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Master oder BerufseinstieghD

Einstieg höherer Dienst als StB/WP oder nur mit Master?

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WiWi Gast

Einstieg höherer Dienst als StB/WP oder nur mit Master?

Hallo, ich habe in der Suche nichts entsprechendes gefunden, vielleicht weiß einer von euch Bescheid.
Ich habe meinen Bachelor im WS abgeschlossen und habe eine Zusage von KPMG im Audit und im BWL Master meiner Wunschuni.
Da ich nicht ewig im Audit arbeiten möchte, mache ich mir schonmal Gedanken um den Exit.
Eigentlich wollte ich noch den Master dranhängen, bis ich nach meinem Praktikum das Angebot zum Berufseinstieg zu guten Konditionen erhalten habe.

Nun zu meiner Frage:
ggf. ich entscheide mich direkt zum Einstieg, mache nach ein paar Jahren den WP und/oder StB:
Steht mir dann dennoch der Weg in den gehobenen Dienst offen? Oder habe ich die Möglichkeit nur, wenn ich zuvor noch einen Master mache?

antworten
Ceterum censeo

Einstieg höherer Dienst als StB/WP oder nur mit Master?

WiWi Gast schrieb am 11.04.2021:

Nun zu meiner Frage:
ggf. ich entscheide mich direkt zum Einstieg, mache nach ein paar Jahren den WP und/oder StB:
Steht mir dann dennoch der Weg in den gehobenen Dienst offen? Oder habe ich die Möglichkeit nur, wenn ich zuvor noch einen Master mache?

Ich gehe hier davon aus, du meinst den höheren Dienst (wie in der Überschrift genannt), der Weg in den gehobenen Dienst steht dir mit einem passenden Bachelor-Abschluss ja grundsätzlich offen. Für den höheren Dienst wird grundsätzlich ein Master-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z. B. 2. Staatsexamen) gefordert. Das StB- oder WP-Examen fällt hingegen - zumindest war dies bisher so - nicht hierunter. Zwar gibt es Ausnahmen zu o. g. Regelung, ich sehe im vorliegenden Sachverhalt jedoch keine, die einschlägig wäre.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Einstieg höherer Dienst als StB/WP oder nur mit Master?

Nope, weder WP oder StB verschaffen dir die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst.

antworten
WiWi Gast

Einstieg höherer Dienst als StB/WP oder nur mit Master?

Da hast Du einen Gedankenfehler. Das 2. Staatsexamen ist mehr als ein Master. Mit dem Master kannst Du ein Referendariat machen, um dann nach der Prüfung die Befähigung für den höheren Dienst zu bekommen. Mit dem 2. Staatsexamen als Jurist kannst Du direkt in den höheren Dienst eintreten. Für nicht-Juristen nennt es sich oft "Große Staatsprüfung".

Ceterum censeo schrieb am 12.04.2021:

Nun zu meiner Frage:
ggf. ich entscheide mich direkt zum Einstieg, mache nach ein paar Jahren den WP und/oder StB:
Steht mir dann dennoch der Weg in den gehobenen Dienst offen? Oder habe ich die Möglichkeit nur, wenn ich zuvor noch einen Master mache?

Ich gehe hier davon aus, du meinst den höheren Dienst (wie in der Überschrift genannt), der Weg in den gehobenen Dienst steht dir mit einem passenden Bachelor-Abschluss ja grundsätzlich offen. Für den höheren Dienst wird grundsätzlich ein Master-Abschluss oder ein gleichwertiger Abschluss (z. B. 2. Staatsexamen) gefordert. Das StB- oder WP-Examen fällt hingegen - zumindest war dies bisher so - nicht hierunter. Zwar gibt es Ausnahmen zu o. g. Regelung, ich sehe im vorliegenden Sachverhalt jedoch keine, die einschlägig wäre.
Liebe Grüße

antworten
Ceterum censeo

Einstieg höherer Dienst als StB/WP oder nur mit Master?

WiWi Gast schrieb am 13.04.2021:

Da hast Du einen Gedankenfehler. Das 2. Staatsexamen ist mehr als ein Master. Mit dem Master kannst Du ein Referendariat machen, um dann nach der Prüfung die Befähigung für den höheren Dienst zu bekommen. Mit dem 2. Staatsexamen als Jurist kannst Du direkt in den höheren Dienst eintreten. Für nicht-Juristen nennt es sich oft "Große Staatsprüfung".

Was du schreibst, mag richtig sein, dennoch würde ich dies auch der meinen, von dir angegriffenen, Aussage zuschreiben.

§ 17 Abs. 5 Nr. 1 BBG fordert als "Bildungsvoraussetzung" einen Master-Abschluss (a) oder einen "gleichwertigen Abschluss" (b). Da das zweite StEx unstreitig kein Master-Abschluss ist, ist es unter Punkt b) der genannten Vorschrift zu subsumieren.
Das man mit einem 2. StEx gleichzeitig die in §17 Abs. 5 Nr. 2 BBG genannte "sonstige Voraussetzung" erfüllt hat, steht dem nicht entgegen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Einstieg höherer Dienst als StB/WP oder nur mit Master?

Der Master ist eine Mindestvoraussetzung. Das gilt dann z.B. in Verbindung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung für eine prüfungsfreie Verbeamtung (Beamter besonderer Fachrichtung). Ist eigentlich eine Ausnahme für Fachrichtungen, für die es keine Laufbahnausbildung gibt. Der Normalfall sollte eine Laufbahnausbildung als Referendar sein, an deren Ende man die Laufbahnprüfung ablegt. Für technische Fachrichtungen ist das die "Große Staatsprüfung", die mit dem 2. Staatsexamen gleichzusetzen ist. Die Mindest-Bildungsvoraussetzung für eine Einstellung als Referendar ist dann der Master. Nach dem Ablegen der Großen Staatsprüfung kann man dann A13 werden, so wie ein Jurist mit dem 2. Staatsexamen. Daraus ergibt sich, dass die 2. Staatsprüfung / die Große Staatsprüfung direkt eine Verbeamtung in A13 ermöglichen, was mit dem Master nicht möglich ist.

Ceterum censeo schrieb am 13.04.2021:

Da hast Du einen Gedankenfehler. Das 2. Staatsexamen ist mehr als ein Master. Mit dem Master kannst Du ein Referendariat machen, um dann nach der Prüfung die Befähigung für den höheren Dienst zu bekommen. Mit dem 2. Staatsexamen als Jurist kannst Du direkt in den höheren Dienst eintreten. Für nicht-Juristen nennt es sich oft "Große Staatsprüfung".

Was du schreibst, mag richtig sein, dennoch würde ich dies auch der meinen, von dir angegriffenen, Aussage zuschreiben.

§ 17 Abs. 5 Nr. 1 BBG fordert als "Bildungsvoraussetzung" einen Master-Abschluss (a) oder einen "gleichwertigen Abschluss" (b). Da das zweite StEx unstreitig kein Master-Abschluss ist, ist es unter Punkt b) der genannten Vorschrift zu subsumieren.
Das man mit einem 2. StEx gleichzeitig die in §17 Abs. 5 Nr. 2 BBG genannte "sonstige Voraussetzung" erfüllt hat, steht dem nicht entgegen.
Liebe Grüße

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