Nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen darf ein Arbeitgeber seinerseits auch „streiken“. Sehr komplexes arbeitsrechtliches Thema, google mal unter „Aussperrung“ als Mittel im Arbeitskampf. Beispiel: die IG Metall bestreikt Autozulieferer, aber nicht deren Autohersteller-Kunden. Autohersteller kann nicht produzieren, da Zulieferteile fehlen. Autohersteller sperrt vorübergehend seine Mitarbeiter aus, zahlt auch keine Löhne.
Jederzeit und ohne Begründung kann der Arbeitgeber auch ein erfolgreiches Unternehmen schließen. Sogar auch dann, wenn er einfach keine Lust mehr hat. Man nennt das unternehmerische Entscheidung.
Allerdings sind natürlich alle vertraglichen Bedingungen einzuhalten, also den Mitarbeitern kann gekündigt werden unter Einhaltung der Arbeitsvertrags-Kündigungsfristen etc.. Bei Insolvenz ist die Rechtslage noch mal spezieller.
Grundsätzlich gibt es kein Recht auf eine Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen. Alles andere auszuführen sprengt den Rahmen eines Forums - das Kündigungsschutzrecht füllt ganze Bibliotheken, u.a. vieles auch stark abhängig von der Betriebsgröße etc., ggf. auch Interessenausgleich/Sozialplan etc. erforderlich ... . Abfindungen werden meist nur ausgehandelt, wenn entweder zwischen AG und Betriebsrat ein Interessenausgleich/Sozialplan als Kompromiss vereinbart wurde, oder aber um einen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden, z.B. weil der AN eine fehlerhafte Sozialauswahl beklagt.
Da Du Dich ja angesichts Deiner sehr elementaren Fragen ganz offensichtlich noch überhaupt nicht mit diesen Themen auseinandergesetzt hast, solltest Du Dich wohl besser erstmal selbst ein bißchen schlau machen, notfalls Wikipedia ... .
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