Dauer Pflichtpraktikum NACH freiwilligen Praktikum ?
Tag zusammen,
vllt kennt sich ja jemand damit aus, da ich nicht viel dazu im Internet gefunden habe und die Personalabteilung sich nicht zu meinen Gunsten entscheiden möchte.
Folgende Situation:
Von 03 - 05 (drei Monate) ein freiwilliges Praktikum im Unternehmen gemacht. Dieses wollte ich verlängern, ohne dass es mindeslohnpflichtig wird. Die Studienordnung schreibt mindestens 8 Wochen Pflichtpraktikum vor.
Habe heute meinen neuen Arbeitsvertrag bekommen, mit Dauer des Praktikums bis 26.07.16, also genau 8 Wochen Verlängerung.
Ist es möglich das Praktikum länger als in der Studienordnung vorgeschrieben als "Pflichtpraktikum" laufen zu lassen, oder wird es automatisch mit Ablauf der vorgeschriebenen Zeit mindeslohnpflichtig, was ja eig. nicht sein kann, da Unternehmen oftmals von "mind. 3 -6 Monaten" Laufzeit reden, als Pflichtpraktikum.
Hat Jemand schon Mal dieses Problem gehabt ?
Über Lösungsvorschläge freue ich mich !
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