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Praktikum & Co.KV

KV Mehrfachbeschäftigung

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WiWi Gast

KV Mehrfachbeschäftigung

Hi,

ich habe kürzlich ein Praktikum bei AG B gemacht, während ich bei einem anderen AG A nebenher gearbeitet habe (dort bin ich nicht mehr beschäftigt). AG A möchte nun von mir sämtliche Gehaltsnachweise vom Praktikum haben, weil die Krankenkasse ihn zur Nachberechnung auffordert.

Fragen:
Woher kommt der Fehler? Teilt die KV nicht allen AG die Informationen zur Eingruppierung mit?
Gehen meine Gehaltsabrechnungen den anderen AG etwas an?

antworten
WiWi Gast

KV Mehrfachbeschäftigung

WiWi Gast schrieb am 16.01.2021:

Hi,

ich habe kürzlich ein Praktikum bei AG B gemacht, während ich bei einem anderen AG A nebenher gearbeitet habe (dort bin ich nicht mehr beschäftigt). AG A möchte nun von mir sämtliche Gehaltsnachweise vom Praktikum haben, weil die Krankenkasse ihn zur Nachberechnung auffordert.

Fragen:
Woher kommt der Fehler? Teilt die KV nicht allen AG die Informationen zur Eingruppierung mit?
Gehen meine Gehaltsabrechnungen den anderen AG etwas an?

Hierzu brauche ich mehr Informationen....
Wie warst du bei AG A beschäftigt? gfB, Werkstudent oder in Teilzeit?
Wie lange ging dein Praktikum und gab es eine Vergütung?
Haben sich beide Zeiträume überschnitten?

antworten
WiWi Gast

KV Mehrfachbeschäftigung

WiWi Gast schrieb am 17.01.2021:

Hierzu brauche ich mehr Informationen....
Wie warst du bei AG A beschäftigt? gfB, Werkstudent oder in Teilzeit?
Wie lange ging dein Praktikum und gab es eine Vergütung?
Haben sich beide Zeiträume überschnitten?

Hi,

Die Beschäftigungsverhältnisse haben sich insgesamt in 6 Monaten überschnitten.

also bei AG A war ich das gesamte Jahr als Werkstudent geführt (ca. 9h/Woche) und habe dort während des gesamten Zeitraums meine Überstunden abgefeiert und nicht effektiv gearbeitet. Ich habe die Stelle zum 31.12 gekündigt.

Bei AG B war ich von Juli bis Ende Dezember im Praktikum, dieses war zu einer Hälfte (Juli-Sept.) Pflichtpraktikum und zur anderen ein freiwilliges Praktikum. Das Praktikum wurde regulär vergütet. Dabei wurde nicht unterschieden zwischen Pflicht und freiwilligem Praktikum. Es gab einen Vertrag für den gesamten Zeitraum.

Während des Pflichtpraktikums habe ich normal über meinen Studententarif die KV bezahlt. Während des freiwilligen Praktikums wurden erwartungsgemäß von AG B Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt, anscheinend liegt hier der Fehler bei AG A

antworten
WiWi Gast

KV Mehrfachbeschäftigung

WiWi Gast schrieb am 17.01.2021:

WiWi Gast schrieb am 17.01.2021:

Hierzu brauche ich mehr Informationen....
Wie warst du bei AG A beschäftigt? gfB, Werkstudent oder in Teilzeit?
Wie lange ging dein Praktikum und gab es eine Vergütung?
Haben sich beide Zeiträume überschnitten?

Hi,

Die Beschäftigungsverhältnisse haben sich insgesamt in 6 Monaten überschnitten.

also bei AG A war ich das gesamte Jahr als Werkstudent geführt (ca. 9h/Woche) und habe dort während des gesamten Zeitraums meine Überstunden abgefeiert und nicht effektiv gearbeitet. Ich habe die Stelle zum 31.12 gekündigt.

Bei AG B war ich von Juli bis Ende Dezember im Praktikum, dieses war zu einer Hälfte (Juli-Sept.) Pflichtpraktikum und zur anderen ein freiwilliges Praktikum. Das Praktikum wurde regulär vergütet. Dabei wurde nicht unterschieden zwischen Pflicht und freiwilligem Praktikum. Es gab einen Vertrag für den gesamten Zeitraum.

Während des Pflichtpraktikums habe ich normal über meinen Studententarif die KV bezahlt. Während des freiwilligen Praktikums wurden erwartungsgemäß von AG B Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt, anscheinend liegt hier der Fehler bei AG A

Nein, lag er nicht. Er liegt daran, dass du Student bist und es gesetzliche Grenzen für die Erwerbstätigkeit gibt. Mit etwas Pech heißt es jetzt, dass du die Krankenkasse betrogen hast, weil du Zeit- und Verdienstgrenzen überschreitest. Wende dich hier am besten an einen Rechtsanwalt.

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WiWi Gast

KV Mehrfachbeschäftigung

WiWi Gast schrieb am 17.01.2021:

Hierzu brauche ich mehr Informationen....
Wie warst du bei AG A beschäftigt? gfB, Werkstudent oder in Teilzeit?
Wie lange ging dein Praktikum und gab es eine Vergütung?
Haben sich beide Zeiträume überschnitten?

Hi,

Die Beschäftigungsverhältnisse haben sich insgesamt in 6 Monaten überschnitten.

also bei AG A war ich das gesamte Jahr als Werkstudent geführt (ca. 9h/Woche) und habe dort während des gesamten Zeitraums meine Überstunden abgefeiert und nicht effektiv gearbeitet. Ich habe die Stelle zum 31.12 gekündigt.

Bei AG B war ich von Juli bis Ende Dezember im Praktikum, dieses war zu einer Hälfte (Juli-Sept.) Pflichtpraktikum und zur anderen ein freiwilliges Praktikum. Das Praktikum wurde regulär vergütet. Dabei wurde nicht unterschieden zwischen Pflicht und freiwilligem Praktikum. Es gab einen Vertrag für den gesamten Zeitraum.

Während des Pflichtpraktikums habe ich normal über meinen Studententarif die KV bezahlt. Während des freiwilligen Praktikums wurden erwartungsgemäß von AG B Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt, anscheinend liegt hier der Fehler bei AG A

Nein, lag er nicht. Er liegt daran, dass du Student bist und es gesetzliche Grenzen für die Erwerbstätigkeit gibt. Mit etwas Pech heißt es jetzt, dass du die Krankenkasse betrogen hast, weil du Zeit- und Verdienstgrenzen überschreitest. Wende dich hier am besten an einen Rechtsanwalt.

Jaja, übertreiben müssen wir jetzt nicht. Die Krankenkasse wird ja über sämtliche Tätigkeiten informiert und berechnet danach den Betrag.

antworten
WiWi Gast

KV Mehrfachbeschäftigung

Du warst beim AG A auch während des Pflichtpraktikums versicherungspflichtig. Stell dich auf eine Nachzahlung ein.

antworten
Ceterum censeo

KV Mehrfachbeschäftigung

Um es einmal ganz kurz zu machen: Durch deine Zweitbeschäftigung überschreitest du wohl in mindestens 3 Monaten die Grenzwerte der studentischen Krankenversicherung, wodurch eine Beitragspflicht entsteht, die auch deine Einkünfte von Arbeitgeber A umfasst. Daher ist es nun an diesem, diese Beiträge abzuführen. Wenn er hier zur Prüfung ein paar Nachweise von deiner Seite benötigt, kannst du mEn ihm diese zur Verfügung stellen. Ich würde wagen zu behaupten, deine Vergütung im Praktikum ist für ihn (außer zur Berechnung der KV-Beiträge) ziemlich irrelevant. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

KV Mehrfachbeschäftigung

Ceterum censeo schrieb am 18.01.2021:

Um es einmal ganz kurz zu machen: Durch deine Zweitbeschäftigung überschreitest du wohl in mindestens 3 Monaten die Grenzwerte der studentischen Krankenversicherung, wodurch eine Beitragspflicht entsteht, die auch deine Einkünfte von Arbeitgeber A umfasst. Daher ist es nun an diesem, diese Beiträge abzuführen. Wenn er hier zur Prüfung ein paar Nachweise von deiner Seite benötigt, kannst du mEn ihm diese zur Verfügung stellen. Ich würde wagen zu behaupten, deine Vergütung im Praktikum ist für ihn (außer zur Berechnung der KV-Beiträge) ziemlich irrelevant. ;-)
Liebe Grüße

Hier der TE:

Der Meinung war ich auch, also das AG A während meines (freiwilligen Praktikums) zu geringe/keine Beiträge abgeführt hat und dies nun nachberechnet werden soll. Die Abrechnungen werde ich natürlich weiterreichen

Ich war mir jedoch sicher, dass beide AG seitens der KV über Eingruppierung & abzuführende Beiträge benachrichtigt werden würden, insbesondere, da ich ja vor dem Praktikum sämtliche Beschäftigungen inkl. Gehalt & Stunden in dem Fragebogen angegeben habe.

Deshalb die Frage, ob AG A es nicht evtl. versäumt hat, mich richtig einzugruppieren.

antworten
Ceterum censeo

KV Mehrfachbeschäftigung

WiWi Gast schrieb am 18.01.2021:

Hier der TE:

Der Meinung war ich auch, also das AG A während meines (freiwilligen Praktikums) zu geringe/keine Beiträge abgeführt hat und dies nun nachberechnet werden soll. Die Abrechnungen werde ich natürlich weiterreichen

Ich war mir jedoch sicher, dass beide AG seitens der KV über Eingruppierung & abzuführende Beiträge benachrichtigt werden würden, insbesondere, da ich ja vor dem Praktikum sämtliche Beschäftigungen inkl. Gehalt & Stunden in dem Fragebogen angegeben habe.

Deshalb die Frage, ob AG A es nicht evtl. versäumt hat, mich richtig einzugruppieren.

Welche Meldungen im konkreten Fall von der Krankenkasse an deinen Arbeitgeber kamen oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen. Relevant wäre jedoch, dass du AG A deine zweite Beschäftigung mitgeteilt hast. Aber selbst wenn dieser es zunächst falsch berücksichtigt hat, besteht hier kein Rechtsanspruch, dass es so bleiben muss. Wenn er also deinen Arbeitnehmeranteil zu den KV-Beiträgen von dir einfordert, ist dies nur rechtens.
Liebe Grüße

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