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eco-Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing

Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft reagiert auf die in der jüngeren Vergangenheit ergangenen rechtlichen Änderungen und bringt eine neue Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing auf den Markt.

Ein Buchstabenbanner mit dem Inhalt: Mail in weiß und rot unterstrichen.

eco-Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing
Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft reagiert auf die in der jüngeren Vergangenheit ergangenen rechtlichen Änderungen und bringt eine neue Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing auf den Markt. Der Grat zwischen Spam und seriöser Werbung über E-Mails ist oft schmal und die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmen werden diesbezüglich immer strenger. Mit der aktualisierten eco-Richtlinie steht eine detaillierte und dabei leicht verständliche Anleitung zur Verfügung, bei deren Befolgung ein Unternehmen stets auf der sicheren Seite ist. Die erste Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing wurde seit der Veröffentlichung im Jahr 2001 über eine Million Mal abgerufen.     

Wichtigste Voraussetzung für die Zulässigkeit von E-Mails zu Marketingzwecken ist die wirksame Einwilligung des Empfängers in die Zusendung. Dieser muss bewusst und konkret mit einer zuvor klar bestimmten Werbemaßnahme einverstanden sein. Das Unternehmen muss die Erklärung auch eindeutig nachweisen können. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung trägt es die Beweislast dafür, dass die Einwilligung gerade von dem Inhaber der verwendeten E-Mail-Adresse tatsächlich erteilt wurde.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft warnt eindringlich davor, die strengen Vorgaben des Gesetzgebers auf die leichte Schulter zu nehmen, da die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen erheblich sein können. Wird beispielsweise der Empfänger bezüglich der Identität des Absenders in die Irre geführt, kann dieser Tatbestand auch die Verhängung eines Bußgeldes zur Folge haben. Ähnliches gilt für die Betreff-Zeile, in der nur enthalten sein darf, was den Besteller bei Öffnung der E-Mail auch erwartet. Häufig vergessen werde zudem das in jedem geschäftsmäßigen Dienst im Internet notwendige Impressum, das selbstverständlich auch für Werbeaktionen via E-Mail gelte.

Download der Richtlinie
http://www.eco.de/servlet/PB/show/1960359/Richtline_OM.pdf