Steuerrecht - Übungsaufgabe Bitte um Hilfe!
Hallo Ihr Lieben,
In den Jahren 1992, 2000 und 2003 sind dem Finanzamt folgende Unterlagen zugegangen:
- 1992: Diverse Kauf/Gesellschafterverträge mit der Adressierung zu Händen Frau P. (Anm.: Frau P. ist Sachbearbeiterin des FA);
- 2000: Mitteilung nach § 54 EStDV des beurkunden Notars ohne bekannte Adressierung
- 2003: Mitteilung nach § 54 EStDV des beurkunden Notars ohne bekannte Adressierung
Musste der Vorsteher die Unterlagen Nr. 1 bis Nr. 3 mit einen Geschäftsgangvermerk über die Kenntnisnahme nach der jeweiligen geltenden FAGO versehen?
Ich habe nur die aktuelle Fassung der FAGO. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 16.11.2010 - - NWB Datenbank
Diese ist nicht anwendbar.
Findet Ihr eine alte Version der FAGO und wie würdet ihr die Fragestellung lösen?
Lieben Dank!
antworten