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KündigungProbezeit

Kündigung in Probezeit

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Wickie

Kündigung in Probezeit

Hallo Wizard,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich wurde gestern mündlich in der Probezeit gekündigt. Meine Probezeit endet Ende Oktober. Es kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Begründung der Kündigung: ich passe nicht zum Unternehmen, habe nicht die nötige Sensibilität für die Branche und Positionierung. Außerdem ist dem AG im Laufe der Monate klar geworden, dass eine Person mit mehr Berufserfahrung zur Besetzung von Nöten gewesen wäre, da es sich um eine neu geschaffene und neu aufzubauende Stelle handelte.

Dies bedeutet, dass ich den November noch arbeiten gehen müßte. Man hat mir jedoch vorgeschlagen, ich bräuchte die verbleibenden Wochen/Monate nicht mehr zu kommen, man würde mich aber trotzdem bis Ende des eigentlich noch zu arbeitenden Monats November weiterbezahlen.

Jetzt habe ich Bedenken, welches die sauberste Variante für mich ist - bzgl. einer noch zu unternehmeden schriftlichen Kündigung (besser von meiner Seite oder von AG Seite?) und

  • dem Arbeitszeugnis (Initiative der Kündigung ging von wem aus bzw. warum)?

Konkret:

Muss ich einem Aufhebungsvertrag zustimmen oder besteht eine andere Alternative, z.Bsp.:

Soll ich auf eine Kündigung von Arbeitgeberseite bestehen, damit ich nicht für das Arbeitlosengeld gesperrt werde?

Sollte ich auf einen bestimmten Kündigungsgrund verhandeln, z. Bsp. betriebsbedingt? Oder muss, da ich in der Probezeit bin, kein Grund genannt werden? ...

Der Arbeitgeber muss jedoch eine Meldung an das Arbeitsamt machen. Sollte ich hier den Arbeitgeber bitten, 'betriebsbedingte Kündigung' zu verwenden, um vom AA nicht für's ALG gesperrt zu werden?

Sollte ich weiterhin versuchen zu verhandeln, dass im Arbeitszeugnis steht, das ich auf 'eigenen Wunsch kündige', oder 'betriebsbedingt' oder gar keine Formulierung hierzu?
Wie verhindere ich späteren potentiellen Arbeitgebern nicht Anlass zur Skepsis zu geben, warum mein Arbeitsverhältnis in der Probezeit endete? Was wäre die sauberste Alternative?

Ich wäre sehr dankbar für eine Orientierungshilfe in dieser komplizierten Angelegenheit.

herzlichen Dank

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WiWi Gast

Re: Kündigung in Probezeit

Willkommen im Club! :-(

Afaik muß eine Kündigung schriftlich erfolgen, die bisher mündlich erfolgte reicht also nicht. Vielleicht verpennen die es ja noch?

Ich würde nicht selber kündigen. Dir geht es ja letztlich nur um die Formulierung im Zeugnis und es gibt nicht wenige Unternehmen, die dort auf Deinen Wunsch auch reinschreiben, daß Du gekündigt hast. Ist für die ja kein Nachteil. Würde es also so probieren.

Hättest Du eigentlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Mußt dazu ja bereits länger gearbeitet haben als die Probezeit jetzt ausmachte.

antworten
Wickie

Re: Kündigung in Probezeit

danke für die Antwort.

Ich werde versuchen, mir diese Formulierung ins Arbeitszeugnis schreiben zu lassen.

Aber selbst wenn Sie die schriftliche Kündigung vergessen, könnte ich es nicht mehr mit selbst vereinbaren dort weiter angestellt zu sein.

Ich denke schon, dass ich Anspruch habe, da ich schon vorher ein Jahr gearbeitet habe.

Was ist dir passiert?

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WiWi Gast

Re: Kündigung in Probezeit

Das ist richtig. Siehe auch § 623 BGB. Eine rein mündliche Kündigung ist unwirksam.

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