Rechtslage zu Fehlern in Klausuraufgabenstellung
Moin,
heute wurde an der Uni Hannover eine dreiteilige Klausur geschrieben, bei der sich ein schwerwiegender Fehler eingeschlichen hat. Natürlich kam es bei allen Studenten zu starker Verwirrung, da die Aufgabe durch den Fehler nicht zu lösen war. Hinzu kam, dass die 600 Studenten in den unterschiedlichen Räumen unterschiedliche Infos bekommen haben. Teils wurde der Fehler aufgeklärt und zusätzliche Zeit gewaehrt. In anderen fällen blieb eine Aufklärung jedoch gänzlich aus.
Da die Aufgabe 18/30 pkt des klausurteils und 18/90 pkt der gesamtklausur ausgemacht hat, frage ich mich nun, ob man rechtliche Schritte einleiten könnte.
Hat hier möglicherweise jemand Erfahrungen?
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