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ManagergehälterDax-Vorstände

Vorstandsvergütung DAX 2007: Moderater Anstieg trotz sprudelnder Unternehmensgewinne

Die Bezüge von Vorständen der im DAX notierten Unternehmen haben sich im zurückliegenden Geschaftsjahr moderat entwickelt.

Das fallende Wasser aus einem Brunnen.

Vorstandsvergütung DAX 2007: Moderater Anstieg trotz sprudelnder Unternehmensgewinne
Frankfurt am Main, 16.04.2008 (ots) - Die Bezüge von Vorständen der im DAX notierten Unternehmen haben sich im zurückliegenden Geschaftsjahr moderat entwickelt. Während der kummulierte Gewinn nach Steuern der DAX-Unternehmen bei 73 Mrd. Euro und damit rund 18% über dem Vorjahreswert liegt und auch der Gewinn pro Aktie im DAX um durchschnittlich 12% gestiegen ist, verharrte die durchschnittliche Gesamtvergütung von 29 der 30 Vorstandsvorsitzenden einschließlich Altersversorgung mit rund 4,86 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Die Gesamtvergütung eines Ordentlichen Vorstandsmitgliedes sank sogar um rund 1% auf 2,71 Mio. Euro (Angaben ohne SAP).

Ein Vergleich der Vergütung der 22 Konzernlenker, die in den Jahren 2006 und 2007 ganzjährig im Amt waren, zeigt, dass die durchschnittliche Gesamtvergütung innerhalb dieser Vergleichsgruppe um rund 8,7% auf 5,25 Mio. Euro gewachsen ist. Angesichts eines Anstieges der Grundvergütung von 3,2% resultiert der Vergütungszuwachs vor allem aus den erfolgsorientierten kurzfristigen variablen Bezügen - ein Ergebnis, das im Einklang mit der erfolgreichen Geschäftsentwicklung im Jahr 2007 steht. Bei 14 der 22 Vorstandsvorsitzenden hat sich die Grundvergütung nicht erhöht.

Zu diesem Ergebnis kommt die Analyse »Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2007« der Management-Beratung Towers Perrin. Die Studie basiert auf den Angaben der DAX-Unternehmen in ihren Jahresabschlussberichten, in denen zum zweiten Mal nach Inkrafttreten des Vorstandsoffenlegungsgesetzes (VorstOG) die Bezüge aller Vorstände individuell auszuweisen waren. Michael H. Kramarsch, Managing Director Towers Perrin, interpretiert den Gleichklang von Geschäftsentwicklung und Vorstandsbezügen als Beleg für eine Professionalisierung der Vergütungssysteme: »Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Geschäftsjahre ist der aktuelle Vergütungsanstieg konsequent, insbesondere da der Vergütungszuwachs auf Basis der variablen Bezüge erfolgt ist. Grundgehaltserhöhungen gibt es so gut wie keine.« Die existierende strukturelle Ausgewogenheit der Vergütungselemente sei Grundlage dafür, dass die Vergütung des Top-Managements atmen kann. »Sollte die Kapitalmarktkrise weiter anhalten, werden wir für das aktuelle Geschäftsjahr schwächere Unternehmensergebnisse und damit auch in der Breite deutlich geringere Vergütungshöhen verzeichnen - das wird der Lackmustest.« Kramarsch sieht die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung wie auch die deutschen Publizitätspflichten auf internationalem Niveau, wenngleich an zentralen Stellen noch Handlungsbedarf gegeben ist.

Bei der strukturellen Zusammensetzung der Bezüge von Vorstandsmitgliedern sind im Vergleich zum Vorjahr kaum Veränderungen zu verzeichnen. Laut Analyse repräsentiert die durchschnittliche Grundvergütung eines DAX-Vorstandsvorsitzenden rund ein Fünftel der Gesamtvergütung (wie 2006 20%). Nach wie vor steht die jährliche kurzfristige Vergütung (Bonus/Tantieme) für den mit Abstand größten Anteil an der Vergütung eines DAX-Vorstandsvorsitzenden (43%, 2006: 41%), Altersversorgung samt Nebenleistungen entsprechen einem 15-prozentigem Anteil. Zugleich ist der Anteil der - zumeist aktienbasierten - Langfristvergütungen an der Gesamtvergütung auf 21% leicht gesunken (2006: 23%). Damit sind die deutschen Unternehmen weit entfernt von der amerikanischen Vergütungspraxis, wo Aktienoptionen und andere Long-term-Incentives in Einzelfällen bis zu 90% der Gesamtbezüge eines Top-Managers ausmachen können. Für die Ordentlichen Vorstandsmitglieder ergibt sich ein analoges Bild wie für die Vorsitzenden mit leicht abgewandelten Werten.

Die Towers Perrin-Analyse verzeichnet eine weiter gestiegene Transparenz im qualitativen und quantitativen Ausweis der Top-Managementvergütung. Diese beruht nicht zuletzt auf einer Konkretisierung des Vorstandsoffenlegungsgesetzes (VorstoG) durch die Neuregelung DRS 17 des Deutschen Standardisierungsrates, die unmittelbar vor der Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht, deren Anwendung aber bereits für das zurückliegende Geschäftsjahr empfohlen wird - eine Empfehlung, der jedoch erst ein Teil der DAX-Unternehmen nachgekommen ist. »Obgleich der neue Standard einen weiteren großen Schritt in Richtung sinnvolle Transparenz beim individuellen Vergütungsvergleich verkörpert, besteht weiter Handlungsbedarf, insbesondere bei der Gleichbehandlung von aktien- und kennzahlenbasierten Langfristvergütungen und beim quantitativen Ausweis der Altersversorgung«, erklärt Corporate Governance Experte Michael H. Kramarsch.