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Vergütungsstudie Geschäftsführer-Gehälter 2007: Große Unterschiede bei kleinen GmbHs

Die Spanne der Jahresgesamtbezüge von Geschäftsführern ist außerordentlich groß. Sie reicht in kleinen GmbHs (bis fünf Millionen Euro Umsatz) von weniger als 40.000 Euro bis zu mehr als 400.000 Euro.

Ein Hund, ein Nilpferd und ein Löwe aus Lego gebaut.

Vergütungsstudie Geschäftsführer-Gehälter 2007: Große Unterschiede bei kleinen GmbHs
Gummersbach, 16.10.2007 (kb) - Die Spanne der Jahresgesamtbezüge von Geschäftsführern ist außerordentlich groß. Sie reicht in kleinen GmbHs (bis fünf Millionen Euro Umsatz) von weniger als 40.000 Euro bis zu mehr als 400.000 Euro. Knapp ein Drittel der Geschäftsführer verdient weniger als 110.000 Euro, ein weiteres Drittel erreicht 110.000 bis 155.000 Euro, die übrigen Geschäftsführer liegen darüber, ergab die Vergütungsstudie Geschäftsführer der kleinen GmbH 2007 der Managementberatung Kienbaum. Für die Studie wurden 582 Geschäftsführerpositionen in 409 Unternehmen untersucht. Große Gehaltsprünge haben die Geschäftsführer danach zuletzt nicht realisieren können. Vom 1. Mai 2006 bis 1. Mai 2007 stiegen die Grundgehälter der Geschäftsführer in kleinen GmbHs insgesamt um 2,8 Prozent und damit nur geringfügig stärker als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (2,5 Prozent).

Den stärksten Einfluss auf die Höhe des Gehalts hat auch in kleinen GmbHs die Unternehmensgröße, gemessen an Umsatz, Beschäftigtenzahl oder Bilanzsumme. Je nach (Umsatz-)Größe des Unternehmens kommt ein Geschäftsführer auf Gesamtbezüge von zwischen 92.000 und 188.000 Euro. Aber auch die Ertragslage hat deutlichen Einfluss auf die Gesamtbezüge der Geschäftsführer. Bei unterdurchschnittlichen Erträgen über einen Zeitraum von drei Jahren erhalten die Geschäftsführer insgesamt 125.000 Euro, im Falle einer durchschnittlichen Ertragslage 142.000 Euro und in den überdurchschnittlich erfolgreichen Unternehmen belaufen sich die Gesamtbezüge auf im Schnitt 196.000 Euro.

Geschäftsführer, die gleichzeitig an dem von ihnen geleiteten Unternehmen beteiligt sind, haben zusätzliche Anreize für höhere Bezüge. Um die Ertragsteuer möglichst niedrig zu halten, ist es sinnvoll, die als Betriebsaufwand abzugsfähige Geschäftsführer-Vergütung so hoch zu bemessen, wie es der Finanzbehörde gegenüber gerade noch vertretbar erscheint. Tatsächlich liegen die Gesamtbezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer mit durchschnittlich 162.000 Euro über denjenigen der Fremd-Geschäftsführer (147.000 Euro).  Allerdings sind auch niedrige Vergütungsklassen bei Gesellschafter-Geschäftsführer häufiger besetzt. Dies erklärt sich zum Teil daraus, dass Gesellschafter-Geschäftsführer häufig schon in jungen Jahren mit entsprechend niedriger Vergütung in ihre Position gelangen. Zudem sind Gesellschafter-Geschäftsführer auch eher bereit, im Falle einer schwierigen Geschäftslage Abstriche beim eigenen Gehalt zu machen.

Die betriebliche Altersversorgung (Altersrente, Invaliditätsrente, Hinterbliebenenversorgung) ist für Geschäftsführer die mit Abstand wichtigste und für die Unternehmen auch teuerste Zusatzleistung. Bei Geschäftsführern reicht die gesetzliche Sozialversicherungsrente bei weitem nicht aus, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Auch die kleinen und mittleren GmbHs haben die Notwendigkeit der betrieblichen Altersversorgung mittlerweile erkannt und gewähren immer mehr Geschäftsführern diese Zusatzleistung. Die Diskrepanz zwischen den mittleren und großen Gesellschaften, in denen rund 81 Prozent der Geschäftsführer eine Versorgungszusage besitzen, und den kleinen GmbHs mit einem Anteil von 69 Prozent hat sich in den vergangenen Jahren leicht verringert. Die wichtigsten Formen der Alterversorgung sind die Pensionszusage (38 Prozent der Empfänger) sowie die Direktversicherung (32 Prozent).