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Re: Kündigung vor Arbeitsantritt, Vertragsstrafe

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WiWi Gast

Kündigung vor Arbeitsantritt

Hallo,

ich würde gern eure Meinung zu meiner leicht verzwickten Lage hören. Ich habe bereits bei einem Arbeitgeber für eine Trainee-Stelle zugesagt ( nachdem mir quasi die Pistole auf die Brust gelegt wurde / ein wenig Torschlusspanik ). Jetzt wurde ich von einem anderen Unternehmen zum AC eingeladen und dabei stellt sich mir die Frage ob es möglich/üblich ist den zuvor unterschriebenen Arbeitsvertrag vor Amtsantritt zu kündigen.
Im Arbeitsvertrag steht zu diesem Thema das bei so einem Verhalten eine Strafe von mind. einem Bruttolohn erhoben wird. ist es dabei üblich das diese Strafe bezahlt wird oder dient das nur der Abschreckung?

Beide Firmen sind in der gleichen Branche und wohl auch Geschäftspartner (sehr groß, aber wer weiß ob man da irgendwie auf eine schwarze Liste kommt).

Darüber hinaus stellt sich mir noch die Frage wie offen ich das kommunizieren sollte. Sollte ich ins AC gehen und mit offenen Karten spielen oder die evtl. Kündigung allein durchboxen?

Eure Meinung würde mich freuen.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Vorweg: Ich kenne nicht alle Beweggründe, mag sein, dass man Dir unrecht tut, aber ich finds doch etwas unmoralisch, was Du vorhast. Klar gehts im Business nicht zimperlich zu, aber ein anderer Bewerber hat dafür jetzt ne Absage bekommen.

Zu deinem Problem: Üblich sind Klauseln, nachdem der Vertrag nicht vor dem Arbeitsbeginn gekündigt werden darf. Wenn das drin steht, begehst Du mit einer Kündigung vorab formal Vertragsbruch. Ob das zwingend eine Strafe nach sich zieht, dürfen die Juristen hier im Forum beantworten. Kenne mich da nicht aus.

Was spricht dagegen, das AC beim neuen AG zu machen? Das musst Du ohnehin erst mal bestehen. Ne Zusage ist das noch lange nicht. Erzählen würde ich dem neuen AG jedenfalls nichts vom anderen Vertrag. Das kommt wenig professionell rüber.

Ich nehme einfach mal an, du hast gute Beweggründe und der bereits unterschriebene Vertrag beginnt am 01.07., dann verhandel den zweiten im Erfolgsfall für den 01.08. Dann kannst Du den ersten bequem kündigen in der Probezeit (meistens 2 Wochen) und bist ausm Schneider. Das wäre vertragsrechtlich sauber.

Obs moralisch sauber ist, sei dahingestellt und auch die Frage, ob die Geschäftspartner nicht doch viel miteinander kommunizieren, solltest Du für Dich genau abwägen. Am Ende sitzt Du am selben Tisch wie dein alter Beinahe-Chef.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Ich habe das von dir beschriebene Szenario schon einmal durchgezogen, weiß also wovon ich rede.

1.) Die entsprechende Klausel hast du ja bereits erwähnt. Es ist üblich, dass man eine Strafe zahlt, wenn es so im Vertrag steht wie bei dir der Fall. Ansonsten gelten die üblichen Kündigungsfristen, z.B. 2 Wochen innerhalb der Probezeit wie bei mir. Diese 2 Wochen gelten auch für Kündigungen vor dem Antritt.

2.) Du bist beim zweiten Unternehmen lediglich zum AC eingeladen, was zwar nett ist, aber noch nichts zu heißen hat. Ich würde mir von daher nicht zu sehr den Kopf zerbrechen. Das könntest du noch machen, wenn der Vertrag dann vorliegt.

3.) Ich würde das beim AC NICHT kommunizieren. Das ist schlechter Stil. Wenn diese Frage explizit gestellt wird würde ich allgemein antworten, dass es derzeit einige Termine gibt, du die Situation derzeit analysierst und zeitnah eine Entscheidung treffen wirst.

4.) Wenn ein Vertrag von Unternehmen B vorliegt und du zu Unternehmen B willst würde ich an deiner Stelle am ersten Tag bei Unternehmen A kündigen, im schlimmsten Fall die 2 Wochen absitzen, dann bekommst du nämlich 1.) 1/2 Monat Gehalt und 2.) sparst dir die Vertragsstrafe. Unternehmen A wird dann zwar massiv angepisst sein, aber das ist Pech. Es geht für dich um eine nicht unerhebliche Summe Geld. Alternativ könntest du bei A anrufen, sagen, dass du vorhast am ersten Tag zu kündigen. Ob sie möglicherweise bereit wären, DIR vor Antritt zu kündigen, da du sonst zahlen darfst. Schon allein um das halbe Monatsgehalt zu sparen werden sie wohl kaum ablehnen.

5.) Sämtlichen Informationen hättest du auch selbst durch ein bisschen googeln herausfinden können.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Fange an und kündige.
Sie werden dich bestimmt für 2 Wo. freistellen.
Dann kannst du bei deiner Traumfirma anfangen.

So habe ich das gemacht.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Mit offenen Karten spielen, dann weiß auch der zweite Arbeitgeber gleich, dass du unzuverlässig bist und nicht zu deinem Wort stehst. Wenn du due erste Stelle nicht antrittst, wirst du die Vertragsstrafe natürlich zahlen müssen.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Es ist meiner Meinung nach sehr unmoralisch eine zugesagte Stelle nicht anzunehmen. Deinetwegen wurden Absagen verschickt - und jemandem die Möglichkeit genommen sich zu Beweisen.
Weiterhin sind dem Unternehmen Kosten entstanden - in welcher Form auch immer.
Das Leben ist kein one-shot-game wie man in der Industrieökonomik sagt.
Man trifft sich bestimmt wieder.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Gewissensbisse? In der freien Wirtschaft?

Für Leute frisch von der FH oder UNI ist dies vielleicht etwas ungewöhnliches. Der Nichtantritt einer Stelle kommt in der Realität immer wieder vor. Zwar etwas bitter, aber nichts ungewöhnliches.
Beim nächsten mal muss die Stelle dann eben attraktiver ausgeschrieben werden oder man sucht einen anderen Dummen.
Meine Erfahrung: Arbeitgeber die im Vertrag eine Strafe bei Nichtantritt vorsehen, sind schon einmal grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Die Regelung ist nämlich nur zum Vorteil des Arbeitgebers. Eine Klausel wie, bei Kündigung durch den Arbeitgeber in der ersten zwölf Monaten verpflichtet der AG trotzdem den Lohn fortzahlen, gibt es nämlich nicht.

Als Arbeitnehmer sollte man auch nicht zu ehrlich sein. Dein Arbeitgeber verspricht Dir schließlich auch das Blaue vom Himmel und hält davon meist weniger als die Hälfte.

Fakt ist, der deutsche Arbeitmarkt zwingt einen dazu jede Stelle anzunehmen die man findet. Wenn man keinen Job hat akzeptiert man auch eine Stelle zu schlechteren Konditionen. Sollte sich etwas besseres finden, dann sollte man auch die bessere Stelle annehmen. Hinweis: Jeder Vertrag hat eine Exit-Klausel.

Einfach die Optionen abwägen und entsprechend handeln. Ganz rational handeln - so wie oben bereits erwähnt in der Industrieökonomik.

Denn eines nicht vergessen: Der Arbeitgeber kann Euch in der Probezeit einfach vor die Tür setzen oder Euch später rausdrängen. Nicht umsonst gibt es Seminare für Arbeitgeber mit dem Titel: "Wie werde ich meinen Personalüberhang los?". Vor zwei Jahren waren diese Workshops immer ausgebucht. Trotz teilweiser extremster Teilnahmegebühren.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Unternehmen sind kein Wohlfahrtsverein und verhalten sich in den vielen Fällen asozial und unmoralisch...von daher würde ich keine Rücksicht nehmen.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Was die soziale Komponente angeht sind die meisten Firmen heimtückisch. Daher kein Mitleid.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

am 1. Tag hingehen und kündigen muss ja total unangenehm sein. Stehe gerade auch vor der Entscheidung. Bereits einen Vertrag unterschrieben mit Klausel, dass der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt nicht gekündigt werden kann. Habe ein viel besseres Angebot von einer anderen Firma erhalten. Muss also den 1. Arbeitstag abwarten. Was sagt man denn da? Ist der Ruf beim Head Hunter nicht für immer ruiniert?

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Unternehmen sind keine sozialen Vereine, von dem her könnt ihr euch eure Gewissensbisse schenken. Ihr seid dem Unternehmen zu nichts verpflichtet und sobald ihr nicht mehr rentabel seid, werdet ihr ohne Handschlag mit Immobilie, Frau und 3 Kindern vor die Tür gesetzt.

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

gibt es denn Mittel und Wege über die das Unternehmen herausfinden kann, dass mann vor einem Monat bei einem anderen Unternehmen am 1. Tag gekündigt hat. Ich mein, kann das Unternehmen herausfinden, dass man gleichzeitig 2 Arbeitsverträge unterschrieben hatte?

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt

Früher hätte ich gesagt, es könnte was auf der Lohnsteuerkarte sein, wenn du sie abgegeben hast aber stand heute fällt mir nichts mehr ein.

Lounge Gast schrieb:

gibt es denn Mittel und Wege über die das Unternehmen
herausfinden kann, dass mann vor einem Monat bei einem
anderen Unternehmen am 1. Tag gekündigt hat. Ich mein, kann
das Unternehmen herausfinden, dass man gleichzeitig 2
Arbeitsverträge unterschrieben hatte?

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt, Vertragsstrafe

Also. Diese Vertragsstrafe habe ich auch in meinem Vertrag stehen. Mein BEwerbungscoach meinte damals zu mir, die wäre normal.

Aber seiner Meinung nach (früher Jurist) kann man immer kündigen. NIemand kann einem verbieten zu kündigen.
Alternativ hast du zwei WOchen Probezeitkündigungsfrist. ALso zwei Wochen arbeiten gehen ODER vorher dort anrufen, sagen dass du die Stelle lieber nicht antreten möchtest, es aber tust um der Vertragsstrafe zu entgehen.
Ob es eine andere Möglichkeit gäbe.

Denn du musst überlegen, das UNternehmen bestellt für dich COmputer, Handy, Visitenkarten, Schlüsselkarten und hat dmait KOsten. Diese Kosten möchten die bestimmt gerne sparen, wenn du sowieso nur 2 Wochen bleibst und vielleicht sogar noch 9 Tage davon krank.

antworten
WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt, Vertragsstrafe

Muss die Kündigung vor Antritt explizit im Vertrag ausgeschlossen sein? In meinem Vertrag steht nur, dass die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen beträgt. Ansonsten auch nichts zu Vertragsstrafen oder ähnlichem. Kann ich also davon ausgehen, dass eine Kündigung vor Antritt problemlos möglich ist, solange ich die Kündigungsfrist einhalte?

antworten
bwlnothx

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt, Vertragsstrafe

WiWi Gast schrieb am 09.03.2018:

Kann ich also davon ausgehen, dass eine Kündigung vor Antritt problemlos möglich ist, solange ich die Kündigungsfrist einhalte?

Ja!

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt, Vertragsstrafe

Hallo, ich habe meinen Vertrag noch nicht unterschrieben (geht um Praktikum), möchte mir aber noch eine andere Option gerne offen halten. Muss bis nächste Woche den Vertrag aber unterschreiben, sonst verfällt das Angebot.

Folgende Klauseln sind drin:

  1. Das Beschäftigungsverhältnis kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
  2. Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
  3. Das Praktikum endet zum XX.XX.2018, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

D.h. wohl keine Vertragsstrafe, aber kann ich vor dem Antritt rechtsmäßig kündigen und ein anderes Praktikum theoretisch zum gleichen Zeitpunkt anfangen?

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt, Vertragsstrafe

WiWi Gast schrieb am 04.04.2018:

Hallo, ich habe meinen Vertrag noch nicht unterschrieben (geht um Praktikum), möchte mir aber noch eine andere Option gerne offen halten. Muss bis nächste Woche den Vertrag aber unterschreiben, sonst verfällt das Angebot.

Folgende Klauseln sind drin:

  1. Das Beschäftigungsverhältnis kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
  2. Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
  3. Das Praktikum endet zum XX.XX.2018, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

D.h. wohl keine Vertragsstrafe, aber kann ich vor dem Antritt rechtsmäßig kündigen und ein anderes Praktikum theoretisch zum gleichen Zeitpunkt anfangen?

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WiWi Gast

Re: Kündigung vor Arbeitsantritt, Vertragsstrafe

WiWi Gast schrieb am 05.04.2018:

WiWi Gast schrieb am 04.04.2018:

Hallo, ich habe meinen Vertrag noch nicht unterschrieben (geht um Praktikum), möchte mir aber noch eine andere Option gerne offen halten. Muss bis nächste Woche den Vertrag aber unterschreiben, sonst verfällt das Angebot.

Folgende Klauseln sind drin:

  1. Das Beschäftigungsverhältnis kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.
  2. Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit. Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
  3. Das Praktikum endet zum XX.XX.2018, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

D.h. wohl keine Vertragsstrafe, aber kann ich vor dem Antritt rechtsmäßig kündigen und ein anderes Praktikum theoretisch zum gleichen Zeitpunkt anfangen?

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