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Masterstudium im AuslandEinjährig

Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

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WiWi Gast

Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Wie sieht das denn eigentlich aus, wenn man einen 3-jährigen Bachelorabschluss mit 180 ECTS hat und anschließend beispielsweise in Holland einen nur 1-jährigen Master mit 60 Credits macht. Kann man seinen Titel dann später trotzdem anführen? Und wie angesehen ist das bei Unternehmen?

Schwerpunkt habe ich Finance. Praktikum WP vorhanden und im Sommer mache ich noch 3 Monate Praktikum in einer M&A Boutique in FFM. Wie sieht es dann dort mit dem Berufseinstieg aus?

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Natürlich kann man den führen. Genau so wie man ihn verliehen bekommen hat.

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Master = Master.

Und nen Master in Holland genießt trotz kürzerer Studienzeit in der Regel mit sehr gutem Ruf.

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Es kommt auf die Akkreditierung an. Es gibt zwar eine 300 ECTS Grenze, das bedeutet, dass 300 ECTS erreicht sein müssen, bevor man den Master bekommt, dies gilt aber nicht für Programme, die schon vor dieser Entscheidung akkreditiert worden sind.

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Auch in Deutschland KANN Bachelor+Master weniger als 300 ECTS haben, es ist nämlich nur eine SOLL-Vorschrift. Allerdings halten sich alle deutschen Hochschulen daran.

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Falls du promovieren möchtest, brauchst du 300 ECTS... ansonsten völlig wurscht!

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Man braucht nicht immer 300 ECTS, sonst könnten ja Diplomer mit 8 oder 9 Semestern Regelstudienzeit nicht promovieren, weil die nur 240 oder 270 ECTS haben. (Ja es gibt modularisierte Diplomstudiengänge...)

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Im Übrigen kann man unter strengen Voraussetzungen auch mit einem Bachelor promovieren.

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Dir steht immer noch die Möglichkeit offen, außerhalb Deutschlands zu promovieren, z.B. UK - da dauert der Mastera auch nur ein Jahr und hat 90 ECTS.

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Meines Wissens braucht man 300 für den höheren Dienst...
Und auch in der freien Wirtschaft liest man immer häufiger Stellenanzeigen, wo ein 2-jähriger Master gefordert wird...

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Ich habe noch nie eine Stellenanzeige gesehen wo überhaupt ein Master gefordert wird

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Das man für den höheren Dienst 300 ECTS benötigt lese ich öfters, aber niemand hat einen Beleg gepostet. Hat jemand einen Link zu einem Ministerium oder sonstigen staatlichen Seite wo das steht?

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Ich habe 2 Bachelor und damit 360 ECTS, außerdem ein abgebrochenes Studium mit 60 ECTS, kann ich damit auch in den höheren Dienst?

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Bundesbeamtengesetz: § 17
(5) Für Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern

  1. als Bildungsvoraussetzung
    a) ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium ...

Nix mit 300 ECTS...

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

und wie definiert das Gesetzt "Master" ?

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Wenn Du an einer staatlich anerkannten Hochschule im In- oder Ausland einen akkreditierten Masterabschluss erlangst und zum Führen desselben in Deutschland berechtigt bist, müssten Dir damit m.E. alle Türen offen stehen!

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Die Innen- und Kultusminister vertrauen da auf die Akkreditierungsagenturen. Wenn die sagen "Master" reicht das aus.

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Inhaber von Master- oder Magistergraden, die an Universitäten oder an Fachhochschulen nach § 19
HRG oder im Ausland erworben wurden, sind insoweit den Inhabern von Diplom- oder
Magistergraden, die nach § 18 Abs. 1 erworben wurden, gleichgestellt
*
. Die Universitäten regeln den
Promotionszugang in ihren Promotionsordnungen; ein obligatorisches Eignungsfeststellungsverfahren
findet nicht statt.

*
Dies gilt auch für im Ausland erworbene Master- und Magistergrade.

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Die Regelstudienzeiten für ein Vollzeitstudium betragen sechs, sieben oder acht Semester für die Bachelorstudiengänge und vier, drei oder zwei Semester für die Masterstudiengänge. Bei konsekutiven Studiengängen beträgt die Gesamtregelstudienzeit im Vollzeitstudium fünf Jahre (zehn Semester). Kürzere und längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefällen möglich. -3 -
Für den Bachelorabschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte
nachzuweisen. Für den Masterabschluss werden - unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss - 300 ECTS-Punkte benötigt. Davon kann bei entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden. Das gilt auch dann, wenn nach Abschluss eines Masterstudiengangs 300 Leistungspunkte nicht erreicht werden.

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Das ist auf jedenfall falsch!

Lounge Gast schrieb:

Falls du promovieren möchtest, brauchst du 300 ECTS...
ansonsten völlig wurscht!

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WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Dafür braucht man keinen Beleg, sondern schaut in die Akkreditierung des Masterprogramms und sucht nach der Feststellung der Eignung für den höheren Dienst.

Lounge Gast schrieb:

Das man für den höheren Dienst 300 ECTS benötigt lese ich
öfters, aber niemand hat einen Beleg gepostet. Hat jemand
einen Link zu einem Ministerium oder sonstigen staatlichen
Seite wo das steht?

antworten
WiWi Gast

Re: Mastertitel auch mit 1-jährigen Master

Beispielsweise die Fernuni Hagen bietet einen 90 ECTS Master an. Der befähigt zum höheren Dienst laut deren Homepage. Für die Zulassung zu dem Master genügt ein 180ECTS Bachelor...

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