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KündigungVertragsstrafe

Frage zu Vertragsstrafen

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Gibson

Frage zu Vertragsstrafen

Hallo, ich stecke gerade auch in einer verzwickten Situation die ich so nicht habe kommen sehen. Ich habe den Vertrag bei einer anderen Firma B unterschrieben. Anschließend habe ich jedoch von meiner jetzigen Firma A ein gutes Gegenangebot bekommen und mich entschlossen dieses anzunehmen. Der Vertrag in Firma B sieht vor, dass eine Kündigung vor Antritt der Stelle ausgeschlossen ist. Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 2 Wochen.

Allerdings gibt es im Vertrag von Firma B noch Vertragsstrafen. U.a. wenn der Arbeitnehmer das Vertragsverhältnis ohne wichtigen Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist lösen möchte bzw. die Tätigkeit nicht antritt.

Mein Plan war daher die Stelle bei Firma B anzutreten und dann am ersten Tag meine Kündigung einzureichen. Allerdings habe ich Firma B bereits per EMail darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich den Wechsel zurück zu Firma A in Betracht ziehen würde. Denn ich hätte es asozial gefunden dies erst am ersten Arbeitstag zu sagen wodurch Firma B ein weiterer Monat verloren gegangen wäre...

Ein Aufhebungsvertrag wurde mir trotz Bitte nicht angeboten. Ich solle stattdessen Kündigen womit ich aber gegen den Vertrag verstoßen würde und mit Sicherheit die Vertragsstrafe zahlen müsste. Dies habe ich abgelehnt und darauf bestanden die neue Stelle anzutreten. Jetzt hat mir Firma B aber erklärt, dass ich sowieso die Vertragsstrafe bezahlen müsste, weil ich Firma B bereits über meinen Wunsch zu wechseln in Kenntnis gesetzt habe. Also könnte ich ja auch kündigen.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies so stimmt.
Eine Kündigung habe ich nicht ausgesprochen und diese bedarf sowieso der Schriftform.
Ich nehme mal an Schriftform bedeutet wirklich auf Papier mit Unterschrift?

Habe ich hier also einen Fehler gemacht Firma B darüber in Kenntnis zu setzen?

Was sagt ihr dazu?

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WiWi Gast

Frage zu Vertragsstrafen

Naivste Ehrlichkeit hat im Berufsleben nichts verloren.
Deine Wertvorstellungen in allen Ehren, aber du hast dich in eine seltendämliche Situation manövriert.
Die Schriftform hast du nicht eingehalten, also leitet sich aus deiner mündlichen Kündigung kein Rechtsanspruch ab, mMn.
Inwieweit der Vertrag hinsichtlich einer Vertragsstrafe rechtssicher ist, muss ein Anwalt prüfen.
Ich hoffe für dich, dass die rechtsschutzversichert bist: Lass die Konsequenzen professionell prüfen.

"Zulässig sind auch Vereinbarungen, die das Recht zur ordentlichen Kündigung vor der Arbeitsaufnahme ausschließen oder den Nichtantritt der Arbeit mit einer Vertragsstrafe sanktionieren. Das gilt selbst für eine Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einem auf sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag (BAG, BeckRS 2011, 65096)."

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WiWi Gast

Frage zu Vertragsstrafen

Wie hoch ist denn die Strafe?

Wenn Du mit 14 Tage in der Probezeit kündigst können sie wenig machen.

Man kann es auch darauf ankommen lassen das sie die Strafe mit Rechtsmitteln versuchen durchzusetzen das wird sich kaum lohnen.

antworten
WiWi Gast

Frage zu Vertragsstrafen

Nur weil du sagst, dass du nicht bleiben willst, hast du noch keine Vertragsstrafe. Du könntest es dir bis zum Antritt ja auch wieder anders überlegen. Solange du am ersten Tag antrittst und direkt die Kündigung einreichst, passiert dir gar nichts. du darfst halt nur nicht vorher formell kündigen.

Ist aber auch ein wenig unprofessionell von Firma B darauf zu besteht, dass du da für 2 Wochen hingehst nur um dir eins reinzuwürgen.

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WiWi Gast

Frage zu Vertragsstrafen

Du kannst auch am ersten Tag hingehen und Dich dann ohne Krankenschein krank melden was wollen sie machen dich abmahnen?

antworten
WiWi Gast

Frage zu Vertragsstrafen

Danke für die Antworten. Ich habe niemals gekündigt und auch immer nur im konjunktiv davon gesprochen, dass ich in Betracht ziehe das Angebot von Firma A anzunehmen. Das wird im Zweifel aber wohl niemanden vor Gericht interessierem :).

Firma B hat ja angeboten, dass ich im Vorraus meinerseits kündige, aber dann würde ich ja unordentlich kündigen was dann erst recht die Vertragsstrafe nach sich ziehen würde. Und vermutlich käme dann noch Vertragsstrafe Nr. 2 ins Spiel. Mir ist nämlich eine Neben-/Wettbewerbstätigkeit untersagt. Am Ende hätte ich beide Vertragsstrafen am Hals.
Darum habe ich darauf bestanden die Tätigkeit bei Firma B anzutreten.

Ich werde jetzt aber einen Anwalt zu Rate ziehen :).

antworten
Gibson

Frage zu Vertragsstrafen

Hi, also der Anwalt meinte die Drohung mit der Vertragsstrafe wegen dem Hinweis, dass ich einen Wechsel in Erwägung ziehe wäre Quatsch. Das macht mir wieder etwas Mut.

Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass Vertragsstrafen wohl ohne Begründung nach eigenem Ermessen verhengt werden können. Ich müsste dann also wohl vor das Arbeitsgericht ziehen wenn ich der Meinung bin, dass diese nicht gerechtfertigt ist. Allerdings muss man selbst im Falle, dass man vor dem Arbeitsgericht Recht bekommt für die eigenen (Anwalts-)Kosten aufkommen.

Gibt es denn einen Grund warum ein Unternehmen kein Interesse an einem Aufhebungsvertrag haben könnte außer dass es dieses auf eine Vertragsstrafe ankommen lassen möchte? Scheinbar sind die ganz schön verärgert.

Naja, jetzt kann ich erstmal nur abwarten was passiert. Am Ende wird gar keine Vertragsstrafe verhängt...

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WiWi Gast

Frage zu Vertragsstrafen

Ich weiß nicht, ob sowas überhaupt vor Gericht zugelassen wird. ich meine, du tritts die Arbeitsstelle an. Wo bist du da vertragsbrüchig geworden. Aber dein Anwalt wird dir da bestimmt helfen können. Klar, ist eine echt Sch* Situation und ich finde das Verhalten des Unternehmens auch wenig professionell, selbst wenn sie verägert sind.

antworten
WiWi Gast

Frage zu Vertragsstrafen

Noch einmal der Tipp, weil ich nicht weiß, ob er ankam:

Rechtsschutzversicherung!

WiWi Gast schrieb am 20.03.2019:

Naivste Ehrlichkeit hat im Berufsleben nichts verloren.
Deine Wertvorstellungen in allen Ehren, aber du hast dich in eine seltendämliche Situation manövriert.
Die Schriftform hast du nicht eingehalten, also leitet sich aus deiner mündlichen Kündigung kein Rechtsanspruch ab, mMn.
Inwieweit der Vertrag hinsichtlich einer Vertragsstrafe rechtssicher ist, muss ein Anwalt prüfen.
Ich hoffe für dich, dass die rechtsschutzversichert bist: Lass die Konsequenzen professionell prüfen.

"Zulässig sind auch Vereinbarungen, die das Recht zur ordentlichen Kündigung vor der Arbeitsaufnahme ausschließen oder den Nichtantritt der Arbeit mit einer Vertragsstrafe sanktionieren. Das gilt selbst für eine Vertragsstrafe im Zusammenhang mit einem auf sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag (BAG, BeckRS 2011, 65096)."

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