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witterungsbedingte Kündigung

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WiWi Gast

witterungsbedingte Kündigung

Hallo!

Ich bin seit 1 Jahr in einem Unternehmen tätig. Ich habe einen Arbeitsvertrag, der nicht auf dem Tarifvertrag begründet ist, da mein Arbeitgeeber nicht im Arbeitgeberverband ist. Nun wurde ich witterungsbedingt gekündigt. In dem Schreiben bezieht sich mein Arbeitgeebr auf den tarifvertrag und das dieser eine socleh Kündigung ermöglicht. Sobald es die Witterung zuläßt, werde ich umgehend wieder eingestellt. Nun meine Frage: Mein Arbeitgeber bezahlt mich, wenn ich nach dem tarifvertrag gehe nur mit 70 % der im Tarifvertrag genannten Summe für meine Stelle, mit der Begründung, dass der tarifvertrag nicht zählt, weil er ja nicht im Arbeitgeberverband ist. Da er sich auf in der Kündigung auf den geltenden Tarifvertrag bezieht und mein Arbeitsverhältnis mit diem verbindet, muss er mir dann bei Wiedereinstellung ein Gehalt entsprechend dem Tarif zahlen?

(Da ich damals auf diese Stelle angewiesen war, konnte ich nicht großartig verhandeln.)

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WiWi Gast

Re: witterungsbedingte Kündigung

Arbeitest du auf dem Bau?! Oder wieso kann man denn witterungsbedingt gekündigt werden?

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WiWi Gast

Re: witterungsbedingte Kündigung

Ist in der Baubranche, arbeite aber in der kaufmännischen Abteilung.

Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Weiß nciht, was ich machen soll und was ich davon halten soll.

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WiWi Gast

Re: witterungsbedingte Kündigung

Vielleicht juristische Erstberatung einholen-Abfindung kassieren (falls möglich) und dann nach einem neuen Job umschauen. So will man doch nicht langfristig arbeiten!? Da erhält der Wetterbericht im Fernsehen ja eine ganz neue Dimension...

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WiWi Gast

Re: witterungsbedingte Kündigung

Sofern dein Ag eine gewisse Betriebsgrösse nicht überschreitet, kann er dir kündigen wie er will. Er kann dich auch wieder einstellen wie er will.

Abgesehen davon: Bestell deinem AG einen schönen Gruss aus dem internet und sag ihm er ist ein vollpfosten. Mit kurzarbeitergeld kann er nämlich das ganze sehr viel einfacher haben...

PS: die Troll Posts in diesem Forum waren auch schon mal einfallsreicher...

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WiWi Gast

Re: witterungsbedingte Kündigung

Ist kein Troll-Post. Ich sitze hier wiklich mit dem Scheiß. Witterungsbedingte Kündigungen kenne ich in der baubranche. Aber bislang kannte ich dies nur von den Arbeitern (meine Vater war selbst Maurer). Mit einer Frist von 1 Tag konnte gekündigt werden, mit dem Verweis, dass bei Änderung der Witterung eine sofortige Wiedereinstellung erfolgt. Mir gehts nur darum, dass mein AG einerseits sagt, dass der Tarifvertrag für ihn nicht zählt, er sich andererseits aber nun auf den Tarifvertrag bezieht. Haut doch irgendwie nicht hin. Wenn er mit dem tarifvertrag arbeitet, muss er auch mindestens nach Tarif bezahlen. Nur macht er dies nicht. Ich schreibe gerade Bewerbungen. Wenns mit einem neuen Job klappt, werd ich ihn einfach verklagen. (Betriebsgröße liegt bei 80 Mitarbeitern.)

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WiWi Gast

Re: witterungsbedingte Kündigung

danke für eure hilfe.....

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WiWi Gast

Re: witterungsbedingte Kündigung

Lounge Gast schrieb:

danke für eure hilfe.....

?ironisch gemeint? - falls ja -Wie die genaue Rechtslage aussieht kann Dir hier wohl keiner sagen und darf Dir hier auch keiner sagen. Eine juristische Erstberatung ist wohl angebracht.

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DAX Einkäufer

Re: witterungsbedingte Kündigung

Wer außer einem Arbeitsrechtler soll hier ernsthaft einen Ratschlag geben können...?

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