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Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

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WiWi Gast

Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

Hallo,
ich habe vor kurzem einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. 1 Monat Probezeit. Am 05.April hätte ich meinen ersten Arbeitstag.

Ich habe aber inzwischen eine Zusage von einer Bewerbung bekommen, wo ich mir gedacht hätte, dass sie mich eh nicht nehmen. Nun möchte zu dem neuen Arbeitgeber.

Jz muss ich mich aus dem unterschrieben Vertrag zurückziehen. Hat das schon wer von euch auch machen müssen? Wie geht ihr da vor und auf was soll ich achten.

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WiWi Gast

Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

WiWi Gast schrieb am 10.03.2021:

Hallo,
ich habe vor kurzem einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. 1 Monat Probezeit. Am 05.April hätte ich meinen ersten Arbeitstag.

Ich habe aber inzwischen eine Zusage von einer Bewerbung bekommen, wo ich mir gedacht hätte, dass sie mich eh nicht nehmen. Nun möchte zu dem neuen Arbeitgeber.

Jz muss ich mich aus dem unterschrieben Vertrag zurückziehen. Hat das schon wer von euch auch machen müssen? Wie geht ihr da vor und auf was soll ich achten.

Dort anrufen und die Sache erklären. Das Unternehmen hat ja auch kein Interesse, dass du am ersten Arbeitstag kündigst und dann noch die zwei Wochen absitzt und wieder weg bist.
Hatten wir auch erst in der Firma. Ist ungut aber kommt vor.

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WiWi Gast

Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

Wenn eine Kündigung vor Arbeitsantritt nicht ausgeschlossen ist, kannst du auch normal kündigen.

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WiWi Gast

Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

WiWi Gast schrieb am 10.03.2021:

Hallo,
ich habe vor kurzem einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. 1 Monat Probezeit. Am 05.April hätte ich meinen ersten Arbeitstag.

Ich habe aber inzwischen eine Zusage von einer Bewerbung bekommen, wo ich mir gedacht hätte, dass sie mich eh nicht nehmen. Nun möchte zu dem neuen Arbeitgeber.

Jz muss ich mich aus dem unterschrieben Vertrag zurückziehen. Hat das schon wer von euch auch machen müssen? Wie geht ihr da vor und auf was soll ich achten.

Bei HR oder dem direkten Vorgesetzten anrufen und deine Pläne mitteilen.
In der Regel wird man dort vernünftig sein und dir eine Aufhebung des Vertrags anbieten.

Die Alternative wäre ja, dass du am 5.4 direkt deine Kündigung mitbringst und abgibst. Durch die Probezeit ist deine Kündigungsfrist ja sowieso stark verkürzt, sodass der AG ja auch nichts davon hat, dich dort ~2 Wochen rum sitzen zu lassen.

Bist du denn auf die Aufhebung angewiesen bzw. startet dein neuer Job auch direkt im April? Ansonsten könntest du auch ganz frech am 5.4 deine Kündigung hin schicken und die Frist krank feiern, um wenigstens noch was aus der Sache raus zu holen. Sicherlich ein A-Loch Move, aber möglich.

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WiWi Gast

Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

WiWi Gast schrieb am 10.03.2021:

Hallo,
ich habe vor kurzem einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. 1 Monat Probezeit. Am 05.April hätte ich meinen ersten Arbeitstag.

Ich habe aber inzwischen eine Zusage von einer Bewerbung bekommen, wo ich mir gedacht hätte, dass sie mich eh nicht nehmen. Nun möchte zu dem neuen Arbeitgeber.

Jz muss ich mich aus dem unterschrieben Vertrag zurückziehen. Hat das schon wer von euch auch machen müssen? Wie geht ihr da vor und auf was soll ich achten.

Bei HR oder dem direkten Vorgesetzten anrufen und deine Pläne mitteilen.
In der Regel wird man dort vernünftig sein und dir eine Aufhebung des Vertrags anbieten.

Die Alternative wäre ja, dass du am 5.4 direkt deine Kündigung mitbringst und abgibst. Durch die Probezeit ist deine Kündigungsfrist ja sowieso stark verkürzt, sodass der AG ja auch nichts davon hat, dich dort ~2 Wochen rum sitzen zu lassen.

Bist du denn auf die Aufhebung angewiesen bzw. startet dein neuer Job auch direkt im April? Ansonsten könntest du auch ganz frech am 5.4 deine Kündigung hin schicken und die Frist krank feiern, um wenigstens noch was aus der Sache raus zu holen. Sicherlich ein A-Loch Move, aber möglich.

Nein, das würde ich nie machen. Ich fühle mich jz schon schlecht, dass ich das machen muss, aber für mich ist es der richtige Weg. Leider muss ich da nun durch. Das beste ist ja dass die UB wo ich anfangen sollte den Konzern wo ich hinwill beratet. Ich wäre dann der Inno beim Konzern und müsste vlt. 1x im Jahr mit der UB zusammenarbeiten, wo ich jz kündigen. Ich hoffe dass das alles gut geht.

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WiWi Gast

Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

Natürlich kann man auch vor Beginn schon kündigen mit der normalen 14 tägigen Frist in der Probezeit.

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Ceterum censeo

Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

WiWi Gast schrieb am 10.03.2021:

Natürlich kann man auch vor Beginn schon kündigen mit der normalen 14 tägigen Frist in der Probezeit.

Nur, wenn dies nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurde.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

Ceterum censeo schrieb am 11.03.2021:

Natürlich kann man auch vor Beginn schon kündigen mit der normalen 14 tägigen Frist in der Probezeit.

Nur, wenn dies nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurde.
Liebe Grüße

Ja, und auch nur, wenn die ordentliche Kündigung nicht allgemein ausgeschlossen wurde.

antworten
Ceterum censeo

Kündigen bei unterschriebenem Vertrag und vor Arbeitsbeginn

WiWi Gast schrieb am 11.03.2021:

Ja, und auch nur, wenn die ordentliche Kündigung nicht allgemein ausgeschlossen wurde.

Jain. Selbst wenn diese Regelung irgendwo enthalten wäre (Ausnahme: Befristete Arbeitsverhältnisse nach TzBfG), wäre sie nichtig. Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung ist regelmäßig nicht zumutbar.
Liebe Grüße

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