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MBB Freistellung nach Kündigung

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

Hi zusammen,

Wie ist der Prozess wenn man selbst bei MBB kündigt (unter PL/EM Level)? Wird man bis Ablauf der 3 Monate Frist auf Kundencases gestaffed oder nur auf interne Projekte bzw freigestellt?

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

Würde mich auch interessieren, jmd insights?

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

WiWi Gast schrieb am 14.03.2023:

Hi zusammen,

Wie ist der Prozess wenn man selbst bei MBB kündigt (unter PL/EM Level)? Wird man bis Ablauf der 3 Monate Frist auf Kundencases gestaffed oder nur auf interne Projekte bzw freigestellt?

Warum sollte das passieren?

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

Kommt auf die Auslastung an - kann drei Monate recht chillig im Home Office sein, hatte aber auch Kollegen, die bis Donnerstagabend auf Projekten waren und dann am Freitag ihren letzten Arbeitstag hatten

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Hi zusammen,

Wie ist der Prozess wenn man selbst bei MBB kündigt (unter PL/EM Level)? Wird man bis Ablauf der 3 Monate Frist auf Kundencases gestaffed oder nur auf interne Projekte bzw freigestellt?

Warum sollte das passieren?

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

WiWi Gast schrieb am 14.03.2023:

Hi zusammen,

Wie ist der Prozess wenn man selbst bei MBB kündigt (unter PL/EM Level)? Wird man bis Ablauf der 3 Monate Frist auf Kundencases gestaffed oder nur auf interne Projekte bzw freigestellt?

Kommt drauf an wohin du wechselst ;)

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Warum sollte das passieren?

Evtl weniger Motivation, könnte schlechte Stimmung auf Projekt bringen, unangenehm ggü Kuden zu kommunizieren ("xyz ist nur bis YY da, da er/sie danach das Unternehmen verlässt") etc.

Habe gehört dass Leute die gekündigt WERDEN daher freigestellt/nur intern gestaffed werden. Meine Frage kommt daher, dass die Risiken bei Leuten die SELBST kündigen ja eig ähnlich sind

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

War bei einem der "B". Nein, erfolgt natürlich keine Freistellung bei freiwilliger Kündigung.

Ich habe bis eine Woche vor meinem letzten Tag beim Kunden gearbeitet und dann noch "Internes Knowledge Management" in der letzten Woche. Kenne niemand, der bei eigener Kündigung freigestellt worden wäre.

Bei Kündigung durch die Firma ist das hingegen schon üblich

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

Naja dann ist ja 40h abchillen angesagt. Gedanklich ist man ja eh schon beim neuen Job.

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

Die Leute, die freiwillig gehen, werden sicherlich nicht mehr die Extrameile gehen, aber ich kenne auch niemand der nur noch 40h absitzen würde.

Das macht man zum einen nicht, weil man das Netzwerk nicht zum Schluss "verbrennen" will und zum anderen würde man sich nach der ganzen Zeit in der Beratung mit solchen Aktionen im Zweifel auf den letzten Metern das Arbeitszeugnis "verschlechtern". Mal ganz abgesehen davon, dass Kollegen dann ggf. noch mehr arbeiten müssten, wenn man sich selbst zurücklehnen will.

Das von dir beschriebene Verhalten gibt es daher eher nur in der Theorie und nicht in der Praxis

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Naja dann ist ja 40h abchillen angesagt. Gedanklich ist man ja eh schon beim neuen Job.

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

In den meisten Fällen arbeitet man ganz normal weiter. Es gibt normalerweise keine Freistellung außer in Sondersituationen - in die möchte aber man nicht unbedingt kommen, weil es die zukünftigen Beziehungen beschädigt.

Je nach Typ entweder Vollgas bis zum Ende, ein klein wenig ruhiger als davor oder schon halb mit innerlicher Kündigung. Letzteres kommt aber sehr selten vor, 1. weil die meisten Leute in der Beratung anders ticken bzw. zumindest einen gewissen Anspruch an sich haben + ihre Teams nicht hängen lassen wollen, 2. weil das Beratungsnetzwerk nach dem Weggang sehr viel wert sein kann (1-3 Monate chillen sind es nicht wert, das Netzwerk zu beschädigen) und 3. weil die Höhe der Auszahlung des offenen Bonus für das laufende Jahr daran hängen kann (ja, man kann sich da auch durchklagen, aber das ist selten eine lukrative Idee - siehe 2.).

In meinem Fall habe ich z.B. vernünftig gearbeitet, dass das Projekt gut lief und weder Kunde noch Kollegen Probleme bekommen haben, habe aber Sonderarbeit und interne Themen (außer zur Übergabe) deutlich reduziert. Am Ende bin ich mit gutem Gefühl, guten Beziehungen und gutem Bonus gegangen - das war mir mehr wert, als ggf. noch 5-15h weniger Arbeiten für ein paar Wochen.

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

Man arbeitet ganz normal weiter. Ausnahme ist wenn man zu einem Konkurrenten wechselt - dann regelt man das normalerweise über einen Aufhebungsvertrag, was im Sinne beider Seiten ist.

Die Frage, ob man selbst dann noch Vollgas gibt oder nicht, erübrigt sich doch meistens sowieso. IdR hat man da doch eh keine Wahl. Was im Projekt gemacht werden muss, muss gemacht werden. Wie viel Arbeit ein Consultant erledigen muss, ist meistens projektgetrieben und nicht vom Consultant selbst.

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Man arbeitet ganz normal weiter. Ausnahme ist wenn man zu einem Konkurrenten wechselt - dann regelt man das normalerweise über einen Aufhebungsvertrag, was im Sinne beider Seiten ist.

Die Frage, ob man selbst dann noch Vollgas gibt oder nicht, erübrigt sich doch meistens sowieso. IdR hat man da doch eh keine Wahl. Was im Projekt gemacht werden muss, muss gemacht werden. Wie viel Arbeit ein Consultant erledigen muss, ist meistens projektgetrieben und nicht vom Consultant selbst.

Ne, man kann sich da als Consultant schon weigern. "Präsentation bis heute End of Day in meinem E-Mail-Postfach" - "Nö" - was wollen sie machen? Die Beratungen verstoßen eh gegen alle Gesetze, die können dich nicht dazu zwingen, das mitzumachen.

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Man arbeitet ganz normal weiter. Ausnahme ist wenn man zu einem Konkurrenten wechselt - dann regelt man das normalerweise über einen Aufhebungsvertrag, was im Sinne beider Seiten ist.

Die Frage, ob man selbst dann noch Vollgas gibt oder nicht, erübrigt sich doch meistens sowieso. IdR hat man da doch eh keine Wahl. Was im Projekt gemacht werden muss, muss gemacht werden. Wie viel Arbeit ein Consultant erledigen muss, ist meistens projektgetrieben und nicht vom Consultant selbst.

Ne, man kann sich da als Consultant schon weigern. "Präsentation bis heute End of Day in meinem E-Mail-Postfach" - "Nö" - was wollen sie machen? Die Beratungen verstoßen eh gegen alle Gesetze, die können dich nicht dazu zwingen, das mitzumachen.

Gibt nur niemanden mit dieser scheissegal Einstellung bei MBB.

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Man arbeitet ganz normal weiter. Ausnahme ist wenn man zu einem Konkurrenten wechselt - dann regelt man das normalerweise über einen Aufhebungsvertrag, was im Sinne beider Seiten ist.

Die Frage, ob man selbst dann noch Vollgas gibt oder nicht, erübrigt sich doch meistens sowieso. IdR hat man da doch eh keine Wahl. Was im Projekt gemacht werden muss, muss gemacht werden. Wie viel Arbeit ein Consultant erledigen muss, ist meistens projektgetrieben und nicht vom Consultant selbst.

Ne, man kann sich da als Consultant schon weigern. "Präsentation bis heute End of Day in meinem E-Mail-Postfach" - "Nö" - was wollen sie machen? Die Beratungen verstoßen eh gegen alle Gesetze, die können dich nicht dazu zwingen, das mitzumachen.

Gibt nur niemanden mit dieser scheissegal Einstellung bei MBB.

Das ist traurig. Ich frag mich immer wie die MBBler beim Exit mit ihren Konzernbeamtenkollegen klarkommen wollen

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

Na das klappt super.

Man schafft die gleiche Arbeit wie ein „Beamter“ in einem Drittel der Zeit und kann dann entweder Sonderthemen treiben oder eben die WLB im Home Office perfektionieren

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Man arbeitet ganz normal weiter. Ausnahme ist wenn man zu einem Konkurrenten wechselt - dann regelt man das normalerweise über einen Aufhebungsvertrag, was im Sinne beider Seiten ist.

Die Frage, ob man selbst dann noch Vollgas gibt oder nicht, erübrigt sich doch meistens sowieso. IdR hat man da doch eh keine Wahl. Was im Projekt gemacht werden muss, muss gemacht werden. Wie viel Arbeit ein Consultant erledigen muss, ist meistens projektgetrieben und nicht vom Consultant selbst.

Ne, man kann sich da als Consultant schon weigern. "Präsentation bis heute End of Day in meinem E-Mail-Postfach" - "Nö" - was wollen sie machen? Die Beratungen verstoßen eh gegen alle Gesetze, die können dich nicht dazu zwingen, das mitzumachen.

Gibt nur niemanden mit dieser scheissegal Einstellung bei MBB.

Das ist traurig. Ich frag mich immer wie die MBBler beim Exit mit ihren Konzernbeamtenkollegen klarkommen wollen

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WiWi Gast

MBB Freistellung nach Kündigung

WiWi Gast schrieb am 16.03.2023:

Na das klappt super.

Man schafft die gleiche Arbeit wie ein „Beamter“ in einem Drittel der Zeit und kann dann entweder Sonderthemen treiben oder eben die WLB im Home Office perfektionieren

Man arbeitet ganz normal weiter. Ausnahme ist wenn man zu einem Konkurrenten wechselt - dann regelt man das normalerweise über einen Aufhebungsvertrag, was im Sinne beider Seiten ist.

Die Frage, ob man selbst dann noch Vollgas gibt oder nicht, erübrigt sich doch meistens sowieso. IdR hat man da doch eh keine Wahl. Was im Projekt gemacht werden muss, muss gemacht werden. Wie viel Arbeit ein Consultant erledigen muss, ist meistens projektgetrieben und nicht vom Consultant selbst.

Ne, man kann sich da als Consultant schon weigern. "Präsentation bis heute End of Day in meinem E-Mail-Postfach" - "Nö" - was wollen sie machen? Die Beratungen verstoßen eh gegen alle Gesetze, die können dich nicht dazu zwingen, das mitzumachen.

Gibt nur niemanden mit dieser scheissegal Einstellung bei MBB.

Das ist traurig. Ich frag mich immer wie die MBBler beim Exit mit ihren Konzernbeamtenkollegen klarkommen wollen

Sind ja auch keine Kollegen sondern eher die Teammitglieder in dem Team des Ex-MBBler

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