DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
KündigungKündigung

Kurze Frage zur ordentlichen Kündigung - Frist

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Kurze Frage zur ordentlichen Kündigung - Frist

Hallo,

Ich möchte zum 1.06 einen neuen Job beginnen und bin mir nicht zu 100% sicher, ob ich die Kündigungsfrist richtig verstanden habe.

Meine Kündigungsfrist beträgt 28 Tage, also muss ich bis spätestens 3. Mai gekündigt haben, damit die Kündigung zum 31.05 wirksam wird, richtig?

Muss ich von daher in der Kündigung schreiben:

Hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.05.17 mein bestehendes Arbeitsverhältnis.

Dieses Schreiben muss dann einfach vor dem 03.05.17 bei meinem Chef eingehen. Sprich, ich kann ihm das Schreiben auch schon am 20.04 geben, falls ich das möchte?

Habe ich das so richtig verstanden? (Ist meine erste Kündigung, von daher will ich das nichts schief geht)

antworten
bwlnothx

Re: Kurze Frage zur ordentlichen Kündigung - Frist

Genauso ist es.

antworten
WiWi Gast

Re: Kurze Frage zur ordentlichen Kündigung - Frist

Kündigungen gehen direkt an die Personalabteilung. Deinem Chef kannst du aber gerne auch noch eine Kopie geben

antworten
WiWi Gast

Re: Kurze Frage zur ordentlichen Kündigung - Frist

Im Vertrag steht meistens noch zu wann gekündigt werden kann.

Meistens ist es Monatsende, aber es gibt auch Verträge die z.B. nur zum Quartalsende gekündigt werden kann. D.h.: Dann kannst du erst zum 30.06. aufhören.

antworten

Artikel zu Kündigung

Weiterbildung: Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine weiße Tür mit der Aufschrift Schulungsraum.

Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.

Kündigung erhalten: 3 Tipps die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

Eine Frau schaut nach der Kündigung aus dem Bürofenster.

Eine Kündigung kann jeden treffen und sehr plötzlich kommen. Insbesondere wenn eine Kündigung überraschend ist, gilt es vor allem Ruhe zu bewahren und nichts zu unterschreiben. Dann sollte sich jeder nach dem Erhalt einer Kündigung direkt arbeitssuchend melden. Zudem ist es ratsam, eine Kündigung zeitnah durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, denn die Frist für eine Klage endet nach drei Wochen.

Fun-Videos: Joey kündigt mit Marschkapelle

Ein Mann mit langen Rastahaaren spielt auf einer Trompete.

Der Hotelangestellte Joey macht mit einem Youtube-Video aufmerksam auf schlechte Arbeitsbedingungen: Joey kündigt "mit Pauken und Trompeten", denn eine Band aus Freunden begleitet ihn. Auf seiner Webseite sammelt er nun Geschichten von anderen Arbeitern in der Hotelbranche.

Fun-Links: Jennys kreative Kündigung

Jennys kreative Kuendigung

Angeblich gelangten die Bilder einer recht ungewöhnlichen Art von Jenny ihrem Chef zu kündigen über eine Kollegin an die Internetseite »thechive«.

Drohende Entlassungswelle überfordert deutsche Firmen

Gehaltsstudie Managergehälter Österreich

Viele deutsche Unternehmen sind auf das Management von Entlassungen in größerem Ausmaß schlecht vorbereitet: Rund 40 Prozent der in der aktuellen Kienbaum-Studie »Management von Personalveränderungsprozessen« befragten Firmen haben keine Erfahrung mit betriebsbedingten Kündigungen oder sind dafür nicht ausreichend gewappnet.

Beim Surfen am Arbeitsplatz droht Kündigung

Ein Surfer mit Brett und Paddel fällt gerade in eine Welle.

Die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit kann ein Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Tiefschlag Kündigung – was nun?

Der in Stein gehauene Schriftzug eines Amtsgerichtes.

Vor einer Kündigung ist niemand gefeit, auch wenn er sich kein Fehlverhalten ankreiden lassen muss. Manchmal reicht es, dass dem neuen Vorgesetzten die Nase eines Mitarbeiters nicht gefällt – oder die Firma wird verkauft, und die neuen Inhaber wollen „Arbeitsabläufe optimieren“, sprich: Mitarbeiter abbauen. Flattert einem die Kündigung ins Haus, ist oberstes Gebot: Ruhe bewahren. Und die richtigen Schritte unternehmen.

Jeder Jobwechsel bringt im Schnitt 30 Prozent mehr Gehalt

Eine junge Frau auf der Mitte einer Treppe blickt in die Ferne.

Freiwillige Jobwechsel zahlen sich oft aus. Im Schnitt bringen solche Wechsel in Deutschland ein um 30 Prozent höheres Gehalt, so das Ergebnis einer McKinsey-Studie. Der Durchschnitt wechselte zwei bis vier Mal in zehn Jahren den Job. Auf alle, auch unfreiwillige Rollen- und Jobwechsel durch Kündigungen bezogen, beträgt die Gehaltssteigerung im Schnitt nur 5 Prozent. Die größten Gehaltssprünge um 30-46 Prozent machten Berufstätige, die den Job öfter – in Deutschland im Durchschnitt fünfmal – gewechselt haben. Die Berufserfahrung trägt zur Hälfte des Lebenseinkommens einer Durchschnittsperson bei.

Jobwechsel ist häufigster Grund für Gehaltserhöhungen

Gehaltserhöhung: Ein Junger man im Sprung symolisiert einen Jobwechsel mit Gehaltssprung

Eine hohe Firmentreue sorgt nicht für ein Lohnplus. Bei jedem dritten Deutschen war der Grund für die letzte Gehaltssteigerung ein Jobwechsel. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie mit 1.000 Arbeitnehmern des Personaldienstleisters Robert Half.

Abfindung für eigene Kündigung steigert Mitarbeiterzufriedenheit

Ein Schild mit der Aufschrift "Exit - Thank you for Visiting" symbolisiert das Thema der Abfindung für die Mitarbeiterzufriedenheit.

Der Ansatz klingt zunächst unlogisch: Amazon gibt seinen Mitarbeitern in den USA die Möglichkeit, zu kündigen und dabei noch bis zu 5.000 Dollar Abfindung zu kassieren. Die einzige Bedingung: Sie dürfen sich nicht noch einmal dort bewerben. Warum der Konzern das anbietet und wieso das sinnvoll sein kann, kommentiert Sven Hennige, Senior Managing Director Central Europe & France bei Robert Half.

Headhunter of the Year Award 2017 – Die Besten der Besten

Gewinner Foto Headhunter of the Year 2017

Der „Headhunter oft the Year“-Award 2017 ist vergeben. Der Preis wurde verliehen in den Kategorien Best Newcomer, Candidate Experience und Client Experience sowie im Executive Search für "Boutiques & Local Players" und "Large Players & Holdings". Die Headhunter des Jahres sind: Geneva Consulting & Management Group GmbH, SELECTEAM Deutschland GmbH, Sapplier GmbH, Pentagon AG; Passion for People GmbH.

Headhunter of the Year 2016 – die Gewinner sind gekürt

Bildmaterial zum Headhunter of the Year-Award 2016

Der „Headhunter oft the Year“-Award 2016 ist vergeben. Der Preis wurde verliehen in den Kategorien Best Newcomer, Recruiting Innovation, Best eBrand, Candidate Experience und Executive Search. Die Headhunter des Jahres sind: Pape Consulting Group AG, Dr. Terhalle & Nagel Personalberatung GmbH, MANNROTH GmbH & Co. KG, Dwight Cribb Personalberatung GmbH, Pentagon AG.

Headhunter of the Year 2016 – Nominierte stehen fest

Bildmaterial zum Headhunter of the Year-Award 2016

32 nominierte Unternehmen aus der Personalberatungsbranche haben es in die Endauswahl geschafft und hoffen am 2. Juni auf den Preis „Headhunter of the Year 2016“. Der Preis „Headhunter of the Year“ wird in den Kategorien Candidate Experience, Executive Search, Recruiting Innovation, Best eBrand und Best Newcomer vom Karrieredienst Experteer vergeben. Insgesamt haben sich 88 Unternehmen beworben.

Personalberatung in Deutschland 2014/2015 - Führungskräfte mit IT-Know-how heiß begehrt

Ein Arbeitsplatz mit Laptop, einer Kaffeetasse, zwei Stiften und zerknüllten Zetteln.

Der Branchenumsatz der Personalberatung stieg in Deutschland im Jahr 2014 um 5,7 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro. Die Prognose für 2015 liegt bei 6,2 Prozent. Heiß begehrt sind Fach- und Führungskräfte mit Know-how in Digitaler Transformation. Jobsuchmaschinen, Expertenplattformen und Social-Media-Kanälen wie Xing oder Linkedin verändern die Branche.

Studie: Jeder zweite Deutsche unzufrieden im Job

Jobzufriedenheit Umfrage zum Arbeitsklima

Fast die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland ist mit ihrem Job nicht zufrieden. 45 Prozent der Arbeitnehmer wollen in den nächsten zwölf Monaten den Job wechseln. Der Wunsch nach mehr Gehalt, Abwechslung und Anerkennung geben häufig den Ausschlag.

Antworten auf Kurze Frage zur ordentlichen Kündigung - Frist

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 4 Beiträge

Diskussionen zu Kündigung

12 Kommentare

gefeuert - was tun?

WiWi Gast

kenne die situation. hatte selbst nach ewiger suche endliche ein unbefristete stelle. wurde für ein großes projekt eingestellt. le ...

Weitere Themen aus Kündigung