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Kündigung von Zeitarbeitsfirma - Frist ok?

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WiWi Gast

Kündigung von Zeitarbeitsfirma - Frist ok?

Heute hatte ich von meinem Entleiherunternehmen erfahren, dass mein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt nicht mehr im neuen Jahr verlängert wird. Daraufhin habe ich meine Zeitarbeitsfirma darüber informiert, und mir wurde direkt eine Kündigung ausgesprochen, weil es ja schwer sein würde schnell ein neues Projekt zu finden.

Ich kam nach Hause und siehe da, mir wurde in den Briefkasten schon meine Kündigung reingeworfen. Was für schnelle und effiziente Leute das sind.

Nun richtet sich meine Frage nach der Frist: in meinem Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma wird bzgl. der Kündigungsfrist auf den Tarifvertrag berufen, der Tarifvertrag beruft sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese ist ja als "4 Wochen, zum 15. oder Ende eines Monats" geregelt. Da mir die Kündigung heute am 16.12. eingereicht wurde, heißt dass mein letzter "Arbeitstag" ist der 31.01., da sie ja über die Frist vom 15.12. drüber sind?

Falls es für die Frist noch irgendwie relevant sein sollte, in der Kündigung gewähren sie mir direkt meinen Urlaubsanspruch und die Stunden vom Arbeitszeitkonto.

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WiWi Gast

Re: Kündigung von Zeitarbeitsfirma - Frist ok?

Urlaub und Stundenabbau kannst du nehmen, musst du aber nicht. Wenn du dir den Urlaub auszahlen lassen möchtest, dann können die dich nicht dazu zwingen. Ansonsten hast du recht. Dein letzter Arbeitstag ist der 31.01. Sofern man nicht versucht zu behaupten, dass du gestern schon die Kündigung erhalten hast. Mach alles schriftlich und leg erstmal Widerspruch dagegen ein.

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WiWi Gast

Re: Kündigung von Zeitarbeitsfirma - Frist ok?

Ich gebe einmal meinen Senf zur Kündigungsfrist dazu (bin Personaler): Die Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsende bedeutet nicht, dass das Zugangsdatum der Kündigung der 15. oder das Monatsende sein muss. Sie besagt, dass das Arbeitsverhältnis nur zum 15. oder Monatsende enden kann. Wenn wir also 4 Wochen vom Zugangsdatum der Kündigung (16.12.16) in die Zukunft rechnen landen wir beim 14.01.17. Somit wird das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.01.17 beendet.
Wie lange warst du bei der Zeitarbeitsfirma tätig? Die gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich mit der Betriebszugehörigkeit. Warst du z.B. zwischen 2 und 5 Jahren bei denen beschäftigt können sie dir nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen (also 31.01.2017).

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WiWi Gast

Re: Kündigung von Zeitarbeitsfirma - Frist ok?

"Heute hatte ich von meinem Entleiherunternehmen erfahren, dass mein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt nicht mehr im neuen Jahr verlängert wird. Daraufhin habe ich meine Zeitarbeitsfirma darüber informiert..."

Und das war naiv genug. Was hast du dir davon versprochen, gleich zur Zeitarbeitsbude zu rennen und die zu informieren? Keinen Schritt weiter gedacht, dass die dir direkt eine Kündigung reindrücken. Mann o Mann....

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WiWi Gast

Re: Kündigung von Zeitarbeitsfirma - Frist ok?

Und das war naiv genug. Was hast du dir davon versprochen,
gleich zur Zeitarbeitsbude zu rennen und die zu informieren?
Keinen Schritt weiter gedacht, dass die dir direkt eine
Kündigung reindrücken. Mann o Mann....

War naiv, geb ich zu. Mein erstes mal Zeitarbeit, kannte die ganzen Kniffe nicht die man beachten sollte. Ein paar Kollegen in der Entleiherfirma hatten auch mal Zeitarbeit in der Vergangenheit gemacht und erzählten, ihre Firma hätte sie damals nicht direkt gekündigt sondern sich um Folgeaufträge bemüht.

Wie lange warst du bei der Zeitarbeitsfirma tätig?

Knapp ein Jahr.

Die Frage die sich mir stellt ist: eine Zeitarbeitsfirma gibt ja meist keinen befristeten, sondern einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sobald die Probezeit überstanden ist, kann man doch auch nicht mehr willkürlich gekündigt werden aus heiterem Himmel, nur weil kein nahtloses Folgeprojekt gefunden wurde oder? Ich dachte dann sind nur Kündigung wegen schlechtem Verhalten und betriebsbedingt (Firma schreibt rote Zahlen) möglich.

Außerdem eine Frage zu den Urlaubstagen und Mehrarbeitsstunden: die Firma hat es sich natürlich sehr bequem gemacht und die Stunden und Urlaub nach Sylvester verteilt, also in die Zeit in der ich eh nichts machen würde. Kann man sich die Stunden zumindest auszahlen lassen?

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WiWi Gast

Re: Kündigung von Zeitarbeitsfirma - Frist ok?

Betriebsbedingt ist eine Kündigung etwa auch, wenn es deine Stelle nicht mehr gibt bzw. deine Stelle nicht mehr geben soll. Projekt xy gibt es nicht mehr, also ist, ohne dass ich jetzt arbeitsrechtlich das komplett einschätzen kann, aber im Prinzip ist das der Standardfall einer betriebsbedingten Kündigung.

Auch die 4 Wochen sind vom Personaler oben korrekt gerechnet. 16.12. plus 4 Wochen gleich Freitag der 13.

Nächster Termin danach (15. oder Monatsende) ist der 15.01.2017.

Und m.E. kann ein Arbeitgeber schon verlangen, dass man bis zum Ablauf der Urlaubstage die Urlaubstag auch nimmt. Überstunden abbauen sowieso, das darf er auf jeden Fall jederzeit verlangen. Aber auch Urlaub abbauen, wenn dieser nicht nachher anderweitig verplant ist (Auszahlen lassen ist keine anderweitige Verplanung von Urlaub).

Also, nochmal zum Kündigungstermin. Du hast es genau falsch herum gerechnet. Nicht der 15. des Monats plus 4 Wochen. Sondern:

Kündigungstermin
plus 4 Wochen
und dann der nächstmögliche Termin

Die letzten Arbeitstage wirst du Zwangsurlaub nehmen müssen, Urlaub auf 0.

Die Tage vorher werden die Überstunden auf 0 gefahren.

Und alles, was anders läuft, ist reine Kulanz. Da du vielleicht wieder bei diesem Unternehmen arbeiten willst, würde ich mich auch nicht wegen paar hundert Euro quer stellen. Schöne neue Arbeitswelt, ich weiß.

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WiWi Gast

Re: Kündigung von Zeitarbeitsfirma - Frist ok?

Lounge Gast schrieb:

Betriebsbedingt ist eine Kündigung etwa auch, wenn es deine
Stelle nicht mehr gibt bzw. deine Stelle nicht mehr geben
soll. Projekt xy gibt es nicht mehr, also ist, ohne dass ich
jetzt arbeitsrechtlich das komplett einschätzen kann, aber im
Prinzip ist das der Standardfall einer betriebsbedingten
Kündigung.

Das mag vielleicht bei einem Unternehmen der Fall sein, wo solche Projekte eher die Ausnahme zum normalen Geschäftsbetrieb darstellen. Das entsenden von Arbeitern auf Projekte mit befristeter Natur ist aber eben die KERNAUFGABE von Personalvermittlungen, von daher ist es deren Aufgabe für nahtlose und rechtzeitige Nachfolgeprojekte zu sorgen, und Leerphasen zwischen Projekten gehören eben auch zu ihrem ganz normalen Geschäftsrisiko. Siehe auch Urteil vom Bundesarbeitsgericht:

https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BAG_Kuendigung_18_05_2006_2AZR412_05.html

"Dem­zu­fol­ge kann auch ei­ne Zeit­ar­beits­fir­ma ei­nem ih­rer an­ge­stell­ten Leih­ar­beit­neh­mer nicht ein­fach aus be­triebs­be­ding­ten Grün­den kün­di­gen, weil ein Kun­de weg­fällt. Denn das führt nur zu ei­ner ganz ge­wöhn­li­chen Auf­trags­lü­cke, und die ge­hört zum wirt­schaft­li­chen Ri­si­ko ei­nes je­den Ar­beit­ge­bers, auch der Leih­ar­beits­fir­men: Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil 18.05.2006, 2 AZR 412/05."

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