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Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Servus,

ich habe mein Masterstudium (WING) mit 1.3 abgeschlossen.
Also zumindest wenn man es rechnet wie es in der Prüfungsordnung vorgesehen ist.

Die Mitarbeiter beim Prüfungsamt rechnen es aber falsch und kommen auf 1.4, beim Hinweis darauf und Verweis auf die Formulierung und Regelung in der Studienordnung kommen nur Standard Antworten "Wenn Sie nicht einverstanden sind legen Sie doch Widerspruch ein".

Einerseits ist es mir nicht so wichtig ob 1,3 oder 1,4, hab den Master berufsbegleitend gemacht und die Note spielt für meine Karriere keine Rolle (bin Bereits Abteilungsleiter bei DAX30), andererseits habe ich nun mal mit 1.3 abgeschlossen und warum soll ich mich mit einer schlechteren Noten zufrieden geben?

Allerdings hat mir der Prof meiner Masterarbeit von sich aus angeboten eine mögliche Promotion zu betreuen, auch berufsbegleitend. Für mich Jackpot, weil ich tatsächlich promovieren möchte und dies sonst an der KMU oder Triagon den DBA gemacht hätte. Aber so würde ich mir 18-24k € sparen und der Doktor einer deutschen TU kommt sicher besser als der DBA einer britischen oder maltesischen Akademie.

Nur ist das bisher alles nur mündlich und vage besprochen, habe Bedenken, dass wenn ich jetzt wegen 0,1 Widerspruch erhebe oder gar klage, dass der Prof sich denkt "Was für ein kleinlicher Unruhestifter, hab kein Bock mich mit so jemand rumzuärgern" und das Angebot zurückzieht.
Das Angebot der Promotion kam auch nicht durch besonders engen Kontakt zum Prof sondern weil ich eine herausragende Masterarbeit abgeliefert habe, sprich die persönliche Bindung zum Prof ist kaum vorhanden.

Was würdet ihr also tun? Widerspruch einlegen oder mit der 1,4 leben?

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Widerspruch einlegen.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Mit 1,4 leben.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Ich würde es noch machen, wenn sich dadurch etwas stark verändert. z.B. ab 1,3 hättest du den Master mit Auszeichnung bestanden o.ä.
Nur wegen dem Schnitt wäre es mir eigentlich egal, vor allem wenn du bereits BE hast und AL im DAX30 schaut sich das doch eh keiner mehr an.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Ich denke eher der Prof wird denken "der Kandidat kann sich kritisch mit Gesetzen und Verordnungen auseinandersetzen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese durchzusetzen".

oder anders gesagt: Wieso interessiert dich, was der Prof denkt? Es würde nicht für den Prof sprechen, wenn er wegen sowas sein Angebot zurückzieht.

WiWi Gast schrieb am 03.09.2021:

Nur ist das bisher alles nur mündlich und vage besprochen, habe Bedenken, dass wenn ich jetzt wegen 0,1 Widerspruch erhebe oder gar klage, dass der Prof sich denkt "Was für ein kleinlicher Unruhestifter, hab kein Bock mich mit so jemand rumzuärgern" und das Angebot zurückzieht.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Redest du vom Notendurchschnitt?

Wie kann es sein dass die „falsch gerechnet“ haben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das händisch machen, sondern es muss in einer zentralen Plattform doch automatisch erfolgen (würde mich wundern wenn nicht, im Jahr 2021).

Rechne doch mal bitte selber nochmal nach.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Warum sollte der Prof. denken "was ist das für ein Unruhestifter", wenn du anscheinend Recht hast?
Es geht hier um einen akademischen Abschluss, den man - idR - nur 1x im Leben macht und der soll dann auch korrekt sein.
Sprich den Prof. doch einfach an und sag, du bist im glauben, dass deine Abschlussnote um 0,1 falsch berechnet wurde und du die deiner Meinung nach korrekte Note haben möchtest.

Jeder normale Mensch wird das verstehen, evtl. kann der Prof. dir auch helfen.

Einfach offen und ehrlich kommunizieren....

Kollege du bist laut deinen Aussagen Abteilungsleiter bei DAX 30, da wirst du Leute unter dir haben, die du führst.... oder bist du "Teamleiter" und dein "Team" ist ein Werksstudent?
Ein Abteilungsleiter hat nämlich mehrere Teamleiter und deren Teams unter sich.

Manchmal muss man sich schon echt am Kopf kratzen...

Nichts desto trotz:
Glückwunsch zu deiner sehr guten Abschlussnote und dem Angebot zu promovieren :)

antworten
WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Über sowas kann sich nur ein halber Ingenieur aufregen. Lass es doch einfach.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Würde allein aus Prinzip Widerspruch einlegen.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Bist du wirklich sicher, dass falsch gerechnet wurde?
Bei uns gab es damals z.B. noch eine Klausel in den Tiefen der Prüfungsordnung, dass immer aufgerundet wird. Rechnerische 1,31 wurden also zu 1,4, das hat auch erstmal viele verwirrt.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Du hättest auch einfach mal fragen können, wie genau das Ergebnis zustande kommt. Direkt dem Prüfungsamt vorwerfen, dass sie falsch gerechnet hätten, kommt meines Erachtens nach nicht so gut an. Wenn die 1,4 keinen Unterschied macht, würde ich es auch einfach so stehen lassen.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

ich habe selbst promoviert und kann dir sagen, dass Klagen so ziemlich das einzige sind, wovor profs wirklich angst haben. Daher kann es schon gut sein, dass er mit dir besser nichts zu tun haben will. Warum ein Risiko eingehen?

Die Korrektur der Note eilt ja offensichtlich nicht. Erstmal mit der Promotion fortfahren und dann in einem Jahr oder so nochmal beim Pamt anklopfen und eine Korrektur fordern.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

WiWi Gast schrieb am 03.09.2021:

Bist du wirklich sicher, dass falsch gerechnet wurde?
Bei uns gab es damals z.B. noch eine Klausel in den Tiefen der Prüfungsordnung, dass immer aufgerundet wird. Rechnerische 1,31 wurden also zu 1,4, das hat auch erstmal viele verwirrt.

Rechnen kann ich. :D
Das ist aber in meinem Fall auch nicht der springende Punkt, weil in der Studienordnung steht, dass die Berechnung nach der ersten Nachkommastelle abgebrochen wird. Also selbst wenn es 1,3999 wäre, wäre es gemäß Studienordnung 1,3.

Bei mir ist es so, dass ich Prüfungsleistungen ohne Note anerkannt bekommen habe.
Die dürften laut Studienordnung in die Gesamtnote nicht eingerechnet werden. Steht explizit so drin.

Meine Masterthesis war eine 1.0 mit 30 ECTS.
Mein Klausurschnitt lag bei 1,6 mit 55 ECTS.
5 ECTS wurden mir ohne Note anerkannt.
(Hatte im Bachelor 210 ECTS, daher 90 ECTS Master)

Das Prüfungsamt hat nun gerechnet (60 ECTS x 1,6 + 30 ECTS x 1,0) = 1,4
Die haben also unterstellt, dass die 5 ECTS ohne Note genauso mit 1,6 bestanden worden wären.

Tatsächlich richtig gemäß Studienordnung wäre aber gewesen:
(55 ECTS x 1,6 + 30 ECTS x 1,0)/85 =~ 1,38 = 1,3.
Die 5 ECTS ohne Note dienen nur dazu um auf 90 ECTS zu kommen, aber dürfen nicht in die Berechnung der Note einfließen.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

WiWi Gast schrieb am 03.09.2021:

Warum sollte der Prof. denken "was ist das für ein Unruhestifter", wenn du anscheinend Recht hast?
Es geht hier um einen akademischen Abschluss, den man - idR - nur 1x im Leben macht und der soll dann auch korrekt sein.
Sprich den Prof. doch einfach an und sag, du bist im glauben, dass deine Abschlussnote um 0,1 falsch berechnet wurde und du die deiner Meinung nach korrekte Note haben möchtest.

Jeder normale Mensch wird das verstehen, evtl. kann der Prof. dir auch helfen.

Einfach offen und ehrlich kommunizieren....

Kollege du bist laut deinen Aussagen Abteilungsleiter bei DAX 30, da wirst du Leute unter dir haben, die du führst.... oder bist du "Teamleiter" und dein "Team" ist ein Werksstudent?
Ein Abteilungsleiter hat nämlich mehrere Teamleiter und deren Teams unter sich.

Manchmal muss man sich schon echt am Kopf kratzen...

Nichts desto trotz:
Glückwunsch zu deiner sehr guten Abschlussnote und dem Angebot zu promovieren :)

Danke für die Glückwünsche.

Und ja ich weiß, Ich was ein Abteilungsleiter ist. In meinem Fall sind es 3 Teamleiter und deren Teams. Vor meiner DAX30 Zeit war ich bei einem Tier1 Supplier und war bereits Bereichsleiter (also hatte Abteilungsleiter, die Teamleiter hatten die Teams hatten unter mir). ;)
Bin wegen der besseren wlb aber eine Stufe runter bei einem dafür deutlich größeren Konzern.
Die Note spielt für die Karriere in meinem Fall also überhaupt keine Rolle mehr.
Geht halt nur ums Ego und ums berühmte Prinzip.

Und wie auch hier sind die Meinungen in meinem privaten Umfeld gespalten.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

WiWi Gast schrieb am 03.09.2021:

Bist du wirklich sicher, dass falsch gerechnet wurde?
Bei uns gab es damals z.B. noch eine Klausel in den Tiefen der Prüfungsordnung, dass immer aufgerundet wird. Rechnerische 1,31 wurden also zu 1,4, das hat auch erstmal viele verwirrt.

Ja dad ist tückisch, bei uns wird immer abgerundet also die zweite Zahl hinter dem Komma fällt weg, wie im Abitur: 2.79=2.7

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Die rechnen das doch nicht händisch, sondern das läuft automatisiert im System. Wenn das tatzächlich bei dir falsch ist, würde das ja bedeuten, dass das potentiell bei allen anderen Absolventen mit dieser Prüfungsordnung ebenfalls falsch wäre.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

WiWi Gast schrieb am 03.09.2021:

Bist du wirklich sicher, dass falsch gerechnet wurde?
Bei uns gab es damals z.B. noch eine Klausel in den Tiefen der Prüfungsordnung, dass immer aufgerundet wird. Rechnerische 1,31 wurden also zu 1,4, das hat auch erstmal viele verwirrt.

Bei uns (RWTH) war es umgekehrt: aus 1,39 wurde eine 1,3 z.B.

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Woher kam die ursprüngliche 1,3 denn zustande? Hast du sie schriftlich, oder nur selbst ausgerechnet?

Was sagt die Prüfungsordnung?

Hast du diese Dinge sorgfältig geprüft? Ein Anwalt will nur dein Geld, der wird immer zur Klage raten.

antworten
WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

WiWi Gast schrieb am 03.09.2021:

Bist du wirklich sicher, dass falsch gerechnet wurde?
Bei uns gab es damals z.B. noch eine Klausel in den Tiefen der Prüfungsordnung, dass immer aufgerundet wird. Rechnerische 1,31 wurden also zu 1,4, das hat auch erstmal viele verwirrt.

Rechnen kann ich. :D
Das ist aber in meinem Fall auch nicht der springende Punkt, weil in der Studienordnung steht, dass die Berechnung nach der ersten Nachkommastelle abgebrochen wird. Also selbst wenn es 1,3999 wäre, wäre es gemäß Studienordnung 1,3.

Bei mir ist es so, dass ich Prüfungsleistungen ohne Note anerkannt bekommen habe.
Die dürften laut Studienordnung in die Gesamtnote nicht eingerechnet werden. Steht explizit so drin.

Meine Masterthesis war eine 1.0 mit 30 ECTS.
Mein Klausurschnitt lag bei 1,6 mit 55 ECTS.
5 ECTS wurden mir ohne Note anerkannt.
(Hatte im Bachelor 210 ECTS, daher 90 ECTS Master)

Das Prüfungsamt hat nun gerechnet (60 ECTS x 1,6 + 30 ECTS x 1,0) = 1,4
Die haben also unterstellt, dass die 5 ECTS ohne Note genauso mit 1,6 bestanden worden wären.

Tatsächlich richtig gemäß Studienordnung wäre aber gewesen:
(55 ECTS x 1,6 + 30 ECTS x 1,0)/85 =~ 1,38 = 1,3.
Die 5 ECTS ohne Note dienen nur dazu um auf 90 ECTS zu kommen, aber dürfen nicht in die Berechnung der Note einfließen.

Schreib‘ mal bitte dem Prüfungsamt nochmal oder geh‘ da persönlich vorbei.

Btw, hattest du Haargenau eine 1,6 nach 55 ECTS? Sicher, dass es nicht 1,69 war? Es kann sein, dass der Schnitt nur ganz am Ende der Rechnung abgerundet werden muss.

Bei meinem Beispiel würde rauskommen: (55*1,69 + 30*1,0)/(55+30) = 1,446 = 1,4.

Schau‘ mal bitte genau nach, wie das gehandhabt wird.

antworten
Ceterum censeo

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

WiWi Gast schrieb am 03.09.2021:

ich habe selbst promoviert und kann dir sagen, dass Klagen so ziemlich das einzige sind, wovor profs wirklich angst haben. Daher kann es schon gut sein, dass er mit dir besser nichts zu tun haben will. Warum ein Risiko eingehen?

Würde ich nicht einmal im Ansatz bestätigen. Derartige Klagen bedeuten idR lediglich zusätzliche unnötige Arbeit und sind daher unangenehm und entnervend, aber keineswegs beängstigend. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Ceterum censeo schrieb am 04.09.2021:

WiWi Gast schrieb am 03.09.2021:

ich habe selbst promoviert und kann dir sagen, dass Klagen so ziemlich das einzige sind, wovor profs wirklich angst haben. Daher kann es schon gut sein, dass er mit dir besser nichts zu tun haben will. Warum ein Risiko eingehen?

Würde ich nicht einmal im Ansatz bestätigen. Derartige Klagen bedeuten idR lediglich zusätzliche unnötige Arbeit und sind daher unangenehm und entnervend, aber keineswegs beängstigend. ;-)

Es gibt in Deutschland mehr als einen Professor und dementsprechend auch unterschiedliche Einstellungen zu Klagen. Ich berichte das, was ich an meiner Uni von 3 Professoren als WiMa direkt mitbekommen habe. Wenn ein Student "anständig" über seine Note diskutiert hat, haben die Profs das direkt abgewimmelt. Aber sobald Dritte eingeschaltet wurden, herrschte direkt ein anderer Ton. Kann schon sein, dass andere Professoren das anders handhaben, aber der Threadersteller weiß ja nicht womit er es zu tun hat.

antworten
WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Ein Prof hat doch auch nichts mit der Univerwaltung zu tun? Meine (ehemaligen) Profs hätte es überhaupt nicht gejuckt, wenn ich doch mit der Verwaltung ein Probleme habe - sofern es jetzt nicht die Schuld des Profs ist. Also mach ruhig, wenn du dich dann besser fühlst. Ansonsten einfach zu einem Anwalt mit Spezialisierung im Hochschul- bzw. Öffentlichen Recht und der wird dir deine Chancen schon sagen. Die 200-500€ für das Erstgespräch hast du wohl über

antworten
WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Ceterum censeo schrieb am 04.09.2021:

ich habe selbst promoviert und kann dir sagen, dass Klagen so ziemlich das einzige sind, wovor profs wirklich angst haben. Daher kann es schon gut sein, dass er mit dir besser nichts zu tun haben will. Warum ein Risiko eingehen?

Würde ich nicht einmal im Ansatz bestätigen. Derartige Klagen bedeuten idR lediglich zusätzliche unnötige Arbeit und sind daher unangenehm und entnervend, aber keineswegs beängstigend. ;-)
Liebe Grüße

Vermutlich war Angst vor der Mehrarbeit gemeint, aber wir stimmen wohl darüber ein, dass ein Professor einen bekannten Klagehansel eher nicht nehmen würde, oder?

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WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Wie ist es denn nun ausgegangen?

antworten
WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Die Anfechtung einer Prüfung ist so gut wie erfolglos, wenn die Bewertung angegangen wird: Ermessen der Prüfungskommission.

Falsch berechnet aufgrund einer bereits abgegebenen Bewertung würde ich anfechten. Was ich nicht verstehe: Der Prof. bei dem es um die Bewertung geht, wollte doch, daß Du eine 1,3 bekommst, nun hast eine 1,4. Ich würde mit ihm reden und dann weiter sehen, aber auf Fristen achten.

antworten
WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Lol ich gebe 1/10

Abteilungsleiter Dax 30 hat Zeit und Bedarf am Wiing Master und kann nicht mal die PO lesen.

Davon abgesehen ist es natürlich kein großer Unterschied, da beides „sehr gut“ - ich würde es je nach Anwaltsverbindung trotzdem machen. Wenn du promo willst dann lass es aber bitte

antworten
WiWi Gast

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

Die Frage die ich hier mal hätte wäre, wie man während dem Master schon Bereichsleiter sein kann? Du meintest ja du warst vorher bereits bei einem Supplier, bist also nicht erst jetzt nach dem Master eingestiegen. Bist du schon älter & hast deinen Master nach 6 Jahren im berufsleben gemacht oder wie kommt das zu stande?

Zur Not erstmal promovieren & in 6 Jahren klagen, das verjährt ja nicht, wenn es ein Berechnungsfehler ist. Klagen würde ich erstmal nicht, versetz du dich mal in die Lage von dem Prof, es gibt sehr viele gute Absolventen, würdest du einen nehmen, wenn du Angst haben müsstest der fechtet deine kleinsten Fehler an? Der Prof weiß ja erstmal nicht, dass das Prüfungsamt sich Querstellt & bei der Geschichte würde er denken, dass man sowas erstmal unbürokratisch klären kann, da es hier ja nur richtig oder falsch gibt. Verstehe ehrlich gesagt nicht, warum das Prüfungsamt sich da so querstellt. Möchte dir nix unterstellen, aber könnte es sein, dass du da n bisschen zu forsch ran bist?

antworten
matsci

Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?

WiWi Gast schrieb am 03.09.2021:

Bist du wirklich sicher, dass falsch gerechnet wurde?
Bei uns gab es damals z.B. noch eine Klausel in den Tiefen der Prüfungsordnung, dass immer aufgerundet wird. Rechnerische 1,31 wurden also zu 1,4, das hat auch erstmal viele verwirrt.

Rechnen kann ich. :D
Das ist aber in meinem Fall auch nicht der springende Punkt, weil in der Studienordnung steht, dass die Berechnung nach der ersten Nachkommastelle abgebrochen wird. Also selbst wenn es 1,3999 wäre, wäre es gemäß Studienordnung 1,3.

Bei mir ist es so, dass ich Prüfungsleistungen ohne Note anerkannt bekommen habe.
Die dürften laut Studienordnung in die Gesamtnote nicht eingerechnet werden. Steht explizit so drin.

Meine Masterthesis war eine 1.0 mit 30 ECTS.
Mein Klausurschnitt lag bei 1,6 mit 55 ECTS.
5 ECTS wurden mir ohne Note anerkannt.
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Das Prüfungsamt hat nun gerechnet (60 ECTS x 1,6 + 30 ECTS x 1,0) = 1,4
Die haben also unterstellt, dass die 5 ECTS ohne Note genauso mit 1,6 bestanden worden wären.

Tatsächlich richtig gemäß Studienordnung wäre aber gewesen:
(55 ECTS x 1,6 + 30 ECTS x 1,0)/85 =~ 1,38 = 1,3.
Die 5 ECTS ohne Note dienen nur dazu um auf 90 ECTS zu kommen, aber dürfen nicht in die Berechnung der Note einfließen.

Bei uns ist das tatsächlich genauso. Wir haben 120 ECTS.

  • 30ECTS MA
  • 82 ECTS benotete Prüfungsleistungen
  • 8 ECTS Sitzscheine & Unbenotete Prüfung (muss nur bestanden werden, Note geht nicht in den Schnitt ein)

Trotzdem geht der Schnitt, der sich aus den 82 ECTS errechnet, in den Endschnitt mit 90 ECTS ein. Ich bezweifel, dass das ein Fehler des Prüfungsamt ist. Kannst du mal die Passage der Prüfungsordnung hier reinkopieren, die deine These stützt?

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