Wegen 0,1 Notenabweichung Widerspruch einreichen / Klagen?
Servus,
ich habe mein Masterstudium (WING) mit 1.3 abgeschlossen.
Also zumindest wenn man es rechnet wie es in der Prüfungsordnung vorgesehen ist.
Die Mitarbeiter beim Prüfungsamt rechnen es aber falsch und kommen auf 1.4, beim Hinweis darauf und Verweis auf die Formulierung und Regelung in der Studienordnung kommen nur Standard Antworten "Wenn Sie nicht einverstanden sind legen Sie doch Widerspruch ein".
Einerseits ist es mir nicht so wichtig ob 1,3 oder 1,4, hab den Master berufsbegleitend gemacht und die Note spielt für meine Karriere keine Rolle (bin Bereits Abteilungsleiter bei DAX30), andererseits habe ich nun mal mit 1.3 abgeschlossen und warum soll ich mich mit einer schlechteren Noten zufrieden geben?
Allerdings hat mir der Prof meiner Masterarbeit von sich aus angeboten eine mögliche Promotion zu betreuen, auch berufsbegleitend. Für mich Jackpot, weil ich tatsächlich promovieren möchte und dies sonst an der KMU oder Triagon den DBA gemacht hätte. Aber so würde ich mir 18-24k € sparen und der Doktor einer deutschen TU kommt sicher besser als der DBA einer britischen oder maltesischen Akademie.
Nur ist das bisher alles nur mündlich und vage besprochen, habe Bedenken, dass wenn ich jetzt wegen 0,1 Widerspruch erhebe oder gar klage, dass der Prof sich denkt "Was für ein kleinlicher Unruhestifter, hab kein Bock mich mit so jemand rumzuärgern" und das Angebot zurückzieht.
Das Angebot der Promotion kam auch nicht durch besonders engen Kontakt zum Prof sondern weil ich eine herausragende Masterarbeit abgeliefert habe, sprich die persönliche Bindung zum Prof ist kaum vorhanden.
Was würdet ihr also tun? Widerspruch einlegen oder mit der 1,4 leben?
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