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KündigungProbezeit

Wann Kündigung einreichen?

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Moin moin,

ich habe folgendes Problem:
Ich möchte in der Probezeit kündigen, habe also 2 Wochen Kündigungsfrist.
Wenn ich nun zu Ende März kündigen möchte, muss ich dann meine Kündigung am 15.3. oder am 18.03. abgeben?
Mir ist wichtig, dass ich erst zum letzten Monatstag kündige, und dieser fällt im März auf einen Sonntag.

Wäre cool, wenn mir hier jmd. helfen kann.

Viele Grüße

antworten
WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Ebenso moin,

wenn es zwei Wochen zum Monatsende sind dann müssen es zwei volle Wochen sein. Du gibst die Kündigung also besser am 15.3. ab. Wenn es nur zwei Wochen sind kannst du sie auch am 17.3. abends in den Briefkasten werfen.
Aber sowas macht man eigentlich im direkten Gespräch.

In welcher Stadt bist du denn? Und hast du schon was neues zum 1.4.?

Viel Erfolg!

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Moin moin,

ich habe folgendes Problem:
Ich möchte in der Probezeit kündigen, habe also 2 Wochen Kündigungsfrist.
Wenn ich nun zu Ende März kündigen möchte, muss ich dann meine Kündigung am 15.3. oder am 18.03. abgeben?
Mir ist wichtig, dass ich erst zum letzten Monatstag kündige, und dieser fällt im März auf einen Sonntag.

Wäre cool, wenn mir hier jmd. helfen kann.

Viele Grüße

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Wenn ich Sie am 17.3. abends in den Briefkasten werfe, kann ich doch aber nicht belegen, dass es am 17.3 war.
Es geht doch um den Zugang beim AG.

Bin in der Region Berlin und habe etwas neues zum 1.5.
Wofür ist das wichtig?

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Ebenso moin,

wenn es zwei Wochen zum Monatsende sind dann müssen es zwei volle Wochen sein. Du gibst die Kündigung also besser am 15.3. ab. Wenn es nur zwei Wochen sind kannst du sie auch am 17.3. abends in den Briefkasten werfen.
Aber sowas macht man eigentlich im direkten Gespräch.

In welcher Stadt bist du denn? Und hast du schon was neues zum 1.4.?

Viel Erfolg!

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Moin moin,

ich habe folgendes Problem:
Ich möchte in der Probezeit kündigen, habe also 2 Wochen Kündigungsfrist.
Wenn ich nun zu Ende März kündigen möchte, muss ich dann meine Kündigung am 15.3. oder am 18.03. abgeben?
Mir ist wichtig, dass ich erst zum letzten Monatstag kündige, und dieser fällt im März auf einen Sonntag.

Wäre cool, wenn mir hier jmd. helfen kann.

Viele Grüße

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

keiner ne Ahnung ?

antworten
WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Die Antwort steht doch oben!

Herrje...

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

keiner ne Ahnung ?

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Aber das mit dem 17. geht doch nicht?
Man könnte behaupten, ich habe die Kündigung am 18.3 morgens eingeworfen.

Oder sehe ich das falsch?

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Es ist eine KündigungsFRIST, die einzuhalten ist. Das ist kein KündigungsDATUM, an dem man kündigen muss. Kündige doch einfach am nächsten Montag (11.3.) zum 31.03. und fertig.

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Die Antwort steht doch oben!

Herrje...

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

keiner ne Ahnung ?

Die kündigumgsfrist ist eine mindestfrist. Kündige einfach am nächsten mo auf monatsende!

antworten
WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Es ist aber wichtig, dass ich da bis zum letzten Monatstag beschäftigt bin.
Es geht in dem Fall um einen Arbeitslosengeldanspruch. Und wenn ich Montag kündige, habe ich Angst, dass ich von denen direkt eine Kündigung mit vorzeitigem Termin bekomme....
Ist vielleicht komisch, hat aber alles seine Gründe.

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Die Antwort steht doch oben!

Herrje...

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

keiner ne Ahnung ?

Die kündigumgsfrist ist eine mindestfrist. Kündige einfach am nächsten mo auf monatsende!

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Dann kündige halt am 18.3. oder später. Musst du halt bis 1.4. arbeiten. So lange du vor dem 1.5. da raus bist, ist doch alles okay, oder? Warum macht man sich das Leben selbst so kompliziert?

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Es ist aber wichtig, dass ich da bis zum letzten Monatstag beschäftigt bin.
Es geht in dem Fall um einen Arbeitslosengeldanspruch. Und wenn ich Montag kündige, habe ich Angst, dass ich von denen direkt eine Kündigung mit vorzeitigem Termin bekomme....
Ist vielleicht komisch, hat aber alles seine Gründe.

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Die Antwort steht doch oben!

Herrje...

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

keiner ne Ahnung ?

Die kündigumgsfrist ist eine mindestfrist. Kündige einfach am nächsten mo auf monatsende!

Bei eigener Kündigung hast du nicht direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bitte dran denken! An deiner Stelle würde ich zum 30.04 kündigen oder möchtest du den Monat noch zum reisen nutzen und dafür Arbeitslosengeld bekommen?
Die Kündigung entweder persönlich abgegeben und den Erhalt quittieren lassen oder per einschreiben senden. Niemals einfach in den Briefkasten werfen.

Die Kündigung solltest du spätestens am 15 persönlich abgeben. Beachte: es gibt Arbeitgeber die bestehend auf die vereinbarte Kündigungsfrist. Bei uns würden wir dich auch nicht bis zum Monatsende beschäftigen, sondern passgenau ausscheiden lassen.

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Doch habe ich, es passiert auf Anraten meines Arztes....
Dann müsste ich ja erst am 18.3. die Kündigung abgeben und dann eben zum 01.04. um auf Nummer Sicher zu gehen, richtig?

Danke für die Antworten.

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Es ist aber wichtig, dass ich da bis zum letzten Monatstag beschäftigt bin.
Es geht in dem Fall um einen Arbeitslosengeldanspruch. Und wenn ich Montag kündige, habe ich Angst, dass ich von denen direkt eine Kündigung mit vorzeitigem Termin bekomme....
Ist vielleicht komisch, hat aber alles seine Gründe.

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

Die Antwort steht doch oben!

Herrje...

WiWi Gast schrieb am 08.03.2019:

keiner ne Ahnung ?

Die kündigumgsfrist ist eine mindestfrist. Kündige einfach am nächsten mo auf monatsende!

Bei eigener Kündigung hast du nicht direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bitte dran denken! An deiner Stelle würde ich zum 30.04 kündigen oder möchtest du den Monat noch zum reisen nutzen und dafür Arbeitslosengeld bekommen?
Die Kündigung entweder persönlich abgegeben und den Erhalt quittieren lassen oder per einschreiben senden. Niemals einfach in den Briefkasten werfen.

Die Kündigung solltest du spätestens am 15 persönlich abgeben. Beachte: es gibt Arbeitgeber die bestehend auf die vereinbarte Kündigungsfrist. Bei uns würden wir dich auch nicht bis zum Monatsende beschäftigen, sondern passgenau ausscheiden lassen.

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WiWi Gast

Wann Kündigung einreichen?

Kein Unternehmen der Welt macht Sich die Mühe nach einer Kündigung des AN eine verfrühte Kündigung auszusprechen.
Daher würde ich am Freitag den 15.3. Zum 31.3. Kündigen. Wenn du sicher gehen willst, dann gibst du die halt am Nachmittag ab. Dann ist eh Wochenende und HR würde deinem Chef einen Vogel zeigen, wenn er auf eine verfrühte Kündigung bestehen würde.

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