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Kündigung vor Vertragsbeginn

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DH295

Kündigung vor Vertragsbeginn

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem. Ich habe zwei Bewerbungsgespräche gehabt. Eins vor ca. 1 Monat und das andere Ende letzter Woche. Das Gespräch Ende letzter Woche war bei der Stelle die mir selbst mehr zusagt. Ich hatte die Stelle bei Firma 1 am 12.2. unterschrieben, aber das Gespräch mit Firma 2 war schon länger ausgemacht.

Nun habe ich beide Stellen bekommen und würde gerne die Stelle bei Firma 1 kündigen. Ich habe eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende nach Ende der Probezeit. Da die Probezeitkündigungsfrist nicht festgelegt ist, tippe ich auf 2 Wochen innerhalb die Probezeit. Der Chef von Firma 1 stellt sich nun etwas quer.

Meine Frage nun. Welche Fristen muss ich einhalten?

Ich bin etwas verwirrt.

Beste Grüße
Dennis

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WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

Kurze Nachfrage: Am 12.02 hast du unterschrieben aber fängst zu einem späteren Zeitpunkt an oder hast du am 12.02 schon mit der Arbeit angefangen? Falls du mit der Arbeit noch nicht begonnen hast, würde ich auf einen "Aufhebbungsvertrag" pochen. Firma 1 hat ja nichts davon, wenn du die Stelle gar nicht möchtest und nicht motiviert bist.

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WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

Deine Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit dürfte ebenfalls 4 Wochen betragen, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.

antworten
WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

WiWi Gast schrieb am 15.03.2019:

Deine Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit dürfte ebenfalls 4 Wochen betragen, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.

Kündigungsfrist in der Probezeit sind zwei Wochen, wenn nicht vertraglich kürzer (§ 622 Abs. 3 BGB). Dazu kommt, dass ein Vertrag dich nicht schlechter stellen darf als das Gesetz.

Wenn du den Job bei Firma 1 noch nicht angetreten hast, gilt die Kündigungsfrist der Probezeit. Wenn du also am 1.4. anfangen solltest, dann müsstest du spätestens am 18.3. kündigen, um gar nicht erst anfangen zu müssen.
Ich würde mich aber eher fragen, weshalb du bei Firma 1 schon unterschrieben hast. Etwas Bedenkzeit kann man sich immer erspielen indem man ganz offen ist.
"Ich habe noch andere Gespräche am XX.03., dass ich der guten Formen wegen gerne wahrnehmen möchte und melde mich danach bei ihnen" War bei mir nie ein Problem. Dass Firma 1 dich nie wieder sehen will, sollte dir nach sowas bewusst sein.

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DH295

Kündigung vor Vertragsbeginn

Hallo,

der offizielle Starttermin für den Vertrag ist der 2.5.2019. Also noch über einen Monat weg. Dasselbe gilt für den 23.4. der als inoffizieller Starttermin festgelegt worden war. Allerdings nur per Mail, weshalb ich glaube dieser hat keine Rechtsgültigkeit? Zumindest hat keine der Parteien etwas hierzu unterschrieben.

Ich hatte dieses zweite Gespräch, nachdem ich unterschrieben habe, mehr als einen Testlauf für mich gesehen. Ich hatte mir zwar gewünscht den Job zu bekommen, aber nicht damit gerechnet. Die Unterschrift war zu spontan wie ich jetzt auch einsehe :(. Ich war eigentlich glücklich mit dem Job bei Firma 1...
Der Chef von Firma 1 ist natürlich sehr sauer jetzt und sagte ich könne ihm erst am 2.5.2019 kündigen

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WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

Sicher mit der Kündigung am 18.03.?? Das wäre mir neu.

Meines Wissens kann erst am 01.04. bzw. dem ersten Arbeitstag gekündigt werden. Ab dann gelten die 2 Wochen. Vorher gibt es ja noch kein gültiges Arbeitsverhältnis.

In der Wirklichkeit ist es aber oft so, dass man seinen Dienst erst gar nicht antreten muss und der Vertrag aufgehoben wird, wenn man vor Vertragsbeginn bereits seine Kündigung ankündigt. Im schlimmsten Fall bleibt der Vertrag wirksam und man sitzt die 2 Wochen ab.

WiWi Gast schrieb am 15.03.2019:

WiWi Gast schrieb am 15.03.2019:

Deine Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit dürfte ebenfalls 4 Wochen betragen, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.

Kündigungsfrist in der Probezeit sind zwei Wochen, wenn nicht vertraglich kürzer (§ 622 Abs. 3 BGB). Dazu kommt, dass ein Vertrag dich nicht schlechter stellen darf als das Gesetz.

Wenn du den Job bei Firma 1 noch nicht angetreten hast, gilt die Kündigungsfrist der Probezeit. Wenn du also am 1.4. anfangen solltest, dann müsstest du spätestens am 18.3. kündigen, um gar nicht erst anfangen zu müssen.
Ich würde mich aber eher fragen, weshalb du bei Firma 1 schon unterschrieben hast. Etwas Bedenkzeit kann man sich immer erspielen indem man ganz offen ist.
"Ich habe noch andere Gespräche am XX.03., dass ich der guten Formen wegen gerne wahrnehmen möchte und melde mich danach bei ihnen" War bei mir nie ein Problem. Dass Firma 1 dich nie wieder sehen will, sollte dir nach sowas bewusst sein.

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DH295

Kündigung vor Vertragsbeginn

Anscheinend ist meine eigene Antwort nicht durchgekommen.

Ich habe am 12.2.2019 unterschrieben, aber das Arbeitsverhältnis beginnt offiziell erst am 2.5.2019. Es gibt eine mündliche Absprache bzw. E-Mail Verkehr für den 23.4.2019 als Starttermin, aber das ist meines Wissens nach nicht Rechtsgültig, da keine der Parteien es unterschrieben hat. richtig?

Ich habe den Vertrag damals zu spontan unterschrieben, dass weiß ich jetzt, bzw. ich bin mir sicher ich habe mitgeteilt das ich gerne das Gespräch bei Firma 2 besuchen würde. Ich hatte mich riesig auf den Job bei F1 gefreut, aber mehr F2 wollte ich schon immer machen.
Der Chef von F1 schrieb auch etwas davon dass ich erst am 2.5. kündigen kann und bis zum 16.5. bleiben muss. Ich hatte mal im Internet gesucht, unter Einhaltung der Kündigungsfrist sollten beide Parteien?!, Arbeitgeber auf jeden Fall, bei Arbeitnehmer finde ich es etwas schwammig formuliert, kündigen können.

ich glaube der chef ist aktuell aber so angefressen, dass er mich einfach kommen lassen würde, nur um mich zu "bestrafen" sozusagen... :(

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WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

Ich frage mich bei sowas ja, warum kann man nicht dazu stehen, was man unterschreibt bzw. mal verbindlich handeln? Macht ihr das bei anderen Vertragsverhältnissen auch so? Auto bestellen und wenn es nach 3 Monaten geliefert wird sagen, man hat sich nun doch für ein anderes entschieden?

Hier wird immer über manches Gebaren von Firmen gejammert, aber sowas ist dann ok? Was würdet ihr denn sagen, wenn ihr eingestellt werdet, evtl. sogar umzieht, und am ersten Tag sagt man euch, sorry, wir haben es uns anders überlegt, in zwei Wochen bist du weg? Finde ich ehrlich gesagt unterste Schublade.

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WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

WiWi Gast schrieb am 15.03.2019:

Ich frage mich bei sowas ja, warum kann man nicht dazu stehen, was man unterschreibt bzw. mal verbindlich handeln? Macht ihr das bei anderen Vertragsverhältnissen auch so? Auto bestellen und wenn es nach 3 Monaten geliefert wird sagen, man hat sich nun doch für ein anderes entschieden?

Hier wird immer über manches Gebaren von Firmen gejammert, aber sowas ist dann ok? Was würdet ihr denn sagen, wenn ihr eingestellt werdet, evtl. sogar umzieht, und am ersten Tag sagt man euch, sorry, wir haben es uns anders überlegt, in zwei Wochen bist du weg? Finde ich ehrlich gesagt unterste Schublade.

Allerdings ist das hier kein Thread über Moral, sondern wie unserem Dennis geholfen werden kann!
Deswegen back to topic pls: HR Spezialisten auf gehts!

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DH295

Kündigung vor Vertragsbeginn

Du ich finde das persönlich auch nicht super von mir. Muss ich ja zugeben,

Aber F2 ist halt sozusagen schon mein Kindheitstraum. Soll ich den jetzt aufgeben oder wahrnehmen? Du würdest also wenn du z.b. unbedingt Polizist werden wolltest, schon als Kind, und dann schon bei der Telekom unterschrieben hättest als Sys-Admin bei der Telekom bleiben auch wenn die Polizei dir zusagen würde?

Ich habe mich das gesamte WE und einen Teil der Woche mit der Entscheidung ob F1 oder F2 gequält. Kaum geschlafen und kA... Ich bin auch jemand.. dem sowas nahe geht, der eigentlich nicht will dass er Leute so enttäuscht. Aber... kA... weiß nicht was es bringt mich zu erklären.. ich habe einen dummen Fehler gemacht.. ich würde es gerne nochmal ändern, aber die erste Mail an den CHef von F1 ist schon raus und dass kann ich schlecht zurücknehmen.

Und sorry^^ aber die Firma kann einfach vor Vertragsbeginn sagen: und tschüss. dann kannst du auch nix dagegen machen und musst mit leben...
natürlich ist es nicht toll wenn man das selbst macht, sondern sogar ziemlich kacke... ich denke nur es sollte gleiches REcht für alle gelten oder?

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DH295

Kündigung vor Vertragsbeginn

WiWi Gast schrieb am 15.03.2019:

WiWi Gast schrieb am 15.03.2019:

Ich frage mich bei sowas ja, warum kann man nicht dazu stehen, was man unterschreibt bzw. mal verbindlich handeln? Macht ihr das bei anderen Vertragsverhältnissen auch so? Auto bestellen und wenn es nach 3 Monaten geliefert wird sagen, man hat sich nun doch für ein anderes entschieden?

Hier wird immer über manches Gebaren von Firmen gejammert, aber sowas ist dann ok? Was würdet ihr denn sagen, wenn ihr eingestellt werdet, evtl. sogar umzieht, und am ersten Tag sagt man euch, sorry, wir haben es uns anders überlegt, in zwei Wochen bist du weg? Finde ich ehrlich gesagt unterste Schublade.

Allerdings ist das hier kein Thread über Moral, sondern wie unserem Dennis geholfen werden kann!
Deswegen back to topic pls: HR Spezialisten auf gehts!

Danke :)
Bin auch echt dankbar dafür :)
Bin nämlich ziemlich in einem up and down aktuell.. erst der stress die letzten tage, dann ein tag ruhe .. und dann geht es gleich weiter ^^#.
Vielen Vielen Dank :)

antworten
WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

DH295 schrieb am 15.03.2019:

Ich frage mich bei sowas ja, warum kann man nicht dazu stehen, was man unterschreibt bzw. mal verbindlich handeln? Macht ihr das bei anderen Vertragsverhältnissen auch so? Auto bestellen und wenn es nach 3 Monaten geliefert wird sagen, man hat sich nun doch für ein anderes entschieden?

Hier wird immer über manches Gebaren von Firmen gejammert, aber sowas ist dann ok? Was würdet ihr denn sagen, wenn ihr eingestellt werdet, evtl. sogar umzieht, und am ersten Tag sagt man euch, sorry, wir haben es uns anders überlegt, in zwei Wochen bist du weg? Finde ich ehrlich gesagt unterste Schublade.

Allerdings ist das hier kein Thread über Moral, sondern wie unserem Dennis geholfen werden kann!
Deswegen back to topic pls: HR Spezialisten auf gehts!

Danke :)
Bin auch echt dankbar dafür :)
Bin nämlich ziemlich in einem up and down aktuell.. erst der stress die letzten tage, dann ein tag ruhe .. und dann geht es gleich weiter ^^#.
Vielen Vielen Dank :)

Ich bin derjenige der den Paragraphen rausgehauen hat.
Ja ich bin mir sicher (Bundesarbeitsgericht am 25.03.2004, AZ 2 AZR 324/03), war nämlich in der gleichen Situation.

Bei mir war der Absagegrund aber ein privater und habe das mit nem Arbeitsrechtler geklärt. Probezeit gilt auch vor Vertragsbeginn. ALLERDINGS! kann eine Kündigung vor Arbeitsantritt vertraglich ausgeschlossen werden oder sogar mit einer Strafe bedacht werden. Wichtig ist, dass du rechtzeitig kündigst, weil sollte die Kündigungsfrist den Arbeitsantritt überschreiten könnte die Firma dich zur Vertragserfüllung zwingen während des Überschneidungszeitraumes.

antworten
WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

Gibt zwei Optionen:

  • Aufhebungsvertag
  • Wenn der AG sich quer stellt, die zwei Wochen absitzen.
antworten
DH295

Kündigung vor Vertragsbeginn

WiWi Gast schrieb am 15.03.2019:

Gibt zwei Optionen:

  • Aufhebungsvertag
  • Wenn der AG sich quer stellt, die zwei Wochen absitzen.

Also eine normale ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn geht gar nicht für mich ?

antworten
WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

Jurist (zwar kein Arbeitsrechtler, aber in einer GK mit Arbeitsrechtlern) hier:
Erster Rat: schau in deinen Vertrag.

Hast Du eine Klausel, die es dir verbietet vor Arbeitsantritt zu kündigen? Ich vermute nein. Wenn nicht, dann kannst Du sofort kündigen. Die Frage die bleibt ist, wann die Kündigungsfrist beginnt und da gibt es kein eindeutiges Gerichtsurteil - tendentiell ist die Interpretation aber, dass die Kündigungsfrist mit Kündigungseingang einsetzt.

Mein Rat: Sprich mit dem Unternehmen - er hat doch auch kein Interesse daran, dass du zwei Wochen unmotiviert da sitzt und er dich bezahlen muss.

Im worst case: vom Arbeitsantritt absehen - gibt eine Kündigung und theoretisch bist Du durch den Vertragsbruch schadenersatzpflichtig. Das wird in der Praxis aber nicht / kaum umgesetzt, da es praktisch unmöglich ist den Schaden zu beziffern.
Einzige Ausnahme: Du hast eine Vertragsstrafe im Vertrag vereinbart, die greift, wenn du Vertragsbruch begehst. Dann ist logischerweise von oben beschriebenen Weg abzuraten.

antworten
WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

Wenn man die Stelle wirklich nicht antreten will, wird sich keine HR Abteilung wirklich quer stellen. Am besten einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, dann ist alles gut. Bringt ja niemandem etwas, wenn man zum Antritt gezwungen wird und sich dann einfach die 2 Wochen krankschreiben lässt...

Allerdings ist dieses Absagen vor Beginn für viele Firmen unterste Schublade, daher erwarte jetzt keinerlei freundlichen Umgang im Prozess der Aufhebung.

antworten
WiWi Gast

Kündigung vor Vertragsbeginn

WiWi Gast schrieb am 15.03.2019:

Wenn man die Stelle wirklich nicht antreten will, wird sich keine HR Abteilung wirklich quer stellen. Am besten einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, dann ist alles gut. Bringt ja niemandem etwas, wenn man zum Antritt gezwungen wird und sich dann einfach die 2 Wochen krankschreiben lässt...

Möglich, aber nicht nötig.
Weiter oben wurde das Gerichtsurteil und die Möglichkeit zur Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ja bereits zitiert.

antworten
DH295

Kündigung vor Vertragsbeginn

Ich sehe zumindest keine solche Klausel.
In meinem Vertrag steht das ich 6 Monate Probezeit habe und danach geht das Verhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Und ich muss der Firma sofort mitteilen wenn ich meine Tätigkeit nicht mehr ausführen könne.

Ja leider unterste Schublade.. und es tut mir auch immer noch Leid...

antworten
Anonym

Kündigung vor Vertragsbeginn

DH295 schrieb am 15.03.2019:

Ich sehe zumindest keine solche Klausel.
In meinem Vertrag steht das ich 6 Monate Probezeit habe und danach geht das Verhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Und ich muss der Firma sofort mitteilen wenn ich meine Tätigkeit nicht mehr ausführen könne.

Ja leider unterste Schublade.. und es tut mir auch immer noch Leid...

Mach dir keinen Kopf! Es gibt auch genug Fälle, wo der Arbeitgeber während der Probezeit den Arbeitnehmer entlässt..

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