Kündigung - Freistellung bezahlt?
Hallo, ich habe bei meinem AG gekündigt...kann ich mich bezahlt freistellen lassen wenn ich mich noch bewerben muss...
Oder muss bis zur Kündigung abreiten...
Hallo, ich habe bei meinem AG gekündigt...kann ich mich bezahlt freistellen lassen wenn ich mich noch bewerben muss...
Oder muss bis zur Kündigung abreiten...
WiWi Gast schrieb am 17.02.2019:
Hallo, ich habe bei meinem AG gekündigt...kann ich mich bezahlt freistellen lassen wenn ich mich noch bewerben muss...
Oder muss bis zur Kündigung abreiten...
Das entscheidet dein Arbeitgeber und nicht du!
Dein Arbeitgeber kann dich unter Anrechung von Urlaubsansprüchen bezahlt freistellen ab Termin X bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Er kann dich aber auch bis zum letzten Tag antanzen lassen.
antwortenDu musst arbeiten.
antwortenSteht normalerweise in deinem Arbeitsvertrag.
Würde mich allerdings sehr wundern wenn du da einen Einfluss/Wahlrecht hast.
Wenn Dein AG keine Angst vor schädlichem Verhalten, hat er doch keinen Grund Dich bezahlt freizustellen. Mutmaßlich leistest Du schließlich täglich einen Mehrwert. Freistellung könnte ich mir daher nur unbezahlt vorstellen.
antwortenWarum sollte dich jemand bezahlt freistellen? Du hast Vertrag bis Zeitpunkt X. Bis dahin kannst du deinen Urlaub verbraten und das war es.
antwortenKommt drauf an was du ausgehandelt hast.
Ich bin aktuell noch bis Ende des Monats freigestellt, dann geht es nach 3 Monaten Pause zur neuen Firma
antwortenUnd ist auch vielleicht noch davon abhängig, wie lange man schon im Unternehmen ist und ob man sich im Guten oder Bösen trennt. Als ich letztes Jahr nach knapp 12 Jahren den AG gewechselt habe hat mir mein Chef zu meinem Resturlaub von drei Wochen noch einmal vier Wochen von sich aus gegeben. Die Übergabe war gemacht und ich hatte alles erledigt, was noch erledigt werden musste. War so gesehen ein Abschiedsgeschenk. Und vielleicht auch eine Anerkennung meiner Leistung.
Normal wird aber sein, dass man bis zum letzten Tag noch arbeiten muss Die Firma bezahlt den Arbeitnehmer schließlich noch.
antwortenKommt sicherlich auch auf deine Tätigkeit an. Wenn du im Vertrieb arbeitest und zu einem Mitbewerber gehst, dann besteht eine sehr große Chance, freigestellt zu werden. Unter Umständen auch, wenn du im Einkauf oder der Konstruktion tätig bist. Wenn du aber im ganz "normalen" Verwaltungsbereich tätig bist, wirst du bis zum Schluss arbeiten dürfen.
Du hast aber geschrieben, "wenn ich mich noch bewerben muss". Hast du etwa gekündigt, ohne eine neue Stelle zu haben? Entweder bist du sehr begehrt auf dem Markt, oder sehr blauäugig. Wenn du bist Ende der Kündigungsfrist keine neue Anstellung hast, bist du arbeitslos und erstmal ohne Anspruch auf Leistungen vom Amt. In dem Fall: "Herzlichen Glückwunsch."
antwortenFreiwillige Jobwechsel zahlen sich oft aus. Im Schnitt bringen solche Wechsel in Deutschland ein um 30 Prozent höheres Gehalt, so das Ergebnis einer McKinsey-Studie. Der Durchschnitt wechselte zwei bis vier Mal in zehn Jahren den Job. Auf alle, auch unfreiwillige Rollen- und Jobwechsel durch Kündigungen bezogen, beträgt die Gehaltssteigerung im Schnitt nur 5 Prozent. Die größten Gehaltssprünge um 30-46 Prozent machten Berufstätige, die den Job öfter – in Deutschland im Durchschnitt fünfmal – gewechselt haben. Die Berufserfahrung trägt zur Hälfte des Lebenseinkommens einer Durchschnittsperson bei.
Eine hohe Firmentreue sorgt nicht für ein Lohnplus. Bei jedem dritten Deutschen war der Grund für die letzte Gehaltssteigerung ein Jobwechsel. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie mit 1.000 Arbeitnehmern des Personaldienstleisters Robert Half.
Der Ansatz klingt zunächst unlogisch: Amazon gibt seinen Mitarbeitern in den USA die Möglichkeit, zu kündigen und dabei noch bis zu 5.000 Dollar Abfindung zu kassieren. Die einzige Bedingung: Sie dürfen sich nicht noch einmal dort bewerben. Warum der Konzern das anbietet und wieso das sinnvoll sein kann, kommentiert Sven Hennige, Senior Managing Director Central Europe & France bei Robert Half.
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Der „Headhunter oft the Year“-Award 2016 ist vergeben. Der Preis wurde verliehen in den Kategorien Best Newcomer, Recruiting Innovation, Best eBrand, Candidate Experience und Executive Search. Die Headhunter des Jahres sind: Pape Consulting Group AG, Dr. Terhalle & Nagel Personalberatung GmbH, MANNROTH GmbH & Co. KG, Dwight Cribb Personalberatung GmbH, Pentagon AG.
32 nominierte Unternehmen aus der Personalberatungsbranche haben es in die Endauswahl geschafft und hoffen am 2. Juni auf den Preis „Headhunter of the Year 2016“. Der Preis „Headhunter of the Year“ wird in den Kategorien Candidate Experience, Executive Search, Recruiting Innovation, Best eBrand und Best Newcomer vom Karrieredienst Experteer vergeben. Insgesamt haben sich 88 Unternehmen beworben.
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