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Kündigung widerrufen

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WiWi Gast

Kündigung widerrufen

Ich habe meinen aktuellen Arbeitgeber gekündigt, da ich mich dem Chef absolut nicht klar gekommen bin. Nun verlässt dieser den Standort und es kommt ein neuer Chef. Nun überlege ich die Kündigung zu widerrufen, da ich sonst zufrieden bin. Problematisch ist, dass ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Was würdet ihr mir raten?

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WiWi Gast

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früher überlegen und beim neuen AG anfangen. Solltest dort ja auch mehr Gehalt bekommen.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.05.2019:

früher überlegen und beim neuen AG anfangen. Solltest dort ja auch mehr Gehalt bekommen.

Ich wusste ja nicht vorher, dass der Vorgesetzte den Standort wechselt.

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WiWi Gast

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Sprich mit dem chef deines chefs er wied dankbar sein. WiWi Gast schrieb am 26.05.2019:

Ich habe meinen aktuellen Arbeitgeber gekündigt, da ich mich dem Chef absolut nicht klar gekommen bin. Nun verlässt dieser den Standort und es kommt ein neuer Chef. Nun überlege ich die Kündigung zu widerrufen, da ich sonst zufrieden bin. Problematisch ist, dass ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Was würdet ihr mir raten?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.05.2019:

Ich habe meinen aktuellen Arbeitgeber gekündigt, da ich mich dem Chef absolut nicht klar gekommen bin. Nun verlässt dieser den Standort und es kommt ein neuer Chef. Nun überlege ich die Kündigung zu widerrufen, da ich sonst zufrieden bin. Problematisch ist, dass ich bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe. Was würdet ihr mir raten?

Du kannst keine Kündigung widerrufen.

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WiWi Gast

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"Kündigung widerrufen". Und das studiert heute. Unfassbar!

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WiWi Gast

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Joa, ein Gespräch zu suchen ist komplex.

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WiWi Gast

Kündigung widerrufen

Also grundsätzlich kannst du die Kündigung natürlich nicht einseitig widerrufen. Allerdings hilft in solchen Fällen - wie eigentlich überall im Leben - den Mund aufzumachen!

Sprich den Vorgestetzten deines Vorgesetzten und berichte ihm darüber. Lass keine Einzelheiten aus. Dafür wird er Verständnis haben. Darüberhinaus steht dir für solche Fragen idR auch immer HR zur Verfügung...

Den Vertrag beim neuen AG müsstest du natürlich ebenfalls kündigen. Oder noch besser: mit ihm sprechen und eine Aufhebungsvereinbarung schließen.

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WiWi Gast

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Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese kann natürlich bis zum Eingang bei der Gegenpartei zurückgenommen werden. Geht eine solche Willenserklärung jedoch zu, kann eine Kündigung nicht mehr widerrufen werden.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 02.09.2019:

Eine Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese kann natürlich bis zum Eingang bei der Gegenpartei zurückgenommen werden. Geht eine solche Willenserklärung jedoch zu, kann eine Kündigung nicht mehr widerrufen werden.

Freilich kann man einen Vertrag schließen, dass die Kündigung als unbeachtlich betrachtet wird, also einen Fortführungsvertrag des Arbeitsvertrages. Aber juristisch gesehen natürlich alles richtig.

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