Abweichende Angabe - Online Bewerbung - Schriftlicher Immatrikulationsantrag
Mir ist bei der Onlinebewerbung zum Master ein Missgeschick passiert.
Vor meinem abgeschlossenen Studium war ich mal kurz ein Semester an Universität XYZ Ersteingeschrieben, habe mich damals nach 4 Wochen exmatrikuliert und damals wurde mir gesagt, dass dieses Semester nicht gezählt wird.
Ich wurde also zu meinem Master zugelassen und soll nun den in dem schriftlichen Antrag den Studienverlaufsplan von meinem Bachelor beilegen und siehe da, es ist natürlich ein Semester mehr in dem Dokument als die Angabe, die ich bei der Online-Bewerbung getätigt habe.
Durch die Angabe habe ich also natürlich nun in dem schriftlichen Antrag meine Ersthochschule geändert und meine gesamte Hochschulsemesteranzahl um 1 erhöht.
Durch die Angabe habe ich mir meines Erachtens keinen Vorteil verschafft.
Fällt das überhaupt auf oder mache ich mir ohne Grund sorgen?
Was kann passieren?
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