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Home Office aus dem Ausland

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WiWi Gast

Home Office aus dem Ausland

Hallo zusammen,

ich bin Praktikant bei einer Big4 Gesellschaft. Da in den nächsten Monaten nicht damit zu rechnen ist, dass die Verpflichtung zum Home Office aufgehoben wird stellt sich mir folgende Frage:

Meine Familie besitzt ein Ferienhaus im innereuropäischen Ausland. Gerne würde ich dort einen Monat verbringen und von dort aus dem Home Office arbeiten. Glaubt ihr der Arbeitgeber besitzt die rechtlichen Mittel dies zu unterbinden bzw. Meinem Standort des Laptops zu orten? (Firmenhandy existiert nicht)
Da man ja eh über VPN verbunden ist sollte sich der Standort doch nicht zurückverfolgen lassen oder ?

Hat jemand eventuell schon ähnliche Erfahrungen gemacht ?

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WiWi Gast

Home Office aus dem Ausland

Wenn das rauskommt und die Big 4 Bude dort eine Betriebsstätte begründet dann mal viel Spaß....
Das Zeugnis wirst du dann schon mal nicht mehr verwenden können und eventuell werden die Compliancekosten von dir zurückgefordert

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WiWi Gast

Home Office aus dem Ausland

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WiWi Gast

Home Office aus dem Ausland

WiWi Gast schrieb am 30.04.2021:

Hallo zusammen,

ich bin Praktikant bei einer Big4 Gesellschaft. Da in den nächsten Monaten nicht damit zu rechnen ist, dass die Verpflichtung zum Home Office aufgehoben wird stellt sich mir folgende Frage:

Meine Familie besitzt ein Ferienhaus im innereuropäischen Ausland. Gerne würde ich dort einen Monat verbringen und von dort aus dem Home Office arbeiten. Glaubt ihr der Arbeitgeber besitzt die rechtlichen Mittel dies zu unterbinden bzw. Meinem Standort des Laptops zu orten? (Firmenhandy existiert nicht)
Da man ja eh über VPN verbunden ist sollte sich der Standort doch nicht zurückverfolgen lassen oder ?

Hat jemand eventuell schon ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Hallo,

kurzum: nein, darfst Du nicht.

Du musst abrufbar sein, d.h. "jo, kommen Sie morgen rum", dann musst Du morgen rumkommen.

Wenn Du ins Ausland gehst und bei der Rückkehr erstmal 2 Wochen in Quarantäne musst, obwohl Du morgen im Office sein sollst, dann erkläre das mal Deinem Vorgesetzten. Der wird ganz sicher nicht amused sein. Gutes Zeugnis kannst Du dann wahrscheinlich knicken.

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WiWi Gast

Home Office aus dem Ausland

Es gibt schon einen relativ umfangreichen Thread über das Thema, bitte Suchfunktion benutzen.

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WiWi Gast

Home Office aus dem Ausland

Das Thema wurde hier doch schon 10x durchgekaut. Sucht bitte ein wenig im Forum. Da gibt es viele Topics zu.

Die Grundaussagen zu dem Thema lassen sich hier ungefähr 50/50 in "Nicht fragen - einfach machen" und "Nein bloß nicht weil wegen Sozialversicherung, Steuer etc." unterteilen.

Ich würde es letztlich von der Firma abhängig machen. Bei einem 5 Mann Startup mag sowas noch einfacher zu realisieren sein als bei einer Big4.

Technisch gesehen hat der AG ständig die Möglichkeit, über IP und Einzelverbindungsnachweis deines Diensthandys das Land zu bestimmen, in dem du dich aufhältst. Ob es bei Big4 einen Prozess gibt, der automatisch Mitarbeiter an den Vorgesetzten meldet, weil sie sich aus einem ungewöhnlichen Land einloggen, weiß ich nicht. Die Belege, die dich verraten wären aber jedenfalls vorhanden, sollte man aus einem anderen Grund einen Verdacht gegen dich haben.

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WiWi Gast

Home Office aus dem Ausland

Natürlich kann dein Arbeitgeber feststellen, von wo aus du dich über VPN einwählst. Um das zu verschleiern, bräuchtest du ein eigenes Zwischen-VPN bei dir zuhause, über das du dich dann wiederum zu deinem Arbeitgeber verbindest. Da du auf dem Firmenlaptop keine Adminrechte haben dürftest, müsste diese zweite VPN-Verbindung über den Router in deiner Auslandsresidenz laufen. Ist also für einen Laien nicht ohne weiteres einzurichten. Und selbst mit Doppel-VPN könnte es noch auffliegen, z.B. über GPS im Laptop, das ferngesteuert abgefragt wird, ohne dass du es mitbekommst.

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WiWi Gast

Home Office aus dem Ausland

WiWi Gast schrieb am 03.05.2021:

Natürlich kann dein Arbeitgeber feststellen, von wo aus du dich über VPN einwählst. Um das zu verschleiern, bräuchtest du ein eigenes Zwischen-VPN bei dir zuhause, über das du dich dann wiederum zu deinem Arbeitgeber verbindest. Da du auf dem Firmenlaptop keine Adminrechte haben dürftest, müsste diese zweite VPN-Verbindung über den Router in deiner Auslandsresidenz laufen. Ist also für einen Laien nicht ohne weiteres einzurichten. Und selbst mit Doppel-VPN könnte es noch auffliegen, z.B. über GPS im Laptop, das ferngesteuert abgefragt wird, ohne dass du es mitbekommst.

Welches Laptop hat denn bitte einen GPS Chip?

Im Prinzip ist es recht simpel. VPN tauglichen Router kaufen dann irgendeinen Anbieter wie North VPN buchen den Firmenlaptop auf dem Router anmelden fertig.

Rechtlich aber wie gesagt wegen der Betriebsstädte problematisch, interessant wäre es wie die Lage wäre wenn es im Land sowieso eine Niederlassung gibt.

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