Frage zu Vertragsstrafen
Hallo, ich stecke gerade auch in einer verzwickten Situation die ich so nicht habe kommen sehen. Ich habe den Vertrag bei einer anderen Firma B unterschrieben. Anschließend habe ich jedoch von meiner jetzigen Firma A ein gutes Gegenangebot bekommen und mich entschlossen dieses anzunehmen. Der Vertrag in Firma B sieht vor, dass eine Kündigung vor Antritt der Stelle ausgeschlossen ist. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 2 Wochen.
Allerdings gibt es im Vertrag von Firma B noch Vertragsstrafen. U.a. wenn der Arbeitnehmer das Vertragsverhältnis ohne wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist lösen möchte bzw. die Tätigkeit nicht antritt.
Mein Plan war daher die Stelle bei Firma B anzutreten und dann am ersten Tag meine Kündigung einzureichen. Allerdings habe ich Firma B bereits per EMail darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich den Wechsel zurück zu Firma A in Betracht ziehen würde. Denn ich hätte es asozial gefunden dies erst am ersten Arbeitstag zu sagen wodurch Firma B ein weiterer Monat verloren gegangen wäre...
Ein Aufhebungsvertrag wurde mir trotz Bitte nicht angeboten. Ich solle stattdessen Kündigen womit ich aber gegen den Vertrag verstoßen würde und mit Sicherheit die Vertragsstrafe zahlen müsste. Dies habe ich abgelehnt und darauf bestanden die neue Stelle anzutreten. Jetzt hat mir Firma B aber erklärt, dass ich sowieso die Vertragsstrafe bezahlen müsste, weil ich Firma B bereits über meinen Wunsch zu wechseln in Kenntnis gesetzt habe. Also könnte ich ja auch kündigen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies so stimmt.
Eine Kündigung habe ich nicht ausgesprochen und diese bedarf sowieso der Schriftform.
Ich nehme mal an Schriftform bedeutet wirklich auf Papier mit Unterschrift?
Habe ich hier also einen Fehler gemacht Firma B darüber in Kenntnis zu setzen?
Was sagt ihr dazu?
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