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KündigungProbezeit

kündigung nach berufseinstieg in probeze

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WiWi Gast

kündigung nach berufseinstieg in probeze

mal ne andere frage...ich habe nach meinem studium direkt einen job bekommen und jetzt leider nach 1 monat endgültig festgestelt, dass ich absolut fehl am platze bin - sprich - ich möchte kündigen. da ich ja noch in der probe zeit bin besteht ja nur ein 14 tägiges kündigungsrecht. wenn ich jetzt also meinem arbeitgeber kündige, muss ich dann noch 14 tage im unternehmen herumlungern? wäre ja die hölle oder den resturlaub gleich nehmen? wenn das der arbeitgeber verweigert, da der mir noch eins reinwürgen will? krank schreiben lassen und schlechtes zeugnis in kauf nehmen?? wie würdet ihr reagieren? thx im voraus!

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WiWi Gast

Re: kündigung nach berufseinstieg in pro

Ich würde sagen, such Dir erstmal was anderes, bevor Du kündigst. Sonst sieht das Ganze schon arg nach mangelndem Durchhaltevermögen aus und Du wirst erst vermutlich schwer haben, was anderes zu finden.

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WiWi Gast

Re: kündigung nach berufseinstieg in pro

..das war nicht meine frage..wenn ich schon was anderes hätte?

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WiWi Gast

Re: kündigung nach berufseinstieg in pro

Deinen Resturlaub muss er dir schon gewähren. Außerdem besteht ja die Möglichkeit, den Vertrag einvernehmlich sofort aufzulösen. Uns zwei Wochen sind ja auch nicht so viel, wenn dir der Job und die Firma eh egal sind.

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Personaler-X

Re: kündigung nach berufseinstieg in pro

Mit dem Arbeitgeber über die unbefriedígende Situation sprechen. Hat doch keiner was davon, wenn das Klima nicht passt.

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WiWi Gast

Re: kündigung nach berufseinstieg in pro

Resturlaub, dass sind maximal 2 Tage, da man pro Monat ca. 2 Arbeitstage hat

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WiWi Gast

Wo bist du gelandet?

hi,
mir ging es im audit einer big 4 genauso,
wo bist du gelandet und wie ist deine relation gehalt /arbeitszeit und branche?
mfg

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WiWi Gast

Re: Wo bist du gelandet?

Wie bitte? In der Probezeit besteht sofortiges Kündigungsrecht. Da gibts keine Frist. Hattet Ihr keine Rechtvorlesungen?

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WiWi Gast

Re: Wo bist du gelandet?

Da hat wohl einer nicht aufgepasst - natürlich können auch für die Probezeit Kündigungsfristen vereinbart werden - bzw. per Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber zur Unterschrift vorgelegt werden. :-) Würde empfehlen mit dem AG zu reden, da er ja auch nix davon hast, wenn du unmotiviert zur Arbeit kommst und deine Zeit absitzt. Urlaubsanspruch hast du in der Probezeit meines Wissens nicht. Bzw. der AG muss dir keinen Urlaub gewähren. Wenn er will, dass du weiterhin kommst oder unbezahlten Urlaub nehmen sollst, dann werde im notfall krank. Würde nie unbezahlten Urlaub in einer solchen Situation nehmen - da hat er auch kein Direktionsrecht. Noch ein Tipp - versuche zwecks Arbeitszeugnis doch einfach das einmonatige Arbeitsverhältnis als Praktika laufen zu lassen. Sieht besser aus. Ansonsten viel Glück.

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WiWi Gast

Re: Wo bist du gelandet?

AUch in der Probezeit erhälst du Anwartschaften für Urlaub, aber i. d. R. darfst du den Urlaub erst nach der Probezeit nehmen. Entweder muß dir Dein Arbeitgeber den angesammelten Urlaub geben oder in Geld auszahlen. Ich würde nicht krank werden, die 14 Tage wirst du schon überstehen. Oft stellt der AG den AN auch von der Arbeit frei, damit du nicht noch was kaputt machen kannst aus Rache. Also durchhalten die 14 Tage.

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WiWi Gast

Re: Wo bist du gelandet?

Krank werden ist i.O. wenn der AG für die Freistellung unbezahlten Urlaub will, das ist leider häufig der Fall.

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WiWi Gast

Re: Wo bist du gelandet?

Wenn der AG unbezahlten Urlaub für die Freistellung will, ist das unseriös. Freistellung ist eine Möglichkeit des AG und darf nicht auf Kosten des AN gehen. So was gibt es arbeitsrechtlich nicht!

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WiWi Gast

Re: Wo bist du gelandet?

§622 BGB Abs. 2 sagt aber etwas anderes

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WiWi Gast

Re: Wo bist du gelandet?

Die Praxis sagt leider auch was anderes - das gibt es zu Genüge.

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WiWi Gast

Re: Wo bist du gelandet?

Ein gutes Zeugnis wirst du ohnehin nicht bekommen und einen Job so schnell abbrechen ist auch schlecht im Lebenslauf. Vielleicht gar nicht im Lebenslauf erwähnen und das Zeugnis nicht benutzen??

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WiWi Gast

Re: Wo bist du gelandet?

Du mußt in der Probezeit ja auch nur ein einfaches und nicht qualifiziertes Arbeitszeignis bekommen. Da kann sich Chefchen auch nicht so auslassen.

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