Kündigung von Zeitarbeitsfirma - Frist ok?
Heute hatte ich von meinem Entleiherunternehmen erfahren, dass mein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt nicht mehr im neuen Jahr verlängert wird. Daraufhin habe ich meine Zeitarbeitsfirma darüber informiert, und mir wurde direkt eine Kündigung ausgesprochen, weil es ja schwer sein würde schnell ein neues Projekt zu finden.
Ich kam nach Hause und siehe da, mir wurde in den Briefkasten schon meine Kündigung reingeworfen. Was für schnelle und effiziente Leute das sind.
Nun richtet sich meine Frage nach der Frist: in meinem Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma wird bzgl. der Kündigungsfrist auf den Tarifvertrag berufen, der Tarifvertrag beruft sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese ist ja als "4 Wochen, zum 15. oder Ende eines Monats" geregelt. Da mir die Kündigung heute am 16.12. eingereicht wurde, heißt dass mein letzter "Arbeitstag" ist der 31.01., da sie ja über die Frist vom 15.12. drüber sind?
Falls es für die Frist noch irgendwie relevant sein sollte, in der Kündigung gewähren sie mir direkt meinen Urlaubsanspruch und die Stunden vom Arbeitszeitkonto.
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