Verstehe die Frage auch nicht ganz. Wenn man schon so rangeht, kann es eigentlich nur schief gehen. Jedes Studium ist von Klausur zu Klausur/Kolloquium ein Risiko, v. a. wenn man vorher keinen Beruf erlernt hat. Dann ist man bei Scheitern ungelernt trotz Abi. Mit Deiner Einstellung verkrampfst Du schon jetzt.
In Sachsen darf man einmal regulär wiederholen, danach auf Antrag beim Prüfungsausschuß. Dem Antrag wird aber i. d. R. nicht stattgegeben, wenn man sieht, daß sich der Student durch jede Prüfung nur im zweiten Anlauf quält. Also Wiederholungsprüfung sollte schon die Ausnahme bleiben (schon wegen des Sreßpegels).
LG
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