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Darf man rechtlich öffentliche Daten aus Social Media runterladen und Auswerten

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WiWi Gast

Darf man rechtlich öffentliche Daten aus Social Media runterladen und Auswerten

Mit Datencrawler würde (natürlich habe ich das noch nicht gemacht, bevor ich mich hier strafbar mache) ich alle social media wie insta.Fb, twitter etc. durchgehen und infos/daten extrahieren von öffentlichen Profilen die keine Privatsphäre haben sowie herunterladen bis zu einer bestimmten Speichergrenze. Die ganzen Daten würde ich einfach sortieren und dann herumspielen mit Assoziationsanalysen und weiteren statistischen Verfahren, einfach mal Analysieren bis auf Ortsangaben herunterbrechen.

Ich habe die Datenschutzbeauftragte meines Bundeslandes mal angefragt. Die verweisen mich allerdings auf die Datenschutzbeauftragte aus meine Uni, was ich totaler schwachsinn finde, da die auch keine Ahnung haben. Ursprünglich meinte ein Prof (Bereich IT) den ich angefragt habe, ich sollte mal die Datenschutzbeauftragte vom Bundesland anfragen, weil er rechtlich gesehen nicht weiß wie der aktuelle Stand ist.

Eine Masterthesis darüber machen und Forschungsfragen/Hypothesen aufstellen und analysieren aus öffentlich zugänglichen Daten.

  • Oder mache ich mich nach den neusten Gesetzen strafbar?
  • Sind hier vielleicht ein paar Juristen die aus Erfahrung das kommentieren können?

Das ist ja jetzt kein Hexenwerk. großenteils fertige Codes für bestimmte Analysen gibts alles im netz. Nur Facebook ist etwas strikter geworden vermutlich wegen der Europawahl und hat meinen test account nach einmaligen crawlen schon gesperrt.

Oder kann man mir einen tipp geben, wen ich noch fragen könnte?

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WiWi Gast

Darf man rechtlich öffentliche Daten aus Social Media runterladen und Auswerten

Um welche Daten geht es eigentlich genau? Welche Daten willst du verarbeiten?

Ich bin mir sicher, dass die AGBs von Facebook und Co. derartiges untersagen. Und auch die Aufrufe auf öffentlichen Profilen werden Facebook und Co. sicher nachverfolgen.

Im Sinne des Datenschutzes müsstest du dir eigentlich von jedem, dessen Daten du dir ziehst, eine Einwilligung holen. Nur weil Profile öffentlich im Netz sind, gehören die Daten nicht jedem. Die Person hat bei der Registrierung dem Unternehmen eine Einwilligung zur Verarbeitung erteilt. Dir und jedem anderen aber nicht!

Ich weise darauf hin, dass die unerlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten eine Straftag ist und keine Ordnungswidrigkeit/Kavaliersdelikt etc. Und indem du eine Masterarbeit darüber schreibst, dokumentierst du deine Straftat sogar direkt.

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WiWi Gast

Darf man rechtlich öffentliche Daten aus Social Media runterladen und Auswerten

Mal ein kurzer Hinweis an der Stelle: Alle Social Media Anbieter bieten APIs für ihre Plattformen an. Also Schnittstellen über die man mit der Soical Media Plattform interagieren kann. Diese sind sowohl dafür gedacht um über eine eigene App auch zugriff darauf zu ermöglichen, also z.B. Social Media integration in das eigene Produkt, wie aber auch um Daten nur zu crawlen für wissenschaftliche zwecke. Wenn du auf deren developer.twitter/facebook.com seiten gehst findest du normalerweise die möglichkeit einen developer account anzulegen, den du brauchst um eine solche API Schnittstelle nutzen zu können. Einen solchen Account musst man beantragen. Da du scheinbar bereits über eine geeignete Software mit den notwendigen technischen Rechten verfügst, brauchst du keinen Account, aber die Nutzerrichtlinien für so etwas solltest du dort auch irgendwo verlinkt finden.

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WiWi Gast

Darf man rechtlich öffentliche Daten aus Social Media runterladen und Auswerten

WiWi Gast schrieb am 25.04.2019:

Um welche Daten geht es eigentlich genau? Welche Daten willst du verarbeiten?

Ich bin mir sicher, dass die AGBs von Facebook und Co. derartiges untersagen. Und auch die Aufrufe auf öffentlichen Profilen werden Facebook und Co. sicher nachverfolgen.

Im Sinne des Datenschutzes müsstest du dir eigentlich von jedem, dessen Daten du dir ziehst, eine Einwilligung holen. Nur weil Profile öffentlich im Netz sind, gehören die Daten nicht jedem. Die Person hat bei der Registrierung dem Unternehmen eine Einwilligung zur Verarbeitung erteilt. Dir und jedem anderen aber nicht!

Daten die auch so öffentlich verfügbar sind, können in der Regel auch für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden. Entscheident ist die Frage, wer auf die gesammelten Daten Zugriff hat und welche Daten schließlich veröffentlicht werden. Das ist der entscheidente Knackpunkt. Geht es z.B. um statistische Auswertungen oder um konkrete Tweets?

Ich weise darauf hin, dass die unerlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten eine Straftag ist und keine Ordnungswidrigkeit/Kavaliersdelikt etc. Und indem du eine Masterarbeit darüber schreibst, dokumentierst du deine Straftat sogar direkt.

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WiWi Gast

Darf man rechtlich öffentliche Daten aus Social Media runterladen und Auswerten

WiWi Gast schrieb am 25.04.2019:

Mit Datencrawler würde (natürlich habe ich das noch nicht gemacht, bevor ich mich hier strafbar mache) ich alle social media wie insta.Fb, twitter etc. durchgehen und infos/daten extrahieren von öffentlichen Profilen die keine Privatsphäre haben sowie herunterladen bis zu einer bestimmten Speichergrenze. Die ganzen Daten würde ich einfach sortieren und dann herumspielen mit Assoziationsanalysen und weiteren statistischen Verfahren, einfach mal Analysieren bis auf Ortsangaben herunterbrechen.

Ich habe die Datenschutzbeauftragte meines Bundeslandes mal angefragt. Die verweisen mich allerdings auf die Datenschutzbeauftragte aus meine Uni, was ich totaler schwachsinn finde, da die auch keine Ahnung haben. Ursprünglich meinte ein Prof (Bereich IT) den ich angefragt habe, ich sollte mal die Datenschutzbeauftragte vom Bundesland anfragen, weil er rechtlich gesehen nicht weiß wie der aktuelle Stand ist.

Eine Masterthesis darüber machen und Forschungsfragen/Hypothesen aufstellen und analysieren aus öffentlich zugänglichen Daten.

  • Oder mache ich mich nach den neusten Gesetzen strafbar?
  • Sind hier vielleicht ein paar Juristen die aus Erfahrung das kommentieren können?

Das ist ja jetzt kein Hexenwerk. großenteils fertige Codes für bestimmte Analysen gibts alles im netz. Nur Facebook ist etwas strikter geworden vermutlich wegen der Europawahl und hat meinen test account nach einmaligen crawlen schon gesperrt.

Oder kann man mir einen tipp geben, wen ich noch fragen könnte?

Du machst dich nicht strafbar, aber du verstößt gegen die AGB.
Ich weiß, dass es z.B. auf LinkedIn offiziell untersagt ist, ich kann dir garantieren, dass es bei Fb und co nicht anders sein wird. LinkedIn sperrt dein Profil nach einer bestimmten Zahl von Anfragen mit Selenium oÄ innerhalb einer bestimmten Zeitspanne. Bei Facebook geht das sogar noch fixer, was ich so höre.

Würde wirklich auf keinen Fall so ein Thema nehmen, du machst dir das Leben wirklich nur schwer damit. Mach irgendwas anderes.

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WiWi Gast

Darf man rechtlich öffentliche Daten aus Social Media runterladen und Auswerten

WiWi Gast schrieb am 25.04.2019:

Du machst dich nicht strafbar, aber du verstößt gegen die AGB.
Ich weiß, dass es z.B. auf LinkedIn offiziell untersagt ist, ich kann dir garantieren, dass es bei Fb und co nicht anders sein wird. LinkedIn sperrt dein Profil nach einer bestimmten Zahl von Anfragen mit Selenium oÄ innerhalb einer bestimmten Zeitspanne. Bei Facebook geht das sogar noch fixer, was ich so höre.

Würde wirklich auf keinen Fall so ein Thema nehmen, du machst dir das Leben wirklich nur schwer damit. Mach irgendwas anderes.

Wenn er sich personenbezogene Daten besorgt, speichert und verarbeitet, macht er sich strafbar (er kann ja schlecht jeden einzelnen um Einwilligung bitten).
Z.b. persönliche Fotos (wo der Inhaber zu erkennen ist), Name, E-Mail, Wohnort etc.
=> Alles was auf eine natürliche Person zurückzuführen ist.

Selbst wenn man sich die Daten zieht und diese anonymisiert, ist das rechtlich eine sehr heikle Kiste. Man muss die Originaldaten ja temporär speichern und verarbeiten um sie zu anonymisieren. Und das darf man schon ohne Einwilligung nicht.

Klar gilt auch hier wieder: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Allerdings muss man bei einer Datenauswertung (als Paper oder Bachelor/Masterarbeit) die Herkunft und Beschaffung der Daten mit darstellen. Entweder muss man hier lügen oder sich selber belasten. Beides keine guten Optionen.

@TE
Ich würde dir Raten dir ein Thema zu suchen, was man mit öffentlichen Datensätzen oder zumindest mit Daten die nicht personenbezogen sind bearbeiten kann. Alles andere ist rechtlich sehr grau bis illegal.

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WiWi Gast

Darf man rechtlich öffentliche Daten aus Social Media runterladen und Auswerten

WiWi Gast schrieb am 25.04.2019:

WiWi Gast schrieb am 25.04.2019:

Du machst dich nicht strafbar, aber du verstößt gegen die AGB.
Ich weiß, dass es z.B. auf LinkedIn offiziell untersagt ist, ich kann dir garantieren, dass es bei Fb und co nicht anders sein wird. LinkedIn sperrt dein Profil nach einer bestimmten Zahl von Anfragen mit Selenium oÄ innerhalb einer bestimmten Zeitspanne. Bei Facebook geht das sogar noch fixer, was ich so höre.

Würde wirklich auf keinen Fall so ein Thema nehmen, du machst dir das Leben wirklich nur schwer damit. Mach irgendwas anderes.

Wenn er sich personenbezogene Daten besorgt, speichert und verarbeitet, macht er sich strafbar (er kann ja schlecht jeden einzelnen um Einwilligung bitten).
Z.b. persönliche Fotos (wo der Inhaber zu erkennen ist), Name, E-Mail, Wohnort etc.
=> Alles was auf eine natürliche Person zurückzuführen ist.

Selbst wenn man sich die Daten zieht und diese anonymisiert, ist das rechtlich eine sehr heikle Kiste. Man muss die Originaldaten ja temporär speichern und verarbeiten um sie zu anonymisieren. Und das darf man schon ohne Einwilligung nicht.

Klar gilt auch hier wieder: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Allerdings muss man bei einer Datenauswertung (als Paper oder Bachelor/Masterarbeit) die Herkunft und Beschaffung der Daten mit darstellen. Entweder muss man hier lügen oder sich selber belasten. Beides keine guten Optionen.

@TE
Ich würde dir Raten dir ein Thema zu suchen, was man mit öffentlichen Datensätzen oder zumindest mit Daten die nicht personenbezogen sind bearbeiten kann. Alles andere ist rechtlich sehr grau bis illegal.>

Hier TE
Ja wird auch was anderes werden bezüglich master Arbeit, allerdings interessiert mich das rechtlich schon. Habe gehört dass HR Analysten auch mit Algorithmen nach Personen suchen. Allerdings weiß ich nicht von welchen Datenbanken die das haben. Jedoch ohne das rechtliche zu betrachten könnte ich mich theoretisch auch selbständig machen und xing/LinkedIn analysieren fürs Recruiting.

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WiWi Gast

Darf man rechtlich öffentliche Daten aus Social Media runterladen und Auswerten

WiWi Gast schrieb am 25.04.2019:

Du machst dich nicht strafbar, aber du verstößt gegen die AGB.
Ich weiß, dass es z.B. auf LinkedIn offiziell untersagt ist, ich kann dir garantieren, dass es bei Fb und co nicht anders sein wird. LinkedIn sperrt dein Profil nach einer bestimmten Zahl von Anfragen mit Selenium oÄ innerhalb einer bestimmten Zeitspanne. Bei Facebook geht das sogar noch fixer, was ich so höre.

Würde wirklich auf keinen Fall so ein Thema nehmen, du machst dir das Leben wirklich nur schwer damit. Mach irgendwas anderes.

Wenn er sich personenbezogene Daten besorgt, speichert und verarbeitet, macht er sich strafbar (er kann ja schlecht jeden einzelnen um Einwilligung bitten).
Z.b. persönliche Fotos (wo der Inhaber zu erkennen ist), Name, E-Mail, Wohnort etc.
=> Alles was auf eine natürliche Person zurückzuführen ist.

Selbst wenn man sich die Daten zieht und diese anonymisiert, ist das rechtlich eine sehr heikle Kiste. Man muss die Originaldaten ja temporär speichern und verarbeiten um sie zu anonymisieren. Und das darf man schon ohne Einwilligung nicht.

Klar gilt auch hier wieder: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Allerdings muss man bei einer Datenauswertung (als Paper oder Bachelor/Masterarbeit) die Herkunft und Beschaffung der Daten mit darstellen. Entweder muss man hier lügen oder sich selber belasten. Beides keine guten Optionen.

@TE
Ich würde dir Raten dir ein Thema zu suchen, was man mit öffentlichen Datensätzen oder zumindest mit Daten die nicht personenbezogen sind bearbeiten kann. Alles andere ist rechtlich sehr grau bis illegal.

Ihr solltet euch die AGBs für "Developer", worunter auch das systematischen Crawlen von Daten über die offizielle API fällt, einmal genau durch lesen. Die öffentlich zugänglichen Daten dürfen, unter gewissen Vorraussetzungen, auch legal gecrawled werden, wie sonst kommen z.B. akademische Studien zustande. Ob der konkrete Fall möglichst ist oder nicht hängt von den genauen Details ab, was, wozu gecrawled wird, wo gespeichert und wer zugang dazu hat. Lest die AGBs!

Vielleicht solltet ihr euch auch mal die AGBs durch lesen, denen ihr bei Kontoeröffnung zugestimmt habt. Ihr habt da eure Daten bereits für ne ganze Menge freigegeben.

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