voice of Reason schrieb am 23.03.2022:

Auf Senior Manager Ebene kann ich das definitiv nicht bestätigen.
Nach 10/12 des Jahres habe ich wirklich einen absolut gerechtfertigten Bonus erhalten...

WiWi Gast schrieb am 23.03.2022:

EY-Erfahrung:
Der anteilige Bonus nach Kündigung wurde auf ein unverschämt niedriges Niveau festgelegt. Ein Kollege hat ihn sich damals erfolgreich eingeklagt. Nur fraglich, wer sich diese Arbeit wirklich machen möchte. Solange die Masche mit minimalem Bonus funktioniert, wird das Unternehmen es weiterhin versuchen.

Kann ich bestätigen. Bonus war bei Kündigung absolut niedrig.

Betrifft zwar nicht big4, sondern eine andere Beratung. Da war ich nach der Kündigung quasi Fahnenflüchtling zu einem Marktbegleiter und wurde von der Partnerschaft entsprechend ins Abseits gedrängt und Bonus 0.
Habe diesen aber erfolgreich eingeklagt, zwar nicht die komplette Höhe, Stress und Gebühren an die Rechtschutzversicherung. Für die Beratung war es ungleich teurer, neben dem Bonus noch interner Aufwand auf Partnerebene, die Kosten von zwei Anwälten von knapp 18k, zwei mitgezogene Mitarbeiter und drei Kunden. Zwei davon habe ich die Emails des Partners zugespielt, in denen er sich über Äußerlichkeiten des Kunden und im anderen Fall Ausreizen von variablen Boni geäußert hat.
Gut für das eigene Ego. Big4 hätte da viel schneller reagiert und gezahlt meines Erachtens, da die mehr Wert auf Reputation legen.

antworten
Ceterum censeo

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

WiWi Gast schrieb am 23.03.2022:

Habe diesen aber erfolgreich eingeklagt, zwar nicht die komplette Höhe, Stress und Gebühren an die Rechtschutzversicherung. Für die Beratung war es ungleich teurer, neben dem Bonus noch interner Aufwand auf Partnerebene, die Kosten von zwei Anwälten von knapp 18k, zwei mitgezogene Mitarbeiter und drei Kunden. Zwei davon habe ich die Emails des Partners zugespielt, in denen er sich über Äußerlichkeiten des Kunden und im anderen Fall Ausreizen von variablen Boni geäußert hat.
Gut für das eigene Ego. Big4 hätte da viel schneller reagiert und gezahlt meines Erachtens, da die mehr Wert auf Reputation legen.

Wenngleich ich den Wahrheitsgehalt dieses Beitrags doch nicht beschwören wollte, so wäre dieses Verhalten - bar einer moralischen Wertung - rechtlich schlicht nicht zu empfehlen. Hier werden straf- und zivilrechtliche Tatbestände verwirklicht, die das Potenzial bergen, den eigenen Leumund, wie auch die eigene wirtschaftliche Existenz empfindlich zu beeinträchtigen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Ich habe das Thema Bonus und Kündigung vor einem Jahr auch gehabt. Auch bei einer anderen Beratung als den Big4. Anfang März gekündigt, um Ende Juni zu gehen.
Mir hätte laut Vertrag der volle Jahresbonus zugestanden, weil ich 2014 zum 1.7 angefangen hatte und das Kalenderjahr bei uns im Juni endete.

Allerdings war mein Arbeitgeber sauer darüber, dass ich zu einem unserer größten Mandaten ging. Der wollte eine eigen Inhouse-Beratung aufbauen. Mit mir in einer leitenden Position.

Die letzten drei Monte waren echt richtig mies. Meine Arbeit wurde diskreditiert wo es nur ging. Plötzlich waren die Ergebnisse nicht mehr gut genug und am Ende wollte mir mein Arbeitgeber selbst den Grundbonus erst einmal nicht mehr zahlen. Der Bonus hat aber bis zu 40% vom Gehalt ausgemacht.

Mit meiner Rechtschutzversicherung und 200€ Selbstbeteiligung haben wir uns geeinigt, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Ich habe am Ende 95% vom kompletten Bonus bekommen, der mir vertraglich zustand.

Zu einer Rechtschutzversicherung kann ich nur jedem raten. Selbst wenn man sich im Guten trennt sollte man am Ende schauen, ob der vereinbarte Bonus vom Arbeitgeber richtig berechnet wurde.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Ceterum censeo schrieb am 24.03.2022:

Habe diesen aber erfolgreich eingeklagt, zwar nicht die komplette Höhe, Stress und Gebühren an die Rechtschutzversicherung. Für die Beratung war es ungleich teurer, neben dem Bonus noch interner Aufwand auf Partnerebene, die Kosten von zwei Anwälten von knapp 18k, zwei mitgezogene Mitarbeiter und drei Kunden. Zwei davon habe ich die Emails des Partners zugespielt, in denen er sich über Äußerlichkeiten des Kunden und im anderen Fall Ausreizen von variablen Boni geäußert hat.
Gut für das eigene Ego. Big4 hätte da viel schneller reagiert und gezahlt meines Erachtens, da die mehr Wert auf Reputation legen.

Wenngleich ich den Wahrheitsgehalt dieses Beitrags doch nicht beschwören wollte, so wäre dieses Verhalten - bar einer moralischen Wertung - rechtlich schlicht nicht zu empfehlen. Hier werden straf- und zivilrechtliche Tatbestände verwirklicht, die das Potenzial bergen, den eigenen Leumund, wie auch die eigene wirtschaftliche Existenz empfindlich zu beeinträchtigen.
Liebe Grüße

Kann dich beruhigen, eigener Leumund steht besser da als vorher. Aber es gibt natürlich zwei Perspektiven, der moralische Aspekt wäre ein abendfüllendes Thema.
Rechtlich auf meiner Seite auch alles sauber, da anwaltlich vertreten sowohl durch eigenen als auch neuen Arbeitgeber. Ist ja auch nicht das erste Mal, dass mehrere Mitarbeiter/Teams von einer zu einer anderen Beratung wechseln.
Wollte mehr zum Ausdruck bringen, big4 macht es eher geräuschlos. Hier gab es einen Zivilprozess vor dem Arbeitsgericht. Das ist ein öffentlicher Prozess, dessen Ergebnis durchaus mit Kunden geteilt werden darf, wenn ihre Kundennamen in den Prozessakten stehen.

antworten
Ceterum censeo

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

WiWi Gast schrieb am 24.03.2022:

[...]
Rechtlich auf meiner Seite auch alles sauber, da anwaltlich vertreten sowohl durch eigenen als auch neuen Arbeitgeber. Ist ja auch nicht das erste Mal, dass mehrere Mitarbeiter/Teams von einer zu einer anderen Beratung wechseln.
Wollte mehr zum Ausdruck bringen, big4 macht es eher geräuschlos. Hier gab es einen Zivilprozess vor dem Arbeitsgericht. Das ist ein öffentlicher Prozess, dessen Ergebnis durchaus mit Kunden geteilt werden darf, wenn ihre Kundennamen in den Prozessakten stehen.

Ich mag mir zwar mangels genauer Kenntnis des Sachverhalts kein abschließendes Urteil erlauben, insb. zur ersten Aussage würde ich - nach einer typisierenden Auslegung - einen deutlichen Dissens bekunden. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen weiterhin, dass die von mir erwähnten Tatbestände hier wohl vollumfänglich nicht erkannt wurden. Ich möchte mich hier jedoch auch zu keinen weiteren Einlassungen befleißigen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Mir hätte laut Vertrag der volle Jahresbonus zugestanden, weil ich 2014 zum 1.7 angefangen hatte und das Kalenderjahr bei uns im Juni endete.

Erstaunlich was mittlerweile rechtlich alles möglich ist, selbst vor dem Kalenderjahr wird kein Halt mehr gemacht.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

Lieber Gast, ich feiere dich ;-)

WiWi Gast schrieb am 28.03.2022:

Mir hätte laut Vertrag der volle Jahresbonus zugestanden, weil ich 2014 zum 1.7 angefangen hatte und das Kalenderjahr bei uns im Juni endete.

Erstaunlich was mittlerweile rechtlich alles möglich ist, selbst vor dem Kalenderjahr wird kein Halt mehr gemacht.

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung - Steuerfrage

Hallo,

ich habe eine Steuerfrage: Ich habe einen Aufhebungsvertrag und wurde gefragt, ob es in Ordnung für mich ist, wenn der Anspruch des anteiligen Bonus mit meinem letzten Gehalt im September 22 ausbezahlt würde (was das Unternehmen empfiehlt), oder ob es dann erst regulär zum April 23 ausbezahlt werden soll. Hierbei soll es Steuerunterschiede geben, aber leider konnte ich dazu nichts finden. Kann mir das jemand erklären? Was wäre denn für mich vorteilhafter?

VG

antworten
Ceterum censeo

Re: Bonus bei Kündigung - Steuerfrage

WiWi Gast schrieb am 27.06.2022:

Hallo,

ich habe eine Steuerfrage: Ich habe einen Aufhebungsvertrag und wurde gefragt, ob es in Ordnung für mich ist, wenn der Anspruch des anteiligen Bonus mit meinem letzten Gehalt im September 22 ausbezahlt würde (was das Unternehmen empfiehlt), oder ob es dann erst regulär zum April 23 ausbezahlt werden soll. Hierbei soll es Steuerunterschiede geben, aber leider konnte ich dazu nichts finden. Kann mir das jemand erklären? Was wäre denn für mich vorteilhafter?

VG

Kommt drauf an, wie dein Einkommen im nächsten Jahr darstellt. Prinzipiell wäre die Auszahlung in dem Jahr mit dem niedrigeren zu versteuernden Einkommen anzuraten.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Bonus bei Kündigung (Big4)

WiWi Gast schrieb am 23.03.2022:

Habe vor zum 31.3. zu kündigen - also zum 30.6. ausscheiden.

Fixer Bonus wird also demnach zu 9/12 ausgezahlt.

Flex Bonus wird dann wohl nicht berücksichtigt?

Kommt drauf an. Wenn du gut warst und man Dich in Zukunft auch wieder mit Kusshand zurück nehmen würde oder man Dir zutraut bei einem Mandanten mal Entscheidungsgewalt zu haben, wirst Du völlig normal berücksichtigt. Wenn nicht eher gar nicht.

antworten

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Voller Bonus für 2013: Mitarbeiter profitieren von gutem Wirtschaftsklima

Das Wort BONUS - für Gehaltsbonus - auf einer Kreidetafel geschrieben.

Der durchschnittliche Auszahlungsgrad der variablen Vergütung bei Fach- und Führungskräften ist in der Schweiz mit knapp 96 Prozent am höchsten. In Deutschland und Österreich liegt der Grad der Auszahlung bei rund 90 Prozent, so lauten die Ergebnisse einer aktuellen Kienbaum-Studie zur Auszahlung der variablen Vergütung im Jahr 2013.

Bonuszahlungen für Top-Verdiener steigen erneut stark an

Die Spitze eines Wolkenkratzers.

Knapp 52% der Topmanager in Deutschland haben für das Geschäftsjahr 2006 eine im Vergleich zum Vorjahr höhere Bonuszahlung erhalten. Damit bestätigt sich die Entwicklung zu steigenden variablen Sonderzahlungen.

Studie: Gesamtvergütungstrends 2007

Schach

Ergebnisse der aktuellen Mercer-Vergütungsstudie: Europäische Unternehmen erachten die Gewinnung und Bindung von Leistungsträgern als vorrangiges Ziel. 2007 setzen sie verstärkt auf Jahresboni und nicht-monetäre Vergütungselemente.

Deutsche offen gegenüber leistungsabhängiger Bezahlung

Karriereleiter

Kelly-Studie: Viele deutsche Arbeitnehmer glauben, eine leistungsabhängige Bezahlung erhöhe ihre Produktivität. 47 Prozent der Männer und 24 Prozent der Frauen würden gerne zu einer leistungsabhängigen Vergütung wechseln.

Jeder Jobwechsel bringt im Schnitt 30 Prozent mehr Gehalt

Eine junge Frau auf der Mitte einer Treppe blickt in die Ferne.

Freiwillige Jobwechsel zahlen sich oft aus. Im Schnitt bringen solche Wechsel in Deutschland ein um 30 Prozent höheres Gehalt, so das Ergebnis einer McKinsey-Studie. Der Durchschnitt wechselte zwei bis vier Mal in zehn Jahren den Job. Auf alle, auch unfreiwillige Rollen- und Jobwechsel durch Kündigungen bezogen, beträgt die Gehaltssteigerung im Schnitt nur 5 Prozent. Die größten Gehaltssprünge um 30-46 Prozent machten Berufstätige, die den Job öfter – in Deutschland im Durchschnitt fünfmal – gewechselt haben. Die Berufserfahrung trägt zur Hälfte des Lebenseinkommens einer Durchschnittsperson bei.

Jobwechsel ist häufigster Grund für Gehaltserhöhungen

Gehaltserhöhung: Ein Junger man im Sprung symolisiert einen Jobwechsel mit Gehaltssprung

Eine hohe Firmentreue sorgt nicht für ein Lohnplus. Bei jedem dritten Deutschen war der Grund für die letzte Gehaltssteigerung ein Jobwechsel. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie mit 1.000 Arbeitnehmern des Personaldienstleisters Robert Half.

Abfindung für eigene Kündigung steigert Mitarbeiterzufriedenheit

Ein Schild mit der Aufschrift "Exit - Thank you for Visiting" symbolisiert das Thema der Abfindung für die Mitarbeiterzufriedenheit.

Der Ansatz klingt zunächst unlogisch: Amazon gibt seinen Mitarbeitern in den USA die Möglichkeit, zu kündigen und dabei noch bis zu 5.000 Dollar Abfindung zu kassieren. Die einzige Bedingung: Sie dürfen sich nicht noch einmal dort bewerben. Warum der Konzern das anbietet und wieso das sinnvoll sein kann, kommentiert Sven Hennige, Senior Managing Director Central Europe & France bei Robert Half.

Headhunter of the Year Award 2017 – Die Besten der Besten

Gewinner Foto Headhunter of the Year 2017

Der „Headhunter oft the Year“-Award 2017 ist vergeben. Der Preis wurde verliehen in den Kategorien Best Newcomer, Candidate Experience und Client Experience sowie im Executive Search für "Boutiques & Local Players" und "Large Players & Holdings". Die Headhunter des Jahres sind: Geneva Consulting & Management Group GmbH, SELECTEAM Deutschland GmbH, Sapplier GmbH, Pentagon AG; Passion for People GmbH.

Headhunter of the Year 2016 – die Gewinner sind gekürt

Bildmaterial zum Headhunter of the Year-Award 2016

Der „Headhunter oft the Year“-Award 2016 ist vergeben. Der Preis wurde verliehen in den Kategorien Best Newcomer, Recruiting Innovation, Best eBrand, Candidate Experience und Executive Search. Die Headhunter des Jahres sind: Pape Consulting Group AG, Dr. Terhalle & Nagel Personalberatung GmbH, MANNROTH GmbH & Co. KG, Dwight Cribb Personalberatung GmbH, Pentagon AG.

Headhunter of the Year 2016 – Nominierte stehen fest

Bildmaterial zum Headhunter of the Year-Award 2016

32 nominierte Unternehmen aus der Personalberatungsbranche haben es in die Endauswahl geschafft und hoffen am 2. Juni auf den Preis „Headhunter of the Year 2016“. Der Preis „Headhunter of the Year“ wird in den Kategorien Candidate Experience, Executive Search, Recruiting Innovation, Best eBrand und Best Newcomer vom Karrieredienst Experteer vergeben. Insgesamt haben sich 88 Unternehmen beworben.

Personalberatung in Deutschland 2014/2015 - Führungskräfte mit IT-Know-how heiß begehrt

Ein Arbeitsplatz mit Laptop, einer Kaffeetasse, zwei Stiften und zerknüllten Zetteln.

Der Branchenumsatz der Personalberatung stieg in Deutschland im Jahr 2014 um 5,7 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro. Die Prognose für 2015 liegt bei 6,2 Prozent. Heiß begehrt sind Fach- und Führungskräfte mit Know-how in Digitaler Transformation. Jobsuchmaschinen, Expertenplattformen und Social-Media-Kanälen wie Xing oder Linkedin verändern die Branche.

Studie: Jeder zweite Deutsche unzufrieden im Job

Jobzufriedenheit Umfrage zum Arbeitsklima

Fast die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland ist mit ihrem Job nicht zufrieden. 45 Prozent der Arbeitnehmer wollen in den nächsten zwölf Monaten den Job wechseln. Der Wunsch nach mehr Gehalt, Abwechslung und Anerkennung geben häufig den Ausschlag.

Consultingstudie: IT-Berater wechseln am häufigsten ihren Job

Jeder fünfte Mitarbeiter eines Consultingunternehmens mit dem Schwerpunkt Informationstechnologie (IT) verlässt im Jahresverlauf sein Unternehmen. Damit weisen IT-Beratungen die höchste Fluktuationsrate in der Unternehmensberatungsbranche auf.

Rivalität am Arbeitsplatz: Wenn Wettbewerb zu weit geht

Kämpfende Hirsche, die mit ihrern Geweihen aufeinander losgehen.

Eine internationale Monster Umfrage zeigt, dass jeder fünfte Befragte bereits den Job gewechselt hat, um Arbeitsplatzrivalitäten zu entfliehen. Weitere 26 Prozent haben schon eine Kündigung aus diesem Grund in Betracht gezogen.

Antworten auf Bonus bei Kündigung (Big4)

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Bonus Executive Search

WiWi Gast

Ich suche weiterhin nach Beispielen für Bonusschema/Prämienmodelle für Researcher im Executive Search. Kurz gesagt: Mir geht es ...

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