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Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

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paperboy

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

Heute Leute

Als ich vor einigen Wochen meine Note in Arbeitsrecht bekommen hab, ist mir fast das Essen aus dem Mund gefallen. Hatte mit vieeel besserem gerechnet. Also bin ich heute zu Prüfungseinsicht gegangen. Die Benotung war meiner Meinung nach brutal hart. Und ich bin sonst wirklich niemand der den Grund für schlechte Noten bei anderen sucht. Ich schreibe ich mal 3 Fragwürdige Punktevergaben. Vielleicht hat ja jemand Lust sich damit zu beschäftigen.

  1. Die Frage war was IMMER gemacht werden muss um abzuschätzen ob eine Frage beim Vorstellungsgespräch zulässig ist oder nicht. Richtig war Interessensabwägung zwischen Firma und Grundrechten. Meine Antwort war Grundrechteabwägung. Wenn eine Frage KLAR gegen die Grundrechte verstößt, warum sollte dann noch eine Interessensabwägung stattfinden? Die Frage ob jemand Homose*ual ist, ist klar gegen das Grundgesetz. Welches Interesse einer Firma sollte diese Frage vielleicht doch zulässig machen? Wozu gibt es Grundrechte wenn diese je nach Interesse einer Firma aufgeschwemmt werden können?

  2. Fallstudie war das ein Arbeitgeber eine Person eingestellt mit einer Probezeit von 6 Monaten ausgesetzt als befristeter Arbeitsvertrag. Der AN war nun fast immer Krank und der AG konnte nicht feststellen ob der AN tauglich ist. Frage war, was kann der AG nach 6 Monaten tun. Meine Antwort war, das er den Vertrag nach 6 Monaten auslaufen lassen kann und den AN nicht weiter beschäftigen muss. Nicht die perfekte Antwort. Da die Frage wohl eher darauf abzielt zu erfahren ob der AG die Probezeit verlängern kann. Jedoch ist meine Antwort ja trotzdem auch grundsätzlich richtig. Ich bekam hier 0 von 6 Punkten.

  3. Einem Selbständigen mit 50 Beschäftigen wird gesagt das er einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen einstellen muss. Stimmt das und was sind die Folgen?
    Meine Antwort war stichpunktartig: Ja es stimmt, 5% Einstellungsquote von Schwerbehinderten, da mehr als 20 Mitarbeiter, ansonsten drohen Strafzahlungen.
    Meiner Meinung nach sind das schon die wichtigsten Punkte. Vielleicht hätte ich noch auf das jeweilige Gesetz hinweisen sollen. Für diese Antwort bekam ich ganze 2 von 18 Punkten!!! Wo hätte ich hier bitte noch 16 Punkte rausholen sollen?

Besonders die letzte Frage verstehe ich überhaupt nicht.
Wie gesagt, vielleicht hat jemand bock mal seine Meinung zu schreiben, danke schonmal :)

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WiWi Gast

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

Hast Du Dir nicht zuvor beispielsweise vom AStA frühere Klausuren dieses Professors besorgt und diese testweise zur Prüfungsvorbereitung geschrieben?

M. E. resultiert die geringe Punktezahl daher, daß Du nur simpel auf die Fragen antwortest ohne Deine Antwort zu begründen, nicht zwischen möglichen Alternativen abwägst und auch nicht die einschlägigen Gesetzte und Paragraphen genannt hast.

Also im Grunde das, was man unter wissenschaftlichem Arbeiten versteht.

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WiWi Gast

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

Ohne zu viel von der Materie zu verstehen. Wenn eine Klausuraufgabe mit 18 Punkten bewertet ist (ist ja waehrend der Bearbeitung bekannt), dann wuerde ich mir Gedanken machen ob es sinnvoll ist eben nur die beiden von dir genannten Aspekte anzufuehren.

Anscheinend liegt der Fokus dort eher auf den Folgen, als auf dem ob. Mir fallen an der Stelle auch zahlreiche Aspekte ein, die mal elaborieren kann (Trade-Off zwischen moeglichen Strafzahlungen und geringerer Produktivitaet gegenueber einem nicht-behinderten Mitarbeiter, Schaetzung der Strafzahlung, Auswirkung auf Unternehmensreputation [google mal zu Alois Mueller KG zu dem Thema], Effekt auf das Unternehmensklima,..). Wie gesagt, ich weiss nicht, inwiefern Ihr das Thema behandelt habt und inwieweit euer Dozent/Prof auf qualitative Diskussion abfaehrt, aber rein juristisch ist es hier wohl eher duenn, was man fuer 18 Punkte anfuehren kann.

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WiWi Gast

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Hmm, ich finde deine Antworten auch nicht toll - und das, obwohl ich im Grunde nichts von der Materie verstehe. Du antwortest immer mit einer möglichst simplen und pauschalen Antwort auf differenzierte Fragen. Ein Studium dient nicht in erster Linie dem Erlangen von Wissen, sondern dem Erwerben von Problemlösungskompetenzen. Dazu gehört, dass man sich in die Probleme der Situation hineinversetzt.

Z.B.: Dass man jemanden nach der Probezeit entlassen kann hätte auch ein 10-jähriger rausbekommen, dafür müssen in einer Uni keine Punkte vergeben werden. Es geht vielmehr darum, wie du den AG in einem solchen Fall unterstützt hättest. Er steht vor einer schwierigen Entscheidung (einen Menschen feuern, der vielleicht sehr gut ist vs. einen Mktarbeiter zu halten, der vielleicht sehr schlecht ist) und will von dir seine Optionen genannt bekommen - Dazu gehört auch, was nicht möglich ist.

Und sobald es im Arbeitsrecht um Menschen mit schwerbehinderung geht, sollte man sowieso Abstand von pauschalen Antworten nehmen. Ich bin mir sicher, dass es viele Ausnahmen und Sonderfälle hierbei gibt und dass ihr sie in der Vorlesung behandelt habt (oder dass sie Teil des relevanten Paragrafen sind). Paragraphen müssen natürlich auch angegeben werden - genau wie Lösungswege in Matheklausuren.

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paperboy

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Hey vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Es gilt vielleicht noch zu erwähnen das es kein Juristisches oder überhaupt rechtliches Studium ist. Ich studiere Marketing wo es eben auch einen kleinen Rechtssteil gibt. Das ich also jede Antwort hier hochjuristisch angehen muss, davon bin ich nicht ausgegangen (Mal davon abgesehen das wir das auch nicht gelernt haben).

Ich stimme dir teilweise zu. 18 Punkte sind viel (entsprechen halt 18 Minuten). Der komplette Absatz über die "Schwerbehindertenquote" ist aber genau 4 Sätze lang. Dort gibt es 4 wichtige Punkte. Die 5%, ab 20 Mitarbeiter, Geldbußen und wo das Gesetz steht.

5% habe ich genannt
20 Mitarbeiter habe ich genannt
Geldbußen habe ich in meiner Antwort Strafzahlung genannt (Wahrscheinlich gibt es hochjuristisch hier einen unterschied, ok meinetwegen)
Das Gesetz habe ich nicht genannt (ok meinetwegen punktabzug)

Ich habe also selbst wenn der Prof streng ist, 50% der Informationen die wir gelernt haben, auch so wiedergegeben in meiner Antwort und trotzdem nur 11% der Punkte bekommen.
Was du Ansprichst, Trade offs, Produktivität etc. Das haben wir nirgends gelernt.
Ich würde ja zustimmen, will man ne 1.0 haben muss man über den Tellerrand gucken und nicht nur das gelernte wiedergeben. Aber 2 von 18 Punkten obwohl ich zumindest mal die hälfte (und meiner meinung mit den 5% und den 20 Mitarbeitern die wichtigeren informationen) des gelernten wiedergegeben hab. Ich finds halt echt arg wenig.

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WiWi Gast

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

In einer juristischen Prüfung erwartet man immer eine ausführliche Begründung und auch ein Durchdenken der Mehrheits- und der Mindermeinung, denn eine Mindermeinung kann im Zeitverlauf auch eine Mehrheitsmeinung werden.

Ich mache das mal an deinem ersten Beispiel deutlich. Du hast lediglich mit einem Grundrechtsabgleich geantwortet. Du hättest aber auch den Interessenskonflikt nennen müssen, denn den gibt es natürlich. Typisches Beispiel wäre, ob die katholische Kirche als Arbeitgeber nach der Religion fragen darf. Nur, das wusstest du nicht, weil du gar nicht tiefer in der Materie drin warst, oder? ;)

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WiWi Gast

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

Wenn du Dir die alten Klausuren dieses Professors mit den Musterlösungen vom AStA besorgst, bekommst Du eine Ahnung, was als Antwort gewünscht wird.

Zumal viele Professoren ihre eigenen, alten Klausuren wiederverwenden und nur in Nuancen abändern.

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WiWi Gast

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dann frag doch einfach den Prof...

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WiWi Gast

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Eine Frage (eines privaten Unternehmens) an einen Bewerber kann nicht gegen das GG verstoßen, da dieses Grundlagen der Beziehung zwischen Staat und Bürgern regelt. Höchstens eine mittelbare Grundrechtsverpflichtung könnte vorliegen.

Aber selbst wenn wir darüber hinwegsehen: Formulier deine Gegenfrage doch einmal anders: Warum sollten wir eine „Grundrechtsprüfung“ vornehmen, wenn die Interessenabwägung schon klar ergibt, dass die Frage nicht gestellt werden sollte? Du merkst: Beides sind notwendige Bedingungen (wenn man sich tatsächlich auf so ein Niveau herablassen möchte und das GG unmittelbar auf zivilrechtliche Sachverhalte anwenden möchte).

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paperboy

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WiWi Gast schrieb am 16.03.2019:

Wenn du Dir die alten Klausuren dieses Professors mit den Musterlösungen vom AStA besorgst, bekommst Du eine Ahnung, was als Antwort gewünscht wird.

Zumal viele Professoren ihre eigenen, alten Klausuren wiederverwenden und nur in Nuancen abändern.

Gibt es bei uns leider gar nicht. Ist ne private Uni im Fernstudium. Keine alten Klausuren oder sonst was. Und persönlicher Kontakt zum Korrektor gibts leider auch nicht.

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WiWi Gast

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

Worüber beschwerst Du dich denn eigentlich !

Du hast eine Aufgabe welche mit 18 P bewertet wird, mit 4 ganz kurzen Stichpunkten beantwortet. Ist doch kein Wundern dass es nur 2 P gab. Und wenn Du eine Klausur in Arbeitsrecht schreibst, hast Du ohnehin schon mehrere Klausuren zuvor geschrieben und müsstest daher doch wissen, dass man bei 18 P mehr als nur 4 kurze Stichpunkte schreiben MUSS.

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WiWi Gast

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

Als jemand der schon tausende Klausuren korrigiert, hunderte Studenten zur Einsicht da und dutzende Klausuren konzipiert hat, versuche ich mich gerne mal ein paar - mühsam beherrschten - Kommentaren.

Vorab: Es herrscht an deutschen Hochschulen die Freiheit von Lehre und Forschung - geregelt im (von dir so wenig gewürdigten) Grundgesetz (Art. 5 III GG). Das heißt erstmal, ein Prof. oder Dozent oder Lehrbeauftragter o. Ä. kann die Klausuren grundsätzlich so konzipieren, wie ihm der Sinn steht. Ist er schlecht gelaunt wird sie etwas schwerer, ist er gut drauf vielleicht etwas leichter. Damit hier nicht allzu viel Willkür herrscht, gibt es gewisse Rahmenbedingungen und Vorgaben der Hochschule, an die der Klausurersteller sich gerne halten sollte. Trotzdem ist und bleibt er weitestgehend frei in seiner Entscheidung.

paperboy schrieb am 16.03.2019:

  1. Die Frage war was IMMER gemacht werden muss um abzuschätzen ob eine Frage beim Vorstellungsgespräch zulässig ist oder nicht. Richtig war Interessensabwägung zwischen Firma und Grundrechten. Meine Antwort war Grundrechteabwägung. Wenn eine Frage KLAR gegen die Grundrechte verstößt, warum sollte dann noch eine Interessensabwägung stattfinden? Die Frage ob jemand Homose*ual ist, ist klar gegen das Grundgesetz. Welches Interesse einer Firma sollte diese Frage vielleicht doch zulässig machen? Wozu gibt es Grundrechte wenn diese je nach Interesse einer Firma aufgeschwemmt werden können?

Hierzu wurde oben schon mal etwas geschrieben (Stichwort Kirche), was es gut erläutert. Es ist mitnichten so einfach, wie von dir hier proklamiert (und in der Klausur niedergeschrieben). Wenn du die Sache hier so unzulässig vereinfachst, zeigst du dem Korrektor nur, dass du die Thematik nicht durchdrungen hast. Weiterhin fehlen wesentliche Teile der Antwort. Bepunktung durch den Kollegen halte ich für vollkommen angebracht.

  1. Fallstudie war das ein Arbeitgeber eine Person eingestellt mit einer Probezeit von 6 Monaten ausgesetzt als befristeter Arbeitsvertrag. Der AN war nun fast immer Krank und der AG konnte nicht feststellen ob der AN tauglich ist. Frage war, was kann der AG nach 6 Monaten tun. Meine Antwort war, das er den Vertrag nach 6 Monaten auslaufen lassen kann und den AN nicht weiter beschäftigen muss. Nicht die perfekte Antwort. Da die Frage wohl eher darauf abzielt zu erfahren ob der AG die Probezeit verlängern kann. Jedoch ist meine Antwort ja trotzdem auch grundsätzlich richtig. Ich bekam hier 0 von 6 Punkten.

Du hättest hier auch schreiben können, dass auf der Erde mehr Bäume wachsen, als die Milchstraße bekannte Sterne hat. Es ist durchaus richtig (nach derzeitigem Kenntnisstand), aber hier vollkommen irrelevant. Der Sachverhalt war so konzipiert, dass der kundige Teilnehmer die Problematik hätte erkennen können. Wenn du das Thema verfehlst, ist auch keine Bepunktung notwendig.

  1. Einem Selbständigen mit 50 Beschäftigen wird gesagt das er einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen einstellen muss. Stimmt das und was sind die Folgen?
    Meine Antwort war stichpunktartig: Ja es stimmt, 5% Einstellungsquote von Schwerbehinderten, da mehr als 20 Mitarbeiter, ansonsten drohen Strafzahlungen.
    Meiner Meinung nach sind das schon die wichtigsten Punkte. Vielleicht hätte ich noch auf das jeweilige Gesetz hinweisen sollen. Für diese Antwort bekam ich ganze 2 von 18 Punkten!!! Wo hätte ich hier bitte noch 16 Punkte rausholen sollen?

Wie oben erwähnte - das simple Herunterbeten von Stichpunkten von Folienskripten mag dir evtl. in anderen Veranstaltungen helfen, in juristischen Klausuren wird dies eher selten der Fall sein. Hier ist es notwendig, des Sachverhalt vollständig zu erfassen und einer abstrakten Rechtsnorm unterzuordnen (Subsumtion). Ich vermute, der Kollege wollte nicht einmal eine saubere juristische Subsumtion abprüfen, sondern lediglich Verständnis, Transferkompetenz und eine saubere Argumentation abprüfen. In jur. Prüfungen ist das Ergebnis selten das Ziel, der Weg ist viel wichtiger (zumindest, von der Auspunktung). Wenn du nur Stichworte - und sogar ohne Rechtsquellen - angibst, hast du einen wesentlichen Teil der Aufgabe nicht erfüllt. Aber glücklicherweise hast du bereits selbst erkannt: Für eine sehr gute Note ist es selten ausreichend, nur Folien herunterzubeten.

Auch ich habe (zu meiner Zeit) bereits Klausuren geschrieben, wo ich die Benotung unfair fand, daher kann ich dich ansatzweise verstehen. Ich rate dennoch zu einem gehörigen Maß an Demut. Als Student hat man in den seltensten (!) Fällen den notwendigen Weitblick, um einen akademischen Sachverhalt korrekt einschätzen zu können. Oder um es etwas derber mit den Worten von Dieter Nuhr zu sagen: "Wenn man keine Ahnung hat, [...]" (den Rest spare ich mir).
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

WiWi Gast schrieb am 21.03.2019:

Als jemand der schon tausende Klausuren korrigiert, hunderte Studenten zur Einsicht da und dutzende Klausuren konzipiert hat, versuche ich mich gerne mal ein paar - mühsam beherrschten - Kommentaren.

Vorab: Es herrscht an deutschen Hochschulen die Freiheit von Lehre und Forschung - geregelt im (von dir so wenig gewürdigten) Grundgesetz (Art. 5 III GG). Das heißt erstmal, ein Prof. oder Dozent oder Lehrbeauftragter o. Ä. kann die Klausuren grundsätzlich so konzipieren, wie ihm der Sinn steht. Ist er schlecht gelaunt wird sie etwas schwerer, ist er gut drauf vielleicht etwas leichter. Damit hier nicht allzu viel Willkür herrscht, gibt es gewisse Rahmenbedingungen und Vorgaben der Hochschule, an die der Klausurersteller sich gerne halten sollte. Trotzdem ist und bleibt er weitestgehend frei in seiner Entscheidung.

paperboy schrieb am 16.03.2019:

  1. Die Frage war was IMMER gemacht werden muss um abzuschätzen ob eine Frage beim Vorstellungsgespräch zulässig ist oder nicht. Richtig war Interessensabwägung zwischen Firma und Grundrechten. Meine Antwort war Grundrechteabwägung. Wenn eine Frage KLAR gegen die Grundrechte verstößt, warum sollte dann noch eine Interessensabwägung stattfinden?
    Die Frage ob jemand Homose*ual ist, ist klar gegen das Grundgesetz. Welches Interesse einer Firma sollte diese Frage vielleicht doch zulässig machen? Wozu gibt es Grundrechte wenn diese je nach Interesse einer Firma aufgeschwemmt werden können?

Hierzu wurde oben schon mal etwas geschrieben (Stichwort Kirche), was es gut erläutert. Es ist mitnichten so einfach, wie von dir hier proklamiert (und in der Klausur niedergeschrieben). Wenn du die Sache hier so unzulässig vereinfachst, zeigst du dem Korrektor nur, dass du die Thematik nicht durchdrungen hast. Weiterhin fehlen wesentliche Teile der Antwort. Bepunktung durch den Kollegen halte ich für vollkommen angebracht.

  1. Fallstudie war das ein Arbeitgeber eine Person eingestellt mit einer Probezeit von 6 Monaten ausgesetzt als befristeter Arbeitsvertrag. Der AN war nun fast immer Krank und der AG konnte nicht feststellen ob der AN tauglich ist. Frage war, was kann der AG nach 6 Monaten tun. Meine Antwort war, das er den Vertrag nach 6 Monaten auslaufen lassen kann und den AN nicht weiter beschäftigen muss. Nicht die perfekte Antwort. Da die Frage wohl eher darauf abzielt zu erfahren ob der AG die Probezeit verlängern kann. Jedoch ist meine Antwort ja trotzdem auch grundsätzlich richtig. Ich bekam hier 0 von 6 Punkten.

Du hättest hier auch schreiben können, dass auf der Erde mehr Bäume wachsen, als die Milchstraße bekannte Sterne hat. Es ist durchaus richtig (nach derzeitigem Kenntnisstand), aber hier vollkommen irrelevant. Der Sachverhalt war so konzipiert, dass der kundige Teilnehmer die Problematik hätte erkennen können. Wenn du das Thema verfehlst, ist auch keine Bepunktung notwendig.

  1. Einem Selbständigen mit 50 Beschäftigen wird gesagt das er einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen einstellen muss. Stimmt das und was sind die Folgen?
    Meine Antwort war stichpunktartig: Ja es stimmt, 5% Einstellungsquote von Schwerbehinderten, da mehr als 20 Mitarbeiter, ansonsten drohen Strafzahlungen.
    Meiner Meinung nach sind das schon die wichtigsten Punkte. Vielleicht hätte ich noch auf das jeweilige Gesetz hinweisen sollen. Für diese Antwort bekam ich ganze 2 von 18 Punkten!!! Wo hätte ich hier bitte noch 16 Punkte rausholen sollen?

Wie oben erwähnte - das simple Herunterbeten von Stichpunkten von Folienskripten mag dir evtl. in anderen Veranstaltungen helfen, in juristischen Klausuren wird dies eher selten der Fall sein. Hier ist es notwendig, des Sachverhalt vollständig zu erfassen und einer abstrakten Rechtsnorm unterzuordnen (Subsumtion). Ich vermute, der Kollege wollte nicht einmal eine saubere juristische Subsumtion abprüfen, sondern lediglich Verständnis, Transferkompetenz und eine saubere Argumentation abprüfen. In jur. Prüfungen ist das Ergebnis selten das Ziel, der Weg ist viel wichtiger (zumindest, von der Auspunktung). Wenn du nur Stichworte - und sogar ohne Rechtsquellen - angibst, hast du einen wesentlichen Teil der Aufgabe nicht erfüllt. Aber glücklicherweise hast du bereits selbst erkannt: Für eine sehr gute Note ist es selten ausreichend, nur Folien herunterzubeten.

Auch ich habe (zu meiner Zeit) bereits Klausuren geschrieben, wo ich die Benotung unfair fand, daher kann ich dich ansatzweise verstehen. Ich rate dennoch zu einem gehörigen Maß an Demut. Als Student hat man in den seltensten (!) Fällen den notwendigen Weitblick, um einen akademischen Sachverhalt korrekt einschätzen zu können. Oder um es etwas derber mit den Worten von Dieter Nuhr zu sagen: "Wenn man keine Ahnung hat, [...]" (den Rest spare ich mir).
Liebe Grüße

Ups, da war ich wohl nicht richtig eingeloggt.

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WiWi Gast

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

Das gleiche Prinzip gilt doch auch bei quantitativen Fächern (habe selbst WiMa studiert).
Wenn eine relativ einfache Aufgabe (Antwort ersichtlich) gefordert wird, aber viele Punkte bringt, werde ich doch stutzig und schreibe eben all meine einzelnen Gedankengänge auf und überspringe keine Iterationen.

Anders ist es bei der Beweisführung. Dort kann es sein, dass es viele Punkte gibt und man oft auf zwei Wegen auf die Lösung kommt: ein rechenintensiver Weg (dauert meistens deutlich länger, dafür die Chance auf Zwischenpunkte) oder ein sehr gedankenintensiver Weg (dort nutzt man die Punkte=Zeit zum grübeln - der Beweis selbst dauert dann meist nur kurz - dafür Risiko auf 0 Punkte, wenn man nicht auf den richtigen Ansatz kommt).
In beiden Fällen weiß ich allerdings, dass ich bei bspw. 10Punkten eben 10Minuten zum rechnen oder nachdenken habe.

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WiWi Gast

Prüfungseinsicht, sehr komische Bewertung

In der Klausur des TE wurde ganz einfach _ zumindest teilweise - ein juristischer Gutachtenstil verlangt. Das wäre auch in BWL zu Diplomzeiten völlig normal gewesen. Wer da mit Stichpunkten kommt fällt durch, da es die Punkte nicht auf die Lösung gibt, sondern es auf die juristisch korrekte Beweisführung ankommt. Da bekäme man dann selbst noch 95% der Punkte, wenn korrekt den Beweis führt, sich aber am Ende für eine Mindermeinung entscheidet.

Den juristischen Gutachterstil hat man für die Bachelorstudiengänge eigentlich abgeschafft, weil dieser überfordern würde. Es freut mich daher sehr, dass zumindest teilweise ein Professor hier das noch verlangt und finde das auch richtig, da man unheimlich viel über Jura lernt, obwohl man BWL studiert.

Das Problem dabei: Da kann man sich nicht mit ein paar auswendiggelernten Folien durchmoggeln, sondern muss die Gesetze kennen, anwenden können und den Stil vorher üben.

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