Natürlich ist es erlaubt, Stationen im schriftlichen Lebenslauf zu verschweigen.
Es ist theoretisch nur nicht erlaubt zu lügen, wenn man nach der Lücke im Vorstellungsgespräch gefragt wird.
Beispiel: Man möchte bei Greenpeace anfangen und hat vorher 2 Jahre auf einem Walfangschiff gearbeitet.
Dann kannst du die Information durchaus verschweigen oder es auch generisch im CV formulieren ("Arbeit auf einem Schiff", wenn es der Wahrheit entspricht), aber wenn man dann nach der Tätigkeit oder Lücke explizit gefragt wird, sollte man die Hose runterlassen.
Vorteil: Man hat in der Situation dann zu mindestens eine Chance, sich zu erklären und ist nicht von Vornherein raus.
WiWi Gast schrieb am 11.03.2021:
Naja, erlaubt ist es nicht. Aber es wird deutlich weniger kritisch gesehen als Dazudichten, laut Heiko Mell: "Tiefstapler findet man nie im Gefängnis". Die Frage ist halt, was es dir bringen soll - erzeugt das Weglassen nicht eine zu erklärende Lücke, was zu größeren Nachteilen als eine sub-optimale Station führen dürfte? Falls es nur um ein paar Monate Jobben nach dem Studium geht, lass es ruhig weg.
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