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Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

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WiWi Gast

Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Hallo,

ich habe vor meinen gutbezahlten Job zu kündigen und ein 1 Jahr auf reisen zu gehen.

Ich habe immer den höchsten Steuersatz gezahlt und habe Anspruch auf ALG1. Kann ich einfach 1 Jahr auf Reise gehen und dann ALG-1 beziehen oder ist dass Geld an Vorraussetzungen wie das Vorstelligwerden beim Arbeitsamt alle paar Monate geküpft.

Danke

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

einfach so verreisen geht nicht. du musst der Agentur für Arbeit schon zur Verfügung stehen und dich bemühen, deine Erwerbslosigkeit so kurz wie möglich zu halten. Urlaub ja aber nicht mehr als den gesetzlichen Anspruch. Natürlich kannst du einfach so verreisen, aber wenn du vorstellig werden sollst und nicht kommst, kürzen die recht schnell.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Wenn das so einfach ginge, würde das wohl jeder mal machen!

Selbst kündigen, heißt Sperre! Und du musst natürlich regelmäßig beim Amt vorbeigehen und Bewerbungen nachweisen.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

entschuldige, aber das liesst sich ein wenig "uninformiert"

wenn du dich arbeitslos meldest, musst du an jedem werktag zuhause postalisch erreichbar sein ... einer ortabwesentheit stimmt die arbeitsagentur ggf. ausnahmweise für max. 3 wochen im Jahr zu...

hinzu kommt:
"Die Agentur für Arbeit ordnet eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen für das Arbeitslosengeld I (ALG I) an, wenn Sie selbst gekündigt haben oder Sie von Ihrem Arbeitgeber verhaltensbedingt gekündigt wurden."

es sei denn du kündigst aus nem wichtigen grund, ich denke reise lassen sie da nicht gelten....

dein plan n jahr auf Amtskosten zu verreisen, mag für dich verlockend geklungen haben, ist aber leider nicht angesagt....

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Hmmm - das ALG I ist nicht dazu da, um Dir Deine Reisen zu finanzieren.

Mit Deinem HInweis "habe immer den höchsten Steuersatz gezahlt" (immer? auch schon als Berufsanfänger?!?) willst Du dies zwar moralisch rechtfertigen, jedoch ist das mehr als fragwürdig...

a) in den ersten 3 Monaten wirst Du bei Eigenkündigung gesperrt und hast keinen Anspruch.
b) in den folgenden 9 (oder 12) Monaten hast Du anspruch auf die Leistung, jedoch weiß ich nicht, inwieweit Du dafür Gegenleistungen (wie eben Vorstellungstermine) erbringen musst.

Warum nicht einfach vom Ersparten auf Reisen gehen?

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know-it-all

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Hallo,

ich habe vor meinen gutbezahlten Job zu kündigen und ein 1
Jahr auf reisen zu gehen.

Ich habe immer den höchsten Steuersatz gezahlt und habe

Was hat der Steuersatz damit zu tun? Meinst du, du hast beim Staat etwas gut, wenn du immer brav viele Steuern zahlst? Dann träum mal schön weiter...

Anspruch auf ALG1. Kann ich einfach 1 Jahr auf Reise gehen
und dann ALG-1 beziehen oder ist dass Geld an
Vorraussetzungen wie das Vorstelligwerden beim Arbeitsamt
alle paar Monate geküpft.

Danke

Normalerweise bekommst du schon einmal eine ALG-Sperre, wenn du selbst kündigst, mindestens ein paar Monate. Die Sperre bekommst du nicht, wenn dir dein AG kündigt, aber das kann der ja auch nicht ohne guten Grund und "ich will ein Jahr verreisen" ist kein guter Grund.

Den Rest kannst du sicher auch leicht ergoogeln.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Soweit ich weiß, bist du beim Arbeitsamt "angestellt", d.h. du hast deine 30 Tage Urlaub. Sonst musst du verfügbar sein für Maßnahmen z.B.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

ROFL !!!!!

Ich glaub echt, Du hast keine Ahnung!

Es geht rechtlich nicht und auch praktisch ist das nicht mal annähernd möglich.
Du musst ja nicht alle paar Monate zum Arbeitsamt, sondern deutlich häufiger und dort auch Deine Bewerbungsbemühungen nachweisen; zudem erhältst Du Vermittlungsvorschläge auf welche Du Dich zeitnah bewerben musst. Auch ist realistisch, dass man schnell in irgendwelchen Qualifizierungsmaßnahmen landet oder man erhält zumindest Einladungen zu irgendwelchen Informationsveranstaltungen, an denen man auch verpflichtend teilnehmen muss. Man ist ja als Arbeitsloser verpflichtet, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und mit diversen Maßnahmen wird das auch von den Arbeitsagenturen geprüft.

Es wäre sowieso extrem unsozial. Wenn Du so gut verdienst, dann kannst Du ja das benötigte Geld problemlos zurücklegen und brauchst nicht mit den Gedanken zu spekulieren, ein Jahr lang auf Kosten der Allgemeinheit Urlaub zu machen.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Hallo,

ich habe vor meinen gutbezahlten Job zu kündigen und ein 1
Jahr auf reisen zu gehen.

Ich habe immer den höchsten Steuersatz gezahlt und habe
Anspruch auf ALG1. Kann ich einfach 1 Jahr auf Reise gehen
und dann ALG-1 beziehen oder ist dass Geld an
Vorraussetzungen wie das Vorstelligwerden beim Arbeitsamt
alle paar Monate geküpft.

Danke

Das ist zwar wieder ein Trollbeitrag, aber für, die es wirklich interessiert:

  1. Dem TE bekommt erst einmal keine Leistungen, weil er selbst gekündigt hat

  2. Ein Arbeitsloser muss jeden Werktag verfügbar sein. Urlaub gibt es nur auf Antrag und dann nur kurz

  3. Ist der TE unter 30, kommt nach ca. 2 Monaten der erste Kurs, d.h. z.B. zwei Wochen ganztätiges Bewerbertraining oder 3 Monate Buchhaltungskurs. Verweigert man sich, ist die Knete weg

  4. Vorzitiert wird man deutlich häufiger, man unterschreibt eine Eingliederungsvereinbarung und darf jede Bewerbung nachweisen
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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Oje, da hast Du eine schöne Diskussion angestoßen. Zumal das ja Herum-Moralisieren der studentischen Jugend geradezu herausfordert. Dein Plan ist möglich, aber nicht einfach. Mal ein paar Infos aus eigener Erfahrung:

Eine gute Alternative ist zunächst mal das Sabbatical. Du arbeitest ein Jahr voll, lässt Dich aber nur halb bezahlen. Das zweite Jahr arbeitest Du gar nicht, kriegst aber trotzdem weiter das gleiche (halbe) Gehalt. Das hat Vorteile: Steuerlich ganz interessant, Du bist weiter problemlos sozialversichert und eine mögliche Jobsuche nach Deiner Auszeit entfällt.

Es gibt aber verschiedene Gründe (wie zum Beispiel bei mir) weshalb das keine Alternative ist. Deshalb ist eine gute Planung gefragt.

Erstmal geht es darum, Probleme zu lösen. Das erste ist die Sperrfrist. Deshalb muss auch eine Kündigung Deinerseits gut durchdacht sein. Hast Du einen Kumpel mit ner Firma? Dann kannst Du bei Deinem alten AG kündigen, zwei Wochen bei Deinem Kumpel angestellt sein und dann lässt Du Dir kündigen. Das geht. Oder Du kündigst aus wichtigem Grund. Hier bleibt meist nur der Gang zum Arzt Deines Vertrauens. Burn-out ist ja relativ häufig. Ein Dreizeiler als Attest reicht dem Arbeitsamt in den meisten Fällen aus.

Dann kommt die Dauer Deines ALG Anspruchs. 12 Monate sind korrekt, gehe aber nicht davon aus, dass Du direkt danach einen Anschluss Job hast. Wenn Du in der Arbeitslosigkeit krank wirst, kriegst Du nach 6 Wochen Krankengeld und das bis zu 1,5 Jahren. Rechnerisch kann ein Arbeitsloser so bis zu 2,5 Jahre überbrücken.

Bleibt Dein Wunsch nach einer langen Reise. Da muss ich Dich enttäuschen. Das wird schwierig. Das Arbeitsamt lässt Dich zwar besonders anfangs in Ruhe, alle 4-6 Wochen wirst Du aber antreten müssen. Und wenn Du krank bist, musst Du die Anschluß-Krankmeldungen i.d.R. alle 14 Tage einreichen. Das geht bei Abwesenheit nur, wenn ein Bekannter diese abholt und ans Amt schickt. Weltreise ist daher schwierig. Jeweils 6 Wochen Mittelmeer gehen aber. Und mit einem Billigflug bist Du schnell mal ein paar Tage wieder hier, um Deinen Kram zu erledigen.

Wie gesagt, das ist die Praxis. In der Theorie gibt es natürlich erheblich mehr Sanktionsmöglichkeiten. Wenn Du Dich aber mit Deinem Sachbearbeiter gut stellst, läuft das alles ziemlich unspektakulär.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Immer diese Moralapostel hier. Man man man... Lasst uns den Staat noch plündern, solang er noch was zum Verteilen hat. Rente werden wir hier alle nämlich nicht mehr sehen. Aber ich will nicht abweichen...

Das Vorhaben des TE ist natürlich möglich. Allerdings muss er ein paar Vorkehrungen treffen.

  • 3 Monate Sperre stimmt genau. Damit lässt sich mit ein paar Rücklagen eine Reise starten.
  • Nach 3 Monaten Stopover in D, beim Amt vorstellig werden, alles ausfüllen und 1-2 Wochen bleiben, bis die Kohle kommt zwecks evtl. Nachfragen.

  • Dann kommt es sehr auf das Profil und die BE des ARGE Gängers an. Ein SozPäd oder Nichtakademiker wird mehr gegängelt als ein MINT Absolvent. Der Sachbearbeiter spielt auch eine nicht unerhebliche Rolle.

  • Im Optimalfall hat man nach einem kurzen Stopover in D wieder 2-3 Monate Ruhe.

  • In jedem Fall heißt es aber ERREICHBAR SEIN. Die deutsche SIM ist also ständig auf Empfang.
  • Die Post kontrolliert der freundliche Nachbar / Freund / Eltern...
  • Im Zweifelsfall muss man in den sauren Apfel beissen und den nächsten Oneway Flug zum Amt nehmen -> Genau dafür hebt man seine Beratermeilen auf.
  • Wenn sich die Anrufe häufen, nimmt man seinen Urlaub.
  • Im Anschluss muss man die Heimreise wg. Pfeiffersches Drüsenfieber oder Malaria leider um 2 - 3 Wochen verschieben. Der freundliche Doc in Pattaya hat sicher Verständnis dafür und zeigt sich kooperativ.

Spätestens jetzt ist man in D und hat 6-7 Monate die Welt gesehen.
Jetzt nimmt man für 2-3 Monate eine sinnvolle Schulung mit. Neuerdings werden auch NLP Practitioner und Master gefördert. Das ist immer sinnvoll und bringt was fürs Leben.

Bleiben noch 3 bezahlte Monate um sich, erfrischt und neu entdeckt, intensiv auf Jobsuche zu gehen.

2 Jahre später kann man dann das gleiche Spiel wiederholen. Have fun :-)

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Ich finde den Beitrag nicht unberechtigt.

Ich bin auch in einer ähnlichen Situation. Habe einen Top MBA und 5 Jahre im Consulting geschuftet und spiele auch mit dem Gedanken einer Weltreise.

Da ich wirklich die Jahre immer den höchsten Steuersatz gezahlt habe (ja das geht!!!), fände ich dass schon ok ALG zu bekommen ohne dauernd bei dem dummen Arbeitsamt vorstellig zu werden. Bei mir würde es aufgrund von meinem Profil wieso nicht lange dauern, wenn ich mich nach einem Job bemühe, da ich wieso dauernd bei LinkedIn Anfragen von Headhuntern etc bekomme....

Also ich finde es schon ok. Wenn man wirklich mal ein paar Monate Geld bekommt ohne irgendwelche dummen Schulungen zu machen. Da ich mich frage, was Sie mir beim Engineering Bachelor aus Karlsruhe und MBA Stanford beibringen wollen....

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Ob das ein Trollbeitrag ist, ist unerheblich. Interessant ist es allemal...

Das ist zwar wieder ein Trollbeitrag, aber für, die es
wirklich interessiert:

  1. Dem TE bekommt erst einmal keine Leistungen, weil er
    selbst gekündigt hat

=> Falls er nich aus wichtigem Grund gekündigt hat. Sperrzeit ist max. 12 Wochen.

  1. Ein Arbeitsloser muss jeden Werktag verfügbar sein. Urlaub
    gibt es nur auf Antrag und dann nur kurz

Theoretisch. Bei mir hat sich kein Schwein dafür interessiert, was ich so mache...

  1. Ist der TE unter 30, kommt nach ca. 2 Monaten der erste
    Kurs, d.h. z.B. zwei Wochen ganztätiges Bewerbertraining oder
    3 Monate Buchhaltungskurs. Verweigert man sich, ist die Knete
    weg

=> da brauchts aber einen richtig harten Sachbearbeiter. Clevere Leute suchen sich das ein oder andere eLearning raus und legen die ein oder andere Bewerbung vor. Schon interessiert sich der SB wieder mehr für seine Zeitung als für dich.

  1. Vorzitiert wird man deutlich häufiger, man unterschreibt
    eine Eingliederungsvereinbarung und darf jede Bewerbung
    nachweisen

=> Eingliederungsvereinbarung machst du bei ALG2. HIer gets um ALG1.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Sorry ihr seid doch alles nur Theoretiker. Theoretisch muss man dem Amt zur Verfügung stehen, aber in der Praxis haben die auch keinen Job für dich, die Betreuerin hat dort im Schnitt grad mal paar Minuten pro Monat, um sich mit mir zu beschäftigen!

Ich war 10 Monate arbeitslos und war in der Zeit genau einmal beim Arbeitsamt. ALG1 gabs die ganze Zeit problemlos. Alle 2 Monate haben die mir eine Stelle geschickt, die haben nie gepasst aber ich hab eine Bewerbung hingeschickt. Ich hab keine Kurse, gar nichts bekommen, sogar im Gegenteil, nach 280 erfolglosen Bewerbungen, die ich zwar gemacht habe, aber dem Amt nie nachgewiesen habe, haben die mir knallhart gesagt: "Hören sie auf sich zu bewerben, es hat einfach keinen Sinn". Das war 4 Jahre nach dem Studienabschluss, in der Zeit war ich nur arbeitslos und hab sinnlos gejobbt, dann aber zum Glück doch noch was richtiges gefunden.

So eine Reise kann man locker machen, moralisch fragwürdig, aber in der Praxis problemlos möglich, alle paar Monate muss man halt evtl kurz vorbei kommen. Jemand sollte deine Post checken, das meiste kann man telefonisch abblocken.

Aber an der Sperre in den ersten 3 Monaten kommt man nicht vorbei, die kann man ja aus Erspartem überbrücken, denn nach diesen 3 Monaten bekommt man noch volle 12 Monate ALG1

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

"Aber an der Sperre in den ersten 3 Monaten kommt man nicht vorbei, die kann man ja aus Erspartem überbrücken, denn nach diesen 3 Monaten bekommt man noch volle 12 Monate ALG1 "

das ist falsch! wenn man 12 monate ALG1 anspruch hat (dafür muss man 24 monate innerhalb von 3 jahren in die AL versicherung eingezahlt haben) gehen 3 monate sperrfrist ab und der restanspruch verringert sich um 1/4. sprich es gibt 6 monate auszahlung...vielleicht sollte der TE lieber mal ein beratungsgespräch bei einem anwalt (fachgebiet arbeits und sozialrecht) nehmen...

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Zitat:
Aber an der Sperre in den ersten 3 Monaten kommt man nicht vorbei, die kann man ja aus Erspartem überbrücken, denn nach diesen 3 Monaten bekommt man noch volle 12 Monate ALG1

Nein. Man hat nur noch 9 Monate ALG. Die Uhr tickt ab der Kündigung, nicht mit dem ersten Paycheck. Sperrzeit = Bezugszeit!!!

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know-it-all

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Ich finde den Beitrag nicht unberechtigt.

[...]
Da ich wirklich die Jahre immer den höchsten Steuersatz
gezahlt habe (ja das geht!!!), fände ich dass schon ok ALG zu
[...]

Wohl kaum. Der Spitzensteuersatz (mit Reichensteuer = 42% + 3%) liegt für Ledige erst ab einem Jahreseinkommen von ~250.000 EUR an. Das ist im Consulting wohl erst ab Partner-Ebene eine relevante Rechengröße. Mit dem normalen Spitzensteuersatz (42%) kannst du hier hingegen wohl kaum jemanden beeindrucken, denn dieser kommt bereits ab ca. 53.000 EUR Jahreseinkommen zum Tragen.

Aber ganz davon abgesehen - dein persönlicher Steuersatz ist für den Bezug von ALG total unerheblich, weil das sind einfach zwei verschiedene Dinge, die nichts miteinander zu tun haben. Dein ALG-Anspruch ergibt sich allein aus den SV-Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, die hälftig du und dein AG abführen.

Und ob es dir passt oder nicht, es gibt klare Regeln für den Bezug von ALG, die sind für alle Leute in diesem Land gleich. Die Höhe deiner ALG-Beiträge hat keine Auswirkungen auf die Dauer des Bezugs sondern nur die Höhe der Zahlungen.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Ich find es immer wieder komisch, wie die Leute, die angeblich top verdient haben, sich um die 1800 Euro vom Arbeitsamt reißen.

Zu Deinem Beitrag speziell: Gerade Leuten wie Dir täte ein Kurs unter Arbeitslosen mal gut - was glaubst Du eigentlich, wer Du bist?

"Bachelor :-D aus Karlsruhe und MBA aus Stanford"

Da sieht man meiner Meinung nach mal wieder gut, wie Dein Beraterleben Dich prägt. Wenn man jemandem oft genug sagt, dass er toll und Elite ist, dann glaubt er es irgendwann. Und wenn er auch nur einen Bachelor und einen von der Firma gekauften MBA hat...

Lounge Gast schrieb:

Ich finde den Beitrag nicht unberechtigt.

Ich bin auch in einer ähnlichen Situation. Habe einen Top MBA
und 5 Jahre im Consulting geschuftet und spiele auch mit dem
Gedanken einer Weltreise.

Da ich wirklich die Jahre immer den höchsten Steuersatz
gezahlt habe (ja das geht!!!), fände ich dass schon ok ALG zu
bekommen ohne dauernd bei dem dummen Arbeitsamt vorstellig zu
werden. Bei mir würde es aufgrund von meinem Profil wieso
nicht lange dauern, wenn ich mich nach einem Job bemühe, da
ich wieso dauernd bei LinkedIn Anfragen von Headhuntern etc
bekomme....

Also ich finde es schon ok. Wenn man wirklich mal ein paar
Monate Geld bekommt ohne irgendwelche dummen Schulungen zu
machen. Da ich mich frage, was Sie mir beim Engineering
Bachelor aus Karlsruhe und MBA Stanford beibringen wollen....

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Kleiner Hinweis, der höchste Steuersatz in Deutschland liegt bei 45% und gilt für Einkommen >250k. Wenn ihr wirklich über mehrere Jahre soviel verdient habt, solltet ihr nich auf die paar Kröten vom Arbeitsamt angwiesen sein.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Die 3 Monate Sperrfrist SIND 1/4 des Anspruchs. Danach verkürzt sich nichts mehr.
Also, nach der Kündigung: 3 Monate Sperrfrist. Danach 9 Monate Anspruch.

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WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Jahrelang top verdient und jetzt so eine asoziale Nummer fahren. Furchtbar!

Das Selbstverständnis, vom Staat etwas zurückzubekommen, nur weil man ja brav ein paar Jahre Steuern bezahlt hat, ist wirklich abartig! Uli H. lässt grüßen. Schuldet der Staat dir irgendwas?? Oder warum sollte er Dich bei einer freiwilligen Auszeit unterstützen?? Trotz Höchstsatz wirst Du doch Kohle auf die Seite geschafft haben, oder?

Schlimmer als Arbeitsverweigerer, die dem Amt jahrelang auf der Tasche liegen, um ein paar Hunderter im Monat zu erschleichen, sind für mich nur noch die Leute, die durch ein paar Jahre hohe Steuerbelastung meinen, einen Bonus verdient zu haben.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Sorry ihr seid doch alles nur Theoretiker. Theoretisch muss
man dem Amt zur Verfügung stehen, aber in der Praxis haben
die auch keinen Job für dich, die Betreuerin hat dort im
Schnitt grad mal paar Minuten pro Monat, um sich mit mir zu
beschäftigen!

Ich war 10 Monate arbeitslos und war in der Zeit genau einmal
beim Arbeitsamt. ALG1 gabs die ganze Zeit problemlos. Alle 2
Monate haben die mir eine Stelle geschickt, die haben nie
gepasst aber ich hab eine Bewerbung hingeschickt. Ich hab
keine Kurse, gar nichts bekommen, sogar im Gegenteil, nach
280 erfolglosen Bewerbungen, die ich zwar gemacht habe, aber
dem Amt nie nachgewiesen habe, haben die mir knallhart
gesagt: "Hören sie auf sich zu bewerben, es hat einfach
keinen Sinn". Das war 4 Jahre nach dem Studienabschluss,
in der Zeit war ich nur arbeitslos und hab sinnlos gejobbt,
dann aber zum Glück doch noch was richtiges gefunden.

So eine Reise kann man locker machen, moralisch fragwürdig,
aber in der Praxis problemlos möglich, alle paar Monate muss
man halt evtl kurz vorbei kommen. Jemand sollte deine Post
checken, das meiste kann man telefonisch abblocken.

Aber an der Sperre in den ersten 3 Monaten kommt man nicht
vorbei, die kann man ja aus Erspartem überbrücken, denn nach
diesen 3 Monaten bekommt man noch volle 12 Monate ALG1

Das ist schon lange nicht mehr so, denn inzwischen wird intern erheblich Druck gemacht. Weiß ich leider aus eigener Erfahrung:

Gerade junge Leute unter 30 werden sehr schnell in Maßnahmen gesteckt, wenn es nach 1 bis 2 Monaten nichts wird. Und zwar oft in extrem demütigende Maßnahmen, wie das berühmte Bewerbungstraining. Da sitzt man dann mit dem alkoholkranken Malocher und Leuten, die die Sprache nicht mal sprechen, und schreibt auf dem C-64 Bewerbungen auf Grundschulniveau. Und das mehrere Wochen jeden Tag.

Ist man unter 25, dann fängt das schon nach ca. 4 Wochen an. Ständig melden, ständig zu irgendwelchen Messen. Im kaufmännischen/wirtschaftswissenschaftlichen Bereich gibt es sehr schnell Kurse wie "Buchführung für Ahnungslose". Der geht dann 3 Monate und hilft einem nichts, weil das Niveau so dürftig ist. Proteste, wie, "ich habe doch in der Buchhaltung gearbeitet oder ich habe das doch studiert", helfen nichts. Man wird gnadenlos gesperrt. Wenigstens tritt man den alkoholkranken Malocher wieder. ;)

Bestimmt kann man mit seinem Sachbearbeiter auch Glück haben. Ich hatte keines und die Brüder ständig an der Backe.

In den 12 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich:

  • 2 Stellen per Post zugesandt bekommen
  • 7 Gespräche
  • 2 Bewerber-Tainings ( jeweils 2 Wochen)
  • 2 Bewerber-Messe (jeweils 1 Tag)
  • 1 Kurs Buchführung (ca. 3 Monate)
  • 1 Kurs EDV (ca. 1 Monat)
  • 1 Kurs Programme z.B. Word 1998 (2 Wochen)

Fazit: Das Arbeitsamt hat mich ca. 5 von 12 Monaten "vollzeitbeschäftigt", aber, wenn du dich wehrst, sperren die dir das Geld, auch, wenn der Kurs noch so sinnlos ist und du alles besser weißt, als der Dozent.

Du weißt halt auch nie, wann der nächste Bescheid im Briefkasten ist. Deswegen würde ich das mit der Weltreise vergessen.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Ich frage mich manchmal, ob die moralischen Etatisten hier tatsächlich WiWi studiert haben. Überlegt mal, wofür ihr 7 Monate des Jahres arbeitet, bevor der erste Cent in eure eigene Tasche fällt.

Solang meine Steuern nicht den Bedürftigen und dem Staat (Bildung, Infrastruktur, Gesundheit...) zugute kommen sondern für Bankenrettungen, TARGET 2 Salden, NATO Angriffskriege und eine ausufernde EU(dSSR) Bürokratie verpulvert werden, bin ich mir selbst der Nächste!

Ich warte nur auf den Augenblick, bis die ersten bei uns hier gezypert oder mit Zwangshypotheken belegt werden. Vielleicht wachen dann ein paar staatsgläubige Schafe auf....

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Jahrelang top verdient und jetzt so eine asoziale Nummer
fahren. Furchtbar!

Das Selbstverständnis, vom Staat etwas zurückzubekommen, nur
weil man ja brav ein paar Jahre Steuern bezahlt hat, ist
wirklich abartig! Uli H. lässt grüßen. Schuldet der Staat dir
irgendwas?? Oder warum sollte er Dich bei einer freiwilligen
Auszeit unterstützen?? Trotz Höchstsatz wirst Du doch Kohle
auf die Seite geschafft haben, oder?

Schlimmer als Arbeitsverweigerer, die dem Amt jahrelang auf
der Tasche liegen, um ein paar Hunderter im Monat zu
erschleichen, sind für mich nur noch die Leute, die durch ein
paar Jahre hohe Steuerbelastung meinen, einen Bonus verdient
zu haben.

Die Frage war ja nicht nach der moralischen Dimension, sondern ob und wie ein staatl. finanziertes Sabbatical möglich ist und was man dafür tun muss. Wie man damit umgeht, muss jeder selbst entscheiden. Wenn Du besonders hohe moralische Ansprüche stellst, wäre vielleicht ein Ponyhof eine Alternative. Die reale Welt läuft aber anders.

Übrigens: Mein damaliger Sachbearbeiter beim Arbeitsamt hat m.E. ziemlich genau gewusst, welches Stück gerade gespielt wird. Interessiert hat es ihn trotzdem nicht. Der hat sich gedacht "da sitzt so ein Jungdreißiger mit guter Ausbildung vor mir, der mal eine Zeit eine ruhige Kugel schieben will. In einem Jahr ist der eh wieder in Lohn und Brot, egal was ich jetzt mache". Insofern hatte der weder Zeit noch Lust, sich da groß drum zu kümmern.

Der hat am Anfang geschaut, dass alle Fristen eingehalten sind, der Antrag korrekt ausgefüllt ist und mir Unterlagen zu Weiterbildungsmöglichkeiten gegeben. Dann hat er mich noch lustlos gefragt, ob ich Hilfe bei Bewerbungen benötige.

Bezüglich Vor-Ort Termine beim Amt: Da kommen regelmäßig so vorgefertigte Schreiben mit Terminvorschlägen. Bei mir hatte mein SB genauso wenig Lust drauf wie ich. Ich hab die meist verschoben oder telefonisch gemacht. In 10 Monaten war ich einmal tatsächlich dort.

Bzgl. Job-Angebote: Hatte aber gesagt, dass ich mich selbst drum kümmere. Eins ist dann mal per Post reingeflattert.

Bzgl. Bewerbungen: Da wollte er Kopien. Aber auch nur, damit der Form Genüge getan ist und die Akte den Vorgaben entspricht. Ich hab ihm ein paar Einseiter gegeben, damit war gut. Das war die größte Farce.

Bzgl. Krankmeldungen: Die hat er kommentarlos entgegengenommen. Hatte das Gefühl, dass das gar nicht so unwillkommen war, da es wohl weniger Arbeit bedeutet.

Ich hab mich nach einem knappen Jahr wieder abgemeldet, da ich wieder einen Job angenommen habe. Das wurde dann genauso desinteressiert aufgenommen.

antworten
know-it-all

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Ich frage mich manchmal, ob die moralischen Etatisten hier
tatsächlich WiWi studiert haben. Überlegt mal, wofür ihr 7
Monate des Jahres arbeitet, bevor der erste Cent in eure
eigene Tasche fällt.

Im Gegenteil - es gehört ein bisschen betriebswirtschaftlicher/mathemtatischer Sachverstand dazu, um den deutschen Steuertarif mit doppelter Progressionszone und gedeckeltem Spitzensteuersatz richtig zu lesen und zu verstehen. Die Leute, die dann noch in der Lage sind, auf einen Graphen mit dem Durchschnittssteuersatz (http://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittssteuersatz_%28Einkommensteuer%29#mediaviewer/File:ESt_D_Tarif_2014_Splitting_120kEUR.svg) bis zu den relevanten Beitragsbmessungsgrenzen der SV die SV-Sätze dazuzuaddieren, sehen dann - was Wunder - dass bei _keinem_ Einkommen, egal welcher Höhe, die Abgabenlast mehr als 50% des Bruttogehalts beträgt.
Erst bei Angestellten-Einkommen weit jenseits der Reichensteuer (oberhalb von 500.000 EUR) und auch nur für Kirchensteuerzahler steigt die Gesamtabgabenquote minimal über 50% an.
Für Nicht-Kirchensteuerzahler mit den hier im Forum wohl relevanten Einkommen (Bereich zwischen 30.000 und 100.000 EUR Jahreseinkommen) liegt die Nettoquote hingegen in jedem Falle zwischen 66% und 56 %.

Keiner muss also 7 Monate lang arbeiten ohne dass netto was dabei rumkommt.

Nicht, dass du mich falsch verstehst. Ich glaube jeden ärgern die Abgaben auf dem Lohnzettel irgendwie erstmal, und ich würde mich auch freuen, wenn die Eckpunkte im Steuertarif entsprechend der Inflationsraten automatisch jährlich angepasst würden (so wie es mit den Rechenwerten der Sozialversicherung ja auch geschieht) damit man nicht ständig in der Progression und Durschnittssteuerlast nach oben rutscht.

Aber wer das Argument über die ach-so-hohe Abgabenlast bringt, der sollte auch mal in andere Länder schauen. Wir sind da durchaus nicht Schlusslicht in Europa oder auf der Welt.

Solang meine Steuern nicht den Bedürftigen und dem Staat
(Bildung, Infrastruktur, Gesundheit...) zugute kommen sondern
für Bankenrettungen, TARGET 2 Salden, NATO Angriffskriege und
eine ausufernde EU(dSSR) Bürokratie verpulvert werden, bin
ich mir selbst der Nächste!

Das sind natürlich wieder die Totschlag-Argumente. Rechne doch mal selbst wieviel Deutschland für die von dir aufgeführten verschwenderischen Punkte ausgibt. Ich schätze wir sind immer noch locker im einstelligen Prozentbereich. Und Angriffskriege führen wir mal gar nicht!

Ich warte nur auf den Augenblick, bis die ersten bei uns hier
gezypert oder mit Zwangshypotheken belegt werden. Vielleicht
wachen dann ein paar staatsgläubige Schafe auf....

Ich hoffe, dass du noch lang warten musst.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Sorry ihr seid doch alles nur Theoretiker. Theoretisch
muss
man dem Amt zur Verfügung stehen, aber in der Praxis haben
die auch keinen Job für dich, die Betreuerin hat dort im
Schnitt grad mal paar Minuten pro Monat, um sich mit mir
zu
beschäftigen!

Ich war 10 Monate arbeitslos und war in der Zeit genau
einmal
beim Arbeitsamt. ALG1 gabs die ganze Zeit problemlos.
Alle 2
Monate haben die mir eine Stelle geschickt, die haben nie
gepasst aber ich hab eine Bewerbung hingeschickt. Ich hab
keine Kurse, gar nichts bekommen, sogar im Gegenteil, nach
280 erfolglosen Bewerbungen, die ich zwar gemacht habe,
aber
dem Amt nie nachgewiesen habe, haben die mir knallhart
gesagt: "Hören sie auf sich zu bewerben, es hat
einfach
keinen Sinn". Das war 4 Jahre nach dem
Studienabschluss,
in der Zeit war ich nur arbeitslos und hab sinnlos
gejobbt,
dann aber zum Glück doch noch was richtiges gefunden.

So eine Reise kann man locker machen, moralisch
fragwürdig,
aber in der Praxis problemlos möglich, alle paar Monate
muss
man halt evtl kurz vorbei kommen. Jemand sollte deine Post
checken, das meiste kann man telefonisch abblocken.

Aber an der Sperre in den ersten 3 Monaten kommt man nicht
vorbei, die kann man ja aus Erspartem überbrücken, denn
nach
diesen 3 Monaten bekommt man noch volle 12 Monate ALG1

Das ist schon lange nicht mehr so, denn inzwischen wird
intern erheblich Druck gemacht. Weiß ich leider aus eigener
Erfahrung:

Gerade junge Leute unter 30 werden sehr schnell in Maßnahmen
gesteckt, wenn es nach 1 bis 2 Monaten nichts wird. Und zwar
oft in extrem demütigende Maßnahmen, wie das berühmte
Bewerbungstraining. Da sitzt man dann mit dem alkoholkranken
Malocher und Leuten, die die Sprache nicht mal sprechen, und
schreibt auf dem C-64 Bewerbungen auf Grundschulniveau. Und
das mehrere Wochen jeden Tag.

Ist man unter 25, dann fängt das schon nach ca. 4 Wochen an.
Ständig melden, ständig zu irgendwelchen Messen. Im
kaufmännischen/wirtschaftswissenschaftlichen Bereich gibt es
sehr schnell Kurse wie "Buchführung für
Ahnungslose". Der geht dann 3 Monate und hilft einem
nichts, weil das Niveau so dürftig ist. Proteste, wie,
"ich habe doch in der Buchhaltung gearbeitet oder ich
habe das doch studiert", helfen nichts. Man wird
gnadenlos gesperrt. Wenigstens tritt man den alkoholkranken
Malocher wieder. ;)

Bestimmt kann man mit seinem Sachbearbeiter auch Glück haben.
Ich hatte keines und die Brüder ständig an der Backe.

In den 12 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich:

  • 2 Stellen per Post zugesandt bekommen
  • 7 Gespräche
  • 2 Bewerber-Tainings ( jeweils 2 Wochen)
  • 2 Bewerber-Messe (jeweils 1 Tag)
  • 1 Kurs Buchführung (ca. 3 Monate)
  • 1 Kurs EDV (ca. 1 Monat)
  • 1 Kurs Programme z.B. Word 1998 (2 Wochen)

Fazit: Das Arbeitsamt hat mich ca. 5 von 12 Monaten
"vollzeitbeschäftigt", aber, wenn du dich wehrst,
sperren die dir das Geld, auch, wenn der Kurs noch so sinnlos
ist und du alles besser weißt, als der Dozent.

Du weißt halt auch nie, wann der nächste Bescheid im
Briefkasten ist. Deswegen würde ich das mit der Weltreise
vergessen.

Das entspricht exakt meinen Erfahrungen. Hinter jungen Leuten sind die wie die irren her! Musste auch so einen Mist machen. Word und Excel für einen Wirtschaftsinformatiker! Aber, die lassen nicht mit sich reden!!

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Mit der Durchschnittsabgabenlast hast Du Recht - Grenzsteuersatz+SV steigen aber relativ früh (für Akademikergehälter) auf über 50% und fallen erst "hinter" der SV-Grenze wieder drunter.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Klasse. Ich hab das grad meiner Freundin vorgelesen, die bei der BA arbeitet. Die hat sich einen abgegrinst. Das, was ihr hier beschreibt, gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen. Meist ist es ein übermotivierter Sachbearbeiter (was extrem selten ist) oder der Antragsteller verhält sich so blöd, dass er es geradezu herausfordert.

Wer sich einigermaßen anständig verhält, hat also definitiv nichts zu befürchten.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Sorry ihr seid doch alles nur Theoretiker.
Theoretisch
muss
man dem Amt zur Verfügung stehen, aber in der
Praxis haben
die auch keinen Job für dich, die Betreuerin hat
dort im
Schnitt grad mal paar Minuten pro Monat, um sich
mit mir
zu
beschäftigen!

Ich war 10 Monate arbeitslos und war in der Zeit
genau
einmal
beim Arbeitsamt. ALG1 gabs die ganze Zeit problemlos.
Alle 2
Monate haben die mir eine Stelle geschickt, die
haben nie
gepasst aber ich hab eine Bewerbung hingeschickt.
Ich hab
keine Kurse, gar nichts bekommen, sogar im
Gegenteil, nach
280 erfolglosen Bewerbungen, die ich zwar gemacht
habe,
aber
dem Amt nie nachgewiesen habe, haben die mir
knallhart
gesagt: "Hören sie auf sich zu bewerben, es hat
einfach
keinen Sinn". Das war 4 Jahre nach dem
Studienabschluss,
in der Zeit war ich nur arbeitslos und hab sinnlos
gejobbt,
dann aber zum Glück doch noch was richtiges gefunden.

So eine Reise kann man locker machen, moralisch
fragwürdig,
aber in der Praxis problemlos möglich, alle paar
Monate
muss
man halt evtl kurz vorbei kommen. Jemand sollte
deine Post
checken, das meiste kann man telefonisch abblocken.

Aber an der Sperre in den ersten 3 Monaten kommt
man nicht
vorbei, die kann man ja aus Erspartem überbrücken,
denn
nach
diesen 3 Monaten bekommt man noch volle 12 Monate
ALG1

Das ist schon lange nicht mehr so, denn inzwischen wird
intern erheblich Druck gemacht. Weiß ich leider aus
eigener
Erfahrung:

Gerade junge Leute unter 30 werden sehr schnell in
Maßnahmen
gesteckt, wenn es nach 1 bis 2 Monaten nichts wird. Und
zwar
oft in extrem demütigende Maßnahmen, wie das berühmte
Bewerbungstraining. Da sitzt man dann mit dem
alkoholkranken
Malocher und Leuten, die die Sprache nicht mal sprechen,
und
schreibt auf dem C-64 Bewerbungen auf Grundschulniveau.
Und
das mehrere Wochen jeden Tag.

Ist man unter 25, dann fängt das schon nach ca. 4 Wochen
an.
Ständig melden, ständig zu irgendwelchen Messen. Im
kaufmännischen/wirtschaftswissenschaftlichen Bereich
gibt es
sehr schnell Kurse wie "Buchführung für
Ahnungslose". Der geht dann 3 Monate und hilft einem
nichts, weil das Niveau so dürftig ist. Proteste, wie,
"ich habe doch in der Buchhaltung gearbeitet oder ich
habe das doch studiert", helfen nichts. Man wird
gnadenlos gesperrt. Wenigstens tritt man den
alkoholkranken
Malocher wieder. ;)

Bestimmt kann man mit seinem Sachbearbeiter auch Glück
haben.
Ich hatte keines und die Brüder ständig an der Backe.

In den 12 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich:

  • 2 Stellen per Post zugesandt bekommen
  • 7 Gespräche
  • 2 Bewerber-Tainings ( jeweils 2 Wochen)
  • 2 Bewerber-Messe (jeweils 1 Tag)
  • 1 Kurs Buchführung (ca. 3 Monate)
  • 1 Kurs EDV (ca. 1 Monat)
  • 1 Kurs Programme z.B. Word 1998 (2 Wochen)

Fazit: Das Arbeitsamt hat mich ca. 5 von 12 Monaten
"vollzeitbeschäftigt", aber, wenn du dich
wehrst,
sperren die dir das Geld, auch, wenn der Kurs noch so
sinnlos
ist und du alles besser weißt, als der Dozent.

Du weißt halt auch nie, wann der nächste Bescheid im
Briefkasten ist. Deswegen würde ich das mit der Weltreise
vergessen.

Das entspricht exakt meinen Erfahrungen. Hinter jungen Leuten
sind die wie die irren her! Musste auch so einen Mist machen.
Word und Excel für einen Wirtschaftsinformatiker! Aber, die
lassen nicht mit sich reden!!

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

hallo! ich würde gerne noch meine persönliche Frage an diese Diskussion hängen:
(1) Was passiert, wenn ich selbst kündige und dann die 3 Monate Sperrfrist verreise. Dann komme ich wieder und suche nach einem neuen Job. Bekomme ich dann sofort ALG-I oder läuft diese "Sperrfrist" nur, wenn man auch wirklich arbeitssuchen ist?

(2) Ich habe gelesen, ein Umzug in eine andere Stadt wegen einer bereits langjährigen Beziehung gilt als berechtiger Grund, um in der neuen Stadt einen Job zu suchen. Würde das etwas ändern, wenn ich nach den 3 Monaten in einer anderen Stadt lande (wegen dem sehr guten Job des Partners)?
Danke an die Experten ;)

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Klasse. Ich hab das grad meiner Freundin vorgelesen, die bei
der BA arbeitet. Die hat sich einen abgegrinst. Das, was ihr
hier beschreibt, gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen.
Meist ist es ein übermotivierter Sachbearbeiter (was extrem
selten ist) oder der Antragsteller verhält sich so blöd, dass
er es geradezu herausfordert.

Wer sich einigermaßen anständig verhält, hat also definitiv
nichts zu befürchten.

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Sorry ihr seid doch alles nur Theoretiker.
Theoretisch
muss
man dem Amt zur Verfügung stehen, aber in der
Praxis haben
die auch keinen Job für dich, die Betreuerin hat
dort im
Schnitt grad mal paar Minuten pro Monat, um sich
mit mir
zu
beschäftigen!

Ich war 10 Monate arbeitslos und war in der Zeit
genau
einmal
beim Arbeitsamt. ALG1 gabs die ganze Zeit
problemlos.
Alle 2
Monate haben die mir eine Stelle geschickt, die
haben nie
gepasst aber ich hab eine Bewerbung
hingeschickt.
Ich hab
keine Kurse, gar nichts bekommen, sogar im
Gegenteil, nach
280 erfolglosen Bewerbungen, die ich zwar
gemacht
habe,
aber
dem Amt nie nachgewiesen habe, haben die mir
knallhart
gesagt: "Hören sie auf sich zu bewerben,
es hat
einfach
keinen Sinn". Das war 4 Jahre nach dem
Studienabschluss,
in der Zeit war ich nur arbeitslos und hab
sinnlos
gejobbt,
dann aber zum Glück doch noch was richtiges
gefunden.

So eine Reise kann man locker machen, moralisch
fragwürdig,
aber in der Praxis problemlos möglich, alle paar
Monate
muss
man halt evtl kurz vorbei kommen. Jemand sollte
deine Post
checken, das meiste kann man telefonisch
abblocken.

Aber an der Sperre in den ersten 3 Monaten kommt
man nicht
vorbei, die kann man ja aus Erspartem
überbrücken,
denn
nach
diesen 3 Monaten bekommt man noch volle 12
Monate
ALG1

Das ist schon lange nicht mehr so, denn inzwischen
wird
intern erheblich Druck gemacht. Weiß ich leider aus
eigener
Erfahrung:

Gerade junge Leute unter 30 werden sehr schnell in
Maßnahmen
gesteckt, wenn es nach 1 bis 2 Monaten nichts wird.
Und
zwar
oft in extrem demütigende Maßnahmen, wie das berühmte
Bewerbungstraining. Da sitzt man dann mit dem
alkoholkranken
Malocher und Leuten, die die Sprache nicht mal
sprechen,
und
schreibt auf dem C-64 Bewerbungen auf
Grundschulniveau.
Und
das mehrere Wochen jeden Tag.

Ist man unter 25, dann fängt das schon nach ca. 4
Wochen
an.
Ständig melden, ständig zu irgendwelchen Messen. Im
kaufmännischen/wirtschaftswissenschaftlichen Bereich
gibt es
sehr schnell Kurse wie "Buchführung für
Ahnungslose". Der geht dann 3 Monate und hilft
einem
nichts, weil das Niveau so dürftig ist. Proteste,
wie,
"ich habe doch in der Buchhaltung gearbeitet
oder ich
habe das doch studiert", helfen nichts. Man wird
gnadenlos gesperrt. Wenigstens tritt man den
alkoholkranken
Malocher wieder. ;)

Bestimmt kann man mit seinem Sachbearbeiter auch
Glück
haben.
Ich hatte keines und die Brüder ständig an der Backe.

In den 12 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich:

  • 2 Stellen per Post zugesandt bekommen
  • 7 Gespräche
  • 2 Bewerber-Tainings ( jeweils 2 Wochen)
  • 2 Bewerber-Messe (jeweils 1 Tag)
  • 1 Kurs Buchführung (ca. 3 Monate)
  • 1 Kurs EDV (ca. 1 Monat)
  • 1 Kurs Programme z.B. Word 1998 (2 Wochen)

Fazit: Das Arbeitsamt hat mich ca. 5 von 12 Monaten
"vollzeitbeschäftigt", aber, wenn du dich
wehrst,
sperren die dir das Geld, auch, wenn der Kurs noch so
sinnlos
ist und du alles besser weißt, als der Dozent.

Du weißt halt auch nie, wann der nächste Bescheid im
Briefkasten ist. Deswegen würde ich das mit der
Weltreise
vergessen.

Das entspricht exakt meinen Erfahrungen. Hinter jungen
Leuten
sind die wie die irren her! Musste auch so einen Mist
machen.
Word und Excel für einen Wirtschaftsinformatiker! Aber,
die
lassen nicht mit sich reden!!

Schön für deine Freundin, die vielleicht in einem Bundesland oder in einer Großstadt lebt, in der man sich erstmal um die anderen Problemfälle kümmert.

Mir ging es exakt so, wie es hier beschrieben wurde: Kurse, Kurse, Trainings, Quälerei, Gespräche und Termine und es ging auch genügend anderen Leute so.

Der Typen waren alle motiviert. Ich vermute, die haben intern irgendwelche Quoten zu erfüllen und da geht's halt ab in die Maßnahme!

So macht das arbeitslos sein keinen Spaß...

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Ich bezweifle, dass deine Freundin wirklich dort arbeitet, sonst wüsste sie, dass es eine fiktive Vermittlungsquote gibt, die über das jeweilige Team gerechnet und dann herunter gebrochen wird. Die Statistiken liegen normalerweise nur dem Vorgesetzten vor.

Wird die nicht erreicht, werden die Vermittler angehalten, mehr Maßnahmen zu verordnen, um so die Leute aus der Statistik zu entfernen (Anmerkung: In den Maßnahmen zählt man nicht als arbeitslos). Das hat nicht mal was mit dem Arbeitslosen persönlich zu tun oder seine Qualifizierung.

Jetzt kann man da Glück haben oder Pech. Mit Eifer eines Einzelnen hat das aber nichts zu tun.

Entweder deine Freundin arbeitet nicht bei der BA oder aber sie hat Glück, dass die Quote stimmt.

Lounge Gast schrieb:

Klasse. Ich hab das grad meiner Freundin vorgelesen, die bei
der BA arbeitet. Die hat sich einen abgegrinst. Das, was ihr
hier beschreibt, gibt es nur in absoluten Ausnahmefällen.
Meist ist es ein übermotivierter Sachbearbeiter (was extrem
selten ist) oder der Antragsteller verhält sich so blöd, dass
er es geradezu herausfordert.

Wer sich einigermaßen anständig verhält, hat also definitiv
nichts zu befürchten.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

hallo! ich würde gerne noch meine persönliche Frage an diese
Diskussion hängen:
(1) Was passiert, wenn ich selbst kündige und dann die 3
Monate Sperrfrist verreise. Dann komme ich wieder und suche
nach einem neuen Job. Bekomme ich dann sofort ALG-I oder
läuft diese "Sperrfrist" nur, wenn man auch
wirklich arbeitssuchen ist?

(2) Ich habe gelesen, ein Umzug in eine andere Stadt wegen
einer bereits langjährigen Beziehung gilt als berechtiger
Grund, um in der neuen Stadt einen Job zu suchen. Würde das
etwas ändern, wenn ich nach den 3 Monaten in einer anderen
Stadt lande (wegen dem sehr guten Job des Partners)?
Danke an die Experten ;)

Nein, beides ändert nichts an deiner Sperre, denn die gilt erst dann, wenn der Antrag durch ist. Um die drei Monate kommst du nicht herum; dir stehen dann nur noch 9 Monate Leistungen zu.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

hallo! ich würde gerne noch meine persönliche Frage an
diese
Diskussion hängen:
(1) Was passiert, wenn ich selbst kündige und dann die 3
Monate Sperrfrist verreise. Dann komme ich wieder und
suche
nach einem neuen Job. Bekomme ich dann sofort ALG-I oder
läuft diese "Sperrfrist" nur, wenn man auch
wirklich arbeitssuchen ist?

(2) Ich habe gelesen, ein Umzug in eine andere Stadt wegen
einer bereits langjährigen Beziehung gilt als berechtiger
Grund, um in der neuen Stadt einen Job zu suchen. Würde
das
etwas ändern, wenn ich nach den 3 Monaten in einer anderen
Stadt lande (wegen dem sehr guten Job des Partners)?
Danke an die Experten ;)

Nein, beides ändert nichts an deiner Sperre, denn die gilt
erst dann, wenn der Antrag durch ist. Um die drei Monate
kommst du nicht herum; dir stehen dann nur noch 9 Monate
Leistungen zu.

Da würde ich gerne noch was anfügen: Es stimmt so wie du es sagst, aber ein Warten macht aus noch mehr Gründen keinen Sinn:

  1. In der Zeit muss die Kranken- und Pflegeversicherung selbst bezahlt werden. Auch sagen, dass schon nichts passiert hilft nichts, denn man muss in D durchgehend versichert sein, d.h. die Krankenkasse holt sich das ansonsten später.

  2. In der Zeit sammelt man keine Rentenansprüche.

  3. Mit viel Pech drückt dir der Arbeitsamt-Mensch noch eine Sperre rein (zusätzlich zu den 3 Monaten), weil du deiner Meldepflicht nicht nachgekommen bist. Dazu ist man gesetzlich verpflichtet!

Fazit: Du zahlst überall drauf, riskierst noch eine Sperre und die 3 Monate wirst du sowieso nicht los.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

So viele Menschen leben in Deutschland auf Kosten der Allgemeinheit. Ich persönlich hätte 0 Probleme damit, dass maximal mögliche für mich rauszuholen, man muss nur schlauer als das Amt sein, bzw. die Anforderungen der Amtes irgendwie erfüllen, ohne auf seine Pläne zu verzichten.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

ich will die 3 Monate Sperre ja auch nicht zwingend los werden. Es steht fest, dass ich kündige und dann 3 Monate reise.

Die Frage ist nur, ob ich dann danach nochmal 3 Monate gesperrt bin oder die 3 Monate vom Beginn der Arbeitslosigkeit gezählt werden, auch wenn ich gar nicht da bin.
Ich bin ja nicht meldepflichtig, wenn ich gar kein Geld will während der Zeit. Es geht mir nur daraum, wie es weiter geht danach.

(Das mit der Krankenversicherung ist klar)

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

  1. Versuch macht kluch. Mit einer Krankmeldung o.ä. ein bisschen Glück und einem wohlwollenden Sachbearbeiter, kommst Du um die Sperrzeit rum und hast ein schönes Urlaubsgeld.

  2. Ich habe das damals ohne Sperrzeit hinbekommen. Es gibt da aber noch sowas wie Dispositionsjahr oder so. Müsstest Du mal googlen. Du solltest Dich auf jeden Fall direkt arbeitssuchend melden.

Tipp von mir: Der Ton macht die Musik. Sei ein netter Kerl, dann ist der Kollege vom Amt auch ein netter Kerl, alles läuft reibungslos und es wird auch mal ein Auge zugedrückt. Übrigens: Die Weiterbildungsangebote sind zwar großteils Schrott, das ein oder andere sinnvolle ist aber dabei.

Lounge Gast schrieb:

ich will die 3 Monate Sperre ja auch nicht zwingend los
werden. Es steht fest, dass ich kündige und dann 3 Monate
reise.

Die Frage ist nur, ob ich dann danach nochmal 3 Monate
gesperrt bin oder die 3 Monate vom Beginn der
Arbeitslosigkeit gezählt werden, auch wenn ich gar nicht da
bin.
Ich bin ja nicht meldepflichtig, wenn ich gar kein Geld will
während der Zeit. Es geht mir nur daraum, wie es weiter geht
danach.

(Das mit der Krankenversicherung ist klar)

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

warum machst du es nicht so:

such dir jetzt (ungekündigt) einen neuen Job mit Start in 3-6 Monaten in einer andern Stadt.
dann kannst du kündigen, sagst du brauchst die Zeit für umzug etc. und kannst in der zwischnzeit reisen. Wenn du beim Amt den Arbeitsvertrag vorlegst, werden sie dich sicher nicht stören zwischenzeitlich und für die Zeit danach ist auch gesorgt.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Ich wurde neulich gekündigt (Hochschulabschluss, 3 Jahre Berufserfahrung). Ich habe mich dann beim Arbeitsamt erstmals arbeitslos gemeldet. Vorher haben mir immer die Eltern geholfen.

Noch bevor die Arbeitslosigkeit anfängt, musste ich beim Sachbearbeiter zum Gespräch kommen. Obwohl ich besser qualifiziert bin als der Sachbearbeiter beim Arbeitsamt, hat er mich wie ein kleines Kind behandelt und mir von Oben herab erklärt, wie man sich richtig bewirbt (meine Strategie war in seinen Augen falsch). Der Sachbearbeiter war dann auch noch stinkig, weil ich nicht jeden Hiwi-Skill in meinem Profil angeklickt habe (können Sie keine Ablage machen? Wenn Sie die Ablage machen können, dann klicken Sie das gefälligst an! Die AG denken sonst, dass Sie die Ablage nicht machen können!), sodass nicht genug Vermittlungsvorschläge vom Computer ausgespuckt wurden.

Ich habe dann relativ bald einige Vermittlungsvorschläge bekommen. Ich wohne in einer Großstadt und da gibt es für meine Qualifikation eigentlich immer ziemlich viele Angebote. Die haben mich dann noch gefragt, was ich mir so für eine Stelle vorstelle. Ich habe mir dann die Zeit genommen und denen per Email genauer beschrieben, was ich suche etc. Aber das hat gar nichts genützt. Die haben mir einfach pauschal 10 Angebote geschickt. Es spielt da gar keine Rolle, was man denen erzählt. Die schauen eigentlich nur nach bestimmten Reizworten im geforderten Qualifikationsprofil und drucken das dann per Knopfdruck aus.

Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung im Vorschlag enthalten ist, muss man sich bewerben.

Ich habe mir dann zwischenzeitlich selbst eine neue Stelle gesucht und auch gefunden. Allerdings entsteht jetzt eine einmonatige Lücke, in der sie mir Arbeitslosengeld zahlen müssen. Ich hoffe, die lassen mich einfach in Ruhe.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

Lounge Gast schrieb:

Ich wurde neulich gekündigt (Hochschulabschluss, 3 Jahre
Berufserfahrung). Ich habe mich dann beim Arbeitsamt erstmals
arbeitslos gemeldet. Vorher haben mir immer die Eltern
geholfen.

Noch bevor die Arbeitslosigkeit anfängt, musste ich beim
Sachbearbeiter zum Gespräch kommen. Obwohl ich besser
qualifiziert bin als der Sachbearbeiter beim Arbeitsamt, hat
er mich wie ein kleines Kind behandelt und mir von Oben herab
erklärt, wie man sich richtig bewirbt (meine Strategie war in
seinen Augen falsch). Der Sachbearbeiter war dann auch noch
stinkig, weil ich nicht jeden Hiwi-Skill in meinem Profil
angeklickt habe (können Sie keine Ablage machen? Wenn Sie die
Ablage machen können, dann klicken Sie das gefälligst an! Die
AG denken sonst, dass Sie die Ablage nicht machen können!),
sodass nicht genug Vermittlungsvorschläge vom Computer
ausgespuckt wurden.

Ich habe dann relativ bald einige Vermittlungsvorschläge
bekommen. Ich wohne in einer Großstadt und da gibt es für
meine Qualifikation eigentlich immer ziemlich viele Angebote.
Die haben mich dann noch gefragt, was ich mir so für eine
Stelle vorstelle. Ich habe mir dann die Zeit genommen und
denen per Email genauer beschrieben, was ich suche etc. Aber
das hat gar nichts genützt. Die haben mir einfach pauschal 10
Angebote geschickt. Es spielt da gar keine Rolle, was man
denen erzählt. Die schauen eigentlich nur nach bestimmten
Reizworten im geforderten Qualifikationsprofil und drucken
das dann per Knopfdruck aus.

Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung im Vorschlag enthalten ist,
muss man sich bewerben.

Ich habe mir dann zwischenzeitlich selbst eine neue Stelle
gesucht und auch gefunden. Allerdings entsteht jetzt eine
einmonatige Lücke, in der sie mir Arbeitslosengeld zahlen
müssen. Ich hoffe, die lassen mich einfach in Ruhe.

Das geht doch noch. Echt böse wird es nach ca. 2 bis 3 Monaten. Dann stecken sie dich nämlich in die berühmten Bewerbertrainings und "Fortbildungskurse". Dort erklären dir dann Ahnungslose, wie man einen PC von 1996 einschaltet und wie man sich 1870 für eine Aushilfs-Kutscher-Stelle vielleicht erfolgreich beworben hätte.

Der sinnlose Mist dauert dann auch noch Wochen und das von 8:00 bis 17:00 Uhr! Protestierst du, sperren sie dir die Kohle oder drücken dir gleich noch was rein.

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

der beitrag von know-it-all, ist neben einigen anderen Beiträgen in diesem Forum, erfreulich niveauvoll. Danke

antworten
WiWi Gast

Re: Nach Kündigung von gutbezahlten Job - ALG1 während Weltreise

ganz einfach kündigen, arbeitslos melden, einen tag vor abreise abmelden, damit Anspruch nicht wegfällt, reisen, in der zeit läuft deine sperre aus, bei Rückkehr anmelden, Geld kassieren und neuen Job suchen, oder noch besser. Kündigung durch Arbeitgeber, sagen du brauchst eine Auszeit sonst burn out, dauer ungewiss, aber würdest gerne weiter machen, gibt dann zwei Möglichkeiten ... Reduzierung der arbeit für ein jahr auf x stunden dann und die stunden vorher reinschaffen oder Kündigung durch ihn und dann gleich neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen ... inkl. Probezeit und dann kannst dich auch dann dort wieder umschauen... wäre da skrupellos ... solltest natürlich viel gespart haben sonst wird das nix. aber denk dran Geld kannst du immer verdienen, zeit nicht... habe dass selbe Problem gerade dass ich entscheiden muss was ich machen will.

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WiWi Gast schrieb am 18.02.2021: Wenn der TE von Luxus spricht, dann wird er nicht in Bangkok für 1 Euro gebraten ...

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