WiWi Gast schrieb am 26.04.2020:
WiWi Gast schrieb am 25.04.2020:
Mir wird von der Uni vorgeworfen, ich hätte bei einer Onlineklausur versucht zu täuschen. Das habe ich aber nicht. Was soll ich jetzt tun?
Es sind keine Videoaufnahmen oder ähnliches vorhanden.
Die Begründung der Uni ist, ein weiterer Student habe den gleichen Fehler in einer Aufgabe gemacht und eine weitere Aufgabe sehr ähnlich gelöst.
Ich finde, das ist eine extrem unzureichende Begründung. Mir wird nicht einmal mitgeteilt, wer dieser andere Student sein soll.
Was soll ich tun? Wie kann ich mich verteidigen? Ich habe nicht betrogen.
Also ohne Beweise dürfen die gar nichts. Wenn die dich rauswerfen wollen, verklagt die einfach. Aber die versuchen wahrscheinlich nur gerade rauszufindenden was Sache ist. Wenn die das durchziehen, nehm dir ein Anwalt.
Vergiss nicht. Die sind in der Beweispflicht.
Versuch das aber erstmal so zuregeln, ich glaube einfach nicht, dass die so dumm sein werden, dich ohne Beweise zu exmatrikulieren oder dich durchfallen zulassen.
Sorry, aber das ist falsch. Du bist in der Beweispflicht, nicht getäuscht zu haben, die Uni, dass getäuscht wurde. Dafür reicht die Begründung gleicher Fehler aus, du müsstest widerlegen, dass es nicht so ist (was quasi unmöglich ist, unfair ist aber so)
Nicht böse gemeint, aber du solltest hier keine juristischen Wertungen verteilen, wenn sie schlichtweg falsch sind. Geht ja schließlich um Studienplätze.
Wahrscheinlich lohnt sich ein Weg zum Prüfungsgericht. Ich wünsche viel Glück bzw hoffe, dass ich bereits alles aufgeklärt hat.
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