WiWi Gast schrieb am 20.02.2020:
Es war ein fiktiver Fall. Ich bin nicht davon betroffen. Hat mich halt nur interessiert wie die Rechtslage dazu aussieht.
Etwas für die Stelle relevantes verheimlichen = Lügen.
Gab es den eine abgeschlossene Berufsausbildung in deinem "fiktiven" Fall?
Ein Ex-Arbeitgeber hatte sehr erbost reagiert, als der GF erfuhr, dass ich nebenberuflich an der FU Hagen meinen Master gemacht habe. Da ansonsten aber das Verhältnis intakt war, gab es keine Konsequenzen.
Ich hab nach dem Abi ein Studium zum Diplom Wirt. Ing. gemacht und danach immer weiter studiert. Inzwischen hab ich den M.Eng. einer TH, den M.Sc der FUH sowie den LL.M von der HFH und arbeite an meinem M.A. in Philosophie an der FU Hagen. Mein "Traum" wäre es alle 7 konsequitiven Master bis zur Rente zu haben, ist halt ein Zeitvertreib. Wobei der M.Mus wohl mangels entsprechender Begabung nichts wird. :D
Aber wir scheifen ab.
Bei Bewerbungen gebe ich aber nur den M.Eng und M.Sc an.
Den LL.M und bald M.A. lasse ich weg, genauso meine Mitgliedschaft bei MinD, weil die für die jeweiliegn Stellen irrelevant sind.
Wie auch immer, ich habe auch umfangreiche Personalerfahrung und habe im kaufmännischen Bereich gerne sowohl ausgelernte Azubis + mind. 2 BE als auch Absolventen von FHs und Unis gerne genommen. Kam immer auf die Stelle an. Wenn die Stelle bspw. einen gewieften Einkäufer erfordert hat der Branche und Tricks kennt, brauch ich keinen Grünschnabel, egal ob Berufsausbildung oder Uni Master. Aber da wo es die Stelle erlaubt hat, hab ich gern Anfänger eingestellt. Wie gesagt, egal ob FH/Uni oder Berufsausbildung.
Nur BA / DHBW lade ich inzwischen gar nicht mehr ein. Das akademische Niceau ist mehr als fraglich, gleichzeitig investieren die Firmen viel Geld in die Ausbildung ihrer BA/DHBW "Studenten". Die die gut sind werden aufgrund des Invests von den jeweiligen Firmen auch gehalten. Die die nicht übernommen werden sind meist zu doof für alles, aber die werden leider im Gegensatz zu FH/Uni nicht rausgeprüft.
Lange Rede kurzer Sinn: Hat die Qualifikation nichts mit der Stelle zu tun, kann man die weglassen. Bewerb ich mich auf ne Kaufmännische Stelle und hab zu einer Ausbildung auch einen B.Sc/ M.Sc geb ich die auch mit an. Ist sicher kein Nachteil. Man darf sich dann nur nicht selbst überschätzen und großkotzig auftreten in den Vorstellungsgesprächen.
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