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Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

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WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

Hallo,

ich bin gerade am lernen für Rechnungswesen und habe folgende Aufgabe, bei der ich nicht weiterkomme:

"A gründet am 01.01.2008 ein Einzelunternehmen. Er legt 1.000.000 Euro ein und erwirbt ein
Grundstück mit Eigenkapital für AHK = 1.000.000 Euro zum 01.01.2008. A verpachtet das
Grundstück und erzielt 2008 Pachterträge i. H. v. 120.000 Euro. Davon zahlt der Pächter 110.000 Euro
in 2008. 10.000 Euro stehen noch aus. A zahlte in 2008 Grundsteuern i. H. v. 7.000 Euro sowie
sonstige Grundstückskosten i. H. v. 3.000 Euro. Zum 31.12.2008 steigt der Wert des Grundstücks auf
5.000.000 Euro."

Nun soll ich dazu die HGB-Bilanz und GuV aufstellen.

Bilanz:
Aktiva: Sachanlagen 1Mio, Bank 110k, Forderungen 10k (darf ich die Umsätze bereits aktivieren, Stichwort Realisationsprinzip?)

Die Aufgabe wirkt einfach auf mich, trotzdem krieg ich die nicht gebacken :D Bin ein Accounting-Anfänger.

Wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke!

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

Alles nicht so schwer du musst die Sachverhalte nur einen nach dem andern buchen. Insgesamt bist du ja schon recht weit

Buchungen in TEUR:

Einlage:
Bank 1.000 an EK 1.000

Kauf Grundstück
AV 1.000 an Bank 1.000

Vermieten Grundstück:
Der Umsatz ist in 2008 realisiert da für die Nutzung des Grundstückes in 2008 gezahlt wird, der Zahlungszeitpunkt ist teilweise in 2009 daher Forderung von 10 TEUR
Bank 110 an Umsatz 120
Ford 10

Grundsteuer:
Die Steuern sind Aufwand des lfd. Geschäftsjahres genauso wie die sonstigen Grundstückskosten
10 SBA an Bank 10 (oder Verb sofern noch nicht gezahlt)

Bilanz:

Aktiva:
Grundstück 1.000 TEUR
Bank 100 (bzw. Bank 110)
Ford 10

Passiva:
EK 1.000
JÜ: 20
(Veb 10)

GuV:
Umsatz: 120
SBA: 10
---
JÜ: 110

Die Wertsteigerung ist eine Stille Reserve die nach HGB nicht gehoben werden darf (Realisationsprinzip)

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

Grundstück 1 Mio ist korrekt (steigender Wert ist unerheblich, da nicht realisiert)

Forderung 10k (Pacht bezieht sich auf 2008, somit ist der Umsatz realisiert und die zugehörige Forderung darf aktiviert werden. Keine Anhaltspunkte auf Wertminderungsbedarf)

Bank 100k (10k abziehen wegen der Steuern und Grundstückskosten)

Eigenkapital 1,11 Mio

GuV dürfte offensichtlich sein (120k Pachterträge vs. 7k Steueraufwand, 3k sonstiger Aufwand, 110k JÜ)

Hoffe das hilft dir weiter

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

Wenn du 110 einnimmst und 10 ausgibst, kannst du keine 110 auf der Bank haben. Oder zahlt A privat also legt er weitere 10 ein? Die Miete ist natürlich Umsatz und du hast eine entsprechende Forderung.

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

Sind die Steuern nicht als Anlagevermögen zu aktivieren?

antworten
Ceterum censeo

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

WiWi Gast schrieb am 31.12.2020:

Alles nicht so schwer du musst die Sachverhalte nur einen nach dem andern buchen. Insgesamt bist du ja schon recht weit

Buchungen in TEUR:

Einlage:
Bank 1.000 an EK 1.000

Kauf Grundstück
AV 1.000 an Bank 1.000

Vermieten Grundstück:
Der Umsatz ist in 2008 realisiert da für die Nutzung des Grundstückes in 2008 gezahlt wird, der Zahlungszeitpunkt ist teilweise in 2009 daher Forderung von 10 TEUR
Bank 110 an Umsatz 120
Ford 10

Grundsteuer:
Die Steuern sind Aufwand des lfd. Geschäftsjahres genauso wie die sonstigen Grundstückskosten
10 SBA an Bank 10 (oder Verb sofern noch nicht gezahlt)

Bilanz:

Aktiva:
Grundstück 1.000 TEUR
Bank 100 (bzw. Bank 110)
Ford 10

Passiva:
EK 1.000
JÜ: 20
(Veb 10)

GuV:
Umsatz: 120
SBA: 10
---
JÜ: 110

Die Wertsteigerung ist eine Stille Reserve die nach HGB nicht gehoben werden darf (Realisationsprinzip)

Korrekt, bis auf den Jahresüberschuss in der Bilanz. Dieser ist dort selbstverständlich korrespondierend zur GuV mit 110 anzusetzen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

TE hier:
Perfekt, danke euch!

Hab auch im nachhinein gedacht, dass man die Steuern als AV aktiviert? Gehören die nicht zu den AHK?

Oder habe ich einen Denkfehler?

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

WiWi Gast schrieb am 01.01.2021:

TE hier:
Perfekt, danke euch!

Hab auch im nachhinein gedacht, dass man die Steuern als AV aktiviert? Gehören die nicht zu den AHK?

Oder habe ich einen Denkfehler?

Ja Du hast einen Denkfehler. Die Umsatzsteuer wird aus gutem Grund extra ausgewiesen. Hast Du dir schon mal die Frage gestellt, warum es extra Konten für die Umsatzsteuer gibt ?!

antworten
Ceterum censeo

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

TE hier:
Perfekt, danke euch!

Hab auch im nachhinein gedacht, dass man die Steuern als AV aktiviert? Gehören die nicht zu den AHK?

Oder habe ich einen Denkfehler?

Ja Du hast einen Denkfehler. Die Umsatzsteuer wird aus gutem Grund extra ausgewiesen. Hast Du dir schon mal die Frage gestellt, warum es extra Konten für die Umsatzsteuer gibt ?!

Meine lieben Kollegen, wo ist denn im gegebenen Sachverhalt die Rede von Umsatzsteuer? Diese wurde vermutlich aus Vereinfachungsgründen schlicht ignoriert, aber auch sonst sind die geschilderten Vorgänge im Regelfall umsatzsteuerfrei.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

WiWi Gast schrieb am 02.01.2021:

TE hier:
Perfekt, danke euch!

Hab auch im nachhinein gedacht, dass man die Steuern als AV aktiviert? Gehören die nicht zu den AHK?

Oder habe ich einen Denkfehler?

Ja Du hast einen Denkfehler. Die Umsatzsteuer wird aus gutem Grund extra ausgewiesen. Hast Du dir schon mal die Frage gestellt, warum es extra Konten für die Umsatzsteuer gibt ?!

Wo geht es denn bitte um Umsatzsteuer?

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

Falls es sich um GrundERWERBsteuer handelt, wäre diese als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren. Angesichts der Höhe des genannten Betrages dürfte es wohl um Grundsteuer gehen; dies ist laufender Aufwand.

Von Umsatzsteuer steht nichts im Sachverhalt; ich würde dann mangels ausgeübter Option nach § 9 Abs. 1 und 2 UStG davon ausgehen, dass es der Unternehmer bei einer steuerfreien Verpachtung nach § 4 Nr. 12 lit. a UStG belassen hat.

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

WiWi Gast schrieb am 03.01.2021:

Von Umsatzsteuer steht nichts im Sachverhalt; ich würde dann mangels ausgeübter Option nach § 9 Abs. 1 und 2 UStG davon ausgehen, dass es der Unternehmer bei einer steuerfreien Verpachtung nach § 4 Nr. 12 lit. a UStG belassen hat.

Keine Sorge:
Wenn (Nicht-)Optierung eine Rolle spielen soll, dann würde dazu auch etwas in der Aufgabe stehen. Vor allem würde dann überhaupt erst einmal etwas zu Umsatzsteuer in der Aufgabe stehen (z.B. im Zusammenhang mit USt-pflichtigen ANK).

Zu den Grund(erwerb)steuern:
GRUNDsteuer fällt jählich an und ist jährlich laufender Aufwand, der kontant monatlich entsteht - übrigens egal, wann das Finanzamt die Rechnung schickt.
GRUNDERWERBsteuer ist einmalig beim Kauf zu zahlen und stellt AK dar, wird also aktiviert.

antworten
WiWi Gast

Klausurvorbereitung: Aufgabe bezüglich Bilanzierung nach HGB

Grundsteuer fällt, zumindest in meinem Bundesland, quartalsmäßig an.

antworten

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