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Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung

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WiWi Gast

Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung

Hi,

ich werde Ende des Monats meinen Job kündigen. Gleichzeitig wird nochmal Weihnachtsgeld am Ende des Monats ausgezahlt. Muss dieses dann zurückgezahlt werden?

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WiWi Gast

Re: Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung

Ich bin mir nicht sicher, ob das allgemein gültig ist, aber ich glaube der Arbeitgeber darf sich vorbehalten, Sonderzahlungen bis 3 Monate nach der Auszahlung zurück zu fordern... zumindest war das bei meinem früheren Arbeitgeber so. Steht evtl in deinem Arbeitsvertrag.

Das hat mir Hr. Google ausgespuckt:

Bei Weihnachtsgeld über 100 Euro, aber von weniger als einem Monatsgehalt darf der Stichtag für eine Rückzahlungsverpflichtung spätestens am 31. März des Folgejahres liegen. Entscheidend ist dabei, ob der Arbeitnehmer an diesem Tag noch im Unternehmen ist (selbst wenn der Arbeitsvertrag zu diesem Zeitpunkt schon gekündigt sein sollte)
Bei Weihnachtsgeld von einem oder mehr Monatsgehältern darf der Stichtag spätestens auf den 30. Juni des Folgejahres fallen
Streitig ist, inwieweit eine Rückzahlungsvereinbarung auch dann zulässig ist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt kündigt. Dies soll grundsätzlich möglich sein (BAG v. 18.01.2012 ? Az. 10 AZR 667/10)

Lounge Gast schrieb:

Hi,

ich werde Ende des Monats meinen Job kündigen. Gleichzeitig
wird nochmal Weihnachtsgeld am Ende des Monats ausgezahlt.
Muss dieses dann zurückgezahlt werden?

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WiWi Gast

Re: Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung

Wenn du zum 30.11. mit 3 Monaten Kündigungsfrist kündigst, dann bist du noch bis zum 28.02 angestellt. Sollte dein Weihnachtsgeld also nicht erst im März ausgezahlt werden, wirst du es wohl bekommen.

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WiWi Gast

Re: Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung

Was glaubst weshalb soviele neue Jobs zum 01.04. starten?

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WiWi Gast

Re: Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung

Ich hatte das leider auch mal. Der Chef wollte seine schäbige paar Kröten zurückhaben. Dies habe ich so nicht mitgemachr. Also habe ich dann zubächste vor Gericht und dann außerhalb des Gerichts meine Interessen erkämpft

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WiWi Gast

Re: Weihnachtsgeld zurückzahlen bei Kündigung

Ich bin bei einem DAX-Konzern angestellt. Bei uns gibt es im Tarifvertrag eine Klausel, nach der Sondernzahlungen nicht an bereits gekündigte Mitarbeiter gezahlt werden müssen bzw. zurückgefordert werden können, wenn der Mitarbeiter innhalb der nächsten 3 Monaten in den Kündigungszustand kommt.

Welche Regelungen aber bei dir gelten, musst du selbst herausfinden. Am Ende sind aber Zahlungen der Art freiwillig.

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