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Wettbewerbsrecht: Bundestag verbietet Spam

Vielfach begrüßt wurde die Novellierung hinsichtlich der unerwünscht zugesandten Werbe-E-Mails. Verspätet reagiert die Bundesregierung damit auf eine Anti-Spam-Regelung der Europäischen Union.

Die U-Bahnhaltestelle Bundestag in Berlin.

Bundestag verbietet Spam
Berlin, 2. April 2004 - Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend mit seiner rot-grünen Mehrheit die Neuregelung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verabschiedet. Das bedeutet unter anderem auch erhebliche Einschränkungen der Telefonwerbung und das Verbot von Spam-Mails, unerwünschter elektronischer Werbepost.

Letztere werden die Wenigsten vermissen. Mehr als die Hälfte aller verschickten E-Mails gelten mittlerweile als Spam und eigentlich hätte Deutschland schon zum 31. Oktober vergangenen Jahres eine Anti-Spam-Regelung der EU in nationales Recht umsetzen sollen. Nun ist das Gesetz also den Zeiten angepasst. Oder, wie die Regierung sagt, »trägt es auch den neuen Online-Techniken Rechnung«. Damit wird vielleicht langfristig auch der Verbraucherschutz gestärkt.

Telefon-, Fax- und SMS-Werbung erheblich eingeschränkt
Soweit so gut. Auf weniger überparteiliche Zustimmung stößt der Passus, nach dem die Telefon-, Fax- und SMS-Werbung erheblich eingeschränkt wird. Während Vertreter von SPD und Grünen erklärten, der Verbraucher solle so davor geschützt werden, zu jeder Tageszeit mit Anrufen belästigt zu werden, nannte die Opposition die Regelung mittelstandsfeindlich. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion kritisierte: »Was in Europa fast überall erlaubt ist, bleibt in Deutschland verboten.« Der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Harmut Schauerte, sieht bereits Wettbewerbsnachteile für die deutschen Unternehmen.

Auch der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) lehnt die Einschränkung der Telefonwerbung ab. VDZ-Präsident Hubert Burda kritisierte, damit werde der Presse untersagt, telefonisch Abonnenten zu gewinnen. Durch die Neuregelung würden Call Center ins Ausland abwandern, um von dort aus in Deutschland weiter zu werben. Nach Burdas Schätzung gingen dadurch 100.000 Arbeitsplätze verloren.

Der Bundesregierung zufolge werde dagegen der Verbraucher erstmals »als Schutzobjekt ausdrücklich erwähnt«. Ausdrücklich verboten dagegen werden Schleichwerbung, die Ausnutzung der Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen, die Belästigung durch unerbetene Telefonwerbung und die Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware.

Gewinnabschöpfungsanspruch
Dazu wird ein so genannter Gewinnabschöpfungsanspruch eingeführt. Wer beispielsweise durch Werbesendungen per Fax zahlreiche Verbraucher vorsätzlich um kleine Beträge prellt, soll diese wettbewerbswidrig erzielten Gewinne künftig nicht mehr behalten können.

Die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies Forderungen zurück, Telefonwerbung nur dann zu untersagen, wenn die Angerufenen sich ausdrücklich gegen einen solchen Kontakt ausgesprochen haben. Der Schutz der Privatsphäre müsse Vorrang haben vor den Interessen einzelner Wirtschaftszweige, betonte die Ministerin. Anrufe zuhause seien nur dann zulässig, wenn der Adressat etwa im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung vorher eingewilligt habe.