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Vertragskündigungen vor Arbeitsbeginn

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WiWi Gast

Vertragskündigungen vor Arbeitsbeginn

Hallo, hat jemand schon Erfahrungen mit Kündigungen von Arbeitsverträgen VOR Arbeitsbeginn gemacht?? Habe einen Job angenommen, und nun Aussicht auf einen viel besseren Einstieg. Würde bei einer Zusage dem 1. AG absagen, muss dabei aber aus dem Vertrag raus. Über Erfahrungsberichte dazu wär ich dankbar! Merci!

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbeginn

Praktisch geht das schon!Kein Arbeitgeber würde einen Unmotivierten einstellen. Und schließlich gibts ja noch die Probezeit....

Theoretisch handelt es sich hier um einen Vetragsbruch....da müsste man mal einen Juristen befragen (bzgl. Schadenersatzforderungen usw.).

Viel Glück

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

solange du den job nicht angetreten hast, kein problem

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

auch nicht, wenn im Vertrag ausdrücklich steht: der Rücktritt vor Arbeitsbeginn ist nicht möglich! ???

ich müsste das wissen..ist ganz dringend.

danke

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

also wenn das so explizit drin steht wird es wohl nicht so einfach.
frag am besten einen fachmann

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

ok danke....das gute ist, dass dort in dem Punkt nicht steht: sonst Schadenersatzanspruch usw.

habe was gefunden:
"Die in vielen Arbeitsverträgen festgelegte Vertragsstrafe ist seit der Änderung des Schuldrechtes zum 1. Januar 2002 nicht mehr zulässig. Diese Regelung hat das Arbeitsgericht Bochum in einem Urteil bestätigt.
Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitgeber geklagt, weil eine von ihm angestellte Verkäuferin noch vor Antritt der Stelle gekündigt hatte. Der Arbeitsvertrag schloss allerdings eine Kündigung vor Arbeitsbeginn aus und sah für diesen Fall eine Strafe in Höhe eines Bruttolohnes vor. Der Arbeitgeber verlangte die Zahlung der Summe.
Zwar bestätigte das Gericht den Vertragsbruch, doch erklärte es die Vertragsstrafenabrede für unwirksam. (Az.: 3 Ca 1287/02)"

quelle:http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/341327.html

naja...werde mal mit denen reden...wenn die nicht darauf eingehen, werde ich nicht hingehen oder mich einfach 14 Tage krank schreiben lassen und zugleich die Kündigung einreichen :D
gg

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

Ich habe mal was gehört, dass dann ein Monatsarbeitslohn als Entschädigung an den Arbeitgeber gezahlt werden muss. Notfalls ein Tag arbeiten gehen und kündigen, oder?

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

Was ist denn, wenn die Kündigungsfrist im Vertrag drei Monate beträgt und in der Probezeit vier Wochen. Angenommen ich unterschreibe, am 24.9. für den Start 1.1.

Wie lange vor Antritt muss ich dann kündigen, um am 1.1. direkt bei einem anderen Arbeitgeber anzutreten?

Problem ist, dass der Arbeitgeber nun eine Zusage haben will, ich aber noch zwei interessantere Gespräche ausstehen habe.

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

§622 Abs.3 BGB sieht vor, dass die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit 2 Wochen beträgt.
Somit ist die Erklärung in deinem Vertrag ungültig.

Der Vertrag kann gem. §119ff insbesondere §121BGB angefochten werden und der Vertrag wird von anfagn an unwirksam!

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

Sehen das alle so?

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

So ein Blödsinn...

die gesetzlichen Kündigungsfristen können einzelvertraglich verändert werden, solange der Arbeitnehmer dadruch nicht benachteiligt wird. Und normalerweise ist eine Verlängerung der Kündigungsfrist in der Probezeit auf 4 Wochen ja kaum eine Benachteiligung, eher im Gegenteil.

Natürlich ist das gültig, aber das ist in diesem Fall ja auch total irrelevant, da ja gefragt wurde, was passiert, wenn man VOR Arbeitsantritt wieder raus will.

Wenn da also keine Klausel bezüglich des Austritts vor Arbeitsantritt im Vetrag ist, dann einfach bescheid sagen, dass man die Stelle nun doch nicht möchte. Normalerweise dürfte da kein Arbeitgeber Probleme machen, schließlich will man ja keinen von Anfang an unmotivierten Mitarbeiter, der eigentlich lieber woanders wäre.

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

Hallo,
bezüglich der Vorgaben im BGB habe ich mich auch schon stark gewundert. 90% meiner Bekannten haben aber 4 Wochen zum Monatsende im Vertrag stehen (bei der Probezeit).... ich dachte immer, es dürfte nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers gestaltet werden, sondern nur zu seinem Vorteil.

Weiß da jemand genaueres drüber? Wie kann man diesen § umgehen?

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

wieso blödsinn???
in diesem Fall muss man sich den AN ansehen...da es um ihn geht, ist es negativ für den AN, da er nicht 2 Wochen warten muss, sondern 4. der AN ist somit benachteiligt.
somit ist die in dem vertrag geregelte frist ungültig.

guck mal auf die post vom 20.7. was da steht....

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

eine längere Kündigungsfrist ist ja in der Regel auch kein Nachteil, sondern ein Vorteil, außer du willst unbedingt sofort aus dem Job raus.

Sei doch froh, wenn sie dich in der Probezeit erst nach 4 Wochen auf die Straße setzen können anstatt schon nach 2!

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

Hääääh??? Was soll denn in dem Post vom 20.07. drinstehen???

Da steht nur, dass die oftmals im Vertrag mitaufgenommen Vertragsstrafen bei Kündigung vor Arbeitsantritt unwirksam sind. Was hat denn das mit der Kündigungsfrist in der Probezeit zu tun??????

Wie wäre es, wenn sich alle mal den §622 BGB mal richtig angucken??
Da steht NICHTS davon drin, dass die Kündigungsfristen nicht verlängert werden dürfen, sondern lediglich, dass sie für den AN nicht länger sein dürfen als für den AG.
Außerdem steht drin, dass die 2 Wochen-Frist in der Probezeit nur in Ausnahmefällen VERKÜRZT werden kann, es steht wiederum NICHT da, dass diese nicht verlängert werden darf.

Für alle, die es immer noch nicht glauben, hier der Link:

www.gesetze-im-Internet/bgb/__622.html

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

ich glaube du raffst es net...
eine verlängerung der probezeit darf nicht zum nachteil des AN erfolgen...falls dies der fall ist, ist der vertrag unwirksam....und da es in diesem Fall für den AN ein nachteil ist, dass er anstatt 2 wochen , 4 wochen warten muss, ist es nichtig!!!

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

Zuerst einmal solltest du dich mal über die Bedeutungen der Begriffe "unwirksam", "nichtig" etc informieren.
als nächstens soll nicht die Probezeit verlängert werden, wie du geschrieben hast, sondern die Kündigungsfrist!!!
Außerdem wäre dann auch nicht der ganze Vertrag unwirksam, sondern, wenn überhaupt, dann lediglich diese Klausel.
Aber auch dies ist definitiv nicht der Fall, denn dann wären vermutlich mind. 25% aller Arbeitsverträge in Deutschland unwirksam...
Ich habe schon geschrieben, dass du dir den §622 BGB mal genauer angucken sollst, vor allem Absatz 5 und hier der letzte Satz, der da lautet:
"Die einzelvertragliche Vereinbarung LÄNGERER als in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt."
Die Probezeit ist übrigens in Absatz 3 geregelt, also trifft das auch hierauf zu!

Und falls dir das immer noch nicht reicht, hier noch ein Link zur Bestätigung:

www.arbeitsrecht.org/vertraege/probezeit/artikel07127.html#

--> ich zitiere: "Längere Kündigungsfirsten während der vorgeschalteten Probezeit können Sie einzelvertraglich reglen. Eine kürzere als die 14-tägige Kündigungsfrist dürfen Sie jedoch nur vereinbaren, wenn das nach dem für Ihren Betrieb geltenden Tarifvertrag zulässig ist"

Wie oft muss ich mich eigentlich noch wiederholen???

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

Die verkürzte Kündigungsfrist während der Probezeit kann arbeitsvertraglich verlängert, aber nicht weiter verkürzt werden. Anderes kann allerdings durch einen Tarifvertrag soweit sich das Arbeitsverhältnis in dessen Geltungsbereich befindet geregelt werden.

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WiWi Gast

Re: Vertragskündigungen vor Arbeitsbegin

hätte im Zusammenhang mit der Kündigung vor Arbeitsantritt eine Frage. Sollte eigentlich zum 1.10 anfangen bei einer Gesellschaft. Da der Arbeitgeber jedoch Druck zum Umzug macht wurde der Einstieg mit der Begründung der Wohnungssuche auf den 1.11 verschoben. Die werden mir jetzt glaube ich einen Ergänzungsvertrag schicken. Ich möchte eigentlich nicht mehr dort anfangen. Ist ein ungewöhnlicher Laden. Habe aber noch keine andere Bewerbung geschrieben oder anderes VG laufen möchte es aber noch machen in dieser Woche. Falls ich in den kommenden 4 Wochen eine Zusage erhalte, kann ich einfach aus dem Vertrag heraus. Im vertrag steht nichts bzgl. Kündigung vor Arbeitsantritt.

Was meint ihr dazu?

Würd mich über jede Antwort freuen.

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