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KündigungVertragsstrafe

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

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WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Situation:

Habe bei Unternehmen A einen Vertrag mit Start 01.09 unterschrieben. Im Vertrag steht eine Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Stelle von einem Monatsgehalt.

Jetzt habe ich ein anderes Angebot bekommen von Unternehmen B, dass mir aufgrund persönlicher Gründe deutlich mehr zusagt. Eine Übernahme der Vertragsstrafe durch evtl. Sign-On Bonus ist ausgeschlossen. Gehaltstechnisch würde ich bei B aufs Jahr gesehen etwas mehr verdienen und würde 2 Monate vorher anfangen zu arbeiten sprich 2 Monate mehr Gehalt. Nichtsdestotrotz möchte ich die Vertragsstrafe bei A natürlich nur ungern zahlen. Gibt es irgendeinen Weg aus der Geschichte rauszukommen, außer einfach ehrlich zu sein und auf Kulanz zu hoffen?

Vielen Dank!

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WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Erzähl denen irgendeine Geschichte dass du aus sehr privaten Gründen nicht starten kannst. Da wird man es nicht weiter hinterfragen und sehr wahrscheinlich nicht noch Geld von dir verlangen.

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WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

War eine Probezeit vereinbart?

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Am ersten Tag hingehen und kundigen

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

War eine Probezeit vereinbart?

Es gibt IMMER eine Probezeit.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Erzähl wie oben gesagt was privates bla bla. Desto früher desto besser.

Tipp fürs Leben: Verträge lesen und wenn du damit einverstanden bist daran halten was vereinbart wurde. Verträge gelten für beide Seiten

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

War eine Probezeit vereinbart?

Hier TE: Ja natürlich, aber ich würde bei B 2 Monate starten bevor ich bei A starten würde. Also anfangen und sofort kündigen fällt weg.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Falsch. Gesetzlich gibt es keine vorgeschriebene Probezeit und es kommt durchaus mal vor, dass im Vertrag sogar explizit "Es wird keine Probezeit vereinbart" steht. Die Regel ist das gerade bei Berufseinsteigern natürlich nicht.

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

War eine Probezeit vereinbart?

Es gibt IMMER eine Probezeit.

antworten
mas_smi

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Ganz ehrlich: Geschichten erzählen, dass die Stelle aus privaten Gründen nicht angetreten werden kann ist ein sehr unkluger Weg. Schließlich wirst du sicherlich LinkedIn etc. nutzen und es kostet den Personaler von Unternehmen A etwa 30 Sekunden um die Lüge aufzudecken, anschließend ist die Frustration groß und du hinterlässt verbrannte Erde (nie eine gute Idee). Meiner Ansicht nach einfach ehrlich mit A sein, schließlich sind es bis zum 1.9. noch einige Wochen. Alternativ einen Vergleich mit 50/50 Lösung ansprechen, aber Hauptsache mit gutem Gefühl auseinander gehen.

antworten
V0llM8

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Schlimmstenfalls fährst du hin und nach zehn Minuten kündigst du. Problem solved.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

War eine Probezeit vereinbart?

Es gibt IMMER eine Probezeit.

Äh nein.
Bitte keine falschen Aussagen treffen

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Nein, sicher nicht. Quelle: Diverse schon gesehene Arbeitsverträge.

B2T: Alternative, einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen (also nach 2 Wochen in der Probezeit) und ein Krankenschein einreichen für die zwei Wochen. Währenddessen entspannt bei Arbeitgeber B arbeiten gehen.

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

War eine Probezeit vereinbart?

Es gibt IMMER eine Probezeit.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Tatsache. Habs grad gegoogelt. Da war ich wohl falsch informiert. Hatte angenommen, dass immer eine gesetzliche Probezeit besteht – dem ist nicht so.

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

Nein, sicher nicht. Quelle: Diverse schon gesehene Arbeitsverträge.

B2T: Alternative, einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen (also nach 2 Wochen in der Probezeit) und ein Krankenschein einreichen für die zwei Wochen. Währenddessen entspannt bei Arbeitgeber B arbeiten gehen.

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

War eine Probezeit vereinbart?

Es gibt IMMER eine Probezeit.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Ich frag mich ja immer, warum man nicht einfach zu seinem Wort stehen kann oder sich vorher Gedanken macht, bevor man etwas unterschreibt.

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WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

Tatsache. Habs grad gegoogelt. Da war ich wohl falsch informiert. Hatte angenommen, dass immer eine gesetzliche Probezeit besteht – dem ist nicht so.

Verzicht auf Probezeit ist normalerweise im Sinne des Arbeitnehmers, daher ist das ohne Probleme zulässig. Es kann insbesondere auch durchaus sein, dass er in seinem Vertrag eine dreimonatige Kündigungsfrist hat.

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WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Es bleibt noch zu ergänzen, dass Probezeit und gesetzlicher Kündigungsschutz zwei verschiedene Sachen sind. Das wird oft durcheinander gebracht.

Die Probezeit sagt etwas über die Kündigungsfristen aus, der gesetzliche Kündigungsschutz über die notwendigen Gründe für eine Kündigung.

So kannst du also je nach vertraglicher Vereinbarung auch ohne Probezeit in den ersten 6 Monaten rausgeworfen werden.

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

Tatsache. Habs grad gegoogelt. Da war ich wohl falsch informiert. Hatte angenommen, dass immer eine gesetzliche Probezeit besteht – dem ist nicht so.

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

Nein, sicher nicht. Quelle: Diverse schon gesehene Arbeitsverträge.

B2T: Alternative, einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen (also nach 2 Wochen in der Probezeit) und ein Krankenschein einreichen für die zwei Wochen. Währenddessen entspannt bei Arbeitgeber B arbeiten gehen.

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

War eine Probezeit vereinbart?

Es gibt IMMER eine Probezeit.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

Nein, sicher nicht. Quelle: Diverse schon gesehene Arbeitsverträge.

B2T: Alternative, einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen (also nach 2 Wochen in der Probezeit) und ein Krankenschein einreichen für die zwei Wochen. Währenddessen entspannt bei Arbeitgeber B arbeiten gehen.

Jetzt wird es schon hochgradig betrügerisch. Wenn das raus kommt (was nicht besonders unwahrscheinlich ist), kann der TE mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Im besten Fall kostet ihn dieser Plan dann deutlich mehr als ein Monatsgehalt. Im schlechten Fall startet er vorbestraft ins Berufsleben.

@TE: Solche Klauseln in Verträgen sind oft anfechtbar bzw. von Grund auf nichtig. Hast du irgend einen Anwalt im Bekanntenkreis? Dann soll er sich deinen Vertrag mal kurz anschauen, vielleicht kann man da was machen. Selbst wenn es keine Möglichkeit gibt die Strafe zu umgehen würde ich aber den anderen Job annehmen und frühzeitig bescheid sagen. Wenn du ohnehin früher anfängst und auch noch mehr verdienst, bist du ja am Jahresende immer noch im Plus.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Es gibt keine gesetzliche Probezeit, aber in den ersten 6 Monaten auch ohne Probezeit keinen Kündigungsschutz. Vereinbarung einer Probezeit beeinflusst nur die Kündigungsfrist.

Zur Sache:
Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 04.03.2004, 8 AZR 196/03

Lesen! Besonders bzgl der Höhe.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

Nein, sicher nicht. Quelle: Diverse schon gesehene Arbeitsverträge.

B2T: Alternative, einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen (also nach 2 Wochen in der Probezeit) und ein Krankenschein einreichen für die zwei Wochen. Währenddessen entspannt bei Arbeitgeber B arbeiten gehen.

Wenn das rauskommt, kann es aber sehr unangenehm werden. Und in dem Fall ist es nicht so unwahrscheinlich, dass sich bei Arbeitgeber A jemand fragt was denn da los ist.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 10.06.2020:

WiWi Gast schrieb am 09.06.2020:

Nein, sicher nicht. Quelle: Diverse schon gesehene Arbeitsverträge.

B2T: Alternative, einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen (also nach 2 Wochen in der Probezeit) und ein Krankenschein einreichen für die zwei Wochen. Währenddessen entspannt bei Arbeitgeber B arbeiten gehen.

Wenn das rauskommt, kann es aber sehr unangenehm werden. Und in dem Fall ist es nicht so unwahrscheinlich, dass sich bei Arbeitgeber A jemand fragt was denn da los ist.

Warum sollte sowas rauskommen? Muss man heutzutage jede Woche sein Xing/LinkedIn Profil aktualisieren und nach Geltungsdrang streben?

Wenn der TE sich nicht dumm benimmt und das an die große Glocke hängt, dann passiert da genau Null und hört mal endlich auf mit dieser Arbeitgeberfreundlichen Gesinnung.
Jeglicher AG vertritt nur seine Eigeninteressen und würden ähnliche Dinge bei der ersten Gelegenheit tun.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Hier TE, danke für die vielen Nachrichten.

zu den Leuten die fragen warum man nicht zu seinem Wort stehen kann: Ich hab das Angebot von A angenommen mit dem Willen, dort anzufangen. Dass ich jetzt aus dem nichts ein Angebot bekomme, dass einfach 2 Klassen besser ist, konnte ich nicht ahnen. Und es ist auch nicht so dass ich mich nicht schlecht fühle deswegen.

In der Probezeit kündigen ist wie gesagt keine Option, weil ich zu der Zeit schon 2 Monate im Job bei B sein werde.

Und zu dem der sagt dass es ein Problem bei Linkedin wird, verstehe ich nicht so ganz. Ich schreibe mir ja nicht ins Profil dass ich bei Unternehmen A auch nen Angebot hatte? Tatsächlich sind private Gründe bei mir ein Punkt, aber eben nicht der ausschlaggebende. Das sind allerdings private Gründe die logischerweise nicht auf Linkedin stehen (wer hat überhaupt privates auf Linkedin?)

Ich werde dem Manager ganz einfach die Wahrheit sagen, dass ich ein Angebot bekommen habe dass auf meine neuen privaten Umstände einfach besser passt und ich deshalb leider die Stelle nicht antreten will. Wenn sie dann auf die Klausel bestehen, dann ist es so. Aber ich werde sicher kein Märchen auftischen und irgendwas erfinden. Das Ganze mache ich so früh wie möglich, sprich wenn mir von B der Vertrag vorliegt.

Vielen Dank an alle :)

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 10.06.2020:

Nein, sicher nicht. Quelle: Diverse schon gesehene Arbeitsverträge.

B2T: Alternative, einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen (also nach 2 Wochen in der Probezeit) und ein Krankenschein einreichen für die zwei Wochen. Währenddessen entspannt bei Arbeitgeber B arbeiten gehen.

Wenn das rauskommt, kann es aber sehr unangenehm werden. Und in dem Fall ist es nicht so unwahrscheinlich, dass sich bei Arbeitgeber A jemand fragt was denn da los ist.

Warum sollte sowas rauskommen? Muss man heutzutage jede Woche sein Xing/LinkedIn Profil aktualisieren und nach Geltungsdrang streben?

Wenn der TE sich nicht dumm benimmt und das an die große Glocke hängt, dann passiert da genau Null und hört mal endlich auf mit dieser Arbeitgeberfreundlichen Gesinnung.
Jeglicher AG vertritt nur seine Eigeninteressen und würden ähnliche Dinge bei der ersten Gelegenheit tun.

Ich war einer von denen die gewarnt haben.

  • Es geht hier darum den TE vor möglichen Schäden zu bewahren. Das hat nichts mit einer "Arbeitgeberfreundlichen Gesinnung" zu tun.
  • Xing und LinkedIn deinen (im Gegensatz zu Instagram und co.) eigentlich nicht der Befriedigung des Geltungsdrangs sondern der beruflichen Vernetzung. Es tut mir leid falls das bei dir nicht gebracht hat aber für mich war es schon sehr nützlich. Und dafür ist es nun mal erforderlich, den aktuellen Beruf einzutragen.
  • Auch ohne berufliche Netzwerke kann das betroffene Unternehme leicht dahier kommen. Würdest du bei einer Kündigung und gleichzeitigen Krankmeldung glauben dass der Arbeitnehmer wirklich krank ist? Oder denkst du die sind einfach sehr naiv in dem Unternehmen?
antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Ganz einfach A vor die Wahl stellen, ob sie einen Aufhebungsvertrag mit dir machen oder dass du am ersten Tag kommen wirst und direkt kündigen. Was sollten sie dann für ein Interesse daran haben es durchzuziehen mit der Vertragsstrafe?

Schätze eher diese Klauseln dienen der Abschreckung, damit man nicht leichtfertig einen Vertrag unterschreibt und trotzdem weitersucht.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Zahl die Strafe und verbuch es unter Lehrgeld. Lern´aus der Sache für das nächste Mal, gehst ja mit Plus durch den früheren Einstieg bei B raus. Denen irgendeine Geschichte auftischen ist völlig arm, die kriegen eh raus das du woanders anfängst. Wäre mir da zu stolz als dort angekrochen zu kommen mit kruden Geschichten, also wirklich :D

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Vertragsstrafen haben einen disziplinarischen Zweck und sollen Mitarbeiter davon abhalten, den Vertrag zu brechen und ohne Grund zu kündigen. Entsprechende Regelungen müssen aber eindeutig formuliert sein. Nur wenn die Strafe und die Pflichtverletzung klar umrissen sind, weiß der Arbeitnehmer, was ihn als Konsequenz erwartet. Ist die Klausel nicht eindeutig formuliert, wird er unangemessen benachteiligt. Die Vertragsstrafe ist in diesen Fällen unwirksam.

Auch die Höhe der Strafe kann nicht einfach willkürlich festgelegt werden. Zu hohe Vertragsstrafen führen dazu, dass die Klauseln insgesamt unwirksam sind. Eine Anpassung erfolgt nicht.

Wie hoch soll den die Strafe sein?

Ein Gang zum Anwalt wäre zu empfehlen.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Ich weiß ja nicht in welcher Branche du arbeitest, aber bei uns im IB ist LinkedIn ganz sicher nicht nur zur Vernetzung, sondern auch zur Befriedigung der Geltungssucht da.

Wie soll Arbeitgeber A je herausfinden, wann ich wo irgendwo angefangen habe zu arbeiten? Das ist auf legalem Wege, woran sich Unternehmen im Klagefall halten müssen, unmöglich. Völlig unabhängig, ob ich in der Probezeit kündige und krank mache. Lebe du gerne in deiner rechtschaffenen deutschen Michelwelt weiter, während andere mit paar Tricks und Kniffen an der richtigen Stelle immer 2 Schritte voraus sind ;).

WiWi Gast schrieb am 10.06.2020:

WiWi Gast schrieb am 10.06.2020:

Nein, sicher nicht. Quelle: Diverse schon gesehene Arbeitsverträge.

B2T: Alternative, einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen (also nach 2 Wochen in der Probezeit) und ein Krankenschein einreichen für die zwei Wochen. Währenddessen entspannt bei Arbeitgeber B arbeiten gehen.

Wenn das rauskommt, kann es aber sehr unangenehm werden. Und in dem Fall ist es nicht so unwahrscheinlich, dass sich bei Arbeitgeber A jemand fragt was denn da los ist.

Warum sollte sowas rauskommen? Muss man heutzutage jede Woche sein Xing/LinkedIn Profil aktualisieren und nach Geltungsdrang streben?

Wenn der TE sich nicht dumm benimmt und das an die große Glocke hängt, dann passiert da genau Null und hört mal endlich auf mit dieser Arbeitgeberfreundlichen Gesinnung.
Jeglicher AG vertritt nur seine Eigeninteressen und würden ähnliche Dinge bei der ersten Gelegenheit tun.

Ich war einer von denen die gewarnt haben.

  • Es geht hier darum den TE vor möglichen Schäden zu bewahren. Das hat nichts mit einer "Arbeitgeberfreundlichen Gesinnung" zu tun.
  • Xing und LinkedIn deinen (im Gegensatz zu Instagram und co.) eigentlich nicht der Befriedigung des Geltungsdrangs sondern der beruflichen Vernetzung. Es tut mir leid falls das bei dir nicht gebracht hat aber für mich war es schon sehr nützlich. Und dafür ist es nun mal erforderlich, den aktuellen Beruf einzutragen.
  • Auch ohne berufliche Netzwerke kann das betroffene Unternehme leicht dahier kommen. Würdest du bei einer Kündigung und gleichzeitigen Krankmeldung glauben dass der Arbeitnehmer wirklich krank ist? Oder denkst du die sind einfach sehr naiv in dem Unternehmen?
antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 10.06.2020:

Zahl die Strafe und verbuch es unter Lehrgeld. Lern´aus der Sache für das nächste Mal, gehst ja mit Plus durch den früheren Einstieg bei B raus. Denen irgendeine Geschichte auftischen ist völlig arm, die kriegen eh raus das du woanders anfängst. Wäre mir da zu stolz als dort angekrochen zu kommen mit kruden Geschichten, also wirklich :D

Was soll das für ein Lerneffekt sein? Kein Angebot anzunehmen weil ja noch ein besseres um die Ecke kommen könnte, für das ich mich nicht mal beworben habe?

Ich würde logischerweise im Gespräch sagen dass ich ein neues Angebot habe und auch annehme, da dieses besser zu meinen privaten Umständen passt. Angebot A ist Consulting sprich viel unterwegs, Angebot B ist vor Ort, das passt in meine Situation einfach besser. Ich habe keinen Grund das zu verheimlichen.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 10.06.2020:

Vertragsstrafen haben einen disziplinarischen Zweck und sollen Mitarbeiter davon abhalten, den Vertrag zu brechen und ohne Grund zu kündigen. Entsprechende Regelungen müssen aber eindeutig formuliert sein. Nur wenn die Strafe und die Pflichtverletzung klar umrissen sind, weiß der Arbeitnehmer, was ihn als Konsequenz erwartet. Ist die Klausel nicht eindeutig formuliert, wird er unangemessen benachteiligt. Die Vertragsstrafe ist in diesen Fällen unwirksam.

Auch die Höhe der Strafe kann nicht einfach willkürlich festgelegt werden. Zu hohe Vertragsstrafen führen dazu, dass die Klauseln insgesamt unwirksam sind. Eine Anpassung erfolgt nicht.

Wie hoch soll den die Strafe sein?

Ein Gang zum Anwalt wäre zu empfehlen.

Vielen Dank, ich werde einen Anwalt dazu fragen! Die Strafe beträgt ein Monatsgehalt.

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Es spricht doch nichts dagegen einfach offen und ehrlich mit dem Arbeitgeber zu sprechen und die Karten auf den Tisch zu legen. Du wirst ja eh nicht zu halten sein, dann wird es sicher auch eine Lösung für beide geben in denen sie ihr Gesicht wahren können. Gleich mit dem Anwalt zu kommen ist aus meiner Sicht zu hart. Such erst mal das Gespräch. Möglicherweise ist es am Ende mit einem Gespräch getan.

antworten
Karush

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

WiWi Gast schrieb am 10.06.2020:

Es spricht doch nichts dagegen einfach offen und ehrlich mit dem Arbeitgeber zu sprechen und die Karten auf den Tisch zu legen. Du wirst ja eh nicht zu halten sein, dann wird es sicher auch eine Lösung für beide geben in denen sie ihr Gesicht wahren können. Gleich mit dem Anwalt zu kommen ist aus meiner Sicht zu hart. Such erst mal das Gespräch. Möglicherweise ist es am Ende mit einem Gespräch getan.

naja spieltheoretisch hat das Unternehmen doch nur eine Wahl: Die Vertragsstrafe durchzusetzen. Warum sollten sich denn auch etwas anderes tun? Einfach aus Gutmütigkeit das Geld ablehnen? Sie werden den TE doch eh nie wieder sehen

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Ich hatte schon zweimal den Fall, dass ich einen bereits unterschrieben Vertrag (mit Strafe) nicht angetreten habe:
--> Private Situation hat kurzfristig sich verändert
--> Habe ein besseres zweites Angebot bekommen

Jeweils mit offenen Karten gespielt und AG hatte gar kein Interesse dran, auf die Vertragsstrafe zu bestehen.... Aufhebungsvertrag und fertig.

Karush schrieb am 10.06.2020:

WiWi Gast schrieb am 10.06.2020:

Es spricht doch nichts dagegen einfach offen und ehrlich mit dem Arbeitgeber zu sprechen und die Karten auf den Tisch zu legen. Du wirst ja eh nicht zu halten sein, dann wird es sicher auch eine Lösung für beide geben in denen sie ihr Gesicht wahren können. Gleich mit dem Anwalt zu kommen ist aus meiner Sicht zu hart. Such erst mal das Gespräch. Möglicherweise ist es am Ende mit einem Gespräch getan.

naja spieltheoretisch hat das Unternehmen doch nur eine Wahl: Die Vertragsstrafe durchzusetzen. Warum sollten sich denn auch etwas anderes tun? Einfach aus Gutmütigkeit das Geld ablehnen? Sie werden den TE doch eh nie wieder sehen

antworten
WiWi Gast

Vertragsstrafe bei Kündigung vor Arbeitsantritt

Einfach kündigen und es drauf ankommen lassen.

90% der Unternehmen setzen solche Klauseln ohnehin nicht durch. Und sonst nen Anwalt nehmen und die erstmal durch die Instanzen klagen lassen. Das kann schnell mal nen paar Monate dauern bis überhaupt irgendein Gerichtstermin steht. Das ist den meisten Unternehmen eh zu aufwändig, wenn man nicht sofort von selbst einknickt.

Dir ist natürlich klar, dass du nie wieder bei besagtem Unternehmen aufzukreuzen brauchst...

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