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Kündigung und Bonus

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WiWi Gast

Kündigung und Bonus

Ich würde kurz eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen.

Arbeite seit vier Jahren in einer mittelständischen Beratung, have den normalen Beraterweg genommen und bin aktuell SC. Firma wird mittlerweile sehr straff geführt, was auf das Klima drückt. Auftragslage ist ebenfalls nur noch mittelmäßig.

Kurz, ich würde gerne aus der Beratung in die Industrie wechseln oder ggf. gar promovieren.
Bei der Eigenkündigung wird normalerweise der Bonus trotz Zielvereinbarung nicht ausgezahlt. Steht auch jedes Jahr bei der Bonuszahlung dabei, dass sich daraus kein Rechtsanspruch für die Zukunft ableiten lässt.
Nun hat letztes Jahr ein Kollege gekündigt und der hat seinen Bonus vor dem Arbeitsgericht eingeklagt. Er hat zwar nicht den vollen Bonus erhalten, aber doch maßgeblich.
Er hat einige Kollegen und mich dann noch auf ein paar Getränke eingeladen und das Urteil den Kollegen zur Verfügung gestellt. Es hat keinen Schweigevermerk. Seiner Meinung nach ist ein Präzedenzfall geschaffen worden und hat dies für alle Mitarbeiter getan.

Kann ich mich bei meiner eigenen Kündigung auf den Fall berufen? Wenn ich das tue, ist das Tischtuch nur Tischtuch zerschnitten, der ehemalige Kollege wird von der GF sehr gehasst. Ich will zwar gehen, aber den Bonus schon gerne mitnehmen. Sind in meinem Fall ca. 12000 Euro.
Alternativ müsste ich warten bis April, wenn der Bonus ausgezahlt wird, darauf habe ich wenig Lust.

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WiWi Gast

Kündigung und Bonus

WiWi Gast schrieb am 11.10.2021:

Ich würde kurz eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen.

Arbeite seit vier Jahren in einer mittelständischen Beratung, have den normalen Beraterweg genommen und bin aktuell SC. Firma wird mittlerweile sehr straff geführt, was auf das Klima drückt. Auftragslage ist ebenfalls nur noch mittelmäßig.

Kurz, ich würde gerne aus der Beratung in die Industrie wechseln oder ggf. gar promovieren.
Bei der Eigenkündigung wird normalerweise der Bonus trotz Zielvereinbarung nicht ausgezahlt. Steht auch jedes Jahr bei der Bonuszahlung dabei, dass sich daraus kein Rechtsanspruch für die Zukunft ableiten lässt.
Nun hat letztes Jahr ein Kollege gekündigt und der hat seinen Bonus vor dem Arbeitsgericht eingeklagt. Er hat zwar nicht den vollen Bonus erhalten, aber doch maßgeblich.
Er hat einige Kollegen und mich dann noch auf ein paar Getränke eingeladen und das Urteil den Kollegen zur Verfügung gestellt. Es hat keinen Schweigevermerk. Seiner Meinung nach ist ein Präzedenzfall geschaffen worden und hat dies für alle Mitarbeiter getan.

Kann ich mich bei meiner eigenen Kündigung auf den Fall berufen? Wenn ich das tue, ist das Tischtuch nur Tischtuch zerschnitten, der ehemalige Kollege wird von der GF sehr gehasst. Ich will zwar gehen, aber den Bonus schon gerne mitnehmen. Sind in meinem Fall ca. 12000 Euro.
Alternativ müsste ich warten bis April, wenn der Bonus ausgezahlt wird, darauf habe ich wenig Lust.

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WiWi Gast

Kündigung und Bonus

Normalerweise steht sowas im Vertrag bzw. ist in irgendwelchen Betriebsvereinbarungen geregelt. In meinem Konzern und auch dem davor war es jedenfalls so, dass du anteilig Bonus Berechtigung hast, sprich wenn du bspw. zum Ende des 2. Quartals kündigst, dann bist du für die beiden Quartale Bonus berechtigt, bekommst also im April des Folgejahres 50% des möglichen Bonus ausgezahlt. So stelle ich mir das bei dir auch vor. Es sei denn im Vertrag steht so etwas wie "Bonus nur wenn man das ganze Jahr da war" whatever. Dann wirst du wohl auch klagen müssen. Finde das von deiner GF aber auch schwach, wenn ich zum Oktober kündige habe ich immerhin 10 Monate Gas gegeben für die Firma, dann habe ich durch meine Arbeit auch ein Anrecht auf den anteiligen Bonus also 10/12.

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WiWi Gast

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Ganz praktisch: Warte bis der Bonus ausgezahlt ist und kündige dann. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist machst Du dann Dienst nach Vorschrift und bietest ggf. einen Aufhebungsvertrag an wenn Du was neues hast.

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WiWi Gast

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Das Gericht wird sich an ähnlichen Fällen orientieren, dein Kollege war wohl nicht der erste der mal einen Bonus eingeklagt hat. Auf diesen konkreten Fall kannst du dich aber nicht berufen weil es vermutlich kein Präzedenzfall/keine Grundsatzentscheidung vom BGH ist.

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