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Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

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WiWi Gast

Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

Hi,

ich werde in der Probezeit nun mein Arbeitsverhältnis kündigen, da ich ein besseres Angebot zum 01.10.2018 erhalten habe. Wenn ich nun am Freitag, den 14.09.2018, kündige bei zwei Wochen Kündigungsfrist wäre mein letzter Arbeitstag der 28.09.2018. Dann wäre ich das Wochenende (29.09. und 30.09.) arbeitslos und auch nicht krankenversichert. Wie läuft das ab? Muss das dann gemeldet werden oder wie könnte man auch zum 30.09 kündigen?

Gruß

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WiWi Gast

Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

Ne du kannst problemlos am 14. auf den 30.9 kündigen. Die Frist ist lediglich das Minimum.

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WiWi Gast

Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

WiWi Gast schrieb am 11.09.2018:

Hi,

ich werde in der Probezeit nun mein Arbeitsverhältnis kündigen, da ich ein besseres Angebot zum 01.10.2018 erhalten habe. Wenn ich nun am Freitag, den 14.09.2018, kündige bei zwei Wochen Kündigungsfrist wäre mein letzter Arbeitstag der 28.09.2018. Dann wäre ich das Wochenende (29.09. und 30.09.) arbeitslos und auch nicht krankenversichert. Wie läuft das ab? Muss das dann gemeldet werden oder wie könnte man auch zum 30.09 kündigen?

Gruß

Dein Krankenversicherungsschutz läuft aber sowieso noch einen Monat weiter.

Wie aber bereits geantwortet wurde: kündige einfach zum 30.09. - kannst du auch schon eher machen, also zB am 12.09.

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WiWi Gast

Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

Kann dann der Arbeitgeber nicht die Kündigung vorziehen und mich auf den 28.09. dann kündigen? Wodurch dann im Zeugnis auch steht, dass man mich in der Probezeit gekündigt hat und nicht, dass ich gekündigt habe...?

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WiWi Gast

Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

WiWi Gast schrieb am 11.09.2018:

Kann dann der Arbeitgeber nicht die Kündigung vorziehen und mich auf den 28.09. dann kündigen? Wodurch dann im Zeugnis auch steht, dass man mich in der Probezeit gekündigt hat und nicht, dass ich gekündigt habe...?

Ja kann er, macht er aber nicht. Das ist den Aufwand im Leben nicht wert.

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WiWi Gast

Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

WiWi Gast schrieb am 11.09.2018:

Kann dann der Arbeitgeber nicht die Kündigung vorziehen und mich auf den 28.09. dann kündigen? Wodurch dann im Zeugnis auch steht, dass man mich in der Probezeit gekündigt hat und nicht, dass ich gekündigt habe...?

Dann könntest du noch immer verlangen, dass das Zeugnis geändert wird, weil nun mal deine Kündigung zuerst kam. So ein Zeugnis hätte vorm Arbeitsgericht niemals Bestand.

Macht aber eh kein AG.

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WiWi Gast

Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

Außerdem würde ich mir zwei mal überlegen, diese Station im Lebenslauf überhaupt anzugeben..

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WiWi Gast

Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

WiWi Gast schrieb am 11.09.2018:

WiWi Gast schrieb am 11.09.2018:

Kann dann der Arbeitgeber nicht die Kündigung vorziehen und mich auf den 28.09. dann kündigen? Wodurch dann im Zeugnis auch steht, dass man mich in der Probezeit gekündigt hat und nicht, dass ich gekündigt habe...?

Ja kann er, macht er aber nicht. Das ist den Aufwand im Leben nicht wert.

Wow, jetzt muss ich mal kurz einhaken: Der Arbeitgeber kann ein gekündigtes Arbeitsverhältnis kündigen? Also rein formal: Jain. Aber zum Glück dürfte selbst so eine "Rache-Kündigung" nicht im Arbeitszeugnis auftauchen. Ist ungefähr so wie: Ich mach Schluss mit dir - Nein, ich mach Schluss mit dir! *zwinker*

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WiWi Gast

Kündigung wenn letzter Tag im Monat Sonntag ist

WiWi Gast schrieb am 12.09.2018:

Kann dann der Arbeitgeber nicht die Kündigung vorziehen und mich auf den 28.09. dann kündigen? Wodurch dann im Zeugnis auch steht, dass man mich in der Probezeit gekündigt hat und nicht, dass ich gekündigt habe...?

Ja kann er, macht er aber nicht. Das ist den Aufwand im Leben nicht wert.

Wow, jetzt muss ich mal kurz einhaken: Der Arbeitgeber kann ein gekündigtes Arbeitsverhältnis kündigen? Also rein formal: Jain. Aber zum Glück dürfte selbst so eine "Rache-Kündigung" nicht im Arbeitszeugnis auftauchen. Ist ungefähr so wie: Ich mach Schluss mit dir - Nein, ich mach Schluss mit dir! *zwinker*

Also theoretisch kann er selbst 2 Tage die Kündigung nach vorne ziehen, aber die Kündigung bliebe vom AN ausgelöst.

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