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KündigungAbfindung

Wie hoch die Abfindung

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WiWi Gast

Wie hoch die Abfindung

Hallo zusammen,
bei uns wird in zukunft abgebaut. Kann mir jmd ungefähr sagen, wie hoch meine Abfindung wäre, wenn ich betroffen bin?
Die Firma macht nur Verluste...

30 Jahre, ledig
IG-M Tarifvertrag, NRW
Betriebszugehörigkeit 10 Monate
monatl. Gehalt 4.300 EUR Brutto

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Mit Glück 4000 ??

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Kommt drauf an. Du kannst auch Glück haben. Zb. wurde bei uns 0,8 * Monatsgehalt * Betriebsjahre + 10.000 + 5.000 pro Kind angeboten.

Da macht´s die Pauschale dann fett für Leute die noch nicht lange dabei sind. Aber natürlich nur für unbefristete Verträge das ganze.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

1/2 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit. Wahrscheinlich für dich anteilig so 1600 Euro. Aber nur, wenn du nicht klagst. Steht in § 1a KSchG.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

1500 bis 1700 Euro.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Es gilt:

1/2 Monatsgehalt (ohne Sondervergütung) x Jahre Betriebszugehörigkeit = Abfindungsanspruch

Da es bei dir noch nicht einmal ein Jahr ist, wird vermutlich anteilig gekürzt.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

1.666,66 Euro (1/2 Monatsgehalt pro Jahr = 2000 x 0,83 Jahre)

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Faustformel: Pro Jahr Betriebszugehörigkeit ein Monatsgehalt

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Darf ich fragen wo? Bin gerade in einem Bewerbungsprozess und habe auf kununu bereits Entsprechendes gehört.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Faustformel: pro Jahr Zugehörigkeit ca ein Monatsgehalt Abfindung

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Brutto x 0,5 x betriebszugehörigkeit in Jahren (ab 6 Monaten wird aufgerundet). Bei dir also 2250.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Ich denke mal so um die 2500 Euro

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Mit Glück gibt es einen Mindestbetrag der bei deiner kurzen Zugehörigkeit greift.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Das glaubst du doch selbst nicht. 5000 Euro pro Kind würde vor jedem Arbeitsgericht der Supergau sein, da das überhaupt nicht gerechtfertigt werden könnte. Die Klagen der Kinderlosen möchte ich als Unternehmen nicht haben.

Lounge Gast schrieb:

Kommt drauf an. Du kannst auch Glück haben. Zb. wurde bei uns
0,8 * Monatsgehalt * Betriebsjahre + 10.000 + 5.000 pro Kind
angeboten.

Da macht´s die Pauschale dann fett für Leute die noch nicht
lange dabei sind. Aber natürlich nur für unbefristete
Verträge das ganze.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Nein, die Faustformel steht im Gesetz. Und die sagt 1/2 Monatsgehalt gem Kündigungsschutzgesetz

Lounge Gast schrieb:

Faustformel: pro Jahr Zugehörigkeit ca ein Monatsgehalt
Abfindung

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Die Frage ist doch erstmal, ob es überhaupt eine Abfindung gibt. Bei einer normalen ordentlichen Kündigung mit Einhaltung der fristen und Sozialauswahl hat man gar keinen Anspruch auf eine Abfindung, wieso auch?

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Die Arbeitsgerichte geben kein 1/2 Monatsgehalt als Abfindung. Mind. 1 Monatsgehalt. Unabhängig bleibst es sowieso unbehalten zu versuchen eine höhere Summe auszuhandlen - ist aber schwierig mit einer so geringen Betriebszugehörigkeit...
Was der Arbeitgeber freiwillig gibt, steht auf einem anderen Blatt, gibt durchaus Arbeitgeber die Turboprämien geben, um die Leute schnell und ohne Klagen rauszubekommen.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Lounge Gast schrieb:

Das glaubst du doch selbst nicht. 5000 Euro pro Kind würde
vor jedem Arbeitsgericht der Supergau sein, da das überhaupt
nicht gerechtfertigt werden könnte. Die Klagen der
Kinderlosen möchte ich als Unternehmen nicht haben.

Lounge Gast schrieb:

Kommt drauf an. Du kannst auch Glück haben. Zb. wurde
bei uns
0,8 * Monatsgehalt * Betriebsjahre + 10.000 + 5.000 pro
Kind
angeboten.

Da macht´s die Pauschale dann fett für Leute die noch
nicht
lange dabei sind. Aber natürlich nur für unbefristete
Verträge das ganze.

Glaubs oder glaubs nicht. Ist mir vollkommen egal. Das ganze war auf freiwilliger Basis auf Grundlage einer BV.

Geklagt hat btw keiner. Ich als Kinderloser ebenfalls nicht.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Nicht verrückt machen lassen. Da du in einem IGM TV bist, wird es sicherlich einen Sozialplan geben. Die sind meines Wissens nach nicht schlecht, selbst für wenige Jahre Betriebszugehörigkeit. Das Verheiratete und Kinder einen ordentlichen Zuschlag bekommen, kann ich auch bestätigen. Also, nicht verrückt machen lassen, in IGM Unternehmen wirst du nie wahrscheinlich nie mit nur der gesetzlichen Abfindung abgespeist.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Ich habe keine Kinder, aber mir täte es im Leben nicht einfallen, zu klagen in so einer Situation. Wo leben wir denn???

Lounge Gast schrieb:

Das glaubst du doch selbst nicht. 5000 Euro pro Kind würde
vor jedem Arbeitsgericht der Supergau sein, da das überhaupt
nicht gerechtfertigt werden könnte. Die Klagen der
Kinderlosen möchte ich als Unternehmen nicht haben.

Lounge Gast schrieb:

Kommt drauf an. Du kannst auch Glück haben. Zb. wurde
bei uns
0,8 * Monatsgehalt * Betriebsjahre + 10.000 + 5.000 pro
Kind
angeboten.

Da macht´s die Pauschale dann fett für Leute die noch
nicht
lange dabei sind. Aber natürlich nur für unbefristete
Verträge das ganze.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

In solchen Fällen ist eine vorher mit dem Betriebsrat ausgehandelte Betriebsvereinbarung wirklich Gold wert. Bei der letzten Kündigungswelle bekamen die betroffenen Mitarbeiter 1,6 Monatsgehälter * Betriebszugehörigkeit + Kinderzuschlag von 2500 Euro pro Kind.
Man darf nicht vergessen, dass es oft eher ältere Leute trifft, die es schwerer haben, einen neuen Job zu bekommen.

Lounge Gast schrieb:

Das glaubst du doch selbst nicht. 5000 Euro pro Kind würde
vor jedem Arbeitsgericht der Supergau sein, da das überhaupt
nicht gerechtfertigt werden könnte. Die Klagen der
Kinderlosen möchte ich als Unternehmen nicht haben.

Lounge Gast schrieb:

Kommt drauf an. Du kannst auch Glück haben. Zb. wurde
bei uns
0,8 * Monatsgehalt * Betriebsjahre + 10.000 + 5.000 pro
Kind
angeboten.

Da macht´s die Pauschale dann fett für Leute die noch
nicht
lange dabei sind. Aber natürlich nur für unbefristete
Verträge das ganze.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

1) Die gesetzliche Regelung steht im Kündigungsschutz und die heißt nun einmal 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr

2) Die Arbeitsgerichte weichen davon nicht ab. Zumindest nicht in Urteilen. In Vergleichen kann das schon einmal sein. Das ist ein Vorschlag zur Güte.

3) Es gibt Tarifverträge bzw. Sozialpläne, die von der gesetzlichen Regelung natürlich abweichen können

4) Kinderzuschläge gibt es. Ob sie in Ordnung sind, diskutieren die Gerichte seit vielen Jahren. Klagen gibt es daher sehr wohl. Nur, wie wollt ihr die mitbekommen, wenn jemand nicht hausieren damit geht?
In jedem Fall müssen sie Teil eines Sozialplanes sein, sonst besteht kein Anspruch.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

ich bins nochmal der themenstarter
ja, bei uns gibt es einen sozialplan.
meine betriebszugehörigkeit wird wohl bis zur entscheidung über 1 jahr hinauslaufen.

der Betriebsrat hat noch keine Infos....
im worst-case fall bekomme ich nur 1 monatsgehalt 50%?? oder wie?

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Ja, im schlechtesten Fall ein halbes Monatsgehalt.
Sorry, wenn du nach nicht mal einem Jahr Zugehörigkeit jetzt auf den Jackpot gehofft hast, liegst du falsch.
An Deiner Stelle würde ich mich sowieso schleunigst umsehen.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Da meine Firma aus betrieblichen Gründen den Standort wechselt, kriege ich 7.500 EUR (Brutto) Abfindung.

Ich bin 29 Jahre.
Ich bin seit 1 1/2 Jahren im Betrieb.
7.500 EUR pro Jahr.
D.h. wer 10 Jahre dabei ist, kriegt 75.000 EUR x 0.1 Faktor (ab 44 J.).

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Wie jetzt schon x-mal geschrieben wurde, gibt es eine gesetzliche Regelung.

Jeder Betrieb (bzw. Sozialplan oder Tarifvertrag) kann davon nach oben abweichen.

Gibt es das aber nicht, gilt die gesetzliche Regelung von 1/2 BMG/Jahr.

Lounge Gast schrieb:

Da meine Firma aus betrieblichen Gründen den Standort
wechselt, kriege ich 7.500 EUR (Brutto) Abfindung.

Ich bin 29 Jahre.
Ich bin seit 1 1/2 Jahren im Betrieb.
7.500 EUR pro Jahr.
D.h. wer 10 Jahre dabei ist, kriegt 75.000 EUR x 0.1 Faktor
(ab 44 J.).

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Wird euer Standort ins Ausland verlagert?

Lounge Gast schrieb:

Da meine Firma aus betrieblichen Gründen den Standort
wechselt, kriege ich 7.500 EUR (Brutto) Abfindung.

Ich bin 29 Jahre.
Ich bin seit 1 1/2 Jahren im Betrieb.
7.500 EUR pro Jahr.
D.h. wer 10 Jahre dabei ist, kriegt 75.000 EUR x 0.1 Faktor
(ab 44 J.).

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marketeer

Re: Wie hoch die Abfindung

Für sowas hat man ab einem gewissen Gehalt/einer gewissen Position eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung...

Im Kündigungsfall bzw. bei dem Sozialplan (der meist eh nie 100% wasserdicht ist), klagt man sich dann die angemessene Abfindung ein und einigt sich aussergerichtlich. (Außer §1a KSchG wird bereits deutlich übertroffen ;-))

Hört man normal in der Arbeitsrechts-Vorlesung ;-)

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

§ 1a KSchG gibt KEINEN Anspruch auf eine 0,5er Abfindung. Er greift nur unter bestimmten Voraussetzungen (Kündigung iVm § 1a KSchG-Angebot). Er hat in der Praxis fast keine Bedeutung.
Warum sollte ein Arbeitgeber, wenn es keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt, automatisch sich zu einer solchen Abfindung verpflichten? Viele Arbeitnehmer verpassen die Klagefrist und bekommen dann gar nichts.

Hört also auf, solche Binsenwahrheiten zu verbreiten.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

ausland wird nicht verlagert sondern einige firmen verschmolzen

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Ehrlich gesagt verstehe ich den ganzen Thread nicht. Du bist gerade mal 10 Monate bei deinem Arbeitgeber angestellt. Erwartest du 100k als Abfindung?

antworten
WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Der Anspruch auf 0,5 pro Jahr ensteht genau dann, wenn ich nicht klage. Dann habe ich den. Klage ich, wird individuell verhandelt.

Lounge Gast schrieb:

§ 1a KSchG gibt KEINEN Anspruch auf eine 0,5er Abfindung. Er
greift nur unter bestimmten Voraussetzungen (Kündigung iVm §
1a KSchG-Angebot). Er hat in der Praxis fast keine Bedeutung.
Warum sollte ein Arbeitgeber, wenn es keinen gesetzlichen
Abfindungsanspruch gibt, automatisch sich zu einer solchen
Abfindung verpflichten? Viele Arbeitnehmer verpassen die
Klagefrist und bekommen dann gar nichts.

Hört also auf, solche Binsenwahrheiten zu verbreiten.

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Bei irgendeinem Senior Manager wäre das eine Selbstverständlichkeit unter 1 Jahresgehalt geht da eigentlich gar nichts.

Lounge Gast schrieb:

Ehrlich gesagt verstehe ich den ganzen Thread nicht. Du bist
gerade mal 10 Monate bei deinem Arbeitgeber angestellt.
Erwartest du 100k als Abfindung?

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WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

Lounge Gast schrieb:

Der Anspruch auf 0,5 pro Jahr ensteht genau dann, wenn ich
nicht klage. Dann habe ich den. Klage ich, wird individuell
verhandelt.

Er besteht dann, wenn du nicht klagst UND der Arbeitgeber auf diese Art der Abfindung hingewiesen hat. Ist das nicht der Fall, bleibt nur Klage oder hinnehmen.
Eine Klage hat nur dann Erfolg, wenn die notwendigen Regeln (Sozialauswahl, etc.) bei der Kündigung nicht eingehalten wurden. Ist dort alles sauber, wird es nur selten eine Abfindung geben.
Kenne einen solchen Fall von einem Mittelständler:
Entwicklungsabteilung wurde dicht gemacht, also nur noch produziert. Alle Ingenieure auf die Straße gesetzt, teils 20+ Jahre dabei. Keiner hat auch nur einen Cent Abfindung bekommen. Ein Bekannter der davon betroffen war, war auch beim Anwalt, der hat ihm gesagt, wenn sowieso die komplette Abteilung dicht gemacht wird, es also eh kein Thema von Sozialauswahl ist, da alle entlassen werden, gibt es keine Chance vor dem Arbeitsgericht irgendwas rauszuschlagen.

Von daher finde ich es sehr verwunderlich, welche Meinung hier teilweise zu dem Thema vorherrscht. Ein generelles Recht auf Abfindung gibt es nicht. Solange es eine saubere Kündigung ist, hat man lediglich das Recht, bis zur Vereinbarten Kündigungsfrist weiterbeschäftigt zu werden, das ist dann aber auch alles.

antworten
WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

der Punkte ist doch der, dass die allermeisten Sozialauswahlen etc angezweifelt werden können...

antworten
WiWi Gast

Re: Wie hoch die Abfindung

20 Jahre dabei und keinerlei Abfindung? Kann ich mir ehrlich gesagt nur sehr schwer vorstellen. Habe schon mehrere Kündigungswellen mitgemacht und auch wenn ganze Abteilungen geschlossen wurden, wurde immer geklagt. Der Arbeitgeber muss ja zumindest beweisen, dass er den Mitarbeiter nicht in einer anderen Abteilung hätte einsetzen können.

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