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KündigungProbezeit

nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

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WiWi Gast

nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

hallo zusammen,

bin nach der Probezeit nicht übernommen worden. :(( Die Probezeit ist eigentlich 6 Monate, aber der Chef hat mich für einen weiteren Monat eingestellt, damit ich mehr Zeit zur Arbeitssuche hab. Der Betriebsrat gab seine Meinung in einer Anlage zum Kündigungsbrief an, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelte. Ein Arbeitszeugnis habe ich bisher noch nicht. Glaube aber die Angabe über die betriebsbedingte Kündigung wird nicht im Zeugnis enthalten.

Zur Zeit promoviere ich (wollte das schon immer machen) und suche nach einem Teilzeitjob. Könnte jemand mir bitte helfen und sagen, ob ich bei späteren Vorstellungsgesprächen die Wahrheit sagen soll.

Vielen Dank im Voraus!

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WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Was ist die Wahrheit? War die Kündigung tatsächlich betriebsbedingt? Wenn so, dann sehe ich gar kein Problem, dies auch in einem VG zu erwähnen, ist in der Krisenzeit nichts Außergewöhnliches.

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WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

wenn du lügst ist das ein Grund dich fristlos zu kündigen. Alles weitere ist dann persönliche Präferenz.

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WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

klingt wirklich eigenartig.
du wirst betriebsbedingt nach der probezeit nicht übernommen, bekommst aber eine verlängerung von einem monat, damit du besser suchen kannst??? das widerspricht sich doch. bei einer betriebsbedingten kündigung kann man das normalerweise aus dem zeugnisformulierungen rauslesen (bedauern über ausscheiden, verweis auf wirtschaftliche situation blabla, wünsche für das weitere berufleben)

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WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

das arbeitszeugnis habe ich noch nicht erhalten. es war so, unsere abteilung war sehr mini und hatte nichts zu tun (jetzt auch). aber dies hat die HR und der chef nicht als Grund für die Kündigung erwähnt (vielleicht denken die, du bist sowieso in der probezeit und leicht loszuwerden.), sondern Ausreden wie persönliche und fachliche Gründe, die ich widerspreche. Es war kein happy-ende, muss ich sagen. was die Verlängerung angeht, vielleicht weil ich länger dabei war (hab vorher schon als student da ein praktikum gemacht und direkt danach ein angebot bekommen), oder weil der chef einfach schlechtes gewissen hat...)

die BR hat die kündigung widersprochen, was aber wie erwartet nichts geholfen hat.

unten ist die Begründung für den widerspruch:

wir haben in unserer sitzung vom xxx beschlossen der kündigung von xxx gem. §102 Abs.3 Nr.3 BetrVG zu widersprechen.

Die ANV xxx verkennt nicht die wirtschaftliche lage des unternehmens, allerdings erscheinen uns die vorgetragenen persönlichen und fachlichen gründe der kündigung als nicht zutreffend und fadenscheinig. wir sind vielmehr der auffassung, dass eine weiterbeschäftigung von xxx in anderen abteilungen, in denen ausreichend personalbedarf besteht, möglich ist.

-----------------------------------------------------------------------
soll ich das zum VG mitnehmen?

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WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

wenn du nicht in der probezeit gekündigt wirst und keinen unbefristeten vertrag hast, bist du unbefristet angestellt!
wenn sogar der betriebsrat in dieser weise der kündigung widerspricht kannst du doch ganz einfach kündigungsschutzklage beim arbeitsgericht einlegen.

e Gast schrieb:

das arbeitszeugnis habe ich noch nicht erhalten. es war so,
unsere abteilung war sehr mini und hatte nichts zu tun (jetzt
auch). aber dies hat die HR und der chef nicht als Grund für
die Kündigung erwähnt (vielleicht denken die, du bist sowieso
in der probezeit und leicht loszuwerden.), sondern Ausreden
wie persönliche und fachliche Gründe, die ich widerspreche.
Es war kein happy-ende, muss ich sagen. was die Verlängerung
angeht, vielleicht weil ich länger dabei war (hab vorher
schon als student da ein praktikum gemacht und direkt danach
ein angebot bekommen), oder weil der chef einfach schlechtes
gewissen hat...)

die BR hat die kündigung widersprochen, was aber wie erwartet
nichts geholfen hat.

unten ist die Begründung für den widerspruch:

wir haben in unserer sitzung vom xxx beschlossen der
kündigung von xxx gem. §102 Abs.3 Nr.3 BetrVG zu widersprechen.

Die ANV xxx verkennt nicht die wirtschaftliche lage des
unternehmens, allerdings erscheinen uns die vorgetragenen
persönlichen und fachlichen gründe der kündigung als nicht
zutreffend und fadenscheinig. wir sind vielmehr der
auffassung, dass eine weiterbeschäftigung von xxx in anderen
abteilungen, in denen ausreichend personalbedarf besteht,
möglich ist.

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soll ich das zum VG mitnehmen?

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

warum legst du nicht einfach kündigungsschutzklage beim arbeitsgericht ein?. wenn der betriebsrat schon so eine steilvorlage gibt könnte die kündigung für unwirksam erklärt werden wenn der arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass er dich nicht doch irgendwo einsetzten kann undkündigt der arbeitgeber dann doch ordentlich muss er bis ablauf der kündigungsfrist immerhin weiter zahlen. ausserdem hat er denkbar schlechte argumente wenn er dich nicht in der probezeit kündigt dann sagt es passt fachlich nicht und dann nochmal einen monat dranhängt. da kannst du auf jeden fall noch was rausholen, von unbefristeter weiterbeschäftigung über ordentliche kündigung bis hin zum ordentlichen zeugnis, ganz wichtig, dass da dann auch nur betriebsbedingtes und keine persönlichen fachlichen gründe genannt werden. kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 wochen ab kenntnis eingereicht werden, aanwalt ist nicht notwendig und bei gericht helfen sie dir deine klage aufzunehmen und in eine entsprechende form zu bringen am besten gleich dorthin gehen.

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WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Mitnehmen, aber erst vorzeigen, wenn dein Gegenüber Zweifel an deiner Darstellung äußert oder zu lange auf dem Thema rumreitet.

Ansonsten ist eine Kündigung nach der Probezeit in der hiesigen Situation nunmal keine Ausnahme mehr und das müsste allen Verantwortlichen bewusst sein.

In Vorstellungsgesprächen sowieso immer (wenn) die Wahrheit sagen. Wenn sie danach fragen, sagen wie es war und gut ist. Der Rest ergibt sich im Gespräch.

antworten
insight

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Zur letzten Frage: ich würde das NICHT mitnehmen. Würde auch nicht sagen, dass dein Chef dir fachliche Mängel vorgeworfen hat. Stattdessen würdeich drauf drängen ein betriebsbedingt in das Zeugnis zu bekommen.

Dies hat bei PWC auch geklappt. Nen Monat extra Bezahlung gabs trotzdem...

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WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

wurde 2007 auch zum ende der probezeit entlassen. der grund lag allerdings auf der hand: der großauftrag, für den ich eingestellt wurde, fiel weg. da es ein mittelständler war und der auftrag der größte der firmengeschichte war, sah es schlecht für mich aus. im arbeitszeugnis wurden "unvorhergesehene betriebliche gründe" als grudn genannt.

war echt nicht schön, da ich wegen dieser stelle vorher schon frau und kind verloren hab. (lieber umzug als hartz4)

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WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Tja, die Frist ist abgelaufen. Hätte ich über die große Chance auf eine Unwirksamkeitserklärung erfahren, hätte ich damals bestimmt geklagt. Nun mache ich große Sorgen um das Zeugnis. Gegen ein ungerechtes Zeugnis kann ich mich auch wehren, oder?

Lounge Gast schrieb:

warum legst du nicht einfach kündigungsschutzklage beim
arbeitsgericht ein?. wenn der betriebsrat schon so eine
steilvorlage gibt könnte die kündigung für unwirksam erklärt
werden wenn der arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass er
dich nicht doch irgendwo einsetzten kann undkündigt der
arbeitgeber dann doch ordentlich muss er bis ablauf der
kündigungsfrist immerhin weiter zahlen. ausserdem hat er
denkbar schlechte argumente wenn er dich nicht in der
probezeit kündigt dann sagt es passt fachlich nicht und dann
nochmal einen monat dranhängt. da kannst du auf jeden fall
noch was rausholen, von unbefristeter weiterbeschäftigung
über ordentliche kündigung bis hin zum ordentlichen zeugnis,
ganz wichtig, dass da dann auch nur betriebsbedingtes und
keine persönlichen fachlichen gründe genannt werden.
kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 wochen ab kenntnis
eingereicht werden, aanwalt ist nicht notwendig und bei
gericht helfen sie dir deine klage aufzunehmen und in eine
entsprechende form zu bringen am besten gleich dorthin gehen.

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

der Arbeitsvertrag war unbefristet. Weil die Kündigung innerhalb der probezeit erfolgt ist, dachte ich, es gibt da nichts zu holen. sie müssen arbeitsrechtlich gesehen keine gründe nennen um mich loszuwerden...

Lounge Gast schrieb:

wenn du nicht in der probezeit gekündigt wirst und keinen
unbefristeten vertrag hast, bist du unbefristet angestellt!
wenn sogar der betriebsrat in dieser weise der kündigung
widerspricht kannst du doch ganz einfach
kündigungsschutzklage beim arbeitsgericht einlegen.

e Gast schrieb:

das arbeitszeugnis habe ich noch nicht erhalten. es war so,
unsere abteilung war sehr mini und hatte nichts zu tun (jetzt
auch). aber dies hat die HR und der chef nicht als Grund für
die Kündigung erwähnt (vielleicht denken die, du bist sowieso
in der probezeit und leicht loszuwerden.), sondern Ausreden
wie persönliche und fachliche Gründe, die ich widerspreche.
Es war kein happy-ende, muss ich sagen. was die Verlängerung
angeht, vielleicht weil ich länger dabei war (hab vorher
schon als student da ein praktikum gemacht und direkt danach
ein angebot bekommen), oder weil der chef einfach schlechtes
gewissen hat...)

die BR hat die kündigung widersprochen, was aber wie erwartet
nichts geholfen hat.

unten ist die Begründung für den widerspruch:

wir haben in unserer sitzung vom xxx beschlossen der
kündigung von xxx gem. §102 Abs.3 Nr.3 BetrVG zu
widersprechen.

Die ANV xxx verkennt nicht die wirtschaftliche lage des
unternehmens, allerdings erscheinen uns die vorgetragenen
persönlichen und fachlichen gründe der kündigung als nicht
zutreffend und fadenscheinig. wir sind vielmehr der
auffassung, dass eine weiterbeschäftigung von xxx in anderen
abteilungen, in denen ausreichend personalbedarf besteht,
möglich ist.

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soll ich das zum VG mitnehmen?

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

zum einen hast du anspruch auf ein schriftliches zeugnis aber du solltest dies möglichst auch nachweisbar(einschreiben) schriftlich anfordern. wichtig ist ein qualifiziertes zeugnis (mit beurteilung) nicht nur eine kurzbeschreibung der tätigkeiten von... bis.
empfehlenswert ist, wenn du selbst die tätigkeiten aus deiner sicht nennst, quasi als vorlage, damit nichts von den tätigkeiten verloren geht oder zu kurz kommt.
ein arbeitszeugnis muss zudem wahrheitsgemäss und wohlwollend formuliert sein, mißverständliche, falsche formulierungen dürfen nicht enthalten sein und müssen vom arbeitgeber gegebenenfalls korrigiert werden. das ist natürlich ziemlich dehnbar aber sollte dir irgendwas komisch vorkommen in der formulierung sofort rat einholen, ggf. reklamieren und sicherheitshalber dreiwochenfrist nicht nochmal verpennen.

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

wurde bei PwC auch in der Probezeit entlassen, wir bekamen auch einen 7. Monat hinzu, im Zeugnis steht Die Kündigung fand aufgrund von betriebl. Gründen infolge der schlechten wirtschaftl. Lage statt...

antworten
JJean

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

vielen herzlichen dank für die tipps!

gibt es irgend eine frist für die zeugniserstellung? - ende juli, als ich zwei monate lang vergeblich auf das zeugnis gewartet hab, hab ich ne mail an HR geschrieben. die behaupteten zwar sie kümmern sich sofort damit, passiert aber bis heute gar nix! (Der ehemalige AG ist ein von den bigfour. hab zweifel dran, ob die HR da momentan wirklich so viel zu tun hab...)

um den stress bei der eventuellen reklamation vermeiden, ist es angemessen, wenn ich dabei anfordern, dass das zeugnis vor der unterzeichnung von verantwortlichen mir zugeschickt werden soll, damit ich es checken lasse? Oder ist das zu viel verlangt?

Lounge Gast schrieb:

zum einen hast du anspruch auf ein schriftliches zeugnis aber
du solltest dies möglichst auch nachweisbar(einschreiben)
schriftlich anfordern. wichtig ist ein qualifiziertes zeugnis
(mit beurteilung) nicht nur eine kurzbeschreibung der
tätigkeiten von... bis.
......

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

vorschlag:
schreib doch einfach eine e-mail in der du das qualifizierte zeugnis konkret anforderst beschreibe die tätigkeiten die du ausgeübt hast und in dem zeugnis erwähnt haben möchtest. ..."folgende tätigkeiten habe ich in dieser zeit ausgeübt...

weise drauf hin, dass du das zeugnis für bewerbungen bzw. zur vorlage beim neuen arbeitgeber benötigst und setze eine frist in der du das zeugnis spätestens erwartest.
allerspätestens 3 monate nach ende der tätigkeit ist absolut schluss mit lustig. schliesslich brauchst du das ding um dich ordentlich bewerben zu können. der arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir einen entwurf zu geben, ausserdem verzögert es den zeitraum bis du dann das echte zeugnis erhältst. ausserdem ist erst das "echte" zeugnis anfechtbar. würd mich nicht auf eine zwischenlösung einlassen. wenn du nach 3 monaten nichts in der hand hast -> arbeitsgericht und einklagen

an schrieb:

vielen herzlichen dank für die tipps!

gibt es irgend eine frist für die zeugniserstellung? - ende
juli, als ich zwei monate lang vergeblich auf das zeugnis
gewartet hab, hab ich ne mail an HR geschrieben. die
behaupteten zwar sie kümmern sich sofort damit, passiert aber
bis heute gar nix! (Der ehemalige AG ist ein von den bigfour.
hab zweifel dran, ob die HR da momentan wirklich so viel zu
tun hab...)

um den stress bei der eventuellen reklamation vermeiden, ist
es angemessen, wenn ich dabei anfordern, dass das zeugnis vor
der unterzeichnung von verantwortlichen mir zugeschickt
werden soll, damit ich es checken lasse? Oder ist das zu viel
verlangt?

Lounge Gast schrieb:

zum einen hast du anspruch auf ein schriftliches zeugnis aber
du solltest dies möglichst auch nachweisbar(einschreiben)
schriftlich anfordern. wichtig ist ein qualifiziertes zeugnis
(mit beurteilung) nicht nur eine kurzbeschreibung der
tätigkeiten von... bis.
......

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Ich musste auch immer länger auf mein Zeugnis warten. War bei einem großen Versicherungskonzern beschäftigt und habe auf meine 3 Zeugnisse zwischen 3 bis 5 Monate warten müssen. Ruf nochmal an, sag wie dringend es ist, bleib aber höflich!

antworten
WiWi Gast

Nun ist das Zeugnis da.

Hallo zusammen,

herzlichen Dank für Eure Eintragungen! Ich möchte mich wieder melden.

Drei Wochen nachdem ich bei HR angerufen hab, nun endlich ist das Zeugnis gekommen. Genau wie erwartet ist es "super" formuliert. Das Erstellungsdatum haben sie verfälscht. Da steht 31. Mai, mein Austrittsdatum. Ist dieses Datum für die Drei-Wochen-Frist relevant oder ist es das Datum des Poststempels?

Gegen das Zeugnis werde ich mich auf jeden Fall wehren. Die Frage ist nun ob es sich ein Versuch, dem Arbeitgeber anzufordern, das Zeugnis zu ändern, lohnt. Ansonsten lege Ich Klage direkt beim zuständigen Arbeitsgericht ein.

unten der Auszug aus dem Zeugnis:
------------------------------------------------------------------------------
.....
.......
In den aufgeführten Bereichen erwies sich xxx als kompetente Ansprechpartner. xx verfügt über ein fundiertes Fachwissen und setzte dieses sicher und zielgerichtet in der praxis ein.

aufgrund der internationalen mandantenstruktur erfolgten ein großer teil der korrespondenz sowie eine vielzahl von besprechungen in englischer sprache, die xx in wort und schrift gut beherrscht. Er ist mit den modernen textverarbeitungs- und kommunikationstechniken vertraut.

xx identifizierte sich mit seinen aufgaben, setzte sich auch über die geregelte arbeitszeit hinaus erfolgreich für unser unternehmen ein und übernahm bei bedarf auch zusätzliche verantwortung. xx erledigte seine aufgaben stets selbständig mit sorgfalt und genauigkeit. seine arbeitsweise war geprägt von systematik und verantwortungsbewusstsein.

wir haben xx als sehr kooperativer, engagierter und gewissenhafter mitarbeiter kennengelernt. bei neuen tätigkeitsfeleldern agierte er flexibel und sicher. auch unter zeitdruck arbeitete er planvoll und gründlich. xxx zeigte eine gute arbeitsqualität und erzielte gute ergebnisse. seine arbeitsmenge und -intensiät lagen über unseren anforderungen. die ihr übertragenen aufgaben erledigte xxx zu unserer vollen zufriedenheit.

das persönliche verhalten von xx ggü vorgesetzten, mitarbeitern und mandanten war einwandfrei.

xxx verlässt unser haus zum 31. mai um sich einer neuer beruflichen herausforderung zu stellen. für die zukunft wünschen wir xxx alles gute und viel erfolg.
-------------------------------------------------------------------------------
Ich bedanke mich für jedes Wort im Voraus!

antworten
WiWi Gast

Re: Nun ist das Zeugnis da.

Aus meiner Sicht ist das eine 4 oder eine 3-4.

Mit keinem Wort wird über eine "erfolgreiche" Arbeitsweise gesprochen.

Fachwissen war sicher und zielgerichtet aber nicht erfolgreich.

Dein englisch war ok bis gut.

Sorgfalt, Genauigkeit, Systematik, Verantwortungsbewusstsein:
Ich hab das Gefühl du warst zu detailverliebt und hast zu lange gebraucht für Aufgaben die man sonst schneller machen könnte. Gerade auch weil es etwas doppelt ist Sorgfalt und Genauigkeit. Da hätte ein solches Attribut gereicht.

Selbst unter Zeitdruck warst du planvoll und gründlich --> zu ruhig? Kein wort von erfolgreich.
Arbeitsqualität und Ergebnisse waren "nur" gut statt sehr gut oder stets gut.

Was mir überhaupt nicht gefällt - lese ich auch zum ersten Mal - ist die Arbeitsmenge und Arbeitsitensität (nicht -qualität) lagen über den Anforderungen. Sprich du hast viel mehr/länger an Arbeiten gesessen als notwendig war.

Der Satz: "übertragene Aufgaben erledigte ... zu unseren vollen zufriedenheit" ist für sich alleine betrachtet eine 3. Angesichts der anderen Sätze zieht es die Benotung runter auf mindestens 3-4 oder 4.

Abschließend wünschen sie dir alles Gute und viel Erfolg (den du mit ihnen nicht hattest). Sonst würde man weiterhin viel Erfolg wünschen.

Aber vielleicht sehe ich das alles zu negativ? Was sagt der Rest dazu?

antworten
WiWi Gast

Re: Nun ist das Zeugnis da.

Herzlichen Dank!

Ich habe noch eine Frage. Deutet der erste Satz im letzten Abschnitt "xxx verlässt unser Haus zum 31. Mai 2009 um sich einer neuer beruflichen Herausforderung zu stellen" darauf hin, dass ich selber den Job gekündigt hab?

Das scheint mir sehr komisch zu sein.

Lounge Gast schrieb:

Aus meiner Sicht ist das eine 4 oder eine 3-4.

Mit keinem Wort wird über eine "erfolgreiche" Arbeitsweise
gesprochen.

Fachwissen war sicher und zielgerichtet aber nicht erfolgreich.

Dein englisch war ok bis gut.

Sorgfalt, Genauigkeit, Systematik, Verantwortungsbewusstsein:
Ich hab das Gefühl du warst zu detailverliebt und hast zu
lange gebraucht für Aufgaben die man sonst schneller machen
könnte. Gerade auch weil es etwas doppelt ist Sorgfalt und
Genauigkeit. Da hätte ein solches Attribut gereicht.

Selbst unter Zeitdruck warst du planvoll und gründlich --> zu
ruhig? Kein wort von erfolgreich.
Arbeitsqualität und Ergebnisse waren "nur" gut statt sehr gut
oder stets gut.

Was mir überhaupt nicht gefällt - lese ich auch zum ersten
Mal - ist die Arbeitsmenge und Arbeitsitensität (nicht
-qualität) lagen über den Anforderungen. Sprich du hast viel
mehr/länger an Arbeiten gesessen als notwendig war.

Der Satz: "übertragene Aufgaben erledigte ... zu unseren
vollen zufriedenheit" ist für sich alleine betrachtet eine 3.
Angesichts der anderen Sätze zieht es die Benotung runter auf
mindestens 3-4 oder 4.

Abschließend wünschen sie dir alles Gute und viel Erfolg (den
du mit ihnen nicht hattest). Sonst würde man weiterhin viel
Erfolg wünschen.

Aber vielleicht sehe ich das alles zu negativ? Was sagt der
Rest dazu?

antworten
WiWi Gast

Re: Nun ist das Zeugnis da.

Zum ersten Satz im letzten Abschnitt.

Ist schwierig zu beurteilen. Bin mir sicher dass 50 % der Personen den Satz so verstehen, die anderen 50 % anderes.

Im Grunde müsste dort stehen, dass Du sie auf eigenen Wunsch verlässt um dich einer größeren Herausforderung zu widmen. Dann könnte man da eine 3 oder 3-4 hineininterpretieren.

Das der übliche Teil "auf eigenen Wunsch" fehlt und sie es nicht mal bedauern dass Du gehst - es also nicht dazuschreiben - könnte dazu führen dass man es so versteht das Du gegangen wurdest....was ja auch offensichtlich der Fall war.

Im Grunde bestätigt es meine Vermutung, dass das ganze Zeugnis eine 4 oder 4+ ist.

In Summe sieht man das Du aus persönlichen und fachlichen Gründen gekündigt wurdest. Das zumindest lese ich aus dem Zeugnis.

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Übrigens, sollte ich mich nicht irren, verfällt der Anspruch auf ein Zeugnis bzw. Anspruch auf Anfechtung eines Zeugnisses nach 6 Monaten. Daher kann es durchaus wichtig sein, dass das Ausstellungdatum nicht zu weit in der Vergangenheit liegt.

antworten
WiWi Gast

Re: Nun ist das Zeugnis da.

Ich glaube wenn man wollte dass es so aussieht als hättest Du selbst gekündigt, würde man ausdrücklich "auf eigenen Wunsch" schreiben

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Hallo zusammen,

auf meiner Anforderung auf Änderung des Zeugnisses ist nun die zweite Version da. Sie ist an manchen Stellen geändert worden.

ich tippe das neue zeugnis noch mal ein (die änderungen stehen in den klammern. meine eigenen kommentare in [].) und würde gerne hören was ihr es findet.
-----------------------------------------------------------------------------
In den aufgeführten Bereichen erwies sich Herr xx als kompetente Ansprechpartner. Herr xx verfügt über ein (umfassendes und) fundiertes Fachwissen und setzte dieses (stets) sicher und zielgerecht in der praxis ein. Herr xx nutzte unser umfangreiches Weiterbildungsangebot erfolgreich. die daraus gewonnenen kenntnisse brachte sie in die tätliche arbeit ein.

aufgrund der internationalen mandantenstruktur erfolgten ein großer teil der korrespondenz sowie eine vielzahl von besprechungen in englischer sprache, die herr xx in wort und schrift gut beherrscht. er ist mit den modernen textverarbeitungs- und kommunikationstechniken vertraut.

herr xx identifizierte sich mit ihren aufgaben, setzte sich auch über die geregelte arbeitszeit hinaus erfolgreich für unser unternehmen ein und übernahm bei bedarf auch zusätzlich verantwortung. herr xx erledigte seine aufgaben stets [hier wurde das in der ersten version erhaltene wort "selbständig" gestrichen] mit (großer) sorgfalt und genauigkeit. ihre arbeitsweise war geprägt von (zielstrebigkeit), systematik und verantwortungsbewusstsein.

wir haben herr xx als sehr kooperativer, engagierter und gewissenhafter mitarbeiter kennen gelernt. bei neuen tätigkeitsfeldern agierte er flexibel und sicher. auch unter zeitdruck arbeitete er planvoll und gründlich. herr xx zeigte eine gute arbeitsqualität und erzielte gute ergebenisse. seine arbeitsmenge und -intensität lagen über unseren anforderungen. die ihm übertragenen aufgaben erledigte herr xx zu unserer vollen zufriedenheit.

das persönliche verhalten von herr xx ggü vorgesetzten, mitarbeitern und mandanten war (stets) einwandfrei. (insbesondere schätzen wie ihre integrität, loyalität und vertrauenswürdigumkeit.)
[dieses neue satz klingt sehr komisch.]

herr xx verlässt unser haus zum xxxxxx um sich einer neuer beruflichen herausforderung zu stellen. (wir bedauern sein ausscheiden, danken ihm für seine gute mitarbeit) und wünschen ihm für die zukunft alles (erdenklich) gute und viel erfolg. [wie soll "erdenklich" interpretiert werden?]
-------------------------------------------------------------------------------

das waren die änderungen. aus meiner sicht ist die note zwischen 3-4. ich überlege es mir ob ich jetzt einen änderungsvorschlag geben und dabei einen frist fürs zusenden der dritten version setzen soll.

Übrigens habe ich noch eine frage. das zeugnis ist immer mit dem datum verzeichnet, an dem ich austrat. beigefügt wurde auch ein anschreiben der PR, worauf das ausgangsdatum steht. meine frage ist, welches datum ist das ausstellungsdatum, das austrittsdatum oder das anschreibensdatum?

vielen herzlichen dank!

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

och naja also ich würde das zeugnis eher als 3 interpretieren, nicht 3-4..

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Hallo,

ich habe vor kurzem ein Arbeitszeugnis bekommen und habe eine Frage bzgl. einer Formulierung. Es handelt sich um einen Satz am Ende:
"Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei."

Ist der Satz evtl. negativ gemeint?

Vielen Dank im voraus!
Frank

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Normal sollte es heißen: stets einwandfrei

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Bin zwar kein Profi, aber ich denke die Reihenfolge gegenüber wem du "einwandfrei" warst, ist entscheidend. Gut ist, dass der Vorgesetzter an erster Stelle kommt und an zweiter Stelle deine Mitarbeiter. Problematisch wird es jedoch, wenn du im Vertrieb gearbeitet hast. Weil da vielleicht es besser wäre, wenn der Kunde an zweiter Stelle gekommen wäre.
bezgl "einwandfrei": hat schon irgendwie ein negativen Beigeschmack.

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

@frank: nein, vorgesetzten stehen zuerst - ist korrekt.. wären zuerst Kollegen + dann Vorges. genannt worden hätte dies einen tieferen sinn...

lediglich "war einwandfrei" könnte durch "stets einwandfrei" besser sein..

grüße

antworten
DAX Einkäufer

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Muss es beim Verhalten nicht "jederzeit vorbildlich" heissen, damit es wirklich perfekt ist? Und kommen die Kunden nicht vor den Kollegen? Mir scheint irgendwie, Du wärest dort eher muffelig aufgefallen, insbesondere gegenüber den Kunden. Kann das sein?

antworten
WiWi Gast

Re: nach der Probezeit nicht übernommen werden, was nun?

Danke an die Vorposter. Zwei Dinge sind mir bei dem Satz...

"Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei"

...ursprünglich aufgefallen, einmal, dass das 'stets' fehlt, und dass die Kunden an letzter Stelle stehen. Es kommt mir so vor, als hätte das mit den Kunden eine tiefere, negative Bedeutung: 'sein persönliches Verhalten gegenüber Kunden ließ zu wünschen übrig' (wie DAX Einkäufer schrieb). Ist das richtig? Oder interpretiere ich hier eher zu viel rein?

Grüße!
Frank

antworten

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BDU-Marktstudie: Personalberatung in Deutschland 2013/2014 - Starker Stellenmarkt

Ein Anschluß für Starkstrom mit einer roten Abdeckung sowie 3 blau abgedeckte Stromdosen.

Der Branchenumsatz der Personalberatung in Deutschland stieg 2013 verhalten um 3,2 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro. Die Top-Manager identifizieren sich immer weniger mit ihren Unternehmen. Dies sind Ergebnisse der Marktstudie „Personalberatung in Deutschland 2012/2013“ vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater.

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Kündigung in Probezeit

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 13.12.2022: Blödsinn, wenn er seit 2 Monaten erst da ist kann er einfach direkt kündigen und die Stelle n ...

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