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fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

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WiWi Gast

fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

Hallo zusammen,

ich bin seit einigen Wochen in einem Unternehmen tätig und stelle mit erstaunen fest, das die Tätigkeit die ich in dem Job zu erledigen habe nur wenig mit der Beschreibung der Inhalte im Vorstellungsgespräch zu tun hat.
Aus diesem Grund bin ich auch sehr unzufrieden mit meinem Job und habe ich daraufhin weiter beworben. Eventuell habe ich bald einen neuen Job.
Meine Frage ist nun, ist es aufgrund der Falschangaben möglich, in der Probezeit (Kündigungsfrist 2 Wochen) fristlos zu kündigen und wenn ja worauf muss ich achten?
Ich denke es ist nur schwer zu beweisen, dass im Vorstellungsgespräch Falschangaben gemacht wurden und daher wird es mit der Begründung zur fristlosen Kündigung schwer.
Oder sehe ich es als schwieriger an als es tatsächlich ist?!?

Über Ratschläge wäre ich euch äußerst dankbar.

Gruß
Marco

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

die Thematik interessiert mich ebenfalls brennend. Kann jemand nähere Infos dazu geben?

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

was mündlich besprochen wurde, kann man nicht nachweisen.
außerdem steht meistens in vertrag, dass man der AG den AN auch für andere Arbeitstätigkeiten einsetzten kann.

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

Dafür gibt es doch die Probezeit ^^ mit einer Frist von zwei Wochen können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, dazu musst du nicht einmal einen Grund angeben.

Ansonsten willkommen in der Realität, es ist wohl bei vielen Jobs so, dass die Ausführungen im Vorstellungsgespräch eher wenig mit dem Arbeitsalltag zu tun haben. Im VG bewirbt eben nicht nur der AN seine Arbeitskraft, sondern auch der AG die offene Stelle...

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

seit einigen wochen beschäftigt? dann bist du noch in der probezeit?

kein thema kannst ohne angabe von gründen mit Ende des nächsten monats aufhören.

wenn du nicht mehr in der PZ bist, dann kannst du nur normal kündigen unter einhaltung der vertraglichen frist. oder du einigst dich mit deinem AG auf einen aufhebungsvertrag.

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

man hat ja auch in der probezeit urlaubsanspruch und eventuell überstunden.
einen neuen vertrag bekommt man nun auch nicht immer zu sofort.
wenn du in der probezeit kündigst, dann weiss der arbeitgeber, dass du in den restlichen 10 arbeitstagen keine grossen leistungen mehr bringst.
möglicherweise wirst du freigestellt, weil deine vorgesetzten die sorge haben, dass du irgendwas anstellst.
du benötigst mindestens eine arbeitsbescheinigung oder ein einfaches zwischenzeugnis. wenn du z. b. klagst, dann kann sich der arbeitgeber ebenso bockig anstellen.

also neuen job suchen, fristgerecht kündigen vielleicht 3-5 urlaubstage nehmen und den rest absitzen.

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

Lieber Marco,

Ich glaube du siehst ein Problem wo keins ist. Eine vereinbarte Probezeit gilt immer beidseitig:
1) Die Probezeit erlaubt einem AG einen AN schnell wieder vor die Tür zu setzen, wenn dessen Performance die Erwartungshaltung deutlich unterbietet.
2) Es erlaubt aber auch dem AN ohne Angaben von Gründen kurzfristig das Arbeitsverhältnis wieder zu beenden.

Wichtig ist: Kurzfristig bedeutet nicht fristlos.
Es gibt eine Kündigungsfrist auch innerhalb einer Probezeit, allerdings ist dieser deutlich kürzer (aber nicht 0) als die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nach Beendigung der Probezeit (bspw. dann 3 Monate).

Selbst wenn du einen neuen Job findest - dein neuer AG wird dich vielleicht auch nicht sofort einstellen, sondern erst zum Beginn des nächsten Monats (wenn nicht sogar noch später).

Insofern würde ich dir empfehlen
1) Bei deinem bisherigen AG erstmal gar nichts machen
2) Wenn es um die Verhandlung des Eintrittsdatums mit dem neuen AG geht, sage einfach, dass du relativ kurzfristig (unter Wahrung der Probezeit-Kündigungsfrist bei deinem jetztigen AG) beginnen könntest (ob du dem neuen AG gegenüber erwähnen möchtest, dass du schon ein Beschäftigungsverhältnis hast, musst du entscheiden).
3) Wenn du den Vertag vom neuen AG in der Hand hälst (nicht vorher!), gehe zu deinem jetztigen AG und kündige fristgerecht innerhalb der Probezeit bspw. zum Ende des Monats. Gründe musst du dann auch nicht angeben, wenn du nicht willst.

Lounge Gast schrieb:

Hallo zusammen,

[..]
Meine Frage ist nun, ist es aufgrund der Falschangaben
möglich, in der Probezeit (Kündigungsfrist 2 Wochen) fristlos
zu kündigen und wenn ja worauf muss ich achten?
Ich denke es ist nur schwer zu beweisen, dass im
Vorstellungsgespräch Falschangaben gemacht wurden und daher
wird es mit der Begründung zur fristlosen Kündigung schwer.
Oder sehe ich es als schwieriger an als es tatsächlich ist?!?

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

Relevant ist NICHT, was in der Stellenausschreibung steht.
Relevant ist dagegen, was in Deinem Arbeitsvertrag steht und in der Stellenbeschreibung die Deiner Stelle unterliegt.

Stellenausschreibung müssen im Grunde nur AGG-konform sein, der Rest ist Marketing.

Relevant sind nur Vertrag und Stellenbeschreibung

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

@TE

Willkommen in der Wirlichkeit.

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

Traumhaft... hab das gleiche Problem, nur das bei mir die Probezeit vorbei ist, ich jetzt 3 Monate Kündigungsfrist habe und nichts neues finde :-(

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

Hallo,

in meinem Vertrag steht das ich auch für "andere Tätigkeiten" eingesetzt werden kann usw. Hört sich nach nem Standardtext an der besagt das ich andere Tätigkeiten, die zumutbar sind zu erledigen habe.
Von daher sieht es so aus als könnte ich mit fristloser Kündigung nicht viel erreichen sondern muss ggf. die 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten.

Grüße
Marco

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

Tja, so ist das leider :-(

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WiWi Gast

Re: fristlose Kündigung wegen falscher Stellenbeschreibung?

Du wrist halt nicht dafür bezahlt A, B oder C zu machen, sondern dafür deine Arbeitskraft x Stunden deinem AG zur Verfügung zu stellen. Was er damit macht, ist seine Sache, überspitzt formuliert.

Und 2 Wochen sind ja nun wirklich nicht lang...

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