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Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

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Heribert

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Hab ihr Erfahrungen wie stark eine Abschlussarbeit mit geringerer Seitenzahl als vorgegeben abgewertet wird?

In meiner Prüfungsordnung steht lediglich das 10% weniger ok sind, alles was weniger ist wird "dementsprechend Abgewertet".

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WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Kommt grundsätzlich darauf an wie stark du am Ziel vorbei bist. Falls du 10,1% abweichst wahrscheinlich gar nicht. Wenn du nur 1 Seite abgeben willst, vermutlich sehr stark.

Normalerweise sollte das aber auch kein Problem sein. Eine Aufgabe bei Abschlussarbeiten ist es ja gerade den Stoff soweit zu kürzen, das er sinnvoll in deine Arbeit passt. Solltest du noch über 20% haben, sollte es eigentlich kein Problem sein, die Arbeit um ein weiteres Kapitel zu erweitern.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

-10% noch i.O. aber Grenzwertig
-15% max. noch 3,0

-20% 5,0

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Ceterum censeo

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Dies kommt sicherlich auf den Korrektor sowie die Qualität der Arbeit an. Wer durch einen scharfen und prägnanten Stil auf 40 Seiten mehr zu erzählen vermag als der Durchschnitt auf 100 Seiten, braucht sich wohl weniger Gedanken machen, wenn er nur 40 statt 45 Seiten einreicht.
In den übrigen Fällen zeigt dies (zumindest mir) jedoch meistens einen mangelnden Einsatz oder die Unfähigkeit, ein Thema im Rahmen der gegebenen Vorgaben angemessen darzustellen und führt dementsprechend zu entsprechenden Punktabzügen. Ich persönlich skaliere dies natürlich nach dem Ausmaß, in dem die Vorgaben nicht erfüllt wurden, bei einem Unterschreiten von mehr als 20% wird es jedoch schon meist recht eng für die Studierenden.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Das kann dir niemand sagen, da es alleine auf den Professor ankommt, wie er so ein formales Kriterium bewertet. Manche interessiert es nicht die Bohne, wenn die Arbeit rund ist, manche schauen erst darauf, wenn sie nicht rund ist und für wieder andere ist es ein Kritierium, das immer wichtig ist. Warum nicht einfach den Professor fragen, statt hier?

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WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Alleine die Länge ist ja wohl kein Grund zu Abwertung. Da würde ich dagegen Vorgehen. Entweder fehlt Inhalt oder eben nicht. Das kann man nicht an der Länge festmachen.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

WiWi Gast schrieb am 27.10.2020:

Alleine die Länge ist ja wohl kein Grund zu Abwertung. Da würde ich dagegen Vorgehen. Entweder fehlt Inhalt oder eben nicht. Das kann man nicht an der Länge festmachen.

...und wie das ein Grund für eine Abwertung ist.

Lies lieber mal deine Prüfungsordnung bzw. die Vorgaben vom Lehrstuhl ;)

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WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

planst du jetzt schon weniger zu schreiben? oder warum macht man sich jetzt schon Gedanken.

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peterberg

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Das Problem hierbei ist dass Bewertungskriterien kaum voneinander abgegrenzt werden.

Ein Beispiel:
Ich musste mal eine Hausarbeit sehr gehetzt abgeben. Eine wirkliche Kontrolle war nicht mehr möglich. Im Nachhinein hab ich festgestellt das die Arbeit voller Rechtschreibfehler war. Laut Bewertungsschema fällt die Rechtschreibung/Grammatik mit 5% in die Bewertung ein.
Die Hausarbeit war eine 5,0. Mein Betreuer teilte mir mit dass hierfür die Rechtschreibfehler der Grund waren und die Arbeit sonst ok war.
Nach meinem Protest wurde die Arbeit besser gewertet. Wenn die Rechtschreibung nur mit 5% in die Wertung einfließt kann sie die Arbeit auch nur mit 5% nach unten ziehen egal wie schlecht die Rechtschreibung ist. Wozu dann überhaupt Bewertungsschemata vorgeben wenn am Ende Rechtschreibfehler die Arbeit zwischen 1% und 100% abwerten können.

So ähnlich sehe ich das bei dir. Die Seitenanzahl wird wohl in den Bereich Formalien fallen. Und dann darf die Arbeit nur aufgrund der nicht erbrachten Seitenzahl auch nicht mehr abgewertet werden als in den Kriterien festgelegt. Qualität und Anspruch sind hier dann ein völlig anderer Punkt.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

WiWi Gast schrieb am 27.10.2020:

Alleine die Länge ist ja wohl kein Grund zu Abwertung. Da würde ich dagegen Vorgehen. Entweder fehlt Inhalt oder eben nicht. Das kann man nicht an der Länge festmachen.

Das ist halt nur eine Meinung, die in der Realität nicht standhält. Es gibt formale Kriterien und auch Professoren, die da absolut wert darauf legen und bei denen es ein Teil des Punkteschemas und damit der Note ist. Kann schon sein, dass der ein oder andere Professor das durchgehen lässt, aber:
Bachelor-Arbeit-Themen sind simpel und fast nur eine Wiedergabe des Forschungsstandes. Mit einer kürzeren Arbeit zeigt man letztendlich nur, dass man keinen Bock hatte, sich mit dem sicher sehr viel umfangreicheren Stand ausreichend zu beschäftigen. Der Professor kennt den Stand in der Regel aber sehr gut und weiß genau, ob man die Seiten füllen kann oder nicht.

Dass der Student selbst meint, das Thema umfassend abgedeckt zu haben, sagt absolut nichts aus. Gefühl hilft hier nicht, da der Prof hier entscheidet, was ihm wichtig ist und was nicht. Daher sollte man mit ihm kommunizieren.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

WiWi Gast schrieb am 27.10.2020:

Alleine die Länge ist ja wohl kein Grund zu Abwertung. Da würde ich dagegen Vorgehen. Entweder fehlt Inhalt oder eben nicht. Das kann man nicht an der Länge festmachen.

Natürlich kann und sollte ein abweichen von der Länge zum Punkte Abzug führen.
Es handelt sich um eine vorab Definierte Anforderung an die Arbeit die ganz klar nicht erfüllt wurde, ähnlich wie z.B. Quellen Angaben auch wenn kleine Abweichungen natürlich nicht rechtfertigen, das eine Arbeit als "nicht bestanden" bestanden gewertet wird. Es kommt eben nicht nur auf den Inhalt an!

Ps.: ich sehe das immer mit einem Lächeln wenn jemand gegen so etwas vorgehen will, insbesondere wenn ein Fall gar keinen großen Spielraum für Interpretationen übrig lässt.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

WiWi Gast schrieb am 27.10.2020:

Alleine die Länge ist ja wohl kein Grund zu Abwertung. Da würde ich dagegen Vorgehen. Entweder fehlt Inhalt oder eben nicht. Das kann man nicht an der Länge festmachen.

Hab für meine Seminararbeit (FU Hagen, Lehrstuhl Marketing) eine 4.0 kassiert, mit der Begründung "viel zu lang". Waren glaub 4 Seiten über Vorgabe.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

In der Praxis ist es doch eher so, dass man ein Problem mit der Seitenzahl nach oben hat. Sprich man muss eher schauen, dass man die Seitenzahl nach unten bekommt, ohne am Inhalt zu "sparen".

antworten
peterberg

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

WiWi Gast schrieb am 27.10.2020:

Alleine die Länge ist ja wohl kein Grund zu Abwertung. Da würde ich dagegen Vorgehen. Entweder fehlt Inhalt oder eben nicht. Das kann man nicht an der Länge festmachen.

Natürlich kann und sollte ein abweichen von der Länge zum Punkte Abzug führen.
Es handelt sich um eine vorab Definierte Anforderung an die Arbeit die ganz klar nicht erfüllt wurde, ähnlich wie z.B. Quellen Angaben auch wenn kleine Abweichungen natürlich nicht rechtfertigen, das eine Arbeit als "nicht bestanden" bestanden gewertet wird. Es kommt eben nicht nur auf den Inhalt an!

Ps.: ich sehe das immer mit einem Lächeln wenn jemand gegen so etwas vorgehen will, insbesondere wenn ein Fall gar keinen großen Spielraum für Interpretationen übrig lässt.

Absolut richtig. Problem ist hierbei wie schon gesagt die nicht Abgrenzbarkeit zu anderen Kriterien. Wenn die Formalien mit 20% im Bewertungsschema stehen darf eine zu kurze Arbeit auch nicht mit mehr als 20% abgewertet werden (Solange Qualität und Anspruch hier gegeben ist). Du brauchst halt kein Bewertungsschema aufstellen wenn am Ende jedes zu bewertende Kriterium die Arbeit mit 0-100% abwerten kann.

Und hier habe ich schon viel schlimmes erlebt. Ist eine Arbeit zu kurz oder voller Rechtschreibfehler werden eben auch die anderen Kriterien direkt mit einem schlechten Gefühl bewertet.
Jemand der 50 Rechtschreibfehler hat bekommt 5% abgezogen aufgrund des Bewertungsschemas und vielleicht nur eine 2,0 im Bereich Literatursuche. Jemand der 0 Rechtschreibfehler hat bekommt die 5% nicht abgezogen und eine 1,0 im Bereich Literatursuche obwohl er exakt die selbe Literatur hat wie der Student drüber.

Das meine ich. Das Unterbewusstsein des Bewertenden lässt sich hier leider nicht täuschen.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Sachfremde Kriterien dürfen die Note nicht beeinflussen. Wenn die Prüfungsordnung das anders regelt, dann ist das unwirksam, ganz einfach.
Eine zu kurze Arbeit NUR wegen der Länge abzuwerten, ist sachfremd. Das hält vor keinem Gericht.

antworten
Ceterum censeo

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

peterberg schrieb am 27.10.2020:

Absolut richtig. Problem ist hierbei wie schon gesagt die nicht Abgrenzbarkeit zu anderen Kriterien. Wenn die Formalien mit 20% im Bewertungsschema stehen darf eine zu kurze Arbeit auch nicht mit mehr als 20% abgewertet werden (Solange Qualität und Anspruch hier gegeben ist). Du brauchst halt kein Bewertungsschema aufstellen wenn am Ende jedes zu bewertende Kriterium die Arbeit mit 0-100% abwerten kann.

Kleine Anmerkung: Wenn die grundlegenden Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit nicht erfüllt werden (egal aus welchem Grund), ist die Arbeit als "ungenügend" zu werten, selbst wenn z. B. die Formalia nur 30% der Bewertung ausmachen.
Liebe Grüße

antworten
Heribert

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Ceterum censeo schrieb am 27.10.2020:

peterberg schrieb am 27.10.2020:

Absolut richtig. Problem ist hierbei wie schon gesagt die nicht Abgrenzbarkeit zu anderen Kriterien. Wenn die Formalien mit 20% im Bewertungsschema stehen darf eine zu kurze Arbeit auch nicht mit mehr als 20% abgewertet werden (Solange Qualität und Anspruch hier gegeben ist). Du brauchst halt kein Bewertungsschema aufstellen wenn am Ende jedes zu bewertende Kriterium die Arbeit mit 0-100% abwerten kann.

Kleine Anmerkung: Wenn die grundlegenden Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit nicht erfüllt werden (egal aus welchem Grund), ist die Arbeit als "ungenügend" zu werten, selbst wenn z. B. die Formalia nur 30% der Bewertung ausmachen.
Liebe Grüße

Dann ist jegliches Erstellen von Bewertungsschematas völlig absurd.

Prüfungsordnung sagt "Rechtschreibung kommt mit 5% in die Wertung", Betreuer sagt "Rechtschreibung entspricht den grundlegenden Anforderungen nicht kommt also mit 100% in die Wertung".

Zumal du von "grundlegenden Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten" redest. Grundlegend können die Anforderungen schonmal nicht sein wenn sie jede Hochschule, jede Fachschaft, ja sogar jeder Betreuer für sich selbst festlegt.

antworten
Ceterum censeo

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Heribert schrieb am 27.10.2020:

Dann ist jegliches Erstellen von Bewertungsschematas völlig absurd.

Prüfungsordnung sagt "Rechtschreibung kommt mit 5% in die Wertung", Betreuer sagt "Rechtschreibung entspricht den grundlegenden Anforderungen nicht kommt also mit 100% in die Wertung".

Zumal du von "grundlegenden Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten" redest. Grundlegend können die Anforderungen schonmal nicht sein wenn sie jede Hochschule, jede Fachschaft, ja sogar jeder Betreuer für sich selbst festlegt.

Ich mache es einmal ganz plakativ: Wer plagiiert, fällt durch aus eben o. g. Grund, wenngleich die eingereichte Arbeit in allen Punkten den Anforderungen entspricht.

Aber herzlichen Glückwunsch, du hast soeben die - grundgesetzlich geschützte - Freiheit von Forschung und Lehre entdeckt. Überspitzt gesagt: Wenn ich in einer Abschlussarbeit 10% der Punkte auf das Malen besonders schöner Mandalas vergebe, so ist dies grundsätzlich kaum zu beanstanden.
Liebe Grüße

antworten
Heribert

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Ceterum censeo schrieb am 27.10.2020:

Heribert schrieb am 27.10.2020:

Dann ist jegliches Erstellen von Bewertungsschematas völlig absurd.

Prüfungsordnung sagt "Rechtschreibung kommt mit 5% in die Wertung", Betreuer sagt "Rechtschreibung entspricht den grundlegenden Anforderungen nicht kommt also mit 100% in die Wertung".

Zumal du von "grundlegenden Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten" redest. Grundlegend können die Anforderungen schonmal nicht sein wenn sie jede Hochschule, jede Fachschaft, ja sogar jeder Betreuer für sich selbst festlegt.

Ich mache es einmal ganz plakativ: Wer plagiiert, fällt durch aus eben o. g. Grund, wenngleich die eingereichte Arbeit in allen Punkten den Anforderungen entspricht.

Aber herzlichen Glückwunsch, du hast soeben die - grundgesetzlich geschützte - Freiheit von Forschung und Lehre entdeckt. Überspitzt gesagt: Wenn ich in einer Abschlussarbeit 10% der Punkte auf das Malen besonders schöner Mandalas vergebe, so ist dies grundsätzlich kaum zu beanstanden.
Liebe Grüße

Nochmal.......warum gibt es dann überhaupt ein Bewertungsschema wenn am Ende jeder Betreuer, im Namen der Freiheit von Forschung und Lehre, die unterschiedlichen Kriterien von 0% bis 100% gewichten kann oder einfach neue Kriterien dazudenkt?

Welchen Wert hat die in der Prüfungsordnung festgelegte Gewichtung von 5% für Rechtschreibfehler? Betreuer X sagt 10 Rechtschreibfehler sind nicht mehr in Ordnung....durchgefallen. Betreuer y sagt 50 Rechtschreibefehler sind noch ok. Wann genau kommen die 5% zum Einsatz?

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Heribert schrieb am 28.10.2020:

Ceterum censeo schrieb am 27.10.2020:

Heribert schrieb am 27.10.2020:

Dann ist jegliches Erstellen von Bewertungsschematas völlig absurd.

Prüfungsordnung sagt "Rechtschreibung kommt mit 5% in die Wertung", Betreuer sagt "Rechtschreibung entspricht den grundlegenden Anforderungen nicht kommt also mit 100% in die Wertung".

Zumal du von "grundlegenden Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten" redest. Grundlegend können die Anforderungen schonmal nicht sein wenn sie jede Hochschule, jede Fachschaft, ja sogar jeder Betreuer für sich selbst festlegt.

Ich mache es einmal ganz plakativ: Wer plagiiert, fällt durch aus eben o. g. Grund, wenngleich die eingereichte Arbeit in allen Punkten den Anforderungen entspricht.

Aber herzlichen Glückwunsch, du hast soeben die - grundgesetzlich geschützte - Freiheit von Forschung und Lehre entdeckt. Überspitzt gesagt: Wenn ich in einer Abschlussarbeit 10% der Punkte auf das Malen besonders schöner Mandalas vergebe, so ist dies grundsätzlich kaum zu beanstanden.
Liebe Grüße

Nochmal.......warum gibt es dann überhaupt ein Bewertungsschema wenn am Ende jeder Betreuer, im Namen der Freiheit von Forschung und Lehre, die unterschiedlichen Kriterien von 0% bis 100% gewichten kann oder einfach neue Kriterien dazudenkt?

Welchen Wert hat die in der Prüfungsordnung festgelegte Gewichtung von 5% für Rechtschreibfehler? Betreuer X sagt 10 Rechtschreibfehler sind nicht mehr in Ordnung....durchgefallen. Betreuer y sagt 50 Rechtschreibefehler sind noch ok. Wann genau kommen die 5% zum Einsatz?

Es ist doch logisch und sinnvoll, das ein Bewertungsschema im Extremfall auch mal außer Kraft gesetzt werden kann, ohne dass es hierfür klare Richtlinien gibt.

Falls du in jedem Wort einen Rechtschreibfehler hast und auf Satzzeichen verzichtest, ist doch völlig klar das deine Arbeit nicht dem Anspruch einer Wissenschaftlichen Arbeit entspricht (es entspricht dann ja nicht mal der Arbeit eines Grundschülers).

Darüber hinaus ist es kein Geheimnis, das man seine Abschlussarbeit für den Prüfer schreibt und sich so gesehen an dessen Wünsche anpassen muss. Sehe es als Vorbereitung auf den Job. Da recherchiert man auch mal für andere.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

WiWi Gast schrieb am 27.10.2020:

Hab für meine Seminararbeit (FU Hagen, Lehrstuhl Marketing) eine 4.0 kassiert, mit der Begründung "viel zu lang". Waren glaub 4 Seiten über Vorgabe.

Das halte ich mal für ein Gerücht.

Meine Freundin hat als Doktorandin zig Arbeiten benoten müssen. Rechtschreibfehler oder die Länge einer Arbeit spielen eine ehr untergeordnete Rolle. Da hat der Aufbau einer Abschlussarbeit schon deutlich mehr Gewicht. Und auch hierfür würde es pauschal keine drei oder fünf Prozent Abzüge geben.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Das entscheidest wohl nicht du. Außerdem gibt eine Verordnung die formelle Kriterien bestimmt und vorher festlegt und da hat der Prüfling auch die Pflicht zumindest einmal reinzuschauen...

WiWi Gast schrieb am 27.10.2020:

Alleine die Länge ist ja wohl kein Grund zu Abwertung. Da würde ich dagegen Vorgehen. Entweder fehlt Inhalt oder eben nicht. Das kann man nicht an der Länge festmachen.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Heribert schrieb am 28.10.2020:

Ceterum censeo schrieb am 27.10.2020:

Heribert schrieb am 27.10.2020:

Dann ist jegliches Erstellen von Bewertungsschematas völlig absurd.

Prüfungsordnung sagt "Rechtschreibung kommt mit 5% in die Wertung", Betreuer sagt "Rechtschreibung entspricht den grundlegenden Anforderungen nicht kommt also mit 100% in die Wertung".

Zumal du von "grundlegenden Anforderungen an wissenschaftliche Arbeiten" redest. Grundlegend können die Anforderungen schonmal nicht sein wenn sie jede Hochschule, jede Fachschaft, ja sogar jeder Betreuer für sich selbst festlegt.

Ich mache es einmal ganz plakativ: Wer plagiiert, fällt durch aus eben o. g. Grund, wenngleich die eingereichte Arbeit in allen Punkten den Anforderungen entspricht.

Aber herzlichen Glückwunsch, du hast soeben die - grundgesetzlich geschützte - Freiheit von Forschung und Lehre entdeckt. Überspitzt gesagt: Wenn ich in einer Abschlussarbeit 10% der Punkte auf das Malen besonders schöner Mandalas vergebe, so ist dies grundsätzlich kaum zu beanstanden.
Liebe Grüße

Nochmal.......warum gibt es dann überhaupt ein Bewertungsschema wenn am Ende jeder Betreuer, im Namen der Freiheit von Forschung und Lehre, die unterschiedlichen Kriterien von 0% bis 100% gewichten kann oder einfach neue Kriterien dazudenkt?

Welchen Wert hat die in der Prüfungsordnung festgelegte Gewichtung von 5% für Rechtschreibfehler? Betreuer X sagt 10 Rechtschreibfehler sind nicht mehr in Ordnung....durchgefallen. Betreuer y sagt 50 Rechtschreibefehler sind noch ok. Wann genau kommen die 5% zum Einsatz?

Du verstehst offenbar Bewertungsschemata nicht. Auch wenn Rechtschreibung nur 5% ausmacht kann trotzdem die Bedingung herrschen muss, dass dieser Teilbereich der Bewertung bestanden werden muss.
Das ist üblich und findest du bspw. auch bei der Bewertung von Abschlussprüfungen, bei denen die mündliche Leistung nur einen geringen Anteil der Benotung ausmacht, aber dennoch unabhängig vom schriftlichen Teil bestanden werden muss. Blick mal etwas über deinen Tellerrand hinaus.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Es ist doch wie bei einer IHK Abschlussprüfung. Es gibt 3 Prüffächer alle werden mit 1/3 bewertet. Du kannst in zweien eine 1 haben, aber wenn du in einem eine 6 hast, fällst du trotzdem durch. Da bringen dir die zwei 1 auch nichts. 33 % Prozent hin oder her...

antworten
Ceterum censeo

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

WiWi Gast schrieb am 28.10.2020:

Nochmal.......warum gibt es dann überhaupt ein Bewertungsschema wenn am Ende jeder Betreuer, im Namen der Freiheit von Forschung und Lehre, die unterschiedlichen Kriterien von 0% bis 100% gewichten kann oder einfach neue Kriterien dazudenkt?

Die Vorposter haben hierzu das notwendige gesagt, daher hülle ich mich hier in beredtes Schweigen. ;-)
Liebe Grüße

antworten
Heribert

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Ok danke euch erstmal. Verstehe vieles jetzt doch besser.

Was mich trotzdem stört ist die sehr schwammige Aussage in der Prüfungsordnung "dementsprechende Abwertung". Ja man will sich da nicht total festlegen aber so keine Anhaltspunkt ist hart. Bei dem einen Betreuer kann 1% weniger Durchfallen bedeuten. Dem anderen fallen 5% weniger nicht mal auf.

Meint ihr ich sollte meinen Betreuer da offen Fragen? Ich habe das eigentlich ausgeschlossen weil ich ihm nicht noch auf die Nase binden wollte das ich zu wenig habe. Oder ihm erstmal erklären das ich finde das zu meinem Thema ausreichend gesagt ist und mehr Seiten nur noch schwammiger quak wäre (was auch stimmt)?

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Heribert schrieb am 28.10.2020:

Ok danke euch erstmal. Verstehe vieles jetzt doch besser.

Was mich trotzdem stört ist die sehr schwammige Aussage in der Prüfungsordnung "dementsprechende Abwertung". Ja man will sich da nicht total festlegen aber so keine Anhaltspunkt ist hart. Bei dem einen Betreuer kann 1% weniger Durchfallen bedeuten. Dem anderen fallen 5% weniger nicht mal auf.

Meint ihr ich sollte meinen Betreuer da offen Fragen? Ich habe das eigentlich ausgeschlossen weil ich ihm nicht noch auf die Nase binden wollte das ich zu wenig habe. Oder ihm erstmal erklären das ich finde das zu meinem Thema ausreichend gesagt ist und mehr Seiten nur noch schwammiger quak wäre (was auch stimmt)?

Wieviel Seiten fehlen dir denn? Über geschickte Einschübe kann man da sicher noch 1-2 Seiteb leicht rausholen. Wenn du 30 Seiten schreiben musst und nur 25 hast, dann kriegst du leicht noch 2-3 Seiten zusätzlich.

Versuch einfach die Vorgaben zu erfüllen, das ist auch eine Kunst im Berufsleben spöter

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Heribert schrieb am 28.10.2020:

Ok danke euch erstmal. Verstehe vieles jetzt doch besser.

Was mich trotzdem stört ist die sehr schwammige Aussage in der Prüfungsordnung "dementsprechende Abwertung". Ja man will sich da nicht total festlegen aber so keine Anhaltspunkt ist hart. Bei dem einen Betreuer kann 1% weniger Durchfallen bedeuten. Dem anderen fallen 5% weniger nicht mal auf.

Meint ihr ich sollte meinen Betreuer da offen Fragen? Ich habe das eigentlich ausgeschlossen weil ich ihm nicht noch auf die Nase binden wollte das ich zu wenig habe. Oder ihm erstmal erklären das ich finde das zu meinem Thema ausreichend gesagt ist und mehr Seiten nur noch schwammiger quak wäre (was auch stimmt)?

Das Gespräch mit deinem Betreuer ist sicherlich ein guter Ansatz! Ich würde ihn auch fragen, ob er noch einen Aspekt hat den du noch nicht berücksichtigt hast, damit du doch auf deine Seitenzahl kommst. Ich kenne dein Thema nicht aber es fällt mir schwer zu glauben, das es inhaltlich nicht genug hergibt um 50(?) Seiten zu schreiben.

antworten
WiWi Gast

Abwertung bei zu geringer Seitenzahl (Abschlussarbeit)

Heribert schrieb am 28.10.2020:

Ok danke euch erstmal. Verstehe vieles jetzt doch besser.

Was mich trotzdem stört ist die sehr schwammige Aussage in der Prüfungsordnung "dementsprechende Abwertung". Ja man will sich da nicht total festlegen aber so keine Anhaltspunkt ist hart. Bei dem einen Betreuer kann 1% weniger Durchfallen bedeuten. Dem anderen fallen 5% weniger nicht mal auf.

Meint ihr ich sollte meinen Betreuer da offen Fragen? Ich habe das eigentlich ausgeschlossen weil ich ihm nicht noch auf die Nase binden wollte das ich zu wenig habe. Oder ihm erstmal erklären das ich finde das zu meinem Thema ausreichend gesagt ist und mehr Seiten nur noch schwammiger quak wäre (was auch stimmt)?

Ja, wenn einer so spitzfindig ist wie du. "Dementsprechend" heißt übersetzt, je nach Ausmaß der Seitenunterschreitung wird abgewertet. Das klingt für mich auch plausibel. Es macht schon ein Unterschied, ob es nur 10 oder 20 Seiten sind.

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