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Steuerliche Absetzbarkeit MBA

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WiWi Gast

Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Hallo Forum,

ich habe eine kurze Frage, die mir hoffentlich jemand aus Erfahrung oder mit Steuerschwerpunkt beantworten kann.

Folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer möchte einen MBA machen mit Start im September 2012 und zahlt die Studiengebühren in Höhe von 25.000? auf einen Schlag im Oktober 2012. Er hat in dem Jahr 2012 von Januar bis März in den USA gearbeitet und von April bis August in Deutschland. Ab September wird kein Einkommen mehr gezahlt. Einkommen ist immer über die deutsche Firma geflossen. Die Studiengebühren sollen als Werbungskosten abgesetzt werden (in 2012 werden insgesamt 60.000? verdient).

Meine Frage ist nun: Können die 25.000? voll in Deutschland als Werbungskosten abezogen werden oder nur anteilig, da ja in den USA und Deutschland gearbeitet wurde in 2012?

Ich habe eine starke Hypothese zur Lösung dieser Aufgabe, halte aber erst einmal hinterm Berg. Kommentare mit Urteilen oder Paragraphen wären super!

Danke

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WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Man kann die kosten für jeden Masterstudiengang steuerlich geltend machen. Wenn du vor dem Bachelor auch schon eine Ausbildung absolviert hast, auch die kosten für den Bachelor. Z.B. Dinge wie Fahrtkosten, Laptop etc....

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WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Hallo TE,

ich versuchs mal ;):

Die Kosten für den MBA sind als WK in voller Höhe absetzbar § 9 EStG. Ist insofern unstrittig, da es sich um Fortbildungskosten und nicht etwa um ein Erststudium handelt.
Sie werden in voller Höhe angesetzt, da bei den Überschusseinkunftsarten (davon geh ich mal aus, dass Du Einkünfte nach §19 EStG erzielst) das Zufluss-/Abfluss Prinzip gilt §11 EStG. Die Behandlung dieser Kosten ist eigentlich unstrittig.
Falls Du zufällig ein bilanzierender Gewerbetreibender bist, kann die Sache etwas anders aussehen ;)
Das Du in 2012 teilweise in den USA Einkünfte erzielt hast, ist für die Beurteilung der MBA Kosten unerheblich.

M.E. sind die Einkünfte, welche Du in den USA erzielt hast, in D nicht steuerpflichtig § 1 EStG.

Ich hoffe geholfen zu haben!

Viele Grüße
Hans

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WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Vielen Dank. Die Einkünfte aus den USA sind in dem Fall in den USA steuerpflichtig. Es beruhigt mich aber, dass Du zu dem Schluss kommst, dass die USA Tätigkeit keinen Einfluss auf die Absetzbarkeit der Werbungskosten hat.

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WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Hallo,
mal eine Frage. Wenn man einen MBA in den USA macht, der ca. $150,000 (ca. ?100.0000) kostet über 2 Jahre verteilt (also alles inkl.), kann man den ganzen Betrag dann steuerlich geltend machen? Kann jemand eine Beispiel Rechnung machen wie viel man da ungefähr dann spart? Nehmen wir an vor MBA Bruttoeinkommen ca. ?60.000 und nach MBA ?80.000.
Danke!

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WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Hängt davon ab wann der MBA anfängt und ob Du in einer oder zwei Raten zahlst. Du kannst normalerweise die Gebühren ins Vorjahr übertragen und im aktuellen Jahr aufrbauchen, wenn dann noch was übrig bleibt, kann man es beliebig vortragen. FÜr beides gilt allerdings, dass das Finanzamt es als Werbungskosten anerkennt.

Wenn man mit 120.000? Gesamtkosten rechnet und davon ausgeht, dass alles absetzbar ist, was auch auf den EInzellfall ankommt, dann solltest Du ca. 35.700? über die Gesamtzeit wieder an Steuern herausbekommen, abhängig von der genauen Zahlungsweise der Gebühren und der Terminierung des MBAs. Generell ist es umso mehr, je höher Dein Einkommen ist, da dann der Steuersatz und somit die Rückerstattung ansteigt.

antworten
WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Ok und was wäre, wenn man nach dem MBA anfängt in den USA zu arbeiten? Können MBAs immer voll abgesetzt werden? Was ist wenn man bereits einen MSc aus Deutschland hat?

antworten
WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Die Kosten können in der Regel nur abgesetzt werden, wenn du danach auch in Deutschland arbeitest. Es gibt da Graubereiche, aber die meisten Finanzämter halten den Steuerbescheid offen und wenn du dann nicht nach Deutschland zurückkommst, dann fordern sie den Betrag zurück. Um es nicht künstlich kompliziert zu machen, solltest du also erstmal wieder in Deutschland arbeiten (ggf. kannst du ein/zwei Jahre in den USA arbeiten, aber danach soltest du nach Deutschland zurück).

Alternativ zahlst du halt den Steuervorteil zurück und alles ist gut.

Wenn du schon einen deutschen Master hast, muss manhalt begründen, dass es dennoch eine Fortbildung ist, die sich für dich für dein berufliches weiterkommen entsprechend lohnt und auszahlt, dann sollte das auch passen.

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WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Im Endeffekt ist ein MBA in den USA dann gar nicht so teuer, oder?
Also sagen wir Mal:
120.000 Gesamtkosten

40.000 Steuerersparnis
15.000 Praktikum während des MBA
20.000 Stipendium
(10.000 Signing Bonus)

  • evtl. noch finanzielle Unterstützung vom AG
    -------------------------
    = dann sollte man schon auf ca. 100.000? kommen... fehlen nur noch 20k aus eigener Tasche. Ist das realistisch?
antworten
WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

nein

Lounge Gast schrieb:

Im Endeffekt ist ein MBA in den USA dann gar nicht so teuer,
oder?
Also sagen wir Mal:
120.000 Gesamtkosten

40.000 Steuerersparnis
15.000 Praktikum während des MBA
20.000 Stipendium
(10.000 Signing Bonus)

  • evtl. noch finanzielle Unterstützung vom AG
    -------------------------
    = dann sollte man schon auf ca. 100.000? kommen... fehlen nur
    noch 20k aus eigener Tasche. Ist das realistisch?
antworten
WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Why not?

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WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Du verdienst keine 15k während eines MBA Praktikums. Dazu hast du mindestens 40k entgangene Einkünfte. Signing Bonus ist wohl auch eher Wunschdenken. Genauso wie ein Stipendium.

antworten
WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

Ich habe 15% Stipendium bekommen von der Uni, dann 50% Arbeitgeber und dann noch Steuerabzug. Zahle, wenn alles (wie bei Kollegen) steuerlich durchgeht ca. 10% selbst von den Studiengebühren.

Lebenshaltung ist hierbei komplett außen vor und voll selbst bezahlt. Ist ein europäischer MBA, aber auch in den USA bei einem zweijahres MBA würde die Rechnung ähnlich aussehen.

Allerdings hat der Vorredner recht, dass deutsche Arbeitgeber selten Zuschüsse zahlen, Stipendien muss man erstmal bekommen und der Signing Bonus ist eher in den USA üblich. MBA Praktikum kann man in den USA, wenn man absolut Glück hat bis zu 10k Dollar pro Monat brutto bekommen meist aber auch bissl weniger.

Generell gilt, dass sich der MBA nur an absoluten Top-Unis auszahlt und in Deutschland immer noch kaum Gehaltssteigerungen direkt nach dem Abschluss bringt. Anders in den USA, wo es ordentliche Gehaltssteigerungen gibt.

Ich habe ihn gemacht, da nur ein Jahr und zu ca. 90% fremdfinanziert. Sehe den Spaß im Vordergrund und ein Jahr Auszeit. Finanziell würde ich vermutlich besser fahren, wenn ich direkt weiterarbeitete, da ich momentan schon ca. 100k mit Bonus verdiene und es kaum Positionen in Deutschland außerhalb Beratung o.ä. gibt, die einem direkt deutlich über 100k zahlen, wenn man nur 2-3 Jahre Berufserfahrung hat.

antworten
WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

WiWi Gast schrieb am 12.08.2012:

Ich habe 15% Stipendium bekommen von der Uni, dann 50% Arbeitgeber und dann noch Steuerabzug. Zahle, wenn alles (wie bei Kollegen) steuerlich durchgeht ca. 10% selbst von den Studiengebühren.

Lebenshaltung ist hierbei komplett außen vor und voll selbst bezahlt. Ist ein europäischer MBA, aber auch in den USA bei einem zweijahres MBA würde die Rechnung ähnlich aussehen.

Allerdings hat der Vorredner recht, dass deutsche Arbeitgeber selten Zuschüsse zahlen, Stipendien muss man erstmal bekommen und der Signing Bonus ist eher in den USA üblich. MBA Praktikum kann man in den USA, wenn man absolut Glück hat bis zu 10k Dollar pro Monat brutto bekommen meist aber auch bissl weniger.

Generell gilt, dass sich der MBA nur an absoluten Top-Unis auszahlt und in Deutschland immer noch kaum Gehaltssteigerungen direkt nach dem Abschluss bringt. Anders in den USA, wo es ordentliche Gehaltssteigerungen gibt.

Ich habe ihn gemacht, da nur ein Jahr und zu ca. 90% fremdfinanziert. Sehe den Spaß im Vordergrund und ein Jahr Auszeit. Finanziell würde ich vermutlich besser fahren, wenn ich direkt weiterarbeitete, da ich momentan schon ca. 100k mit Bonus verdiene und es kaum Positionen in Deutschland außerhalb Beratung o.ä. gibt, die einem direkt deutlich über 100k zahlen, wenn man nur 2-3 Jahre Berufserfahrung hat.

Steuerabzug geht dann ja selbstverständlich nur auf die restlichen 35%.

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WiWi Gast

Re: Steuerliche Absetzbarkeit MBA

WiWi Gast schrieb am 17.01.2023:

WiWi Gast schrieb am 12.08.2012:

Ich habe 15% Stipendium bekommen von der Uni, dann 50% Arbeitgeber und dann noch Steuerabzug. Zahle, wenn alles (wie bei Kollegen) steuerlich durchgeht ca. 10% selbst von den Studiengebühren.

Lebenshaltung ist hierbei komplett außen vor und voll selbst bezahlt. Ist ein europäischer MBA, aber auch in den USA bei einem zweijahres MBA würde die Rechnung ähnlich aussehen.

Allerdings hat der Vorredner recht, dass deutsche Arbeitgeber selten Zuschüsse zahlen, Stipendien muss man erstmal bekommen und der Signing Bonus ist eher in den USA üblich. MBA Praktikum kann man in den USA, wenn man absolut Glück hat bis zu 10k Dollar pro Monat brutto bekommen meist aber auch bissl weniger.

Generell gilt, dass sich der MBA nur an absoluten Top-Unis auszahlt und in Deutschland immer noch kaum Gehaltssteigerungen direkt nach dem Abschluss bringt. Anders in den USA, wo es ordentliche Gehaltssteigerungen gibt.

Ich habe ihn gemacht, da nur ein Jahr und zu ca. 90% fremdfinanziert. Sehe den Spaß im Vordergrund und ein Jahr Auszeit. Finanziell würde ich vermutlich besser fahren, wenn ich direkt weiterarbeitete, da ich momentan schon ca. 100k mit Bonus verdiene und es kaum Positionen in Deutschland außerhalb Beratung o.ä. gibt, die einem direkt deutlich über 100k zahlen, wenn man nur 2-3 Jahre Berufserfahrung hat.

Steuerabzug geht dann ja selbstverständlich nur auf die restlichen 35%.

Da kann man trefflich drüber streiten.

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