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Von unterschriebenen Vertrag zurücktreten?

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WiWi Gast

Von unterschriebenen Vertrag zurücktreten?

Folgende Situation liegt vor:
Big4 TAS Einstiegsangebot nach Praktikum liegt mir vor. Das Angebot ist gut, aber nicht 100% das was ich mir vorstelle vom Werdegang.
Um nicht ohne irgendetwas dazustehen, würde ich zum letztmöglichen Termin unterschreiben, wenn bis dahin nichts anderes angeboten ist.
Wie steht ihr dazu danach noch abzusagen? Man hat ja eh 6 Monate Probezeit.
Würde mich über eine konstruktive Diskussion freuen, weil das ja doch ein relevantes Thema ist, aber selten sachlich diskutiert wurde.

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WiWi Gast

Von unterschriebenen Vertrag zurücktreten?

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WiWi Gast

Von unterschriebenen Vertrag zurücktreten?

Ja kann man so machen. Hätte da auch wenig schlechtes Gewissen, da die BIG4 die Jugend ganz schön ausbeutet. Vlt überzeugt dich der Job ja auch und du bleibst doch für nen Jahr oder so.

Zurücktreten ist allerdings so eine Sache. Würde eher auf Probezeit achten und wie die Kündigungsfristen sind...

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WiWi Gast

Von unterschriebenen Vertrag zurücktreten?

bei der blauen BigFour ist es im Vertrag geregelt, dass man vorher nicht zurücktreten darf!!

also Probezeit Kündigungsfrist abwarten (oder notfalls Vertragsbruch mit 1 Monat gehalt als Gehaltsstrafe)

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WiWi Gast

Von unterschriebenen Vertrag zurücktreten?

WiWi Gast schrieb am 25.07.2018:

bei der blauen BigFour ist es im Vertrag geregelt, dass man vorher nicht zurücktreten darf!!

also Probezeit Kündigungsfrist abwarten (oder notfalls Vertragsbruch mit 1 Monat gehalt als Gehaltsstrafe)

Te hier
Ist Gott sei dank nicht bei der blauen ;)
Und im Vertrag steht dazu nichts. Kündigungsfrist in Probezeit ist 1 Monat.

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WiWi Gast

Von unterschriebenen Vertrag zurücktreten?

Da das Gehalt bei den Big4 sehr bescheiden ist, kann man das schon mal so machen.

WiWi Gast schrieb am 25.07.2018:

bei der blauen BigFour ist es im Vertrag geregelt, dass man vorher nicht zurücktreten darf!!

also Probezeit Kündigungsfrist abwarten (oder notfalls Vertragsbruch mit 1 Monat gehalt als Gehaltsstrafe)

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WiWi Gast

Von unterschriebenen Vertrag zurücktreten?

Stelle für genau 2 Wochen antreten und am letzten Tag kündigen. so musst du keine Vertragsstrafe zahlen. Vertragsstrafe ist übrigens nur bis einem halben Monatsgehalt möglich und wenn du 2 Wochen dort warst hat sich das erledigt und du muss keine Strafe mehr zahlen. wahrscheinlich bekommst du sogar einen halben Monat Gehalt.

WiWi Gast schrieb am 24.07.2018:

Folgende Situation liegt vor:
Big4 TAS Einstiegsangebot nach Praktikum liegt mir vor. Das Angebot ist gut, aber nicht 100% das was ich mir vorstelle vom Werdegang.
Um nicht ohne irgendetwas dazustehen, würde ich zum letztmöglichen Termin unterschreiben, wenn bis dahin nichts anderes angeboten ist.
Wie steht ihr dazu danach noch abzusagen? Man hat ja eh 6 Monate Probezeit.
Würde mich über eine konstruktive Diskussion freuen, weil das ja doch ein relevantes Thema ist, aber selten sachlich diskutiert wurde.

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WiWi Gast

Von unterschriebenen Vertrag zurücktreten?

WiWi Gast schrieb am 25.07.2018:

Stelle für genau 2 Wochen antreten und am letzten Tag kündigen. so musst du keine Vertragsstrafe zahlen. Vertragsstrafe ist übrigens nur bis einem halben Monatsgehalt möglich und wenn du 2 Wochen dort warst hat sich das erledigt und du muss keine Strafe mehr zahlen. wahrscheinlich bekommst du sogar einen halben Monat Gehalt.

WiWi Gast schrieb am 24.07.2018:

Folgende Situation liegt vor:
Big4 TAS Einstiegsangebot nach Praktikum liegt mir vor. Das Angebot ist gut, aber nicht 100% das was ich mir vorstelle vom Werdegang.
Um nicht ohne irgendetwas dazustehen, würde ich zum letztmöglichen Termin unterschreiben, wenn bis dahin nichts anderes angeboten ist.
Wie steht ihr dazu danach noch abzusagen? Man hat ja eh 6 Monate Probezeit.
Würde mich über eine konstruktive Diskussion freuen, weil das ja doch ein relevantes Thema ist, aber selten sachlich diskutiert wurde.

TE hier.
Vertragsstrafe gibt es eh nicht im Vertrag (siehe oben) und Vertragsstrafen dürfen nur ausgerufen werden, wenn ausdrücklich im Vertrag formuliert mit einem genauen Betrag.
Habe mich inzwischen bisschen eingelesen. Es ist tatsächlich auch so, dass die Kündigungsfrist von einem Monat auch vor Aufnahme der Arbeit bereits besteht.
Also bei Einstieg zum 1.1. wäre der 30.11. der letzte Termin um fristgerecht vom Vertrag zurückzutreten.

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